Aktuelles - geschrieben von am Montag, Juli 27, 2009 13:40 - noch keine Kommentare

Verbraucherzentrale Hamburg meldet Erfolg gegen irreführende Kuchenaufmachung

Hersteller hatte Zitronenbestandteile suggeriert, aber lediglich Aroma verwendet

[datensicherheit.de, 27.07.2009] Ein Kuchenhersteller aus Soest hat sich nun gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtet zu unterlassen, … „einen Kuchen mit der naturgetreuen Darstellung von Zitronen zu bewerben, … wenn in dem Produkt weder Zitronenschale noch Zitronensaft enthalten ist.“ Die Verbraucherzentrale Hamburg hätte das Unternehmen zuvor abgemahnt:
Der Hersteller habe bisher zum Verkauf im Einzelhandel einen Kuchen angeboten, auf dessen Verpackung mehrere aufgeschnittene Zitronen abgebildet gewesen seien. Außerdem habe auf der Packung „Lemon Cake“ und „Gâteau au citron“ gestanden – und über der Zutatenliste „Zitronen-Kuchen“. Tatsächlich aber habe der Kuchen keine Bestandteile von Zitrone, sondern lediglich Aroma enthalten.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg, 27.07.2009
Wo Zitrone drauf ist, muss Zitrone drin sein



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