Shop – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 22 Oct 2024 08:13:40 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 Informationskampagne zur Datensparsamkeit beim Online-Einkauf https://www.datensicherheit.de/informationskampagne-datensparsamkeit-online-einkauf https://www.datensicherheit.de/informationskampagne-datensparsamkeit-online-einkauf#respond Wed, 28 Aug 2024 08:52:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45235 Prof. Dr. Dieter Kugelmann hebt datenschutzrechtliche Notwendigkeit eines Gastzugangs hervor

[datensicherheit.de, 28.08.2024] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat nach eigenen Angaben im August 2024 eine Informationskampagne für rheinland-pfälzische Online-Shops gestartet: „Mehr als 100 Unternehmen wurden zuvor im Rahmen einer Stichprobe auf das Vorhandensein von Gastzugängen in ihren Online-Shops hin überprüft. 13 Unternehmen, bei denen der Landesbeauftragte Mängel feststellte, wurden mit Informationsschreiben auf die Notwendigkeit der Bereitstellung von Gastzugängen für den Bestellprozess hingewiesen.“ Ziel sei die Sensibilisierung der Verantwortlichen und die Verringerung datenschutzrechtlicher Verstöße in diesem Bereich.

dsk-hinweise-datenschutz-konformitaet-online-handel-gastzugang

Abbildung: DSK

DSK: Auch im Online-Handel gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c) DS-GVO)!

Kunden sollen frei entscheiden können, ob sie ihre Daten beim Online-Shop hinterlegen!

In vielen Online-Shops ist es gängige Praxis, für Bestellungen ein Kundenkonto anzulegen, welches dann über den einzelnen Kauf hinaus bestehen bleibt. Diese Erstellung eines Kundenkontos kann durchaus mit Vorteilen für den Kunden einhergehen – so ist beispielsweise das weitere Bestellen ohne nochmalige Eingabe aller Daten möglich, bisherige Bestellungen können eingesehen, Bestell- und Lieferstatus können bequem überprüft und favorisierte Artikel abgespeichert werden. Nicht immer möchten Kunden jedoch eine derartige dauerhafte Geschäftsbeziehung eingehen.

„Kundinnen und Kunden müssen frei entscheiden können, ob sie ihre Daten beim Online-Shop hinterlegen möchten oder nicht. Die Möglichkeit der sogenannten Gastbestellung muss beim Einkauf im Internet deshalb immer eine gleichwertige Alternative sein“, betont daher Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

Gastzugänge: Pflicht zum Angebot in Datenschutz-Grundverordnung verankert

Er berichtet: „Erfreulich ist, dass nur rund jeder zehnte der in unserer Stichprobe überprüften Online-Shops hier Mängel aufwies. Es zeigt, dass die Unternehmen in Rheinland-Pfalz das Prinzip der Datensparsamkeit grundsätzlich befolgen.“ Mit seiner Kampagne möchte der LfDI RLP demnach nun das Erfordernis der Einrichtung von Gastzugängen auch für die weiteren Anbieter von Online-Shops in Rheinland-Pfalz klarstellen. Professor Kugelmann kommentiert: „Im Kern geht es um die Sicherung der Entscheidungsfreiheit in der digitalen Welt!“

Die Pflicht zum Angebot von Gastzugängen für Online-Bestellungen ergibt sich laut LfDI RLP „aus den Artikeln 5 und 6 der Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO). Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit könne Verstöße ahnden, Anordnungen treffen und in schwerwiegenden Fällen Geldbußen gegen die Verantwortlichen verhängen.

