Überwachungsgesamtrechnung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 26 Dec 2021 17:14:35 +0000 de hourly 1 Deutscher Anwaltverein fordert Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-forderung-abschaffung-vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-forderung-abschaffung-vorratsdatenspeicherung#respond Wed, 22 Dec 2021 11:05:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41299 [datensicherheit.de, 22.12.2021] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wendet sich nach eigenen Angaben „seit Jahren“ gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, welche Verbindungsdaten und IP-Adressen unbescholtener Bürgern ohne jeden Anlass speichert. Wegen rechtlicher Bedenken – auch des EuGH – sei diese auch zu Recht ausgesetzt worden. „Der DAV unterstützt daher die Pläne des Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann, die Vorratsdatenspeicherung zu streichen.“ Allein bei einem Verdacht und mit richterlichem Beschluss sollten solche Maßnahmen möglich sein. Des Weiteren setzt sich der DAV demnach für eine „Überwachungsgesamtrechnung“ ein.

Vorratsdatenspeicherung mit liberalem Rechtsstaat nicht vereinbar

„Am sichersten sind die Daten, die gar nicht erhoben werden“, unterstreicht Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Das anlasslose Speichern der Verbindungsdaten Bürger sei mit einem liberalen Rechtsstaat nicht vereinbar.
„Die Speicherung von Daten ohne auch nur den geringsten Verdacht gegen die Betroffenen muss grundrechtliches Tabu sein“, sagt Dr. Ruge. Auch für den Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof sei die deutsche Regelung nicht EU-rechtskonform. Im Übrigen stelle die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Berufsgeheimnis der Anwälte und Journalisten dar.
Nach Ansicht des DAV müssten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr quasi einer „3E-Regelung“ unterliegen: „Es bedarf der Evaluation, der Evidenz und der Empirie.“ In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass dort, wo es die Vorratsdatenspeicherung gab und gibt, Terror-Anschläge nicht hätten verhindert werden können, wie beispielsweise in Paris.

Unerträglich, dass der Bevölkerung mittels Vorratsdatenspeicherung ein Gefühl ständigen Überwachtwerdens vermittelt wird

Positiv sieht der DAV auch die geplante „Überwachungsgesamtrechnung“. Er selbst arbeite bereits mit der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) an einem solchen Vorhaben.
„Es ist unerträglich, dass in der Bevölkerung ein Gefühl des ständigen Überwachtwerdens hervorgerufen wird“, so die DAV-Hauptgeschäftsführerin. Dies schaffe ein Gefühl der Unsicherheit und lasse die Akzeptanz weiterer Überwachungsmaßnahmen bei der Bevölkerung schwinden. Überwachung müsse die absolute Ausnahme sein. Der DAV biete der Bundesregierung die Zusammenarbeit dabei an.
Auch wenn jeder einzelne Wunsch der Sicherheitsbehörden an sich nachvollziehbar wäre, müsse man nach Ansicht des DAV die Gesamtheit aller Maßnahmen betrachten. „Die Gesellschaft muss insbesondere jungen Menschen die Werte der Freiheitsrechte vermitteln“, betont Dr. Ruge ergänzend. Die Privatsphäre der Bürger sei ein schützenswertes Gut. In der Vergangenheit habe auch das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung der Bürger stets betont.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 23.11.2021
Vorratsdatenspeicherung: eco begrüßt Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts / Die Vorratsdatenspeicherung ist demnach nicht mit EU-Recht vereinbar

datensicherheit.de, 27.10.2021
Verdachtslose Vorratsdatenspeicherung: Forderung nach Abschaffung an Ampel-Koalitionsverhandlungen / Offener Brief des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der Deutschen Aidshilfe und des Deutschen Journalisten-Verbands u.a.

datensicherheit.de, 07.10.2020
EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Der umherspukende Untote / LfDI RLP hofft, dass keine weiteren Versuche unternommen werden, in Deutschland eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen

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eco-Forderung: Überwachungsgesamtrechnung darf nicht nur Ampel-Lippenbekenntnis bleiben https://www.datensicherheit.de/eco-forderung-ueberwachungsgesamtrechnung-darf-nicht-nur-ampel-lippenbekenntnis-bleiben https://www.datensicherheit.de/eco-forderung-ueberwachungsgesamtrechnung-darf-nicht-nur-ampel-lippenbekenntnis-bleiben#respond Wed, 01 Dec 2021 14:24:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41174 eco-klaus-landefeld-2021Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt, dass Ampel-Parteien die Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg gebracht haben. ]]> eco-klaus-landefeld-2021

eco-Vorstand Klaus Landefeld kommentiert Koalitionsvertrag

[datensicherheit.de, 01.12.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt, dass „Ampel“-Parteien die Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg gebracht hätten. Jetzt gehe es darum, einen konkreten Fahrplan vorzugeben: „Welche Sicherheitsgesetze werden in der Überwachungsgesamtrechnung einbezogen und evaluiert, wie wird untersucht und auf welcher Datengrundlage?“ Klaus Landefeld, stellvertretender eco-Vorstandsvorsitzender wünscht sich in seiner Stellungnahme „einen strafferen Zeitplan“ und fordert darüber hinaus, „dass massive Überwachungseingriffe künftig nicht nur evaluiert, sondern auch befristet werden“. Von der „Ampel“-Koalition habe er sich zudem eine „klare politische Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung“ erhofft.

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Foto: eco e.V.

Klaus Landefeld wünscht sich einen strafferen Zeitplan

eco sieht Stärkung der bürgerlichen Freiheitsrechte

Laut Koalitionsvertrag möchten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bis spätestens Ende 2023 eine Überwachungsgesamtrechnung erstellen, um Sicherheitsgesetze auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin zu evaluieren.
Der eco begrüßt diesen Vorstoß „ausdrücklich“. Mit der geplanten Überwachungsgesamtrechnung stärke die künftige Bundesregierung die Freiheitsrechte der Bürger und schaffe eine „wichtige Grundlage für mehr Transparenz gegenüber staatlichen Überwachungsbefugnissen“.

eco-Kritik: Evaluierung bis Ende 2023 dauert zu lange

Nach Landefelds Ansicht gelte es nun, die Evaluierung von Sicherheitsgesetzen rasch zu konkretisieren, „damit die geplante Überwachungsgesamtrechnung noch deutlich vor Ende 2023 abgeschlossen ist“.
„Es ist gut, dass die ,Ampel‘-Parteien die Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg gebracht haben. Jetzt geht es darum, einen konkreten Fahrplan vorzugeben: Welche der zahlreichen Sicherheitsgesetze auf Bundes- und Landesebene werden in der Überwachungsgesamtrechnung einbezogen und evaluiert, wie wird untersucht und auf welcher Datengrundlage?“, kommentiert Landefeld. Auf diese Fragen müsse die neue Bundesregierung möglichst schnell Antworten geben.

Erfassung staatlicher Überwachungsbefugnisse sollte laut eco unmittelbar von der Theorie in die Praxis umgesetzt werden

Landefeld sieht bereits viele gute Ansätze – jetzt müsse die Erfassung staatlicher Überwachungsbefugnisse unmittelbar von der Theorie in die Praxis umgesetzt werden. Die Überwachungsgesamtrechnung und die Evaluierung der Sicherheitsarchitektur müssten den Grundstein für die Anpassung der deutschen Sicherheitsgesetze legen. Die Überwachungsgesamtrechnung dürfe in den nächsten vier Jahren nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben. „Diese Pläne gilt es, zügig umzusetzen!“
Was den Zeitplan betrifft, habe er sich von der künftigen Bundesregierung mehr erhofft: „Liegt die Evaluation tatsächlich erst Ende 2023 vor, wird in dieser Legislaturperiode kaum Zeit dafür bleiben, um verfassungsrechtlich gebotene Anpassungen am BND-, G10- und BKA-Gesetz sowie der Strafprozessordnung auch wirklich umzusetzen.“

eco-Forderung: Massive Überwachungs-Eingriffe nicht nur evaluieren, sondern auch befristen

Neben einer Evaluierung spricht sich Landefeld zudem klar für eine zeitliche Befristung solcher künftigen Sicherheitsgesetze aus, welche besonders schwer in die Grundrechte der Bürger eingreifen würden. Dies sollte beispielsweise den Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Nachrichtendienste betreffen. Landefeld: „Führt die Bundesregierung zusätzlich eine Befristung für Sicherheitsgesetze mit besonders intensiven Grundrechtseingriffen ein, sorgt sie für eine stetige Debatte um Freiheitsrechte im Bundestag. Der politische Diskurs stärkt das Vertrauen in digitale Kommunikation.“
Gleichzeitig begrüßt Landefeld, dass die „Ampel“ das Bundespolizeigesetz laut Koalitionsvertrag ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung novellieren wolle. Dies habe der eco bereits im Vorfeld in seiner „Internetpolitischen Agenda“ gefordert.

eco fordert klare Ansage zum Ende der Vorratsdatenspeicherung

Ein klares Signal fordert der eco demnach nun auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung, nachdem jüngst auch EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt habe.
„Unabhängig vom erst in einigen Monaten zu erwartenden EuGH-Urteil sollte die neue Bundesregierung jetzt eindeutig für die Grundrechte einstehen und die Vorratsdatenspeicherung beenden“, betont Landefeld und führt abschließend aus: „Hier hätte ich mir von der ,Ampel‘-Koalition eine klare politische Entscheidung gegen eine Vorratsdatenspeicherung erhofft. Diese Chance haben die Koalitionäre zumindest im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise nicht genutzt.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 23.11.2021
Vorratsdatenspeicherung: eco begrüßt Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts / Die Vorratsdatenspeicherung ist demnach nicht mit EU-Recht vereinbar

datensicherheit.de
, 19.10.2021
Ampel-Sondierungspapier: Digitalcourage fordert Nachbesserungen / Digitalcourage formuliert 15 Prioritäten für Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, FDP und GRÜNEN

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