Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Mittwoch, Juni 22, 2011 11:53 - noch keine Kommentare
Vorratsdatenspeicherung: Internetverband eco sieht keine rationale Nachvollziehbarkeit
Die Besteller sollten auch die Kosten tragen
[datensicherheit.de, 22.06.2011] Zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ hat der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. am 21. Juni 2011 die Innenminister sehr deutlich und klar adressiert – wer eine solche wolle, solle diese auch bezahlen!
Auf der Innenministerkonferenz in Frankfurt/Main debattierten die Minister der Länder auch über die Wiedereinführung einer Regelung zur Speicherung von Vorratsdaten, obwohl deren Nutzen für die Verfolgung und Verhinderung von Straftaten fraglich ist. Aus eco-Sicht fehle bei dieser Diskussion jedoch ein wichtiger Aspekt – die Länder setzten sich für die Vorratsdatenspeicherung ein, seien aber nicht bereit, die daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Die Anschaffungs- und Betriebskosten für die Telekommunikationsunternehmen seien aber erheblich – bereits 2007 bei der Verabschiedung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, musste die deutsche Internetindustrie die Kosten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur tragen.
eco: Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung „rational nicht nachvollziehbar“
Bei einer Neueinführung – so die Befürchtung des eco – würde es zu erneuten Kosten kommen. Der Wunsch nach Wiedereinführung indes sei „rational nicht nachvollziehbar“. Wenn die Innenminister die Vorratsdatenspeicherung bezahlen müssten, würden sie als erstes darüber nachdenken, ob sie eine solche wirklich brauchten, so eco-Vorstandsvorsitzender Prof. Michael Rotert. Aber auch der Bund traue sich seit Jahren nicht, die Kostenerstattung durch die Länder gesetzlich zu verankern, weil er die Reaktion der Länder fürchte. Die Innenpolitiker sollten sich auf die wirklich notwendigen Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung konzentrieren – damit wäre den Bürgern dieses Landes sehr geholfen. Hinzu komme, dass der Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung „in keinster Weise nachgewiesen“ sei. Das hätte das BKA unlängst mit seinen im Jahr 2010 erhobenen Zahlen belegt – lediglich bei unter einem Prozent der Ermittlungen seien demnach Internetverbindungsdaten herangezogen worden.
Gegenwärtig arbeitet auch die EU-Kommission an einer umfassenden Evaluierung der zu Grunde liegenden „EU-Richtlinie 2006/24 EG“. Es sei daher aus eco-Sicht besonders wichtig, diesen Prozess in Brüssel zu begleiten und abzuwarten – ein nationaler Alleingang, wie ihn die Innenminister der Länder forderten, führe zu Rechtsunsicherheit und Fehlinvestitionen.
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