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Aktuelles - Freitag, März 2, 2012 12:30 - noch keine Kommentare
Abo-Fallen die Geschäftsgrundlage entziehen: Bundestag beschließt Button-Lösung
Ein Vertrag kommt nun nur noch dann zustande, wenn Verbraucher sich ausdrücklich und aktiv zu einer Zahlung verpflichtet haben
[datensicherheit.de, 02.03.2012] Der Bundestag hat am 2. März 2012 das Gesetz zum besseren Verbraucherschutz vor sogenannten „Abo-Fallen“ im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet:
Nach dem neuen Gesetz kann ein Vertrag nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher sich ausdrücklich und aktiv zu einer Zahlung verpflichtet haben. Hierzu muss im Internet eine gut lesbare Schaltfläche (Button) mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung geklickt werden. weiterlesen…