Weitere Informationen zum Thema:

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder / Hinweise der DSK – Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang (Stand 24. März 2022)

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Gastbestellungen in Online-Shops

]]>
https://www.datensicherheit.de/informationskampagne-datensparsamkeit-online-einkauf/feed 0
Fahrrad-Saison gestartet: Warnung vor Fake-Shops für Fahrräder und Fahrradzubehör https://www.datensicherheit.de/fahrrad-saison-start-warnung-fake-shops-fahrraeder-fahrradzubehoer https://www.datensicherheit.de/fahrrad-saison-start-warnung-fake-shops-fahrraeder-fahrradzubehoer#respond Tue, 09 Apr 2024 18:31:36 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44442 Verbraucherzentrale Hamburg erhält regelmäßig Hinweise auf gefälschte Online-Shops, die angeblich Fahrräder und Fahrradzubehör anbieten

[datensicherheit.de, 09.04.2024] Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) hat an die Nutzer von Webshops für Fahrräder und Fahrradzubehör eine aktuelle Warnung ausgesprochen: „Mit dem warmen Frühlingswetter hat die Fahrradsaison begonnen. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein neues Fahrrad kaufen wollen, sollten vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Hamburg erhält zurzeit regelmäßig Hinweise auf gefälschte Online-Shops, die angeblich Fahrräder und Fahrradzubehör anbieten.“ Die vzhh veröffentlicht auf ihrer Website regelmäßig URLs fragwürdiger Online-Shops und gibt Hinweise zum Erkennen von Fake-Shops (s.u.).

Fake-Webshops: Bestellt – bezahlt – betrogen…

Die betrügerischen Online-Händler locken demnach potenzielle Käufer mit vermeintlich günstigen Angeboten für hochwertige Räder und E-Bikes. Auch Ersatzteile und Zubehör wie Fahrradtaschen von Markenherstellern würden angeblich preiswerter angeboten.

„Aber nach Bezahlung der Ware per Überweisung oder Kreditkarte werden die Bestellungen nicht geliefert und die vermeintlichen Betreiber der Shops sind nicht erreichbar. Zuletzt wurden unter anderen die Adressen ,eradprofi.com’, ,gravelbikede.com’, ,fahrradmeierigm.com’ und ,bikeboys-onlineshop.net’ gemeldet und von der Verbraucherzentrale Hamburg als dubios eingestuft.“

Insbesondere beim Kauf von Saisonware in Webshops ist Vorsicht geboten

Julia Rehberg von der vzhh kommentiert: „Gerade beim Kauf von Saisonware ist Vorsicht geboten. Je attraktiver das Angebot, desto genauer sollte ein Shop geprüft werden.“ Ein kurzer Blick ins Impressum der oft professionell gestalteten Internetseiten reiche leider oft nicht mehr aus:

Meist würden plausible Adressen in Deutschland mit Telefonnummer, Registernummer und Namen der Geschäftsführung angegeben. Verbraucherschützerin Rehberg empfiehlt nach eigenen Angaben, vor einer Bestellung zu kontrollieren, ob das Unternehmen tatsächlich unter der angegebenen Handelsregisternummer im Registerportal geführt wird und die Telefonnummer testweise anzurufen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg, 08.04.2024
Einkauf und Online-Shopping / Fake Shop Liste: Wenn günstig richtig teuer wird!

]]>
https://www.datensicherheit.de/fahrrad-saison-start-warnung-fake-shops-fahrraeder-fahrradzubehoer/feed 0
Fakeshop-Finder prüft Web-Shops auf Echtheit https://www.datensicherheit.de/fakeshop-finder-pruefung-web-shops-echtheit https://www.datensicherheit.de/fakeshop-finder-pruefung-web-shops-echtheit#respond Thu, 04 Aug 2022 22:15:22 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42156 Wer etwas online etwas bestellen möchte, sollte die Internet-Adresse damit vorab überprüfen lassen

[datensicherheit.de, 05.08.2022] „Ware online bestellt, aber nie geliefert? Stattdessen plötzlich merkwürdige Abbuchungen auf der Kreditkarte?“ – sogenannte Fakeshops, also unseriöse Online-Händler, seien für Verbraucher oft schwer zu erkennen und könnten schnell zur teuren Falle beim Einkaufen im Internet werden, warnt die Verbraucherzentrale NRW in einer aktuellen Meldung. Daher bietet sie ab sofort eine neue Online-Anwendung, mit der man einen Web-Shop vor der Bestellung auf Echtheit überprüfen können soll. Dieser kostenlose „Fakeshop-Finder“ prüft demnach, ob ein Web-Shop typische Merkmale eines unseriösen Anbieters aufweist. Wer überlegt, online etwas zu bestellen, könne die Internet-Adresse des Shops einfach unter „www.fakeshop-finder.nrw“ eingeben und binnen weniger Sekunden eine Einschätzung erhalten.

vz-nrw-fakeshop-finder

Abbildung: Screenshot von „www.fakeshop-finder.nrw“

„Fakeshop-Finder“ errechnet Wahrscheinlichkeit, ob es sich um einen unseriösen Anbieter handelt

Fakeshops eines der großen, dauerhaften Probleme im Verbraucheralltag

„Fakeshops sind eines der großen, dauerhaften Probleme im Verbraucheralltag und die Zahl der Beschwerden steigt stetig an“, erläutert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, und berichtet: „Im Jahr 2020 wurden in den Verbraucherzentralen rund 1.000 Verbraucherbeschwerden über Fakeshops erfasst, in 2021 hat sich die Zahl auf knapp 3.000 verdreifacht.“ Mit dem „Fakeshop-Finder“ werde eine schnelle Orientierung beim Online-Einkauf geboten – „damit künftig weniger Menschen in die Falle unseriöser Anbieter tappen“.

Mittels Künstlicher Intelligenz (KI) suche der „Fakeshop-Finder“ ständig gezielt nach Fakeshops im Internet. Rückgrat des „Fakeshop-Finder“ bilde eine wachsende Domänen-Datenbank. Geben Verbraucher eine Adresse ein, welche noch nicht in dieser Datenbank vorhanden ist, werde die eingegebene Internet-Adresse aufgesucht, um die betreffende Website nach solchen sehr oft bei unseriösen Web-Shops zu findenden Merkmalen zu scannen: Das könnten ein fehlendes Impressum sein, eine nicht existierende Umsatzsteuer-ID, aber auch mit bloßem Auge nicht zu erkennende technische, linguistische und strukturelle Merkmale. Auch öffentliche Listen von bekannten falschen Web-Shops kenne der „Fakeshop-Finder“.

Fakeshop-Finder als bundesweit neues Selbsthilfe-Tool

Aus diesen Kriterien errechne die Anwendung die Wahrscheinlichkeit, „ob es sich bei der eingegebenen Adresse um einen unseriösen Anbieter handelt“. Nach wenigen Sekunden werde das Ergebnis in Ampel-Form ausgegeben: „Rot bei einer eindeutigen Warnung, Gelb als Hinweis, vor der Bestellung genauer hinzusehen und Grün, wenn alles in Ordnung ist.“ Finanziert werde das Projekt vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Gut und sicher im Internet einkaufen, klappt jetzt noch leichter dank neuem ,Fakeshop-Finder‘! Das bundesweit neue Selbsthilfe-Tool bringt alles mit, um rasch zum festen Begleiter beim sorgenfreien Online-Shopping zu werden. Mit wenigen Klicks können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und kostenlos herausfinden, ob ein Online-Shop seriös ist“, so Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW.

Fakeshops sind nur schwer zu erkennen

Hinter Online-Shops mit besonders günstigen Preisen würden sich nicht selten Fakeshops verbergen. Die angebotenen Produkte würden in der Regel gar nicht ausgeliefert, Kreditkarten mehrfach belastet oder die eingegebenen persönlichen Daten missbräuchlich genutzt.

Betrügerische Shops seien oft so programmiert, dass sie sich kaum von realen Online-Angeboten unterschieden. Außerdem erfolge die Erstellung von Fakeshops mittlerweile nahezu vollständig automatisiert, oft seien solche Adressen nur wenige Wochen im Netz, bevor sie durch neue ersetzt würden. Fakeshop-Listen im Internet veralteten daher schnell.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale
Fakeshop-Finder / Ist dieser Online-Shop seriös?

verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 25.03.2022
Abzocke online: Wie erkenne ich Fake-Shops im Internet?

]]>
https://www.datensicherheit.de/fakeshop-finder-pruefung-web-shops-echtheit/feed 0
Online-Käufe zur Weihnachtszeit: Wie Verbraucher falsche Webshops erkennen https://www.datensicherheit.de/online-kaeufe-weihnachtszeit-verbraucher-falsche-webshops-erkennung https://www.datensicherheit.de/online-kaeufe-weihnachtszeit-verbraucher-falsche-webshops-erkennung#respond Thu, 10 Dec 2020 18:43:07 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38360 Bereits 2019 hat Mehrheit der Deutschen Weihnachtsgeschenke im Web gekauft

[datensicherheit.de, 10.12.2020] Weihnachten 2020 steht vor der Tür und damit die im Regelfall wichtigste und umsatzstärkste Zeit im Online-Handel. Schon 2019 habe die Mehrheit der Deutschen Weihnachtsgeschenke im Netz gekauft, so der Branchenverband Bitkom. „Die anhaltende ,Corona-Krise‘ wird den Online-Shops wohl ein weiteres Plus bescheren. Und das ist auch Cyber-Kriminellen bekannt: Sie nutzen den vorweihnachtlichen Kaufrausch vieler Verbraucher, um ihren ganz eigenen Geschäften nachzugehen“, warnt Patrycja Schrenk, Geschäftsführerin der PSW GROUP.

Patrycja Tulinska

Foto: PSW GROUP

Patrycja Schrenk: Cyber-Kriminelle nutzen vorweihnachtlichen Kaufrausch vieler Verbraucher aus

„Fake Shops“ wirken wie täuschend echte Online-Shops

Schrenk warnt insbesondere vor sogenannten Fake Shops: „Online-Shops, die täuschend echt wirken, ihre Kunden jedoch mit ausbleibenden Warenlieferungen oder anderen Machenschaften betrügen.“ Dabei gebe es Merkmale und Kriterien, anhand derer sich „Fake Shops“ identifizieren ließen: „Verbraucher können und sollten vor dem Einkauf in einem Online-Shop die eigentliche Web-Adresse, die Verschlüsselung der Website, die Rechtstexte wie Impressum und AGB, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, die Bewertung anderer Verbraucher und die vom Shop verwendeten Gütesiegel oder Zertifikate einsehen oder prüfen“, rät Schrenk.

Internet-Adresse und Verschlüsselung des Online-Shops prüfen

Oft verwendeten Cyber-Kriminelle Web-Adressen, die an bestehende und seriöse Shops erinnerten, sich jedoch im Detail unterschieden. So könnte beispielsweise die Domain „www.onlineshop.de“ von Cyber-Kriminellen unter „www.onlinshop.de“ ausgenutzt werden. Skepsis sei insbesondere geboten, „wenn die Internetadresse überhaupt nicht zum Thema des Shops passt, beispielsweise wenn unter ,pflanzenwelt.de‘ Bademode angeboten wird“.

Verschlüsselung alleine noch keine Garantie für seriösen Online-Shop

Verschlüsselung alleine biete keine Garantie für einen seriösen Online-Shop – dahinter könnten auch Cyber-Kriminelle mit kostenfreien SSL-Zertifikaten stecken, die ohne nähere Prüfung der zu schützenden Domain oder des Domaininhabers ausgestellt würden. „Um die Verschlüsselung und Identität einer Website zu überprüfen, lohnt ein Klick auf das kleine Schlosssymbol vor der eigentlichen Adresse in der Adresszeile. Dort befindet sich im Menüpunkt ,Zertifikat‘ die Information, ob eine gültige Verschlüsselung aktiviert ist.“ Ein Klick darauf zeige weiterführende Informationen über das SSL-Zertifikat an – „vor allem für wen es ausgestellt wurde, wer es ausgestellt hat und bis wann es gültig ist“, erläutert Schrenk.

Auf Gütesiegel, Prüfzeichen und Zertifikate des Online-Shops achten

Gütesiegel wie „Trusted Shops“ erhielten nur Anbieter, deren Webshops entsprechend geprüft worden seien. „Handelt es sich um ein echtes Gütesiegel, ist auf dem Online-Shop ein entsprechendes Zertifikat zu finden.“ Dieses lasse sich anklicken und leite auf den Zertifikate-Anbieter weiter. Andersherum sei jeder zertifizierte Webshop auch auf der Website der Prüfstelle finden. „Gütesiegel, Prüfzeichen und Zertifikate haben jedoch einen Nachteil: Startups und kleine Anbieter können es sich oft einfach nicht leisten, ein Siegel zu tragen“, gibt Schrenk zu bedenken und verdeutlicht: „Unternehmen und Organisationen, die mit Prüfsiegeln werben möchten, müssen für den Prüfvorgang zahlen. Siegel sind also kein Muss – viele Shops existieren ohne Siegel und agieren dennoch seriös.“

Bewertungen anderer Kunden über Online-Shop aus mehreren Quellen lesen

Eng verbunden mit Siegeln sei das Thema Bewertungen. Doch Vorsicht: Nicht jede Bewertung stamme von echten Kunden: Es komme vor, „dass Fake-Bewertungen einen Shop besser dastehen lassen sollen, als er ist“. Oder dass die Konkurrenz schlecht bewertet werde, um deren Image zu schädigen. „Deshalb besser nicht auf eine einzige Bewertungsquelle verlassen. Shops mit Prüfsiegeln können beim Siegel-Anbieter auf Bewertungen geprüft werden. Bei Shops ohne Siegel rate ich zu ein wenig Recherche, denn Bewertungen hinterlassen Kunden sowohl auf ,Google‘ als auch in Foren, Sozialen Netzwerken oder direkt auf der Anbieter-Website. Wer mehrere Bewertungen aus unterschiedlichen Quellen in sein Meinungsbild einfließen lässt, erhält realistische Ergebnisse“, führt Schrenk aus.

Impressum, Datenschutzerklärung und AGB für seriösen Online-Shop erforderlich

„Rechtstexte – darunter fallen das Impressum, die Datenschutzerklärung oder auch die AGB – sollten immer vorhanden, vollständig und individuell, also nicht einfach von anderen Seiten kopiert sein.“ Fehlten sie oder seien sie unvollständig: „Finger weg vom Shop!“ Gefälschte AGB und Datenschutzerklärungen seien nicht immer leicht zu erkennen, warnt Schrenk und ergänzt: „Sind sie jedoch in schlechtem Deutsch gehalten, dem man anlesen kann, dass es aus einem Übersetzer stammt, ist Skepsis geboten. Auch wenn die AGB, die Datenschutzerklärung oder das Impressum fehlen, rate ich von Bestellung in diesem Shop ab.“

Informationen des Online-Shops zum Widerrufs- und Rückgaberecht etc. sollten vorhanden sein

Ein vollständiges Impressum enthalte mindestens Adresse, einen Vertretungsberechtigten sowie eine E-Mail-Adresse. Idealerweise existiere ein Verweis auf das Handelsregister mit Nummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sei angegeben. „Auf der Website des Handelsregisters lässt sich gezielt nach der Registernummer suchen und im Eintrag erkennen, ob der Shop tatsächlich existiert“, gibt Schrenk als Tipp. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssten Informationen zum Widerrufsrecht, zum Rückgaberecht, zu etwaigen Kaufpreisrückerstattungen sowie Versand- und Rücksendekosten zu finden sein. Die Datenschutzerklärung müsse Informationen geben, „wie das Unternehmen mit Datenschutz und Datensicherheit umgeht“.

Angebote und Zahlungsoptionen des Online-Shops prüfen

Gerade in der Vorweihnachtszeit überträfen sich Online-Shops mit Angeboten gegenseitig – hier ein „Schnäppchen“, dort ein „Mega-Deal“. „Niemand hat aber etwas zu verschenken. Sind Angebote zu günstig, um wahr zu sein, sind sie es in der Regel auch nicht. Wird also das neuste TV-Modell mit einer UVP von knappen 750 Euro für schlappe 150 Euro verkauft, ist es recht wahrscheinlich, dass die 150 Euro zwar weg sind, der Fernseher aber nie ankommt“, nennt Schrenk als ein Beispiel.

Texte und Produkt-Angaben des Online-Shops auf Plausibilität prüfen

Sinnvoll sei es auch, Texte und Produkt-Angaben genau zu prüfen: In „Fake Shops“ seien inhaltliche Ungereimtheiten sowie offensichtliche Rechtschreibfehler sehr häufig. Weder Informationen noch Kosten sollten verschleiert werden. „Seriöse Online-Shops bieten außerdem in aller Regel verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. Finden sich nur Vorkasse oder andere den Verbraucher einschränkende Zahlweisen, ist das ein Grund, den Shop zu verlassen“, empfiehlt Schrenk.

Weitere Informationen zum Thema:

PSW GROUP, Bianca Wellbrock, 24.11.2020
Bedrohungslage / Sicheres Online-Shopping – auch zur Weihnachtszeit

datensicherheit.de, 24.11.2020
Statt bequemem Online-Kauf grenzenloser Ärger / Verbraucher haben bei außereuropäischen Bestellungen über Online-Marktplätze vielfältige Probleme

]]>
https://www.datensicherheit.de/online-kaeufe-weihnachtszeit-verbraucher-falsche-webshops-erkennung/feed 0
E-Commerce-Shops: Link11 warnt vor DDoS-Erpresserwelle https://www.datensicherheit.de/e-commerce-shops-link11-warnt-vor-ddos-erpresserwelle https://www.datensicherheit.de/e-commerce-shops-link11-warnt-vor-ddos-erpresserwelle#respond Thu, 14 May 2015 14:47:51 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=24797 Groß angelegte Attacke auf die deutsche E-Commerce-Branche

[datensicherheit.de, 14.05.2015] Aus aktuellem Anlass warnt der DDoS-Schutzanbieter Link11 als Partner der Allianz für Cybersicherheit und in Kooperation mit dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) vorder bisher größten angelegten DDoS-Erpressung auf die deutsche E-Commerce-Branche. In der Erpresser-E-Mail drohen bislang unbekannte Täter unter dem Pseudonym Raul Garcia, die angeschriebenen Web-Shops automatisch mit DDoS-Attacken anzugreifen, sollte bis zum 13. Mai 22:00 Uhr kein Geldbetrag in Höhe von 5 Bitcoins (umgerechnet ca. 1.300 EUR) überwiesen werden.

Hier das Original-Erpresserschreiben: http://www.link11.de/presse/2015/5/7/ddos-erpresserwelle-auf-deutsche-online-shops.html

Das Link11 Security Operation Center (LSOC), bestätigt nach ausgiebigen Analysen, dass vermutlich über 1.000 Shops in Deutschland Ziel dieser Erpressungswelle sind. Allein beim LKA Niedersachsen sind bereits über 200 Fälle bekannt. Nach Einschätzung des LKA erreicht die DDoS-Schutzgelderpressung in Deutschland damit eine neue Dimension und Qualität.

Die Erpressungswelle begann am Vormittag des 6. Mai 2015. Seitdem arbeiten die Link11 Cyber Security Experten in Kooperation mit betroffenen Unternehmen und Behörden an den Ermittlungen. Den Analysen zufolge ist der Urheber der Erpressung in Deutschland ansässig und benutzt ausländische Server zur Anonymisierung.

In der Vergangenheit wurden bereits einige Male DDoS Attacken als Mittel für Erpressungen verwendet. Im November des vergangenen Jahres gab es einen groß angelegten Erpressungsversuch auf Unternehmen, die am täglichen elektronischen Zahlungsverkehr in Europa beteiligt sind. Die Geldforderung belief sich auf eine Summe von 275 Bitcoins. Tatsächlich verzeichnete eines der erpressten Unternehmen einen Angriff,
Karsten Desler, Geschäftsführer der Link11: „Der Vorfall im November zeigt deutlich, dass es gerade im Cybercrime viele angedrohte DDoS-Attacken gibt, die anschließend in die Tat umgesetzt werden. Die heutigen Möglichkeiten zur Anonymisierung und zum anonymen Bezahlen sowie die Tatsache, dass man solche Angriffe für wenige Euro online mieten kann, zeigen das mögliche Gefahrenpotenzial. Die jetzige Erpresserwelle hat ein gigantisches Ausmaß und trifft im E-Commerce nicht nur die Global Player, sondern auch viele kleine und mittelständische Unternehmen. Gerade diese haben oft noch keinen ausreichenden Schutz gegen die DDoS Gefahr und sind daher ein leichtes Ziel.“

Das Link11 Security Operation Center betreut zahlreiche deutsche Unternehmen beim Schutz gegen Cybercrime und DDoS-Attacken. Zu den Kunden zählen unter anderem drei der Top15 E-Commerce-Unternehmen. „Wir haben alle Systeme in Alarmbereitschaft versetzt und werden auf etwaige Vorkommnisse sofort reagieren, sobald erste Anzeichen zu sehen sind. Auf Grund der Anzahl von möglichen Opfern wird sich die Attacke erst auf einzelne Unternehmen beschränken, um die Angriffskapazität zu bündeln. Wir überwachen mit unserem Sensor-Netzwerk daher nicht nur die von uns bereits geschützten Systeme, sondern auch mögliche Angriffe auf andere Opfer“, so Onur Cengiz, Leiter LSOC.

Link11 hat für betroffene Unternehmen der DDoS-Erpressung eine kostenfreie Informationswebseite eingerichtet. Hier können sich die betroffenen Unternehmen für E-Mail-Meldungen aus dem Sensor-Netzwerk registrieren um bereits im Vorfeld Warnhinweise auf die drohende Gefahr zu erhalten. Diese können dann rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit ihres Shops abzusichern.

Aus ihrer täglichen Praxis rät Link11 den Shop-Betreibern zu schnellem und entschlossenem Handeln:

  • Niemals Geld bezahlen! Wer einmal nachgibt, dem verlangen die Erpresser beim nächsten Mal eine noch höhere Summe ab.
  • Bringen Sie die Erpressung bei der Polizei zur Anzeige!
  • Bilden Sie ein Krisen-Team und stellen Sie einen Notfallplan auf!
  • Informieren Sie sich über Präventiv-Schutz gegen DDoS-Attacken!
  • Kontaktieren Sie Ihren Internet-Provider.

Unter der Telefonnummer 0511/26262-3804, der E-Mail-Adresse zac [at] lka [dot] polizei [dot] niedersachsen [dot] de und der Webseite http://www.polizei-praevention.de/fileadmin/RIK/03_Downloads/Handlungsempfehlung.pdf bietet das LKA weitergehende Informationen zum Umgang mit dieser Erpressung und zum Schutz des Internetauftritts.

Für Warnhinweise zu den angedrohten DDoS-Attacken können sich betroffene Unternehmen unter http://www.ddos-info.de/meldung.html registrieren.

]]>
https://www.datensicherheit.de/e-commerce-shops-link11-warnt-vor-ddos-erpresserwelle/feed 0