Patrick Breyer – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 28 Apr 2021 17:46:26 +0000 de hourly 1 Automatisierte Nachrichten- und Chat-Kontrolle: Mehrheit gegen EU-Pläne https://www.datensicherheit.de/automatisierung-nachrichten-chat-kontrolle-mehrheit-gegenposition-eu-plaene https://www.datensicherheit.de/automatisierung-nachrichten-chat-kontrolle-mehrheit-gegenposition-eu-plaene#respond Wed, 28 Apr 2021 17:46:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39695 Meinungsumfrage von YouGov unter 10.265 Bürgern aus zehn EU-Ländern

[datensicherheit.de, 28.04.2021] Mit 72 Prozent spricht sich nach aktuellen Erkenntnissen des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer ein Großteil der EU-Bürger gegen EU-Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chatkontrolle aus. Dies hat demnach eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.265 Bürgern aus zehn EU-Ländern ergeben.

EU plant, gesamte private digitale Kommunikation automatisiert zu durchleuchten

Vorgeblich zur Suche nach möglicher Kinderpornographie plane die EU, die gesamte private digitale Kommunikation automatisiert zu durchleuchten und im Verdachtsfall Strafanzeige erstatten zu lassen – eine sogenannte Nachrichten- und Chat-Kontrolle).
Eine aktuell verhandelte EU-Übergangsverordnung solle Anbietern von E-Mail-, Chat- und Messenger-Diensten zunächst die Erlaubnis dafür erteilen; ein für Sommer 2021 angekündigter zweiter Gesetzentwurf der EU-Kommission solle dann alle Anbieter zur Chat-Kontrolle verpflichten und womöglich auch „Hintertüren“ für verschlüsselte Kommunikation verlangen. Der Entwurf der Übergangsverordnung werde zurzeit im Trilog-Verfahren der EU zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt. Der nächste Trilog finde am 29. April 2021 statt.

Repräsentative Meinungsumfrage in 10 EU-Ländern

Im Zuge einer repräsentativen Meinungsumfrage seien Bürger aus den Niederlanden, Polen, Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich, Tschechien, Spanien, Schweden und Irland gefragt worden, „wie sie zur automatisierten Durchsuchung aller persönlichen elektronischen Mails und Nachrichten nach mutmaßlich verdächtigen Inhalten zur Suche nach kinderpornographischen Inhalten stehen“.
In Deutschland habe sich eine große Mehrheit von 69 Prozent der Befragten gegen die Chat-Kontrolle ausgesprochen, nur 19 Prozent seien dafür gewesen. „Im gesamteuropäischen Schnitt waren sogar 72 Prozent der Befragten dagegen und nur 18 Prozent unterstützen die EU-Pläne.“

Umfrageergebnis ein Aufschrei gegen EU-Plan der totalen Durchleuchtung privater Nachrichten

In Auftrag gegeben hatte diese Umfrage nach eigenen Angaben der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, welcher für die Grünen/EFA-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt. Er kommentiert: „Das Umfrageergebnis ist ein Aufschrei gegen die geplante totale Durchleuchtung privater Nachrichten mit fehleranfälliger Strafanzeige-Automatik.“ Selbst ernannte Kinderschützer hätten kein Recht, sich zum Sprachrohr junger Menschen aufzuschwingen, ohne sie jemals gefragt zu haben. Gerade die Antworten der jüngsten Umfrageteilnehmer zeigten, dass junge Menschen eine verdachtslose Durchsuchung ihrer Privatnachrichten strikt ablehnten (73% Ablehnung in der Altersgruppe 18-24).
Dr. Breyer warnt: „Die geplante Totaldurchleuchtung droht in der Tat Jugendlichen besonders zu schaden, weil selbst aufgenommene Nacktbilder (Sexting) dadurch in die falschen Hände geraten können und 40 Prozent der Ermittlungsverfahren aufgrund der Chat-Kontrolle Minderjährige ins Visier nehmen.“ EU-Innenkommissarin Johannson, EU-Regierungen und die EU-Parlamentsmehrheit müssten jetzt Konsequenzen ziehen und ihren beispiellosen Angriff auf das digitale Briefgeheimnis aufgeben. Anstelle von „Massenüberwachung ins Blaue hinein“ müssten Kinder online und offline gezielt geschützt werden durch verstärkte Prävention, öffentliche Aufklärung, Therapie- und Unterstützungsangebote sowie Abbau der Ermittlungsrückstände, fordert Dr. Breyer.

EU-Pläne zur Chat-Kontrolle laut Prof. Dr. Ninon Colneric verfassungswidrig

Einige US-Dienste wie „GMail“ und „Outlook.com“ durchsuchten bereits die private elektronische Post und Nachrichten aller Bürger automatisch nach vermeintlich verdächtigen Inhalten. Nach Angaben der Schweizer Bundespolizei würden wegen des unzuverlässigen Verfahrens in 86 Prozent der Fälle unschuldige Bürger angezeigt.
Kürzlich habe die ehemalige Richterin des Europäischen Gerichtshofes Prof. Dr. Ninon Colneric die Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chat-Kontrolle begutachtet und festgestellt, „dass die EU-Gesetzesvorhaben nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen“ und die Grundrechte aller EU-Bürger auf Achtung der Privatsphäre, auf Datenschutz und auf freie Meinungsäußerung verletzten.

Weitere Informationen zum Thema:

PIRATE PARTY
Results_public

THE GREENS/EFA / EUROPEAN PIRATES, April 2021
Legal opinioncommissioned by MEP Patrick Breyer,The Greens/EFAGroup in the European Parliament

Patrick Breyer
NACHRICHTEN- UND CHATKONTROLL / Die Abschaffung des Digitlaen Briefgeheimnisses

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Kfz-Massenabgleich: Verfassungsbeschwerde in Brandenburg erfolgreich https://www.datensicherheit.de/kfz-massenabgleich-verfassungsbeschwerde-brandenburg-erfolg https://www.datensicherheit.de/kfz-massenabgleich-verfassungsbeschwerde-brandenburg-erfolg#respond Thu, 25 Mar 2021 20:31:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39458 piratenpartei-deutschland-warnung-kfz-scanMassenhafter Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten, verschwendet aber wertvolle Ressourcen.]]> piratenpartei-deutschland-warnung-kfz-scan

Piratenpartei Deutschland meldet Zwischenerfolg in der Auseinandersetzung um Vorratsdatenspeicherung von Kfz-Kennzeichen

[datensicherheit.de, 25.03.2021] Die Piratenpartei Deutschland meldet, dass im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, demnach einen Zwischenerfolg errungen hat. Das Landesverfassungsgericht habe die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19) – laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt“.

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Abbildung: Piratenpartei Deutschland

Kfz-Massenabgleich: Zwischenerfolg der Piratenpartei in Brandenburg

Wahllose Kfz-Vorratsspeicherung schafft Gläsernen Autofahrer

Nun müsse das Landgericht entscheiden, „ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt“. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte seien sich sicher, „dass dies nicht der Fall ist“. Der Bundestag berate derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder forderten über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.
Kläger Tittel habe die Verfassungsgerichtsentscheidung begrüßt: „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat.“ Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schaffe den Gläsernen Autofahrer und setze ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Tittel betont: „Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

Dr. Patrick Breyer geht seit Jahren gerichtlich gegen massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vor

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter und Bürgerrechtler, seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgehend, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:
„Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.“

Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt

Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht laut Dr. Breyer „wie ein Krebsgeschwür“ immer weitere Kreise zu ziehen: „Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung – und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“
Brandenburgs Polizei betreibe elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei nach eigenen Angaben im Internet auf einer Karte und ruft zur „Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten“ auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speicherten mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Das Bundesverfassungsgericht habe indes wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Massenabgleich durch Bundespolizei noch anhängig

Bayern etwa scanne an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat würden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98 Prozent der Treffermeldungen seien falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheide. In Baden-Württemberg seien 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst worden – „92 Prozent der Treffermeldungen waren falsch“. In Hessen seien 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen worden – „dort waren 93 Prozent der Treffermeldungen falsch“.
Noch nicht entschieden habe das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Breyer eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).

