Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, September 3, 2024 17:30 - noch keine Kommentare

Wohnungsnot von Kriminellen missbraucht: Betrug mit Fake-Immobilien

Verbraucherzentrale NRW warnt vor der Preisgabe sensibler Daten bei der Wohnungssuche

[datensicherheit.de, 03.09.2024] Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vz NRW) warnt aktuell vor Betrug mit „Fake-Immobilien“ und rät in diesem Zusammenhang dringend vor der Preisgabe sensibler Daten bei der Wohnungssuche. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist in vielen Städten offensichtlich groß. Auf eine Anzeige melden sich oft etliche Interessenten – aber nicht alle erhalten dann die Chance, die angebotene Wohnung überhaupt zu besichtigen. Diese Notlage nutzen Immobilienbetrüger laut vz NRW aus, um mit gefälschten Wohnungsinseraten auf Plattformen wie „Immobilienscout24“, „Immowelt“ oder „Immonet“ Kasse zu machen. „Betrüger verlangen die Preisgabe sensibler Daten wie Gehaltsnachweise oder die Kopie des Personalausweises, noch vor der ersten Wohnungsbesichtigung. Mit diesen Informationen können sie dann weiter agieren und zum Beispiel Verträge im Namen der Betroffenen abschließen oder Konten eröffnen”, berichtet Ayten Öksüz, Expertin für Datenschutz bei der vz NRW. Sie erklärt, wie man sogenannte Fake-Inserate erkennt und worauf Wohnungssuchende bei Weitergabe personenbezogener Daten achten sollten:

1. Tipp zur Online-Wohnungssuche: Unseriöse Anzeigen erkennen!

Ein Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen seien ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise. Auch viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten könnten ein Indiz für eine gefälschte Wohnungsanzeige sein. Viele Immobilienbetrüger lockten mit ansprechenden Immobilienbildern wie aus dem Prospekt. „Bei den Fotos handelt es sich jedoch oft um kopierte Bilder aus dem Internet.“ Um diese Masche zu entlarven, könnten die Bilder in die umgekehrte Bildersuche einer Suchmaschine hochgeladen werden. „So erkennt man, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird.“

Auch könne es sich bei dem Inserat um eine Kopie einer oder mehrerer tatsächlich existierender Anzeigen handeln. Auch hierbei helfe die Überprüfung mit einer Suchmaschine. Schwieriger werde es, professionell gefälschte Anzeigen zu erkennen, welche mit Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden – und täuschend echt wirkten.

2. Tipp zur Online-Wohnungssuche: Kein Geld vorab überweisen!

Eine häufige Masche sei der Trick mit der Vorkasse: Ein angeblicher Wohnungseigentümer kontaktiere die Interessenten und teile mit, dass er selbst im Ausland sei und daher nicht zur Besichtigung kommen könne. „Gleichzeitig bietet er als Alternative an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben.“

Als Kaution hierfür sollten die Interessenten dann vorab Geld überweisen. „Sobald die Überweisung erfolgt ist, ist der vermeintliche Eigentümer plötzlich nicht mehr erreichbar.“ Die Betroffenen bekämen keinen passenden Wohnungsschlüssel – und das Geld sei auch weg.

3. Tipp zur Online-Wohnungssuche: Keine sensiblen Daten preisgeben!

Betrüger nutzten die Tatsache aus, dass bei der Wohnungssuche von Eigentümern oder Maklern in der Regel die Angabe von bestimmten Informationen verlangt werde: Dazu gehörten Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und Angaben über die eigenen Lebensumstände im Rahmen einer Selbstauskunft. Viele forderten auch eine Kopie des Personalausweises – dazu hätten sie allerdings keine Berechtigung. Denn für die Prüfung der in der Selbstauskunft gemachten Angaben reiche es aus, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen. Betrüger könnten nämlich die gesammelten Daten auf unterschiedliche Weise nutzen. „Auf der Gehaltsabrechnung sind beispielsweise Daten wie Kontoinformationen, Arbeitgeber oder die Kontaktdaten der zuständigen Personalabteilung.“ Kriminelle könnten sich damit zum Beispiel beim Arbeitgeber als die betroffene Person ausgeben und über eine angebliche Änderung der Kontodaten für kommende Gehaltszahlungen informieren. Erst mit der ausbleibenden Gehaltszahlung falle ein solcher Betrug dann häufig auf.

Verbraucher sollten grundsätzlich sehr vorsichtig mit der Herausgabe von persönlichen Daten sein. „Eine Kopie des Personalausweises sollte grundsätzlich nicht verschickt werden, schon gar nicht vor der ersten Wohnungsbesichtigung. Wenn dies zum Abschluss des Mietvertrages unvermeidlich ist, sollten alle Stellen, die nicht relevant sind, geschwärzt werden.“ Auch könne ein quer auf der Kopie angebrachter Vermerk wie „Für Wohnungsbewerbung“ einem möglichen Missbrauch vorbeugen. Selbiges gelte auch für Gehaltsnachweise.

4. Tipp zur Online-Wohnungssuche: Betrug unverzüglich melden!

Wenn Verbraucher Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten sie keine falsche Scham haben und sich in jedem Fall bei der zuständigen Polizeidienststelle melden, um Anzeige zu erstatten. Dies sei auch online möglich. „Zur Beweissicherung sollte jegliche Korrespondenz mit dem Betrüger aufbewahrt und der Anzeige beigelegt werden. Das ist insbesondere für mögliche weitere Konsequenzen, die sich aus dem Datenklau ergeben können, wichtig.“

So könnten Betroffene mit der Anzeige gegen unberechtigte Forderungen vorgehen. „Wer als Betroffener Rechnungen oder Mahnungen erhält, weil Betrüger Verträge in seinem Namen und mit seiner Identität abgeschlossen haben, sollte sich unbedingt an die Gläubiger wenden und auf den Identitätsdiebstahl hinweisen.“ Auch sollten Betroffene den Betrugsfall beim Plattformbetreiber melden, „damit dieser entsprechende Schritte einleiten kann, zum Beispiel die Fake-Wohnungsanzeige von der Plattform nehmen und weitere mögliche Betroffene über den Betrugsversuch informieren“.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 02.09.2024
Fake-Wohnungen im Internet: So erkennen Sie falsche Immobilienanzeigen



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