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Aktuelles, Branche - Donnerstag, Juni 6, 2013 17:10 - noch keine Kommentare
BITKOM fordert eindeutige Regelungen für Betreiber von WLAN-Hot-Spots
Uneinheitliche Rechtsprechung birgt Gefahr teurer Abmahnungen
[datensicherheit.de, 06.06.2013] Der Hightech-Verband BITKOM bedauert die anhaltende Rechtsunsicherheit für die Betreiber von offenen WLAN-Angeboten und Hot Spots. „Die Politik sollte dafür sorgen, dass es klare Regeln gibt, an denen sich die Anbieter von Hot Spots orientieren können“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Aktuell ist eine entsprechende Initiative im Wirtschaftsausschuss des Bundestages gescheitert. „Der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen ist ein Service, der nicht durch Rechtsunsicherheit und die Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht werden darf“, so Rohleder.
Nach der derzeitigen Rechtsprechung kann der Betreiber eines Hot Spots als Störer für Rechtsverletzungen der Nutzer in Anspruch genommen werden. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil dem Betreiber eines WLAN auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen möchte. weiterlesen…