Weitere Informationen zum Thema:

Piratenpartei Brandenburg, Marko Tittel
VERFASSUNGSGERICHT DES LANDES BRANDENBURG / Beschluss VfGBbg 62/19

datensicherheit.de, 22.01.2021
Auch Digitalcourage warnt vor Kfz-Kennzeichenerfassung / Digitalcourage sieht Regierungspläne vor Gericht scheitern

datensicherheit.de, 21.01.2021
Erneuert Kritik an geplantem Kfz-Massenabgleich / Bürgerrechtler Breyer kritisiert Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung fehleranfälliger Überwachungstechnik

datensicherheit.de, 27.06.2019
Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis / Amtsgericht Frankfurt (Oder) lässt Klage nicht zu

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg / Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht

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Neuer Personalausweis: Neues Datenschutz-Gutachten https://www.datensicherheit.de/neuer-personalausweis-datenschutz-gutachten https://www.datensicherheit.de/neuer-personalausweis-datenschutz-gutachten#respond Mon, 22 Mar 2021 14:05:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39407 netzwerk-datenschutzexpertise-biometrische-personenkennzeichenPiratenpartei moniert, dass kritische Stimmen zum neuen Personalausweis bis heute nicht erwünscht sind.]]> netzwerk-datenschutzexpertise-biometrische-personenkennzeichen

Im August 2021 kommt der neue Personalausweis mit gespeicherten Fingerabdrücken

[datensicherheit.de, 22.03.2021] Im August 2021 soll der neue Personalausweis kommen. Die Piratenpartei Deutschland weist abermals auf dessen Besonderheiten hin: „Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Personalausweise ausgegeben werden, wenn vorher von der jeweiligen Person Fingerabdrücke zur Speicherung auf dem Chip des Ausweises abgenommen wurden. Als digitale Fingerabdrücke sollen verpflichtend beide Zeigefinger erfasst werden.“ Zudem dürfe das Passbild ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Bereits im April 2019 habe der Europaabgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, kritisiert, „dass mit diesem System die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden und so das Vertrauen in den Staat erschüttert würde“. Die Piratenpartei moniert: „Doch kritische Stimmen waren und sind bis heute nicht erwünscht“.

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Abbildung: NETZWERK DATENSCHUTZEXPERTISE

Aktuelles Gutachten wirft neues Licht auf den Sachverhalt…

Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte beim neuen Personalausweis mangelhaft berücksichtigt

Ein aktuelles Gutachten des Netzwerkes Datenschutzexpertise werfe nun ein neues Licht auf den Sachverhalt. Es komme zu dem Schluss, dass die Grundsätze der Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte mangelhaft berücksichtigt worden seien.
So sei es völlig ausreichend, nur den Abdruck eines Fingers zu erfassen, dies müsse auch nicht zwangsläufig der Zeigefinger sein. Die Speicherung der Minutien (Hautrillen auf der Oberhaut) eines Ringfingers oder kleinen Fingers seien genauso geeignet.

Offensichtlich unbegrenztes Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Pass- und Personalausweis-Register

Es werde vor allem darin eine Gefahr gesehen, dass bei der jetzigen Ausgestaltung ein unbegrenztes Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von deutschen Staatsbürgern im Pass- und Personalausweis-Register eingeräumt werde. Dies unterstreiche einmal mehr, dass es hier eher um den Wunsch eines Zentralregisters und nicht um den Schutz der Personendaten oder gar die Wahrung von Grundrechten gehe.
Noch dazu könnten bei zentraler Datenhaltung die biometrischen Daten beispielsweise durch Drittstaaten leicht abgegriffen und für eigene Zwecke missbraucht werden. Eine dezentrale Speicherung der Daten schütze demnach wesentlich besser vor Missbrauch – denn die Daten seien bereits auf dem Ausweis vorhanden und dies genüge völlig für den Zweck der Identifikation einer Person.

Piratenpartei warnt vor digitaler Entblößung der Bürger mit neuem Personalausweis

Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland, nimmt Stellung: „Dieses Gutachten ist mehr als genug Beweis dafür, dass hier eindeutig etwas schief läuft. Was die Bundesregierung durchsetzen will, kommt einem Überwachungswahn gleich. Das hat nichts mehr mit Datenschutz zu tun, sondern ist eine digitale Entblößung der Bürgerinnen und Bürger.“
Als Mitglied der Piratenpartei sei dies für ihn „untragbar“. Mit den Erkenntnissen aus dem Gutachten müsse der Staat hierbei dringend nachbessern, fordert Sobieski.

Weitere Informationen zum Thema:

NETZWERK DATENSCHUTZEXPERTISE, Thilo Weichert, 08.03.2021
Staatliche Identifizierung mit Fingerabdrücken und biometrischen Lichtbildern / Von der analogen Ermittlungsmethode zum globalen Personenkennzeichen

datensicherheit.de, 25.01.2021
Perso-Fingerabdruck-Pflicht: Bürgerrechtler kritisieren mangelhafte Transparenz / Gesetz vom November 2020 enthält generelle anlasslose Fingerabdruck-Speicherpflicht

datensicherheit.de, 28.11.2020
Fingerabdrücke im Personalausweis: Digitalcourage prüft rechtliche Schritte / Digitalcourage warnt vor Klassifikation aller Bürger als potenziell Tatverdächtige

Piratenpartei Deutschland, Martin, 04.04.2019
FINGERABDRUCKZWANG – SIND WIR ALLE VERBRECHER?

Europäische Kommission, Brüssel, 05.02.2019
Sicherheitsunion: Kommission begrüßt politische Einigung zur Schließung der Lücken zwischen den Informationssystemen

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Identifizierungszwang: Dr. Patrick Breyer fordert Stopp der unverantwortlichen Pläne https://www.datensicherheit.de/identifizierungszwang-dr-patrick-breyer-forderung-stopp-unverantwortlicher-plaene https://www.datensicherheit.de/identifizierungszwang-dr-patrick-breyer-forderung-stopp-unverantwortlicher-plaene#respond Wed, 03 Mar 2021 21:12:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39179 Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler hatte bereits gegen deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt

[datensicherheit.de, 03.03.2021] Sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch der am 1. März 2021 vorgestellte SPD-Wahlprogrammentwurf fordere eine Pflicht zur Angabe von Namen und Anschrift zur Benutzung von Messenger- und E-Mail-Diensten bzw. Sozialen Medien. Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter und Bürgerrechtler der Piratenpartei, geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf dieses Vorhaben ein und übt heftig Kritik. Er habe bereits vergeblich vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen den deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt. Der Menschenrechtsgerichtshof habe die Vereinbarkeit mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung allerdings offen gelassen.

Identifizierungszwang – Angriff auf unsere Sicherheit im Netz

„Diese Angriffe auf unsere Sicherheit im Netz sind absolut unverantwortlich: Wie ständige Datenskandale zeigen, sind unsere Identität und Privatanschrift nicht sicher in den Händen von Facebook, Google und Co.“, betont Dr. Breyer.
Nur Anonymität im Netz schütze wirksam vor Datenklau und -verlust, Stalking und Identitätsdiebstahl, Doxxing und „Todeslisten“. Besonders unverzichtbar sei das Recht auf Anonymität im Netz zum Beispiel für Frauen, Kinder, Minderheiten und gefährdete Personen, Missbrauchs- und Stalkingopfer.

Nur Anonymität verhindert Verfolgung und Benachteiligung – Identifizierungszwang bringt Gefährdete zum Verstummen

Sogenannte Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not verstummten ohne den Schutz der Anonymität, warnt der Bürgerrechtler. Nur Anonymität verhindere die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleiste den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen.
Dr. Breyer führt hierzu aus: „Deswegen hat sich auch das Europäische Parlament 2020 mit breiter Mehrheit zum Recht auf Anonymität bekannt. Dieses Recht muss im geplanten Digitale-Dienste-Gesetz ausdrücklich verankert werden.“

Weitere Informationen zum Thema:

Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy
TKG-Verfassungsbeschwerde

wikia.org
Who is harmed by a „Real Names“ policy?

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Reclaim Your Face: Europaweite Bürgerinitiative gegen Biometrische Massenüberwachung gestartet https://www.datensicherheit.de/reclaim-your-face-europa-buergerinitiative-biometrie-massenueberwachung-start https://www.datensicherheit.de/reclaim-your-face-europa-buergerinitiative-biometrie-massenueberwachung-start#respond Wed, 17 Feb 2021 15:19:58 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39042 reclaim-your-faceAktuelles Ziel der von über 35 Organisationen unterstützten Bürgerinitiative ist es, in einem halben Jahr eine Million Unterschriften zu sammeln. ]]> reclaim-your-face

Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter, ruft zur Unterstützung der europaweiten Bürgerinitiative auf

[datensicherheit.de, 17.02.2021] Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter, ruft zur Unterstützung der europaweiten Bürgerinitiative „Reclaim Your Face“ auf. Diese startet demnach am 17. Februar 2021 und setzt sich für ein „Verbot von biometrischer Massenüberwachung an öffentlichen Plätzen innerhalb der Europäischen Union“ ein. Aktuelles Ziel der von über 35 Organisationen unterstützten Initiative sei es, in einem halben Jahr eine Million Unterschriften zu sammeln, um die Europäische Kommission offiziell zur Vorlage eines gesetzlichen Verbots biometrischer Massenüberwachung zu bewegen.

