Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Oktober 21, 2011 23:55 - noch keine Kommentare

Websites mit Spielen für Kinder verstoßen oft gegen Werbe- und Datenschutzregeln

Anbieter müssten aber das besondere Schutzbedürfnis der Kinder im Blick haben

[datensicherheit.de, 21.10.2011] Anbieter von Kinderspiel-Onlineportalen missachteten häufig das gesetzlich vorgeschriebene Schutzbedürfnis junger Menschen. Die junge Zielgruppe werde umworben, „was das Zeug hält“, kritisiert der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):
Zudem würden, meist mit Online-Gewinnspielen, umfängliche Daten gesammelt. Zu diesem Ergebnis komme eine Untersuchung von über 50 Kinderspielseiten des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, die der vzbv am 20. Oktober 2011 in Berlin präsentierte. In 17 Fällen gehe das Projekt nun gegen die Unternehmen vor und habe Unterlassungsverfahren eingeleitet.
Kommunikation, Information, Spielen – für eine zunehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen ist dies ohne das Internet kaum mehr vorstellbar – Chancen und Risiken liegen dabei eng beisammen. Ein umfassendes und kostenloses Internetangebot für Kinder wird zunehmend über Werbung finanziert. Problematisch werde die Einbindung von Werbung auf Kinderseiten aber dann, wenn Kinder Werbung als solche nicht erkennen könnten, so der vzbv. Mal komme die Werbung in spielerischer Aufmachung daher, mal lasse sich Werbung nicht einfach wegklicken, in anderen Fällen verlinke Werbung gar auf Gewalt- und Kriegsspiele.
Kinderspielseiten im Internet seien keineswegs rechtsfreie Räume. Klar sei laut vzbv, dass es für diese spezielle Nutzergruppe spezieller Spielregeln bedürfe. Die Grundlagen hierfür seien bereits in gesetzlichen Vorschriften verankert. So seien Kinder bereits heute nach den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften besonders schützenswert. Die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern werde von vielen Anbietern indes nicht ausreichend beachtet, kritisiert Projektleiterin Carola Elbrecht.
Besonders negativ aufgefallen ist den Projektmitarbeiterinnen die umfängliche Datenerhebung bei Kindern, die an Online-Gewinnspielen teilnehmen. Eine über die E-Mail-Adresse hinausgehende Datenabfrage bei Kindern laufe dem im Datenschutzrecht gesetzlich verankerten Grundsatz der Datenvermeidung und -sparsamkeit zuwider. Daran hielten sich die wenigsten Anbieter.

Weitere Informationen zum Thema:

SURFER HABEN RECHTE, 20.10.2011
Kinderspielportale im Internet / Eine Untersuchung des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes

SURFER HABEN RECHTE, 20.10.2011
Kinderspielseiten im Internet – kein rechtsfreier Raum / Auf Kinderspielseiten muss Werbung deutlich zu erkennen sein und Datenabfragen bei Gewinnspielen dürfen nicht über das erforderliche Maß hinaus gehen.



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung