Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Mai 31, 2013 16:07 - noch keine Kommentare

Zensus 2021: Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Eckpunkte für eine datenschutzgerechte Volkszählung

Vorschläge wurden vom Gesetzgeber und beteiligten Behörden nur teilweise übernommen

[datensicherheit.de, 31.05.2013] Anlässlich der Bekanntgabe der im Rahmen des Zensus 2011 ermittelten Bevölkerungszahlen für die Bundesrepublik Deutschland zieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bilanz und veröffentlicht Eckpunkte für eine datenschutzgerechte Ausgestaltung künftiger Volkszählungen. Peter Schaar: „Ich habe den Zensus 2011 während der Konzeptionsphase begleitet und mich für eine datenschutzgerechte Ausgestaltung eingesetzt. Jedoch wurden nicht alle Vorschläge vom Gesetzgeber oder von den beteiligten Behörden übernommen.“ Um frühzeitig auf wichtige datenschutzrechtliche Anliegen für den Zensus 2021 aufmerksam zu machen, listet das Eckpunktepapier maßgebliche datenschutzrechtliche Forderungen auf, die beim Zensus 2011 nicht angemessen berücksichtigt worden sind. Sie betreffen neben den gesetzlichen Grundlagen des Zensus auch Probleme bei dessen Durchführung.

Insbesondere sollten

  • nur diejenigen personenbezogenen Daten erhoben werden, die europarechtlich vorgegeben sind,
  • in sensiblen Sonderbereichen, wie etwa in Justizvollzugsanstalten, keine personenbezogenen Erfassungen durchgeführt werden,
  • die Gebäude- und Wohnungszählung als Stichprobe ausgestaltet werden,
  • auf Datenerhebungen bei Dritten verzichtet werden, da dies dem Grundsatz der Direkterhebung beim Betroffenen widerspricht,
  • die Auskunftsansprüche der Bürgerinnen und Bürger bundesweit einheitlich geregelt werden.Nach den Vorgaben der Europäischen Union wird die nächste Volkszählung in Deutschland im Jahr 2021 durchgeführt. In Kürze werden deswegen die hierfür notwendigen Vorbereitungen beginnen.


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