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Abbildung: Reclaim Your Face campaign

Bürgerinitiative „Reclaim Your Face“: Start am 17. Februar 2021

Bürgerinitiative möchte europaweite Ächtung einfordern

Die Identifizierung und Nachverfolgung von Bürgern anhand biometrischer Erkennungsmerkmale hebe Massenüberwachung im Öffentlichen Raum auf ein neues Niveau, „dessen dystopische Ausmaße wir heute nur erahnen können“, warnt Dr. Breyer und führt aus: „Überwachungstechnologien, die auf der Auswertung unserer individuellen Körpermerkmale, wie Gesichtszügen oder Bewegungsmustern, basieren, verwandeln uns in laufende Barcodes, die jederzeit und überall ausgelesen werden können.“
Auch erzeuge die automatisierte Erkennung und Meldung auffälligen Verhaltens einen ständigen Überwachungs- und Anpassungsdruck, der mit unseren Grundrechten nicht vereinbar sei. Mit „Reclaim Your Face“ hätten Bürger nun die Möglichkeit, „die untätige EU-Kommission unter Druck zu setzen und eine europaweite Ächtung einzufordern“. Damit dies gelingt, werden laut Dr. Breyer sehr viele Unterstützer benötigt.

Bürgerinitiative warnt vor unzuverlässiger Technik

Einige Mitgliedstaaten der EU experimentierten bereits mit dem Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien, wie etwa der Anwendung von Gesichtserkennungssoftware auf öffentlichen Plätzen. Durch Nutzung von sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) sei es den Behörden so möglich, Personen eindeutig zu identifizieren und ihren Aufenthaltsort genau nachzuverfolgen.
Die erfassten Körpermerkmale würden gleichzeitig mit Einträgen in weltweiten Datenbanken verglichen, um so etwa nach bekannten Straftätern zu suchen. Ein Versuch der Bundespolizei am Berliner Bahnhof Südkreuz habe gezeigt, dass wegen der unzuverlässigen Technik 99 von 100 der als „Treffer“ gemeldeten Personen unschuldig gewesen seien und zu Unrecht einer Straftat verdächtigt würden.

Bürgerinitiative befürchtet zudem Diskriminierungsgefahr

Menschenrechtsorganisationen warnten vor dem Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien außerdem aufgrund der Diskriminierungsgefahr, die von ihnen ausgehe. Denn die Algorithmen der Gesichtserkennungstechnologien wiesen besonders hohe Fehlerquoten bei der Erkennung nicht-weißer Personen auf. In den USA habe es bereits erste Festnahmen unschuldiger Bürger auf Basis des Einsatzes biometrischer Überwachungstechnologien gegeben. Zahlreiche US-Staaten hätten daher Gesetze zum Verbot von Gesichtserkennungstechnologien verabschiedet.
In der Europäischen Union gebe es bisher keinen gesetzlichen Rahmen zur Regulierung solcher Überwachungsmethoden. Die EU-Kommission habe jedoch angekündigt, im April 2021 ein Gesetzespaket zum Umgang mit sogenannter Künstlicher Intelligenz vorzulegen. „Die Europäische Union muss dringend die Gefahren erkennen, die der Einsatz biometrischer Massenüberwachung mit sich bringt. Mit den geplanten Gesetzen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die Kommission die Chance, den zahlreichen Warnungen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen Gehör zu verleihen, und den Einsatz dieser extrem fehleranfälligen Technologien zu verbieten“, so Dr. Breyers Appell.

