Speicherung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 22 Nov 2024 17:30:28 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 Mal wieder IP-Datenspeicherung angestrebt: DAV fordert nachdrücklich, Überwachungsphantasien abzustellen https://www.datensicherheit.de/wiederholung-ip-datenspeicherung-vorhaben-dav-forderung-nachdruck-ueberwachungsphantasien-abstellung https://www.datensicherheit.de/wiederholung-ip-datenspeicherung-vorhaben-dav-forderung-nachdruck-ueberwachungsphantasien-abstellung#respond Fri, 22 Nov 2024 17:30:28 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45696 Der DAV kritisiert erneuten Vorstoß des Bundesrates zur Massenüberwachung

[datensicherheit.de, 22.11.2024] Der Deutsche Anwaltverein e.V. hat am 22. November 2024 deutlich Position zur angestrebten IP-Datenspeicherung bezogen und fordert: „Überwachungsphantasien abstellen!“

DAV bezieht Position: Digitale Massenüberwachung gehört nicht in einen Rechtsstaat

Die DAV-Hauptgeschäftsführerin, Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, kommentiert: „Wieder einmal liegt ein Gesetzentwurf zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen auf dem Tisch. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den erneuten Vorstoß des Bundesrates!“ Digitale Massenüberwachung gehöre nicht in einen Rechtsstaat, stellt Dr. Ruge klar.

DAV kritisiert, dass IP-Datenspeicherung immer mal wieder aus der Versenkung geholt wird

„Immer und immer wieder wird die IP-Speicherung aus der Versenkung geholt“, moniert Dr. Ruge. Die Verkehrsdaten von Millionen unschuldigen Bürgern zu erfassen, solle als Beitrag zu mehr Sicherheit verkauft werden. Tatsächlich sei es jedoch „anlasslose Massenüberwachung und ein heftiger Eingriff in die Bürgerrechte“.

DAV empfiehlt zur Kriminalitätsbekämpfung Nutzung angemessener, gezielter Methoden

Abschließend erinnert sie an die Option weniger invasiver Methode – wie etwa das bislang vom Bundesjustizministerium favorisierte „Quick-Freeze-Verfahren“: Ein solches würde ausreichen und im Rahmen des Tragbaren bleiben. „Die Pläne des Bundesrates sind unverhältnismäßig!“, betont Dr. Ruge.

Weitere Informationen zum Thema:

datenschutzticker.de, 04.10.2024
Bundesrat fordert Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 11.05.2024
Biometrische Überwachung: DAV kritisiert geplante Gesichtserkennung / DAV-Kommentar zum intransparenten Einsatz von Observationstechnik

datensicherheit.de, 10.02.2023
Chat-Kontrolle: Deutscher Anwaltverein warnt vor Totalüberwachung unter Deckmantel des Kinderschutzes / Gefährdung det Grundrechte aller Bürger durch EU-Pläne zur Chat-Kontrolle

datensicherheit.de, 18.05.2022
Chat-Überwachung: Appell an Innenministerin Faeser die drohende Massenüberwachung zu verhindern / Mehr als 113.000 Menschen unterstützen bereits den Aufruf zum Stopp der Chat-Überwachung

datensicherheit.de, 01.12.2021
eco-Forderung: Überwachungsgesamtrechnung darf nicht nur Ampel-Lippenbekenntnis bleiben / eco-Vorstand Klaus Landefeld kommentiert Koalitionsvertrag

datensicherheit.de, 28.07.2021
Überwachungstechnologien: Sofortiges Moratorium gefordert / Staatliche Genehmigungen für Verkauf und Export von Technologien zur Überwachung sollten umgehend ausgesetzt werden

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EU-Parlament hat Passagier-Richtlinie endgültig verabschiedet https://www.datensicherheit.de/eu-parlament-hat-passagier-richtlinie-endgueltig-verabschiedet https://www.datensicherheit.de/eu-parlament-hat-passagier-richtlinie-endgueltig-verabschiedet#respond Thu, 14 Apr 2016 17:24:11 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25371 Reisebüros und Reiseveranstalter müssen Fluggastdaten nicht weiterleiten

[datensicherheit.de, 14.04.2016] Die sogenannte „Passagierdaten-Richtlinie“ ist am 14. April 2016 von der EU endgültig verabschiedet worden.

DRV zieht positives Fazit

Nachdem Anfang Dezember 2015 hinsichtlich der Weitergabe von Passagierdaten (PNR) ein Kompromiss zwischen EU-Rat und EU-Parlament gefunden wurde, hat das Parlament die entsprechende EU-PNR-Richtlinie nun endgültig verabschiedet.
Fest steht damit laut einer Stellungnahme des DRV Deutscher ReiseVerband e.V., dass Reisebüros und Reiseveranstalter die Fluggastdaten, darunter Namen und Kreditkartennummer, nicht an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten brauchen. Der DRV zieht demnach ein positives Fazit des Gesetzgebungsverfahrens – man habe sich sehr lange und letztlich auch erfolgreich dafür eingesetzt, Reisebüros und Reiseveranstalter von der Richtlinie auszunehmen, resümiert DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Fluggesellschaften in der Pflicht

Im ursprünglichen Richtlinienentwurf sei noch vorgesehen gewesen, dass Reisebüros und Reiseveranstalter zur Weiterleitung von Kundendaten an die Sicherheitsbehörden verpflichtet gewesen wären.
Auch künftig seien alleine die Fluggesellschaften gehalten, die entsprechenden Buchungsdaten vollautomatisiert an die zentrale Erfassungsstelle in der EU weiterzuleiten. Durch die Koordination und den Austausch der Daten erhofften sich die Institutionen und die Mitgliedsstaaten der EU die Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung zu stärken.
Die Mitgliedstaaten hätten nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diesen Prozess in Deutschland werde der DRV intensiv begleiten. Es gelte sicherzustellen, dass bei der Umsetzung in nationales Recht die Reisebüros und Reiseveranstalter auch weiterhin von der Pflicht befreit blieben, sensible Kundendaten an die Sicherheitsbehörden weiterleiten zu müssen.

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Google: Antrag auf Vergessenwerden https://www.datensicherheit.de/google-antrag-vergessenwerden https://www.datensicherheit.de/google-antrag-vergessenwerden#respond Fri, 30 May 2014 16:52:31 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=23799 Suchmaschinenanbieter stellt seit heute ein Formular zur Löschung von Sucheinträgen online zur Verfügung – Stellungnahme des HmbBfDI, Johannes Caspar

[datensicherheit.de, 30.05.2014] Mit dem heute online gestellten Formular wird den Antragstellern ein Verfahren angeboten, von ihrem „Recht auf Vergessenwerden“ Gebrauch zu machen. Allerdings sei nach wie vor offen, wie lange Google brauchen werde, um die Massen von Anträgen zu bearbeiten und die Löschung umzusetzen. Dem ersten Schritt der Eröffnung eines Verfahrens müsse nun zügig die Umsetzung der Löschung bei begründeten Anträgen folgen. Hierzu gelte es, inhaltliche Kriterien zu entwickeln und abzustimmen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden werden sich in der nächsten Woche zu diesem Thema treffen.

Das von Google vorgestellte Verfahren enthalte das Erfordernis einer Authentifizierung, um eventuellen Missbrauch zu verhindern. Google verlange unter anderem eine Kopie beziehungsweise einen eingescannten Lichtbildausweis und nenne als Beispiel den Personalausweis. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei jedoch nach dem Personalausweisgesetz nicht zulässig. Entsprechendes gelte für den deutschen Reisepass.

Google erhebe zur Beantragung der Löschung personenbezogene Daten. Wie lange diese gespeichert würden, gehe aus dem Formular nicht hervor. Für die Betroffenen, die ihre Einwilligung zur Verarbeitung gäben, müsse die Löschfrist und der Zweck der Aufbewahrung jedoch klar werden.

