Terror – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 12 Jan 2021 21:39:18 +0000 de hourly 1 TERREG: Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung angenommen https://www.datensicherheit.de/terreg-strei-eu-anti-terror-internetverordnung-annahme https://www.datensicherheit.de/terreg-strei-eu-anti-terror-internetverordnung-annahme#respond Tue, 12 Jan 2021 19:56:23 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38632 Dr. Patrick Breyer sieht Meinungs- sowie Pressefreiheit in Gefahr und fordert entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus

[datensicherheit.de, 12.01.2021] Laut einer aktuellen Meldung der Piratenpartei Deutschland hat der Innenausschuss des Europaparlaments (LIBE) am 11. Januar 2021 mehrheitlich der sogenannten TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zugestimmt. Ihr Europaabgeordneter, Dr. Patrick Breyer, und dessen Fraktion hätten gegen den Text gestimmt.

Terrorismus-Begriff bedenklich weitgefasst und missbrauchsanfällig

„Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Upload-Filter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der Ein-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz“, kommentiert Dr. Breyer.
Dass EU-Regierungen künftig in Deutschland direkt Webseiten löschen lassen könnten, könnte „politisch motivierter Internetzensur“ Tür und Tor öffnen – Dr. Breyer betont, dass der Terrorismus-Begriff „bedenklich weit und missbrauchsanfällig“ sei. Anti-Terror-Gesetze würden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt. Die Meinungsfreiheit in Europa werde so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert.

EU-Anti-Terror-Internetverordnung könnte freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig einschränken

Leider drohten die grenzüberschreitenden Löschanordnungen Schule zu machen und sollten mit dem „Digital Services Act“ allgemein eingeführt werden. Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.
Nichts sei wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz. Insgesamt sei unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern werde. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hass-Ideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren.

Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt

Schließlich sei die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig, so Dr. Breyer. „Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt.“
Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehle aber in dieser Verordnung, „weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.

Weitere Informationen zum Thema:

THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL OF THE EUROPEAN UNION
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on addressing the dissemination of terrorist content online

Patrick Breyer. 19.11.2020
Französisches Gesetz über illegale Online-Inhalte für verfassungswidrig erklärt: Was die EU daraus lernen sollte

Patrick Breyer. 10.03.2020
Die geheimen Verhandlungen über den EU-Terrorfilter enthüllt / Der Stand der Dinge [Aktualisierung per 07.12.2020]

datensicherheit.de, 13.09.2020
EU: Dr. Patrick Breyer kritisiert verdachtslose Nachrichten-Durchleuchtung / EU-Kommission sollte besser Kinder schützen statt Bürger auszuspähen, fordert der MdEP

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https://www.datensicherheit.de/terreg-strei-eu-anti-terror-internetverordnung-annahme/feed 0
Kritik an der geplanten Verordnung zur „Entfernung terroristischer Inhalte“ https://www.datensicherheit.de/kritik-geplante-verordnung-entfernung-terroristischer-inhalte https://www.datensicherheit.de/kritik-geplante-verordnung-entfernung-terroristischer-inhalte#respond Tue, 18 Sep 2018 14:45:31 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28837 Die Piratenpartei warnt vor dem vergangene Woche veröffentlichten Plan der EU-Kommission

[datensicherheit.de, 18.09.2018]  „Die leicht zu umgehenden Internetsperren und automatisierten Upload-Filter bedeuten das Aus für unzählige Internetdienste und gefährden die Meinungsfreiheit im Netz“, warnt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019. „Die Anti-Terror-Pläne der EU-Kommission sind selbst ein Anschlag auf das freie Internet. Internet-Zensur ist der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Sie liefert unter anderem Islamisten Argumente gegen den Westen und führt bestenfalls zum Abtauchen von Sympathisanten jeglicher extremistischer Strömungen in den Untergrund.“

Im Einzelnen nennt die Piratenpartei acht Kritikpunkte an dem Verordnungsentwurf.

  1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
    Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion. Durch die Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter den geforderten Einsatz von Upload-Filtern oder die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – selbst zur Nachtzeit – nicht gewährleisten können.
  2. Fehleranfällige Upload-Filter gefährden die Meinungsfreiheit:
    Internetanbieter sollen zur automatisierten Suche nach noch unbekannten „terroristischen Inhalten“ verpflichtet werden, ohne dass eine menschliche Überprüfung vor der Sperre erfolgen muss. Solche Upload-Filter sind Zensurmaschinen, die nachgewiesenermaßen auch völlig legale Inhalte unterdrücken (zum Beispiel Dokumentationen von Menschenrechtsverletzungen in Bürgerkriegen). Unsere Meinungs- und Informationsfreiheit darf nicht ausschließlich von Algorithmen und Maschinen bestimmt werden. Ein menschliches Korrektiv ist hier unabdingbar.
  3. Fehlende Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
    Die Behörden, die Sperrungen „terroristischer Informationen“ anordnen sollen, müssen laut EU-Vorschlag nicht unabhängig sein. Es gibt auch keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Damit könnte unsere Meinungs- und Informationsfreiheit beispielsweise in die Hand des ungarischen Innenministeriums oder eines örtlichen Polizeibeamten in Rumänien gelegt werden. Das ist inakzeptabel. Die Entfernung von Inhalten anzuordnen, muss einer unabhängigen Behörde wie einem Gericht, einem Beauftragten für Meinungsfreiheit oder einem Bürgeranwalt vorbehalten bleiben.
  4. Willkürlicher Privatzensur wird Vorschub geleistet, statt sie zu verhindern:
    Das Verfahren für Sperranordnungen soll durch behördliche „Hinweise“ an Provider umgangen werden können. Unsere Meinungs- und Informationsfreiheit darf jedoch nicht in die Hände privater Internetkonzerne gelegt werden, die oft vollkommen willkürlich Inhalte löschen. Vielmehr müsste es Internetanbietern zum Schutz der Meinungsfreiheit verboten werden, legale Inhalte willkürlich zu löschen oder zu sperren.
  5. Fehlende Transparenz und Kontrolle:
    Eine unabhängige Überprüfung von Sperrungen ist nicht gewährleistet. Der Autor eines Inhalts soll von der Sperrung nicht benachrichtigt werden müssen, selbst wenn er Kontaktdaten hinterlassen hat. Wir fordern, dass der Autor informiert wird und nicht nur er, sondern auch jeder andere Bürger, dem Informationen vorenthalten werden, zur Anfechtung von Sperrungen berechtigt ist. Nur so können sich beispielsweise Nichtregierungsorganisationen für Meinungsfreiheit im Netz und gegen ungerechtfertigte Unterdrückung von Informationen einsetzen.
  6. Untaugliche Internetsperren durch Geolocation:
    Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen werden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.
  7. Ein rein „Europäisches Internet“ droht:
    Anstatt eine internationale Verständigung auf universell geächtete Inhalte herbeizuführen, soll ein europäisches Regionalnetz mit Netzsperren für Inhalte, die zum Beispiel in den USA völlig legal abrufbar bleiben, geschaffen werden. Das widerspricht dem Grundgedanken eines weltweiten Netzes.
  8. Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?:
    Die EU-Zensurverordnung leistet einer anlasslosen Aufzeichnung unseres privaten Surfverhaltens Vorschub. Bei Sperrung „terroristischer Inhalte“ fordert sie vom Anbieter die Aufbewahrung der zugehörigen Nutzerdaten, obwohl derartige Daten im Regelfall gar nicht aufgezeichnet werden dürften. Es besteht die Gefahr, dass Anbieter sämtliche Uploader registrieren, nur um im Bedarfsfall der Aufbewahrungspflicht nachkommen zu können. Ein freies Netz braucht Anonymität.

Weitere Informationen zum Thema:

Europäische Kommission
Verordnungsentwurf „REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on preventing the dissemination of terrorist content online“

datensicherheit.de, 12.09.2018
Internet-Regulierung: Verbände kritisieren EU-Gesetzgebung

datensicherheit.de, 23.08.2018
#SaveYourInternet: Gegen die Zensur des freien Internets

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Trügerische Sicherheit: Peter Schaars Buch erscheint am 11. September 2017 https://www.datensicherheit.de/truegerische-sicherheit-peter-schaars-buch-erscheint-am-11-september-2017 https://www.datensicherheit.de/truegerische-sicherheit-peter-schaars-buch-erscheint-am-11-september-2017#respond Tue, 22 Aug 2017 17:46:10 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26829 Aufruf zu mehr Wachsamkeit und Widerstand

[datensicherheit.de, 22.08.2017] Der renommierte Datenschutzexperte Peter Schaar hat den Trend, dass die Angst vor Terror und Kriminalität Regierungen zur Aufrüstung des Sicherheitsapparats und zur Ausweitung der Überwachung treibt, in seinem neuen Buch „Trügerische Sicherheit“ kritisch hinterfragt. Allein im Jahr 2017 habe die Bundesregierung bislang zwölf Gesetze verabschiedet, die aller Erfahrung nach kaum geeignet seien, die Sicherheit faktisch zu steigern, diese aber grundlegende Freiheitsrechte einschränkten.

Kritik an der schleichenden Erosion des liberalen Rechtstaats

In seinem Werk, das am 11. September 2017 in der Edition Körber erscheinen soll, kritisiert Schaar die schleichende Erosion des liberalen Rechtsstaats im Namen des „Anti-Terror-Kampfes“.
Zudem mahnt er zu mehr Wachsamkeit und Widerstand – längst hätten wir uns an biometrische Passbilder, die Vorratsdatenspeicherung oder an die Ausdehnung der Videoüberwachung gewöhnt, ohne jeweils den Nutzen und die Risiken solcher Maßnahmen neu auszuloten.

Angriffe auf Grundwerte selbstbewusst entgegentreten!

Schaars Beispiele aus dem In- und Ausland unterstreichen einmal mehr, dass das staatliche Gewaltmonopol demokratisch kontrolliert werden muss.
Sein Buch sollte als Plädoyer verstanden werden, der durch Terrorangst und -gefahr bewirkten Angriffe auf die Grundwerte der offenen und freiheitlichen Gesellschaft selbstbewusst entgegenzutreten.

Weitere Informationen zum Thema:

Körber Stiftung, Peter Schaar
Trügerische Sicherheit / Wie die Terrorangst uns in den Ausnahmezustand treibt

datensicherheit.de, 15.04.2016
Zeitzeuge der Datenschutz-Geschichte: Peter Schaars Rückblick auf seine Amtszeit

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Prepaid-SIM-Karten: Verpflichtende Identitätsprüfung als neue Bürokratie-Ausgeburt https://www.datensicherheit.de/prepaid-sim-karten-verpflichtende-identitaetspruefung-als-neue-buerokratie-ausgeburt https://www.datensicherheit.de/prepaid-sim-karten-verpflichtende-identitaetspruefung-als-neue-buerokratie-ausgeburt#respond Thu, 09 Jun 2016 14:33:34 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25602 bitkom warnt vor nationalem Alleingang und zweifelt am Nutzen bei der Terrorismusbekämpfung

[datensicherheit.de, 09.06.2016] Laut einer aktuellen Stellungnahme des bitkom wird die von der Bundesregierung geplante Einführung einer verpflichtenden Identitätsprüfung beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten zu nichts führen – außer zu mehr Bürokratie.

Einheitliche europäische Regelung angemahnt

„Es ist völlig unklar, inwiefern eine verpflichtende Identitätsprüfung bei der Terrorismusbekämpfung helfen soll, wenn nicht zumindest eine einheitliche europäische Regelung gefunden wird. Zugleich droht ein hoher bürokratischer Aufwand, der allen Kunden schadet“, so Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des bitkom.
Der am 9. Juni 2016 in erster Lesung im Bundestag beratene Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Prepaid-SIM-Karten künftig die Identität der Nutzer vor Freischaltung der SIM-Karte mittels Ausweis oder Pass mit Wohnortangabe prüfen müssen. Diese Maßnahme soll der Terrorismusbekämpfung dienen, doch aus Sicht des bitkom ist ein Nutzen einer derartigen Identitätsüberprüfung für die Abwehr von Terrorismus nicht zu erwarten. So könnten sich Kriminelle, die anonym kommunizieren möchten, auch künftig ohne Registrierung eine Prepaid-SIM-Karte im europäischen Ausland kaufen.

Bürokratie zum Nachteil der Einkommensschwachen

„Es ist eher unwahrscheinlich, dass sich ein Terrorist mit seinem Personalausweis als Käufer einer Prepaid-Karte ausweist, und damit dann anschließend Terrorakte vorbereitet“, betont Dr. Rohleder. Sollte der Gesetzgeber trotz des fehlenden Nutzens an dieser Regelung festhalten, müsse sichergestellt werden, dass sich der bürokratische Aufwand und damit die Kosten in Grenzen hielten. Andernfalls zahlten am Ende die Ehrlichen die Zeche. Ein großer bürokratischer Aufwand beim Kauf von Prepaid-Karten würde die Kosten in die Höhe treiben, was vor allem einkommensschwache Menschen sowie Jugendliche, Senioren oder Touristen betreffen würde.
Da der Kunde bei Prepaid-Karten keine Vertragsbindung eingehen muss und die volle Kostenkontrolle hat, ist dieses Modell laut bitkom gerade für Menschen mit wenig Geld bzw. für Gelegenheitsnutzer interessant.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom, 07.06.2016
Positionspapier / Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 zum BKA-Gesetz stärkt Datenschutz https://www.datensicherheit.de/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-vom-20-april-2016-zum-bka-gesetz-staerkt-datenschutz https://www.datensicherheit.de/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-vom-20-april-2016-zum-bka-gesetz-staerkt-datenschutz#respond Thu, 21 Apr 2016 17:05:22 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25431 Auch in Zeiten terroristischer Bedrohung sind rechtsstaatliche Grenzen zu beachten

[datensicherheit.de, 21.04.2016] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) weist in seiner Stellungnahme vom 20. April 2016 darauf hin, dass auch in Zeiten terroristischer Bedrohung rechtsstaatliche Grenzen zu beachten sind. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum BKA-Gesetz stärke die Funktion der Datenschutzbeauftragten.

Rüge der Nichteinhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 seien zahlreiche Einzelvorschriften, die die Befugnisse des BKA zur Terrorabwehr stärken sollten, verfassungswidrig. Gerügt würden insbesondere die „Nichteinhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“, die Unbestimmtheit einzelner Eingriffsbefugnisse, die fehlende Transparenz gegenüber Betroffenen, Defizite beim Rechtsschutz und bei der aufsichtlichen Kontrolle der Maßnahmen.
Dabei sei die Begrenzung der Befugnis zur Datenübermittlung der von deutschen Behörden erhobenen Daten an Drittstaaten und internationale Organisationen besonders hervorzuheben. Hierzu bedürfe es künftig einer Kontrolle, ob ein angemessenes materielles datenschutzrechtliches Niveau in den Empfängerstaaten vorliegt. Die Vergewisserung des geforderten Schutzniveaus werde dabei nicht der freien politischen Disposition deutscher Stellen überlassen, sondern müsse durch die Datenschutzbeauftragten überprüfbar sein und einer gerichtlichen Kontrolle zugeführt werden können.

Datenschutz und Achtung der Privatsphäre zentrale Grundrechtsgarantien

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt laut dem HmbBfDI Johannes Caspar, dass auch in Zeiten der allgegenwärtigen Bedrohung durch den Terrorismus rechtsstaatliche Grundsätze nach wie vor Messlatte aller staatlichen Maßnahmen zur nationalen Sicherheit seien.
Mit der Forderung nach Gewährleistung des angemessenen Datenschutzniveaus bei der Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb der Europäischen Union knüpfe das BVerfG nahtlos an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dabei würden insbesondere die Vorgaben des „Safe Harbor“-Urteil des EuGH auf die nationalen Bestimmungen zum internationalen Austausch von Daten übertragen. Der Datenschutz und die Achtung der Privatsphäre seien danach zentrale Grundrechtsgarantien, die sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene die Befugnisse einer Übermittlung in Drittstaaten rechtsstaatlich begrenzten, betont Caspar.

