Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Juli 4, 2023 23:52 - noch keine Kommentare

Ulrich Kelber begrüßt Meta-Entscheidung des EuGH

Der BfDI unterstreicht aktuelles Urteil gegen Meta in seiner Bedeutung für den Datenschutz

[datensicherheit.de, 04.07.2023] Laut einer aktuellen Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 4. Juli 2023 sein Urteil zur sogenannten Meta-Entscheidung des Bundeskartellamts verkündet. Der BfDI begrüßt nach eigenen Angaben dieses Urteil in seiner Bedeutung für den Datenschutz.

bfdi-professor-ulrich-kelber-klein

Foto: Bundesregierung/Kugler

Prof. Ulrich Kelber gratuliert Bundeskartellamt zum Erfolg…

Meta-Entscheidung zeigt auch: Bundeskartellamt muss zuständige Datenschutzaufsichtsbehörden einbinden

„Es freut mich, dass der EuGH anerkennt, dass die Einhaltung von Datenschutzanforderungen wettbewerbsrelevant ist und Kartellbehörden erlaubt, zum Schutz des Wettbewerbs auch die Vereinbarkeit des Verhaltens von Unternehmen mit Datenschutzrecht zu prüfen“, so der BfDI. Professor Ulrich Kelber. Er gratuliert dem Bundeskartellamt zu diesem „Erfolg“.

Der EuGH habe auch klargestellt, dass vorrangig die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festzustellen hätten. „Daher muss das Bundeskartellamt die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden vor einer eigenen Entscheidung in datenschutzrechtlichen Fragen einbinden.“

Nicht nur bei Mata: Bürger besser vor rechtswidrigen und missbräuchlichen Datenverarbeitungen schützen

Kartell- und Datenschutzaufsichtsbehörden könnten datengetriebene Geschäftsmodelle nur erfolgreich regulieren, „wenn sie eng zusammenarbeiten“. Dies bestätigt laut der Professor Kelber „die Praxis in Deutschland, wo Bundeskartellamt und der Bundesdatenschutzbeauftragte entsprechend kooperieren“.

Gemeinsam mit seinen europäischen Kollegen werde sich der BfDI die Entscheidung in der „Task Force“ des Europäischen Datenschutzausschusses zum Zusammenspiel von Datenschutz, Wettbewerb und Verbraucherschutz auswerten und „Best Practices“ für eine effiziente Zusammenarbeit festlegen, damit Bürger besser vor „rechtswidrigen und missbräuchlichen Datenverarbeitungen“ geschützt werden könnten. Die Erfahrungen der Zusammenarbeit in Deutschland seien dafür eine gute Grundlage.

Praxis von Meta gerügt, Daten zu detaillierten Nutzerprofilen zu verknüpfen

Hintergrund des Verfahrens sei die Praxis von Meta, die Daten seiner Nutzer nicht nur auf „facebook“ selbst, sondern auch bei seinen Tochterfirmen und über Schnittstellen auf anderen Webseiten zu sammeln und zu detaillierten Nutzerprofilen zu verknüpfen. Aus Sicht des Bundeskartellamts missbrauche Meta damit seine marktbeherrschende Stellung.

„Da Meta seinen Sitz in Irland hat, ist nach dem sogenannten One-Stop-Shop Mechanismus der DSGVO die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) federführend zuständig.“ In Deutschland sei der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HbmBfDI) für Meta zuständig.



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung