Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Dienstag, Juni 21, 2022 15:33 - noch keine Kommentare
TÜV-Warnung: Weniger als die Hälfte geprüfter Aufzugsanlagen mängelfrei
Der TÜV-Verband e.V. gibt „Anlagensicherheitsreport 2022“ heraus und betont Bedeutung digitaler Sicherheit
[datensicherheit.de, 21.06.2022] Der TÜV-Verband e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf den „Anlagensicherheitsreport 2022“ ein und warnt: Weniger als die Hälfte der geprüften Aufzugsanlagen sie mängelfrei – so habe es mindestens 645 Unfälle mit Personenschaden innerhalb eines Jahres gegeben. Die vollständige Erfassung und Auswertung des Unfallgeschehens könnte die Sicherheit von Aufzügen verbessern helfen. Indes erhöhe die digitale Vernetzung im Internet der Dinge und Dienste die Gefahr durch Cyber-Angriffe.
„Anlagensicherheitsreport 2022“: 2.600 Aufzüge 2021 stillgelegt
TÜV‘ bzw. ZÜS mussten 2021 4.550 Aufzugsanlagen mit gefährlichen Mängeln beanstanden
Herabfallende Kabinen, in Aufzugtüren eingeklemmte Finger oder Stürze in den offenen Aufzugsschacht – immer wieder komme es bei Aufzugsanlagen in Gebäuden zu schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten als Folge. Eine regelmäßige Wartung und unabhängige Prüfung sei daher unabdingbar, wie der aktuelle „Anlagensicherheitsreport“ zeige.
Im Jahr 2021 seien bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen rund 4.550 Aufzugsanlagen mit „gefährlichen Mängeln“ beanstandet worden (0,7%). „Davon mussten 2.600 Aufzüge sofort stillgelegt werden, weil die Anlagen nicht sofort an Ort und Stelle instandgesetzt werden konnten.“ Bei 14,4 Prozent der insgesamt 650.000 im Jahr 2021 geprüften Aufzugsanlagen hätten die Sachverständigen „erhebliche Mängel“ entdeckt, welche innerhalb einer vorgegebenen Frist vom Betreiber behoben werden müssten. Weitere 39,4 Prozent hätten „geringfügige Mängel“ gehabt. Mit einem Anteil von 45,5 Prozent sei weniger als die Hälfte der geprüften Aufzüge mängelfrei gewesen.
Mängel an Aufzügen wie verschleißende Tragseile, defekte Steuerungen oder ausgefallene Notrufsysteme seien eine Gefahr für die Nutzer und müssten so schnell wie möglich behoben werden, betont Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. In den Report fließen demnach die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen aller in Deutschland Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) ein. Aus Sicht des TÜV-Verbands sei es notwendig, „das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Aufzügen zentral zu erfassen und auszuwerten und digitale Sicherheit der Anlagen zu verbessern“.
Geschäftsführer des TÜV-Verbands fordert, mit dem IoT verbundene Steuerungen und Notrufsysteme von Aufzügen vor digitalen Angriffen möglichst gut zu schützen
Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine habe die Zahl der Cyber-Angriffe auch in Deutschland noch einmal erheblich zugenommen. Im Visier krimineller Hacker seien Unternehmen, staatliche Institutionen, Kritische Infrastrukturen, aber auch Politiker und Privatpersonen, erläutert Dr. Bühler. Ein potenzielles Einfallstor für Cyber-Angriffe sei die im „Internet of Things“ (IoT) vernetzte Gebäudetechnik, zu der auch die Aufzugsanlagen gehörten.
„Vor allem mit dem Internet verbundene Steuerungen und Notrufsysteme von Aufzügen müssen vor digitalen Angriffen möglichst gut geschützt werden“, unterstreicht Dr. Bühler und führt aus: „Bisher gibt es keine verbindlichen Vorgaben für die Cyber-Sicherheit von Aufzügen. Eine gesetzliche Regelung ist längst überfällig.“ Aus Sicht des TÜV-Verbands müssten entsprechende Sicherheitsanforderungen in der europäischen Maschinenverordnung und der Aufzugsrichtlinie ausdrücklich verankert werden. Notwendig seien unter anderem Vorgaben für eine verschlüsselte Kommunikation, den Einsatz hochwertiger Authentifizierungssysteme oder die Gewährleistung von Updates über die gesamte Lebensdauer der Anlagen hinweg.
„Für eine effektive Überprüfung der digitalen Sicherheit von Aufzügen benötigen die Überwachungsstellen Zugang zu sicherheitskritischen Daten und der Software der Anlagen“, so Dr. Bühler. Da Aufzugsanlagen grundsätzlich sicher sein müssten, beschäftigten sich inzwischen die Betreiber mit dem Thema. Eine einschlägige Technische Regel werde derzeit der Ausschuss für Betriebssicherheit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet. Auch die ZÜS hätten sich in Form eines Beschlusses auf eine Vorgehensweise bei der Prüfung der Cyber-Sicherheit geeinigt.
TÜV-Verband fordert zentrale Erfassung aller Unfälle im Zusammenhang mit der Nutzung, Reparatur oder Wartung von Aufzugsanlagen
Darüber hinaus fordert der TÜV-Verband nach eigenen Angaben eine zentrale Erfassung aller Unfälle, welche im Zusammenhang mit der Nutzung, Reparatur oder Wartung von Aufzugsanlagen geschehen. Meldepflichten für Unfälle, bei denen Menschen getötet oder schwer verletzt werden, seien in der Betriebssicherheitsverordnung und im Sozialgesetzbuch verankert. Allerdings seien diese Meldungen „lückenhaft“ und erfassten hauptsächlich Arbeitnehmer betreffende Zwischenfälle. Schätzungen gingen von einer „hohen Dunkelziffer“ aus, da viele Aufzugsbetreiber Unfallmeldungen an die Behörden unterließen.
Nach den letzten offiziellen Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung habe es im Jahr 2020 in Deutschland 645 Vorfälle mit Aufzügen gegeben, bei denen Menschen im gewerblichen Umfeld zu Schaden gekommen seien (2019: 913) – „zwei Unfälle endeten tödlich“. Die Dunkelziffer nicht erfasster Vorfälle dürfte erheblich höher sein. „Eine vollständige Erfassung und Auswertung der Daten zum Unfallgeschehen trägt dazu bei, zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen und auf dieser Basis die Sicherheit von Aufzügen zu verbessern“, kommentiert Dr. Bühler. In einem nächsten Schritt könnten neue Vorgaben in den bestehenden Regelwerken verankert werden.
Tipp des TÜV-Verbands: „Wer einen Aufzug benutzt, kann anhand der Prüfplakette leicht erkennen, ob die Anlage von einer Zugelassenen Überwachungsstelle überprüft wurde.“ Diese Prüfplakette müsse von den Sachverständigen gut sichtbar in der Fahrzeugkabine angebracht werden. Auf der Plakette sei neben der Überwachungsstelle der nächste Prüftermin verzeichnet. Ist dieser Prüftermin verstrichen, sollten sich Nutzer an die Hausverwaltung oder den Betreiber des Aufzugs wenden und ihn auf die fällige Prüfung hinweisen. Dies gelte auch, wenn gar keine Prüfplakette vorhanden ist: „Dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Aufzug gar nicht von einer Zugelassenen Überwachungsstelle geprüft wird.“
Weitere Informationen zum Thema:
Technische Überwachung
Anlagensicherheits-Report 2022 der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)
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