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Aktuelles, Experten - Montag, Februar 13, 2012 21:57 - noch keine Kommentare
Peter Schaar: ACTA wird erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis haben
Staaten verpflichten sich zu wirksamen Maßnahmen gegen alle an vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Weise Beteiligten
[datensicherheit.de, 13.02.2012] Peter Schaar bekennt in seiner aktuellen Stellungnahme, dass er die Brisanz des „Handelsübereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie“ (ACTA) recht spät erkannt hat. Nach den durch das Europäische Parlament durchgesetzten Entschärfungen, insbesondere nach dem Verzicht auf ein obligatorisches „Three Strikes“-Modell nach französischem Vorbild), schien ihm und anderen Beobachtern aus der Diskussion die Luft rausgewesen zu sein…
Zwar werde in dem Abkommenstext an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass Vorschriften zur Wahrung der Privatsphäre unberührt blieben. Andererseits mache schon Art. 2 klar, dass es allen Unterzeichnern unbenommen sei, Maßnahmen zu treffen, die über das Abkommen selbst hinausgingen. Dem gegenüber stünden eine Vielzahl eher vager Vorgaben, die den Vertragsstaaten zwar ein bestimmtes Verhalten nahelegten, diese aber nicht dazu verpflichteten. weiterlesen…
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