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Peter Schaar: In der Diskussion um rechtsradikale Terrorakte Aufklärung statt Aktionismus gefordert https://www.datensicherheit.de/peter-schaar-in-der-diskussion-um-rechtsradikale-terrorakte-aufklaerung-statt-aktionismus-gefordert https://www.datensicherheit.de/peter-schaar-in-der-diskussion-um-rechtsradikale-terrorakte-aufklaerung-statt-aktionismus-gefordert#respond Thu, 17 Nov 2011 17:52:40 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19332 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fragt nach der Verantwortung für das Versagen der Behörden

[datensicherheit.de, 17.1.2011] In einer aktuellen Stellungnahme zu den Reaktionen auf die gegenwärtig heiß diskutierten rechtsradikalen Gewalttaten und Morde warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor Aktionismus – und fordert Aufklärung über die Hintergründe:
Noch sei nicht einmal ansatzweise geklärt, warum die „braune Terrorzelle“ von den deutschen Sicherheitsbehörden über Jahre nicht entdeckt wurde. Trotzdem wüssten maßgebliche Politiker, dass es angeblich an der nicht ausreichenden Vernetzung der Nachrichtendienste und Polizeibehörden gelegen habe und wir deshalb eine neue „Anti-Terror-Datei“ und ein „Abwehrzentrum“ gegen Gewalttäter bräuchten. Selbst die Forderung nach Einführung der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten werde aufgestellt.
Peter Schaar drängt sich bei derartigen schnellen Forderungen die Frage auf, ob nicht zunächst der Sachverhalt aufgeklärt werden sollte – etwa welche Behörden versagte und warum, was die Nachrichtendienste wussten, warum entsprechende Informationen nicht an die Polizei gelangten und schließlich auch wer die Verantwortung für das Versagen trägt.
Vorschnelle Schlüsse bergen laut Schaar die Gefahr, die notwendige Aufklärung zu behindern und schlichtweg falsch zu sein – dies gelte nicht nur für den Kampf gegen den Rechtsterrorismus.

Weitere Informationen zum Thema:

Datenschutz FORUM, 16.11.2011
Peter Schaar / Rechter Terror: Aufklärung statt Aktionismus!

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Deutscher Anwaltverein zur Vorratsdatenspeicherung: EU-Richtlinie gehört auf den Prüfstand https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-zur-vorratsdatenspeicherung-eu-richtlinie-gehoert-auf-den-pruefstand https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-zur-vorratsdatenspeicherung-eu-richtlinie-gehoert-auf-den-pruefstand#respond Fri, 03 Dec 2010 07:25:19 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13947 DAV warnt vor Überreaktionen bei der Terrorismusbekämpfung

[datensicherheit.de, 03.12.2010] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht angesichts der aktuellen Terrorwarnungen und der damit verbundenen Überlegungen im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung von „Überreaktionen“ – die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen unabhängig von einem Verdacht lehnt der DAV entschieden ab:
Die Vorratsdatenspeicherung greife in den geschützten Bereich der vertrauensvollen Kommunikation und somit in grundgesetzlich geschützte Bürger- und Freiheitsrechte massiv ein, so der DAV. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gehöre daher auf den Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht habe zu Recht am 2. März 2010 die alten Pläne für verfassungswidrig erklärt.
Der Staat habe zwar den verfassungsrechtlichen Auftrag, seine Bürger vor Terror zu schützen, jedoch müssten die Maßnahmen verhältnismäßig sein, so der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer; alle Bürger als
vermeintliche Straftäter unter Generalverdacht zu stellen, sei „unerträglich“.

Weitere Informationen zum Thema:

DeutscherAnwaltVerein, 29.11.2010
Anwälte gegen Verschärfung der Sicherheitsgesetze / – DAV warnt vor Überreaktion und ruft zur Mäßigung bei der Vorratsdatenspeicherung auf –

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Die ds Rezension: ‚Meine Daten und ich‘ auf DVD https://www.datensicherheit.de/die-ds-rezension-meine-daten-und-ich-auf-dvd https://www.datensicherheit.de/die-ds-rezension-meine-daten-und-ich-auf-dvd#respond Fri, 24 Jul 2009 15:06:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=4907 Wenn mit Sicherheit Bürgerrechte bedroht werden…
von Dirk Pinnow

