Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Januar 20, 2014 18:38 - ein Kommentar

Vorratsdatenspeicherung: DAV begrüßt abwartende Haltung der Bundesregierung

Urteil des Europäischen Gerichtshofes soll nicht vorgegriffen werden

[datensicherheit.de, 20.01.2014] Der DAV (Deutscher Anwaltverein)  begrüßt die Einigung zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 17. Januar 2014, vorerst keinen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, sondern zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuwarten.

„Der DAV fordert seit längerem, dass die Bundesregierung dem EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung nicht vorgreift. Es ist sehr erfreulich, dass sich die Bundesminister Heiko Maas und Thomas de Maizière auf dieses Vorgehen einigen konnten. Das ergibt sich schon aus der Notwendigkeit effizienten gesetzgeberischen Handelns“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. „Wichtig ist, dass am Ende eine Regelung herauskommt, die dem hohen Stellenwert der Bürger- und Freiheitsrechte gerecht wird und die Verhältnismäßigkeit wahrt“, so Ewer weiter.

Der DAV hat zuletzt am 6. Januar 2014 gefordert, dass die Bundesregierung das EuGH-Urteil abwartet. In der Vergangenheit habe der DAV das Thema Vorratsdatenspeicherung nach eigenen Angaben stets kritisch begleitet.



ein Kommentar

Sie können Kommentare zu diesem Eintrag über den RSS-2.0-Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar hinterlassen oder einen Trackback von Ihrer Website hierher setzen.

Bernd Waldmüller
Jan 20, 2014 19:14

Immer wieder kommt diese Thema auf. Wann ist endlich Schluß mit diesem Unsinn???

Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung