Experten - geschrieben von cp am Freitag, Dezember 17, 2010 16:44 - noch keine Kommentare
Triage: Peter Schaar kritisiert IATA-Vorschlag zur Einteilung der Flugreisenden nach Risikokategorien
Verwirklichung wäre eine weitere Drehung der Sicherheitsschraube zulasten der Persönlichkeitsrechte
[datensicherheit.de, 17.12.2010] Nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten habe der internationale Airline-Verband IATA eine grundlegende Änderung des Systems der Sicherheitskontrollen auf Flughäfen vorgeschlagen, das auf einer Sortierung der Flugreisenden nach Risikokategorien basiere:
Demnach sollten die Passagiere zunächst mittels biometrischer Merkmale (etwa Fingerabdrücke und digitales Gesichtsbild) identifiziert werden – auf dieser Basis finde ein Abgleich mit den Buchungsdaten statt. In einem weiteren Schritt würden die Reisenden in die drei Kategorien „bekannte Flugreisende“, „normale Flugreisende“ und „potenzielle Gefährder“ eingeteilt.
Die IATA verspreche sich von ihrem Modell offensichtlich eine Beschleunigung der Passagierkontrollen; profitieren würden davon aber nur die Businessreisenden, die ihre Flüge auf der Überholspur erreichen könnten. Für die „Normal“-Reisenden ergäben sich im Regelfall keine Verbesserungen. Für diejenigen, die nach undurchschaubaren Kriterien als „potenzielle Gefährder“ einsortiert würden, wäre das IATA-Modell sogar mit umfangreicheren, langwierigen und tiefer gehenden Kontrollen verbunden.
Datenschutzrechtlich sei dieser Vorschlag problematisch, denn alle Reisenden würden einem umfassenden Datenabgleich unterzogen („electronic data pre-screening“). Damit würden aber Daten, die für völlig andere Zwecke erhoben worden seien (etwa Kreditkartennummer, Alter, Wohnort und Geburtsdatum und -ort, Reiserouten, frühere Flugreisen), für eine Risikobewertung verwendet. Vermutlich würden bei dem Abgleich auch zusätzliche Daten staatlicher Stellen, etwa „No-Flight-Lists“ und andere Daten der Sicherheitsbehörden einbezogen. Die zusätzlichen Verhaltenskontrollen auf Basis von individuellen Interviews („advanced behavior detection through intelligent questioning of passengers based on information“) wären weiterere schwerwiegende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, so Peter Schaar ins einem Blog.
Weitere Informationen zum Thema:
PETER SCHAAR. Der Blog, 16.12.2010
Triage am Flughafen?
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