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Aktuelles, Experten - Dienstag, Februar 28, 2012 21:25 - noch keine Kommentare
Googles neue Datenschutzerklärung: Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Verstoß gegen europäisches Recht
Umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten sei nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar
[datensicherheit.de, 28.02.2012] Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Auftrag der „Artikel 29-Gruppe“ der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht, inwieweit die von Google angekündigte neue Datenschutzerklärung den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen:
Die Untersuchung der CNIL komme zu dem Ergebnis, dass die von dem Unternehmen für den 1. März 2012 angekündigte umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Die neue Google-Datenschutzerklärung werfe viele datenschutzrechtliche Fragen auf, sagt Peter Schaar. Insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten begegne erheblichen Bedenken. weiterlesen…