Dazu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Grundsätzlich ist die rasche Reaktion Googles auf das EuGH-Urteil vom 13.05.2014 zu begrüßen. Aber hier gilt: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es ist bedauerlich, dass Google unser Angebot, vorab die Schritte zur Umsetzung des Urteils mit uns zu besprechen, nicht angenommen hat. Insoweit muss Google nun unverzüglich nachbessern. Betroffene, die ihren Antrag stellen, sollten dies jedenfalls nicht tun, indem sie ihren Personalausweis oder ihren Pass einscannen und an Google übersenden. Bei der Nutzung anderer Lichtbildausweise sollten im Übrigen alle Angaben, die für die Authentifizierung nicht erforderlich sind, geschwärzt werden.“

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AK Vorrat: Kritik an der Speicherung von Bewegungsdaten durch Mobilfunkanbieter https://www.datensicherheit.de/ak-vorrat-kritik-speicherung-bewegungsdaten-mobilfunkanbieter https://www.datensicherheit.de/ak-vorrat-kritik-speicherung-bewegungsdaten-mobilfunkanbieter#respond Mon, 18 Jun 2012 21:50:47 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20267 Ergebnisse einer Erhebung der Bundesnetzagentur veröffentlicht

[datensicherheit.de, 18.06.2012] Aus einer heute vom AK Vorrat erstmals veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr[1] ergebe sich, dass deutsche Mobilfunkanbieter protokollieren, an welchem Ort (Funkzelle) Kunden ihr Handy oder Smartphone genutzt hätten. Die Speicherdauer variiere bei den Anbietern zwischen 30 und 210 Tagen. Der AK Vorrat kritisiert dies Speicherpraxis als illegal.
Auf Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung[2] rechtfertigte einer der Mobilfunkanbieter diese Praxis mit dem Argument, das  die Bewegungsprotokolle zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen verwendet würden. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) sei  eine Speicherung aber „nur […] bei standortabhängigem Tarif zulässig“ (z.B. „Homezone“).[3] Die Telekommunikationsbranche habe diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt.
Ferner hielten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche üblicherweise keine Gebühren anfielen. Selbst bei einem Pauschaltarif  („Flatrate“)  würde von einigen Anbietern Daten ausgehende Telefonverbindungen, Empfänger von ausgehenden SMS und sogar Verbindungen zu kostenfreien Rufnummern gespeichert.
Die Bundesnetzagentur bereite als Reaktion auf die Anzeige des AK Vorrat einen Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen Fällen , wie lange und in welchem Umfang die Anbieter Kommunikationsdaten speichern dürften.

Aufgrund der mit den Bewegungs- und Kontaktprotokollen verbundenen Sicherheitsrisiken rät der AK Vorrat allen Handynutzern, die Übersicht der Speicherdauer aller Anbieter[4] einzusehen und gegebenenfalls zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter zu wechseln. Wer rechtsschutzversichert sei, könne seinen Anbieter auch auf  Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung verklagen.[5]

Nachweise/Links:

[1] Erhebung der Bundesnetzagentur vom Januar bis März 2011

[2] Anzeige des AK Vorrat

[3] Stellungnahme der Bundesnetzagentur

[4] Übersicht über die Speicherdauer aller Anbieter

[5] Klagen gegen Datenspeicherung

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Fünf Jahre Speicherung von Fluggastdaten: Peter Schaar kritisiert Entscheidung der EU-Innenminister https://www.datensicherheit.de/fuenf-jahre-speicherung-fluggastdaten-peter-schaar-kritisiert-entscheidung-eu-innenminister https://www.datensicherheit.de/fuenf-jahre-speicherung-fluggastdaten-peter-schaar-kritisiert-entscheidung-eu-innenminister#respond Sun, 29 Apr 2012 16:43:51 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20034 Ein weiterer großer Schritt zur lückenlosen Überwachung alltäglichen Verhaltens

[datensicherheit.de, 29.04.2012] Die von den Innenministern beschlossene anlasslose mehrjährige Vorratsspeicherung von Daten unverdächtiger Flugpassagiere wäre ein weiterer großer Schritt zur lückenlosen Überwachung alltäglichen Verhaltens, kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar.
Genau davor habe aber das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten ausdrücklich gewarnt. Schaar mahnt nachdrücklich, diese Warnung ernst zu nehmen – das Gericht hätte nämlich festgestellt, dass die Vermeidung einer Totalüberwachung zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland gehöre. Für weitere Vorratsdatenspeicherungen – auch auf europäischer Ebene – bestehe deshalb kaum noch Raum.
Schaar kritisiert zudem, dass die Fluggastdaten in bedenklicher Art und Weise verwendet werden sollen, denn alle Fluggäste sollen auf der Grundlage der Daten einer Gefahrenanalyse unterzogen werden. Dies komme einer Rasterfahndung sehr nahe, so Schaar. Bei den nun beginnenden Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament setzt er darauf, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dieses Vorhaben stoppen.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 27.04.2012
Erfassung der Fluggastdaten gefährdet die verfassungsrechtliche Identität Deutschlands

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Peter Schaar: Demokratie verlangt nach angemessenen Reaktionen und nicht nach Schnellschüssen https://www.datensicherheit.de/peter-schaar-demokratie-verlangt-nach-angemessenen-reaktionen-und-nicht-nach-schnellschuessen https://www.datensicherheit.de/peter-schaar-demokratie-verlangt-nach-angemessenen-reaktionen-und-nicht-nach-schnellschuessen#respond Tue, 29 Nov 2011 14:04:34 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19435 Aktionistisches Hin- und Her bei der Regel-Löschfrist verhindert Konzentration auf Lösung der eigentlichen Probleme

[datensicherheit.de, 29.11.2011] In aufregenden Zeiten finden aufgeregte Diskussionen statt, stellt Peter Schaar fest, etwa auch im Hinblick auf die jüngst aufgeflogene rechtsradikale Terrorzelle. Die wenig überlegten Reaktionen darauf überraschten indes. Als ein Detail erwähnt Schaar die Diskussion über die Dauer der Speicherung von Daten bei den Verfassungsschutzbehörden und betont die Verwechslungsgefahr zwischen Aussonderung- und Prüffristen einerseits und Löschfristen andererseits.
Richtig sei, dass der Verfassungsschutz regelmäßig nach fünf Jahren zu prüfen habe, ob die weitere Speicherung bestimmter Angaben noch erforderlich ist. Die Daten müssten also gelöscht werden, wenn sich herausstellt, dass sie für die Aufgabenwahrnehmung nicht mehr erforderlich sind, so Schaar. Dass diese Frist vom Verfassungsschutz bei neonazistischen Umtrieben offensichtlich als Regel-Löschfrist verstanden worden sei, zeuge von einem Missverständnis, das sich auf administrativer Ebene beheben ließe. Die Regel-Löschfrist betrage nach derzeitigem Recht bei extremistischen Bestrebungen zehn Jahre, bei Bestrebungen, die durch Gewalt die äußeren Belange Deutschlands gefährden bzw. gegen die Völkerverständigung gerichtet sind, 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information.
Der Deutsche Bundestag habe gerade im Zusammenhang mit seinen Beschlüssen zu den Anti-Terrorgesetzen eine einheitliche Regel-Löschfrist von zehn Jahren beschlossen – und damit auch eine teilweise Absenkung der Regel-Löschfrist von derzeit 15 Jahren. Diese
Gesetzesänderung trete am 1. Januar 2012 in Kraft. Für bemerkenswert hält der Bundesdatenschutzbeauftragte die Forderung des Bundesinnenministers, die Regel-Löschfrist nun generell auf 15 Jahre festzulegen – die Speicherung der Daten mithin generell um fünf Jahre zu verlängern. Ein derartiges Vorhaben erscheint aus Schaars Sicht weder verfassungskonform noch fachlich sinnvoll. Die Prüfung, ob gespeicherte Daten noch erforderlich sind, sei unbedingt geboten. Wenn irrelevante Daten in großer Anzahl gespeichert werden, bestehe immer die Gefahr, „den Wald vor Bäumen nicht zu sehen“, warnt Schaar.
Spontane Forderungen nach mehr Speicherung, mehr Vernetzung und mehr Überwachung seien zwar vor dem Hintergrund der dramatischen Erkenntnisse verständlich, griffen aber zu kurz – im Kampf gegen den Terrorismus sei generell ein kühler Kopf gefragt.

Weitere Informationen zum Thema:

Datenschutz FORUM, 28.11.2011
BfDI Meldung : Hü und Hott bei den Speicherfristen

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LogLogic will neue Standards für Datenschutz und Datenspeicherung setzen https://www.datensicherheit.de/loglogic-will-neue-standards-fuer-datenschutz-und-datenspeicherung-setzen https://www.datensicherheit.de/loglogic-will-neue-standards-fuer-datenschutz-und-datenspeicherung-setzen#respond Tue, 23 Aug 2011 20:08:25 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15522 Neue Funktionen für den Schutz persönlicher Kunden- und Verbraucherinformationen präsentiert

[datensicherheit.de, 23.08.2011] Die LogLogic GmbH präsentierte am 23. August 2011 die nächste Generation seiner mehrfach preisgekrönten Software- und Hardware-Produkte für IT-Datenmanagement, Compliance und Sicherheit:
Zu den wichtigsten Innovationen der „LogLogic 5.2“-Software zählen neue Funktionen für den Schutz persönlicher Kunden- und Verbraucherinformationen. Über spezielle Funktionen erfülle die Lösung eine breite Palette von datenschutzrechtlichen Vorschriften auf lokaler, bundesstaatlicher und nationaler Ebene – ein kritischer Aspekt vor allem in Europa, wo strenge EU-Datenschutz-Richtlinien gelten wie etwa die Richtlinie „95/46/EG“ zum Schutz der Privatsphäre von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Zudem habe LogLogic in seiner neuen „MX4020 Appliance“ Data-Warehousing und forensische Analytik kombiniert und damit Standards gesetzt. Diese Neuerungen seien branchenweit einzigartig aufgrund der Technologie, die ein Höchstmaß an Schutz für IT-Daten liefere. Da ein Missbrauch von IT-Daten irreparable Schäden verursachen kann, hat LogLogic ein Vier-Augen-Prinzip für die Datenanonymisierung eingeführt. Diese Funktion tarnt Daten, wodurch geschützte Informationen weder in Berichten noch auf Dashboards von nicht-autorisierten Anwendern auftauchen. Dieser Schritt, kombiniert mit einer neuen regelbasierten Funktion für Aufbewahrungsfristen, sorge dafür, dass Unternehmen differenzieren könnten und nur die Daten speicherten, die für die Einhaltung regulatorischer oder gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind. Dadurch reduzierten sich der Speicherbedarf und die damit verbundenen Kosten bei gleichzeitigem Schutz vor Haftungsrisiken.
Die heutige Ankündigung unterstreiche ihr Engagement für eine umfassende Verbesserung von „IT Data Management“, so Guy Churchward, „CEO“ von LogLogic. Es gehe um mehr als nur das Sammeln von Logs. Sie wollten Unternehmen beim Aufbau einer Datenmanagement-Strategie helfen, mit der sie genau die Daten sammeln und speichern, wie es die lokale Gesetzgebung vorschreibt und den Datenschutzanforderungen von Kunden und der Öffentlichkeit entspricht. Noch wichtiger sei, dass dadurch die Effizienz im Unternehmen insgesamt verbessert werde.
„LogLogic 5.2“ soll Unternehmen auch bei der Erfüllung anspruchsvoller Aufbewahrungsrichtlinien helfen. Die regelbasierte Retention-Funktion ermögliche Anwendern die fein-granulierte Kontrolle darüber, welche IT-Daten wie lange aufbewahrt werden. Diese Funktion sei besonders für Unternehmen wichtig, die in der Datenvorhaltung sowohl Regulierungsvorschriften wie „PCI DSS“ als auch internen Regelungen unterliegen. Mit „LogLogic 5.2“ könnten Unternehmen erstmals vereinfacht IT-Daten von einem Gerät zu zahlreichen anderen weiterleiten. Durch die Kompatibilität mit „NetFlow“ ermögliche „LogLogic 5.2“ Unternehmen, unterschiedliche NetFlow-Analyser einzusetzen, um Zeit, Geld und Bandbreite zu sparen. Die Fähigkeit, dynamisch NetFlow-Informationen zu duplizieren und an mehrere Anwendungen zu übergeben, sei ein wichtiger Durchbruch für die Industrie, erklärt Churchward. Netzwerk-Administratoren setzten immer mehr auf „NetFlow“ als ein Mittel zur Reduzierung der False-Positiv-Meldungen von Security-Event-Management-Anwendungen (SEM). Ihre Routing-Methode könne diesen Prozess vereinfachen.

Weitere Informationen zum Thema:

LogLogic
LogLogic Live Chat Page

LogLogic
Enterprise Virtual Appliance (EVA) Software Download Download Form

Downloads auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko!

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Exponentielles Datenwachstum in Privathaushalten macht Schutz digitaler Werte erforderlich https://www.datensicherheit.de/exponentielles-datenwachstum-in-privathaushalten-macht-schutz-digitaler-werte-erforderlich https://www.datensicherheit.de/exponentielles-datenwachstum-in-privathaushalten-macht-schutz-digitaler-werte-erforderlich#respond Mon, 21 Feb 2011 22:58:03 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14708 Wertvolle Informationen sind vor Hardwareschäden, Datenverlust oder Diebstahl bedroht

[datensicherheit.de, 21.02.2011] Vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse zur weltweit wachsenden Datenmenge auf Computer-Festplatten und anderen Speichermedien weist der Backup-Spezialist Acronis auf den teilweise sehr hohen Wert dieser digitalen Informationen auf Privat-PCs, Laptops oder Netbooks hin. Mit einfachen, aber wirksamen Schutzkonzepten könnten Anwender ihre wertvollen Informationen vor Hardwareschäden, Datenverlust oder Diebstahl schützen:
Martin Hilbert und Priscila López, Forscher der University of  Southern California und der katalonischen Universitat Oberta, aber auch die Experten des Marktforschers IDC hätten in aktuellen Berichten den extremen Anstieg der weltweiten Datenmengen bestätigt. Von 2007 bis 2011 werde das „digitale Universum“ auf 1.800 Exabyte oder 1.800.000.000.000.000.000.000 Bytes angewachsen sein, so IDC. Bei den gespeicherten Daten zeige sich zudem der rasante Übergang vom analogen ins digitale Zeitalter; während im Jahr 2000 noch drei Viertel aller Informationen analog gespeichert worden seien, seien es 2007 nur noch ein Zehntel gewesen. Damit sei die Menge der digitalen Informationen um das Zwanzigfache gestiegen.
Ein konkretes Bild dieser Zahlen ergebe sich aus der Tatsache, dass bereits ein einfacher Computer über eine Festplatte von 500 Gigabyte verfüge. Dieser Speicher sei mit Musik, Fotos und Videos in der Regel schnell gefüllt, so dass sich in vielen Haushalten oft mehrere externe und interne Festplatten dieser Größe befänden. Vor dem Hintergrund dieses enormen Informationswachstums lägen immer mehr persönliche aber auch monetäre Werte in digitaler Form auf internen und externen Speichergeräten vor. Privatpersonen ständen damit zunehmend vor der Herausforderung, ihre Bilder, online gekaufte Musik und Videos sowie privaten Dokumente vor Festplattenausfällen, Diebstahl oder vor versehentlichem Löschen zu schützen.
Wir speicherten heute so ziemlich alles in digitaler Form ab – angefangen von unseren Fotos, Videos, eBooks, Finanzdokumenten bis hin zu kompletten Musikbibliotheken. All die Dinge, für die früher ein komplettes Wohnzimmer benötigt worden sei, befänden sich heute auf einer winzigen Festplatte, so Michael Hon-Mong, Geschäftsführer von Acronis Deutschland. Dabei hätten viele dieser Dateien einen sehr hohen ideellen Wert, der nicht ungeschützt bleiben sollte. Eine regelmäßige Datensicherung durch ein Backup sei damit eine Lebensversicherung für die digitalen Informationen.
Aktuelle Backup-Programme ermöglichen die Sicherung kompletter PC-Systeme, Laptops oder Netbooks durch ein so genanntes Image oder Speicherabbild. Diese Technologie setzt direkt an der Festplatte an, wobei die Rohdaten gelesen werden und nicht nur die Dateien selbst. Das komplette System, aber auch einzelne Partitionen – wie beispielsweise die Partition, die das Betriebssystem enthält – können auf diese Weise jederzeit schnell und sicher wiederhergestellt werden. Bei einem Verlust, Hardwareschaden oder Diebstahl eines Laptops können aus einem Image sowohl das komplette Betriebssystem als auch einzelne Dateien in kurzer Zeit wiederhergestellt werden. Eine aufwändige Neuinstallation des Betriebssystems und der Verlust wertvoller Daten werden dadurch vermieden. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Image-Backups in regelmäßigen Abständen erstellt werden, um eine aktuelle Sicherung des letzten, gesunden Systems zu haben.

