Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Januar 15, 2024 23:03 - noch keine Kommentare
Mehrjähriges WhatsApp-Verfahren: BfDI fordert Abschluss
Die noch offenen Fragen des WhatsApp-Verfahrens sollten endlich abschließend geklärt werden
[datensicherheit.de, 15.01.2024] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat nach eigenen Angaben ein Jahr nachdem die irische Datenschutzaufsichtsbehörde DPC einen Beschluss in Sachen „WhatsApp“ erlassen hat gefordert, „dass die offenen Fragen des Verfahrens endlich abschließend geklärt werden“.
BfDI hatte Beschwerde in der Sache WhatsApp an die zuständige irische Aufsichtsbehörde DPC weitergeleitet
In einer Beschwerde – mit Geltung der DSGVO am 25. Mai 2018 gegen den Messengerdienst eingereicht – hatte sich die Beschwerdeführerin demnach dagegen gewandt, dass Nutzer die im Zuge der DSGVO-Einführung geänderten Nutzungsbedingungen und die damit verbundene Datenschutzrichtlinie akzeptieren müssen, um diesen Messengerdienst nutzen zu können: Dies sei eine erzwungene Einwilligung und es sei nicht klar, auf welche Rechtsgrundlage „WhatsApp“ einzelne Verarbeitungsvorgänge stütze.
Als innerdeutsch für Telekommunikationsdienste (zu denen auch „WhatsApp“ zählt) zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde hatte der BfDI diese Beschwerde an die für das Unternehmen mit Sitz in Dublin federführend zuständige irische Aufsichtsbehörde DPC weitergeleitet.
EDSA: WhatsApp hatte in unzulässiger Weise personenbezogene Daten verarbeitet
Nach fast vier Jahren Verfahrensgang habe die DPC am 1. April 2022 den europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden einen Beschlussentwurf übermittelt. Gegen diesen Beschlussentwurf hätten die deutschen sowie die finnische, französische, italienische, niederländische und die norwegische Danteschutzaufsichtsbehörden Einsprüche eingelegt. Da über wesentliche Punkte dieser Einsprüche keine Einigung mit der DPC habe hergestellt werden können, sei ein sogenanntes Streitbeilegungsverfahren vor dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) eingeleitet worden.
Auf dieses Streitbeilegungsverfahren hin habe der EDSA am 5. Dezember 2022 den verbindlichen Beschluss 5/2022 verabschiedet und darin die DPC angewiesen, ihren Beschluss zu ändern und festzustellen, dass „WhatsApp“ in unzulässiger Weise personenbezogene Daten seiner Nutzer zu Zwecken der Serviceverbesserungen und der Sicherheit verarbeite. Dem sei die DPC dann mit ihrem am 12. Januar 2023 erlassenen Beschluss nachgekommen.
Abschließende Bewertung der von WhatsApp getroffenen Maßnahmen noch offen
„Eine abschließende Bewertung, ob die auf den Beschluss seitens ,WhatsApp’ getroffenen Maßnahmen hinreichend sind, um den DPC-Beschluss umzusetzen und den Dienst datenschutzkonform nutzen zu können, steht derzeit aus“, so der BfDI.
Zudem habe der EDSA der DPC aufgegeben, zu untersuchen, ob „WhatsApp“ (sensible) personenbezogene Daten für Zwecke der verhaltensbezogenen Werbung, für Marketingzwecke sowie für die Bereitstellung von Statistiken an Dritte und den Austausch von Daten mit verbundenen Unternehmen verarbeitet und ob dies im Einklang mit der DSGVO geschieht. Auch diese Untersuchungen stehen laut BfDI derzeit noch aus. Er setze sich gegenüber der DPC und im EDSA für eine vollständige Klärung der offenen Fragestellungen und einen zügigen Abschluss dieses Verfahrens ein.
Weitere Informationen zum Thema:
edpb European Data Protection Board, 05.12.2022
Binding Decision 5/2022 on the dispute submitted by the Irish SA regarding WhatsApp Ireland Limited (Art. 65 GDPR)
datensicherheit.de, 14.05.2021
Kein Grund zur Beruhigung: Neue WhatsApp-Datenschutzrichtlinien treten in Kraft / Angebot von WhatsApp wird zu einem unlösbaren Widerspruch
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