Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Januar 14, 2019 14:19 - noch keine Kommentare

Verfassungswidrig: Datenschutzbeauftragte kritisieren Vorratsdatenspeicherung

Andrea Voßhoff, Prof. Dr. Dieter Kugelmann und Prof. Dr. Thomas Petri bezogen Stellung

[datensicherheit.de, 14.01.2019] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) meldet, dass die ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte vor „detaillierter Überwachung“ und „engmaschigen Bewegungsprofilen“ warnt. Die inzwischen abgelöste Andrea Voßhoff (CDU) hält demnach das Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Bewegungs- und Internetzugangsdaten für verfassungswidrig. Dies ergebe sich aus ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht.

Richtervorbehalt für Identifizierung von Internetnutzern gefordert

„Eine effektivere Strafverfolgung und Wahrheitsermittlung im Strafverfahren wird durch die Vorratsdatenspeicherung […] nicht erreicht“, so Voßhoff unter Verweis auf zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten für die Organisierte Kriminalität.
Dagegen ermöglichten es die flächendeckend zu speichernden Internetzugangsdaten in Verbindung mit weiteren Informationen, „über mehrere Wochen das Surf-Verhalten der Internetnutzer bei den jeweiligen Telemediendiensten äußerst detailliert [zu] überwachen“. Vosshoff fordere deshalb die Einführung eines Richtervorbehalts für die Identifizierung von Internetnutzern (sog. Bestandsdatenauskünfte zu IP-Adressen).

Sammlung von Aufenthaltsdaten aus Funkzellenabfragen

Bei Vorratsdatenspeicherung des Aufenthaltsorts von Smartphone-Nutzern könne schon die bloße Anwesenheit bei einer Demonstration zu einer Erfassung von Demonstranten als „Prüffall“ führen, warnt Vosshoff. Das Bundeskriminalamt (BKA) sammle bereits heute in großer Zahl Aufenthaltsdaten aus Funkzellenabfragen der Länder in einer zentralen Datenbank und gleiche sie miteinander ab.
Ein Mobilfunkanbieter stelle alle 15 Minuten automatisch eine neue Internetverbindung her, bei der jeweils die aktuelle Funkzelle gespeichert werde. Die Vorratsdatenspeicherung ermögliche auf diese Weise „die Erstellung engmaschiger Bewegungsprofile“ über einen Zeitraum von vier Wochen.

Sicherheit von Vorratsdaten nicht gewährleistet

Die Sicherheit von Vorratsdaten sei zudem nicht gewährleistet. Gerade kleine und mittelständische TK-Anbieter verfügten nach Erfahrung der ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten „regelmäßig nicht über die personellen, räumlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Einhaltung der Anforderungen“ zur Datensicherheit.
Als Telekommunikationsanbieter bei Datenanforderungen auf Einhaltung der Gesetze durch Strafverfolger zu bestehen, ziehe immer wieder das „In-Aussicht-Stellen einer Verfahrenseinleitung wegen Strafvereitlung sowie die Ankündigung, Vorstandsmitglieder zu einer Zeugenvernehmung vorzuladen“, nach sich, berichtet Voßhoff.

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Auch der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, kritisiere das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegenüber dem Verfassungsgericht: „Damit ist die totale und heimliche Erfassbarkeit praktisch aller den täglichen Freiheitsgebrauch betreffenden personenbezogenen Daten durch die Sicherheitsbehörden grundsätzlich in den Bereich des Möglichen gerückt.“
Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung seien verfassungswidrig, weil sie im Zusammenspiel mit weiteren Eingriffen wie der Fluggastdatenspeicherung „die Schwelle zur Option der Totalüberwachung überschreiten“.

Kleinere Funkzellen lassen Genauigkeit weiter steigen

Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Thomas Petri weise die Verfassungsrichter darauf hin, dass die Genauigkeit der auf Vorrat zu speichernden Standortdaten wegen der IPv6-Technik und immer kleinerer Funkzellen weiter steige.
Nach eindeutigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur Unzulässigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung halte er eine erneute Befassung des Luxemburger Gerichtshofs, wie von der Bundesregierung gefordert, nicht für geboten.

Seit 2016 Verfassungsbeschwerden gegen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Dem Bundesverfassungsgericht liegen laut AK Vorrat seit 2016 Verfassungsbeschwerden gegen das „schwarz-rote“ Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor, unter anderem eine von Digitalcourage und dem AK Vorrat unterstützte Beschwerde.
Kurz vor Inkrafttreten der Speicherpflicht Mitte 2017 hätten Gerichte das Gesetz jedoch bis zur endgültigen Entscheidung wieder ausgesetzt, weil es die Grundrechte der ohne Anlass betroffenen Bürger verletze. Das Bundesverfassungsgericht habe noch keinen Termin zur Verhandlung oder endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden bekanntgegeben.

Wahllose Vorratsspeicherung zum Schaden der Gesellschaft

Aus Sicht der im AK Vorrat zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer sei eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich:
Sie beeinträchtige vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen seien (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdeten damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegennehmen können, gefährde dies die Pressefreiheit und beeinträchtige damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft.
Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schaffe Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten seien außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Weitere Informationen zum Thema:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die lnformationsfreiheit, Andrea Voßhoff, 2018
Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die lnformationsfreiheit zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Der Landesbeauftragten für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zu den Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, 26.03.2018
Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden betreffend das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Rechtsanwalt Meinhard Starostik, 28.11.2016
Verfassungsbeschwerde

datensicherheit.de, 01.09.2018
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht soll Einfluss auf EuGH nehmen

datensicherheit.de, 22.04.2018
Vorratsdatenspeicherung: Verstoß gegen EU-Recht

datensicherheiit.de, 29.06.2017
Vorratsdatenspeicherung: Nicht nur Aussetzen, sondern aufheben

datensicherheit.de, 22.06.2016
Europäischer Gerichtshof: Urteil gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung



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