Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Donnerstag, September 28, 2023 18:16 - noch keine Kommentare
Zyklus-Apps: Verbraucherzentrale moniert Datenschutz-Defizite
App-Anbieter antworten zumeist nur unzureichend auf Auskunftsersuchen
[datensicherheit.de, 28.09.2023] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben zusammen mit der Stiftung Warentest überprüft, „wie zwölf ausgewählte Zyklus-App-Anbieter auf das Auskunftsrecht reagieren“. Diese Zyklus-Apps verarbeiten demnach mehrheitlich personenbezogene Daten und so sind die App-Anbieter verpflichtet, auf Anfrage individuelle Auskünfte zur Datenverarbeitung zu geben. Der vzbv fordert daher von den App-Anbietern die Einhaltung der DSGVO und verständliche Antworten auf Auskunftsersuchen von Verbraucherinnen sowie die Nennung der Betroffenenrechte.
Zyklus-Apps bieten Nutzerinnen Möglichkeit zur Dokumentation sensibler Daten
Zyklus-Apps sollen Nutzerinnen die Möglichkeit bieten, sensible Daten zum Monatszyklus zu dokumentieren: „Dazu gehören Angaben zur Menstruation, zum Beispiel Anfangs- und Enddatum der Periode oder Informationen zu körperlichen und seelischen Beschwerden.“ Auch Gründe für die Nutzung könnten in diesen Apps hinterlegt werden – wie etwa Verhütung oder Schwangerschaftswunsch. Mittels der in der App eingegebenen Daten könnten Prognosen zu den fruchtbaren Tagen und dem Einsetzen der nächsten Regelblutung getroffen werden.
„Zyklus-Apps bieten viele Vorteile: von Erinnerungen an die Periode über Unterstützung bei der Verhütung bis hin zur Planung einer Schwangerschaft. Gerade bei diesen intimen Themen müssen sich Verbraucherinnen darauf verlassen können, dass ihr Recht auf Auskunft ernst genommen und transparent beantwortet wird“, betont Sandra Krüger, Referentin im Projekt „Verbraucherschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten“ im vzbv. Vage oder ausbleibende Antworten der Anbieter seien für Verbraucherinnen nicht tragbar.
Antworten der App-Anbieter auf Auskunftsersuchen zumeist unzureichend
In der Untersuchung seien im Namen von drei App-Nutzerinnen umgangssprachlich formulierte Auskunftsersuchen an die zwölf ausgewählten App-Anbieter gestellt worden. „Die Nutzerinnen wollten wissen, ob und welche Daten über sie verarbeitet werden und wen sie bei Fragen zum Datenschutz kontaktieren können.“ Von den zwölf Zyklus-Apps würden sechs Anbieter personenbezogene Daten verarbeiten. Diese haben laut vzbv „den Großteil der an sie gerichteten Anfragen (insgesamt 15 von 17) nicht vollständig gemäß Artikel 15 DSGVO beantwortet“. Beispielsweise habe keiner dieser sechs Anbieter in allen drei Anfragen vollständig die Betroffenenrechte genannt.
Persönliche Daten von Nutzerinnen verarbeitende Zyklus-App-Anbieter seien aufgrund der DSGVO verpflichtet, auf Anfrage eine individuelle Auskunft, unter anderem zu Verarbeitungszwecken, Datenkategorien und Speicherdauer, zu geben. Für Verbraucherinnen könne das Auskunftsersuchen ein erster Schritt sein, um danach weitere Betroffenenrechte auszuüben, wie zum Beispiel die Löschung oder Korrektur von Daten.
Verbraucherinnen sollten bereits vor App-Download bewusste Entscheidung für oder gegen Nutzung treffen können
Krüger führt aus: „Anbieter sollten sensibilisiert sein, auch formlose Auskunftsanfragen zu erkennen und nicht nur solche, die explizit die gesetzliche Grundlage gemäß Artikel 15 DSGVO nennen. Die Auskunftsanfragen müssen klar und verständlich beantwortet werden und Nutzerinnen müssen auf ihre Betroffenenrechte hingewiesen werden.“
Bereits in der Datenschutzerklärung sollten App-Anbieter alle tatsächlich durchgeführten Datenverarbeitungsschritte für die jeweilige App nachvollziehbar erklären, damit Verbraucherinnen in der Lage sind, „bereits vor dem Download eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Nutzung der App zu treffen“.
Weitere Informationen zum Thema:
Stiftung Warentest, 28.09.2023
Zyklus-Apps im Test App statt Pille? Nur selten verlässlich
verbraucherzentrale, 21.01.2020
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