[datensicherheit.de, 24.07.2009] Das Thema „Datensicherheit“ ist ein sehr sperriges, unbequemes Thema, an welches eine filmische Annäherung – zumal ob der schnellen Veränderung der Nachrichtenlage auf diesem Gebiet – prinzipiell nicht leicht fallen kann.
So kommt der Film „Meine Daten und ich“ zu Beginn auch etwas schwerfällig daher und beschreibt in einer fiktiven Rahmenhandlungen die Anlaufschwierigkeiten des Filmemachers „Axel Ranisch“, ein solches Projekt aus purem Idealismus zu starten und erfolgreich zu Ende zu bringen. Die zuweilen komische Einrahmung kann letztlich aber nicht über den Ernst des existenziellen Themas hinwegtäuschen:

Die Stellungnahmen der realen Interviewpartner (darunter auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar) regen gerade jetzt im Vorfeld der Bundestagswahl 2009, auch losgelöst von der Bezugnahme auf konkrete Datenskandale, erheblich zum Nachdenken über den Stand des Datenschutzes und der Datensicherheit in Deutschland an – fast ist es schade, dass das reichliche Bonusmaterial nicht direkt in den Hauptfilm mit eingebaut wurde!

Das Spielerische der fiktiven Rahmenhandlung verliert sich, als sich der Filmemacher während des laufenden Projektes arbeitslos melden muss und Leistungen beantragt:


Meine Daten und ich | Der neue Film über Datensicherheit in der Bundesrepublik | Arbeitslos

Die spätere Schilderung über den Verlauf des Gespräches zu den beantragten Leistungen dürfte für viele selbst Betroffene ein Déjà-vu-Erlebnis sein – und ohnmächtige Wut aufkommen lassen!
Fazit: Wer in soziale und wirtschaftliche Bedrängnis kommt, hat in diesem Land zwar theoretisch Datenschutz, muss aber aus existenzieller Not „gezwungen freiwillig“ diesen aufgeben, um dann vielleicht die Behördenvertreter gnädig zu stimmen…
An dieser Stelle könnte der Film eigentlich zu Ende sein, weil damit im Grunde alles Relevante gesagt ist!

Die übrigen Beiträge der Interviewpartner verschärfen dann das Unbehagen nur noch. Ein „Panoptikum“ des datentechnischen Schreckens wird dargeboten, angefüllt mit „Onlinedurchsuchungen“, „Vorratsdatenspeicherung“, „Scoring-Punkten“, „Großem Lauschangriff“, „neuem BKA-Gesetz“…
„Sicherheit“ in diesem Zusammenhang, soviel wird klar, bedeutet vor allem Sicherheit der Wiederwahl stimmungsheischender Politiker, die ihre Pfründesysteme hart verteidigen. „Bürgerrecht“ bedeutet dann lediglich, alle paar Jahre seine Stimme abzugeben und damit Ex post paraniodem Überwachungswahn einen legitimen Anstrich zu geben.

Geradezu tragisch die Erkenntnis: Obwohl wir herausragende, engagierte Persönlichkeiten im Lande haben, die sich für den Datenschutz einsetzen, die ja auch zum Teil in diesem Film zu Wort kommen, leben wir offensichtlich zu Beginn des 21. Jahrhunderts datentechnisch gesehen in einer Art neuem Feudalsystem – die Landesherren entscheiden, was vorgeblich gut fürs Volk ist, und Großkonzerne als Lehensempfänger des Überwachungsstaates dürfen sich schamlos am Kontrollwahn beteiligen bzw. übernehmen sogar Aufgaben als Erfüllungsgehilfen.

Man kann dem Film nur eine weite Verbreitung und Anregung zur Diskussion wünschen – und dass auch darüber endlich der Souverän in einem demokratischen Staat sich endlich wieder seiner Eigenverantwortung und Stärke besinnt, um die Herrschaft über die eigene Integrität zurückzugewinnen!

Meine Daten und ich

© GMfilms, Michael Höfner

Weiter Informationen zum Thema:

GMfilms, Michael Höfner
MEINE DATEN UND ICH / SICHERHEIT IN DEUTSCHLAND

GMfilms
DVD „Meine Daten und ich“ [GMD344] / Wenn die Sicherheit die Bürgerrechte bedroht

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