Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, März 23, 2023 19:35 - noch keine Kommentare
Überwachungsbedürftige Anlagen: Besserer Schutz vor Cyber-Angriffen möglich und nötig
TÜV-Verband rät Betreibern der Anlagen jetzt zu handeln
[datensicherheit.de, 23.03.2023] Die Vorgaben für den Schutz vor Cyber-Angriffen auf „überwachungsbedürftige Anlagen“ steigen laut einer aktuellen Stellungnahme des TÜV-Verband e.V.: „Die Betreiber der Anlagen sollten jetzt handeln und ihre bestehenden IT-Sicherheitskonzepte überprüfen“, rät Dr. Hermann Dinkler, Experte für Maschinen- und Anlagensicherheit beim TÜV-Verband. Er erläutert: „Auf Basis einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung müssen die Betreiber entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz vor digitalen Angriffen umsetzen.“
Zu überwachungsbedürftigen Anlagen gehören u.a. Aufzüge, Druckbehälter sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Zu den sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen gehörten unter anderem Aufzüge, Druckbehälter sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, darunter Tankstellen und Gasfüllanlagen. Diese Anlagen werden demnach regelmäßig von externen Sachverständigen überprüft, weil von ihnen ein besonders hohes Risiko für Leib und Leben ausgehen kann. Grundlage für die Umsetzung und Überprüfung der Schutzmaßnahmen der Cyber-Sicherheit sei die jetzt veröffentlichte Technische Regel Betriebssicherheit (TRBS) 1115-1 mit dem Titel „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“.
Dr. Dinkler führt aus: „Die neuen Anforderungen sind ein wichtiger Meilenstein, um die digitale Sicherheit überwachungsbedürftiger Anlagen auf ein höheres Level zu bringen.“ Die Technische Regel diene als Leitfaden für Betreiber und Sachverständige, mit dessen Hilfe sie die Vorgaben in der Praxis umsetzen könnten.
Auch Anlagen und Arbeitsmittel können ins Visier krimineller Hacker geraten
Hintergrund dieser neuen Regelungen sei die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung technischer und industrieller Anlagen im sogenannten Internet der Dinge. „Angriffsziel von Cyber-Attacken sind meist die Netzwerke und Computersysteme von Unternehmen. Was dabei häufig übersehen wird: Auch Anlagen und Arbeitsmittel geraten ins Visier krimineller Hacker, wenn sie über digitale Schnittstellen verfügen oder mit dem Internet verbunden sind“, so Dr. Dinkler.
Viele Anlagen sind heute mit sogenannten Speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) ausgestattet. Die meisten dieser SPS hätten Schnittstellen zur Aktualisierung oder Programmierung – zum Beispiel USB-Anschlüsse, Schnittstellen zu internen Netzwerken oder direkt zum Internet. „Es besteht die Gefahr, dass die SPS als Einfallstor für Schadsoftware genutzt wird. Die schädlichen Programme können die Anlagen selbst kompromittieren oder sich im Netzwerk der Organisation ausbreiten“, warnt Dr. Dinkler. Die Folgen könnten ein Ausfall einzelner Anlagen oder ein breit angelegter Cyber-Angriff sein, um die IT-Infrastruktur des Unternehmens lahmzulegen. Er ist überzeugt: „Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, das Schutzniveau vor Cyber-Angriffen zu erhöhen.“
Vor allem für Arbeitssicherheit relevant: Technische Regel 1115-1 überwachungsbedürftiger Anlagen
Da die Technische Regel 1115-1 vor allem für die Arbeitssicherheit Relevanz habe, sei sie im „Ausschuss für Betriebssicherheit“ gemeinsam von Unternehmen, Länderbehörden, Gewerkschaften, der gesetzlichen Unfallversicherung und den zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) ausgearbeitet und jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht worden.
Die für die Prüfungen zuständigen ZÜS hätten auf Grundlage der Technischen Regel in einem aktuellen Beschluss ihrerseits grundlegende Anforderungen an die Cyber-Sicherheit der Anlagen und ihrer Prüfung formuliert.
Weitere Informationen zum Thema:
baua: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 22.03.2023
TRBS 1115 Teil 1 Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen / Technische Regel für Betriebssicherheit / Ausgabe: November 2022
EK ZÜS-Geschäftsstelle im TÜV-Verband, 16.11.2022
Beschluss des EK ZÜS
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