Weitere Informationen zum Thema:

Acronis®
True ImageTM Home 2011 / Die perfekte Backup-Lösung für alle PC-Anwender

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verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert umfangreiche Datenspeicherung durch EC-Netzbetreiber https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-bundesverband-kritisiert-umfangreiche-datenspeicherung-durch-ec-netzbetreiber https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-bundesverband-kritisiert-umfangreiche-datenspeicherung-durch-ec-netzbetreiber#respond Thu, 23 Sep 2010 18:13:52 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13166 Einwilligung darf Verbrauchern nicht einfach mit dem Kassenzettel untergeschoben werden

[datensicherheit.de, 23.09.2010] Die Praxis von EC-Netzbetreibern zur Speicherung von Kundendaten kritisiert der verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) als „Verstoß gegen das Datenschutzrecht“:
Die Branche fordert er auf, die Verfahren den rechtlichen Vorgaben entsprechend zu gestalten. Es gehe hier um „sensible Daten“ – Verbraucher müssten die Möglichkeit zum Widerspruch haben, so die Forderung des Vorstands Gerd Billen. Den Handel sieht er in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Dienstleister an Recht und Gesetz halten.
Laut NDR-Recherchen legen EC-Netzbetreiber wie das Unternehmen „EasyCash“ bei der Abwicklung von Zahlungsvorgängen zwischen Händler und Bank umfangreiche Datenbanken an. Die Einwilligung zur Speicherung von Konto- und Kartennummer, Ort des Einkaufs und Rechnungsbetrag geben die Kunden ohne Wissen mit ihrer Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg – darin sieht der vzbv einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die Einwilligung in eine weitergehende Speicherung dürfe Verbrauchern nicht einfach „mit dem Kassenzettel untergeschoben“ werden. Sie müssten dem widersprechen können, ohne damit die bargeldlosen Zahlung zu blockieren, betont Billen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 23.09.2010
EC-Karten: Gläserner Kunde per Unterschrift / Verbraucher müssen der Speicherung ihrer Zahlungsdaten widersprechen können

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PKW-Maut: Bundesdatenschutzbeauftragter warnt vor gläsernem Autofahrer https://www.datensicherheit.de/pkw-maut-bundesdatenschutzbeauftragter-warnt-vor-glaesernem-autofahrer https://www.datensicherheit.de/pkw-maut-bundesdatenschutzbeauftragter-warnt-vor-glaesernem-autofahrer#comments Fri, 06 Nov 2009 13:39:12 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=8167 Keine unreflektierte Eins-zu-Eins-Übernahme des LKW-Mautverfahrens

[datensicherheit.de, 06.11.2009] Die Einführung einer PKW-Maut ist in den letzten Tagen wiederholt thematisiert worden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt hierzu, dass vor deren Einführung nicht nur verkehrs- und umweltpolitische Aspekte, sondern auch die datenschutzrechtlichen Risiken sorgfältig geprüft werden sollten:
Eine PKW-Maut darf nicht zum „gläsernen Autofahrer“ führen, dessen Bewegungen sich wegen der Speicherung seiner Mautdaten womöglich sogar längerfristig nachvollziehen ließen.

Foto: BfDI

Foto: BfDI

Peter Schaar, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, warnt vor dem „gläsernen Autofahrer“

Er warne daher auch vor einer unreflektierten „Eins-zu-Eins-Übernahme“ des LKW-Mautverfahrens.

Weitere Informationen zum Thema:

Magazin.Am-Finanzplatz.de, 06.11.2009
Bund der Steuerzahler: Aktuelle Diskussion um Einführung einer PKW-Maut beenden / Endgültige Klarheit über deren technische Ausgestaltung gefordert

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