Bürgerinitiative: Europäische Kommission soll Gesetzesvorschlag zum Verbot Biometrischer Massenüberwachung vorlegen

Die Europäische Bürgeriniaitive „Reclaim Your Face“ fordere die Europäische Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag zum Verbot Biometrischer Massenüberwachungstechnologien vorzulegen. Die Unterschriftensammlung laufe ab dem 17. Februar 2021 für ein Jahr und sei auf der „Reclaim Your Face“-Website erreichbar.
Dr. Breyers Fraktion im Europaparlament (Grüne/EFA) werbe unter anderem mit einer Veranstaltungsreihe und Studienaufträgen für die politische Umsetzung eines solchen Verbots.

Weitere Informationen zum Thema:

RECLAM YOUR FACE
Sign the petition for a new law now

The New York Times, Kashmir Hill, 29.12.2020
Another Arrest, and Jail Time, Due to a Bad Facial Recognition Match

Süddeutsche Zeitung, 12. Juni 2020
Rassismus und Algorithmen: Warum Tech-Konzerne der Gesichtserkennung abschwören

Süddeutsche Zeitung, Christian Endt und Vanessa Wormer, 01.03.2019
Das Problem mit den Falsch-Positiven / Zunehmend setzen Sicherheitsbehörden Software ein, um Verdächtige zu erkennen…

datensicherheit.de, 15.12.2017
Pilotprojekt Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz: Kritik vom Deutschen Anwaltverein / Das massenhafte Scannen von unbescholtenen Personen greift massiv in Grundrechte ein

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Bestandsdatenauskunft: Warnung vor Internet-Surfspionage https://www.datensicherheit.de/bestandsdatenauskunft-warnung-internet-surfspionage https://www.datensicherheit.de/bestandsdatenauskunft-warnung-internet-surfspionage#respond Wed, 13 Jan 2021 19:32:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38641 MdEP Dr. Patrick Breyer kritisiert Gesetzentwurf zur Offenlegung von Bestandsdaten

[datensicherheit.de, 13.01.2021] Laut einer Meldung der Piratenpartei Deutschland vom 13. Januar 2021 sollte an diesem Tag im Bundestag ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform sogenannten Bestandsdatenauskunft beraten werden, welcher Polizei, Geheimdiensten und weiteren Behörden weitreichend die Nachverfolgung der privaten Internetnutzung (d.h. des Surfverhaltens) und die Anforderung von Passwörtern zu Internetdiensten ermöglichen solle. Das Bundesverfassungsgericht habe auf Beschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der Autorin Katharina Nocun und 6.000 weiterer Bürger hin das bislang geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt; auch das Gesetz zur „Hasskriminalität“ liege seither auf Eis.

Bestandsdatenauskunft könnte selbst intimste Informationen offenlegen

„Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben“, so Dr. Breyers Warnung.
Selbst höchste Amtsträger könne man mit so sensiblen Daten erpressen. „Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben“, so der MdEP.

Gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft nach Karlsruhe ziehen

Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem habe das Bundeskriminalamt (BKA) „schon seine bisherigen Befugnisse zur Auskundschaftung Unverdächtiger und ihrer Meldung an ausländische Behörden missbraucht“. Dass die Behörden nun auch noch unsere Internetnutzung durchleuchten dürfen sollten, „ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen“.
Dr. Breyer hält nach eigenen Angaben den im Gesetz zur „Hasskriminalität“ vorgesehenen Zugriff auf die Nutzung von Internetdiensten trotz der jetzt geplanten Nachbesserungen für „verfassungswidrig“. Seine Verfassungsbeschwerde gegen ein vergleichbares Landesgesetz aus Schleswig-Holstein liege dem Bundesverfassungsgericht bereits vor. Auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft möchte Dr. Breyer nach Karlsruhe ziehen.

Offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen

„Die Bundesregierung hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen. Es mussten viele Jahre vergehen, bis das Verfassungsgericht nun die Regierung zur Korrektur zwingt“, erläutert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Dies zeige erneut, dass die Bundesregierung immer mehr Möglichkeiten schaffen wolle, „um in unsere Privatsphäre vorzudringen“. Sie würden beobachten, „in wieweit sich hoffentlich der bisherige Kurs ändert oder ob nun lediglich das Nötigste getan wird“. Denn bisher scheine das Vorgehen zu sein, die Grenzen unseres Grundgesetzes als Richtlinie zu verstehen, „bei der immer wieder versucht wird, den Fuß auf die andere Seite zu setzen!“, kritisiert Alscher.

Bestandsdatenauskunft verletzt Informationelles Selbstbestimmungsrecht

  • Internet-Nutzungsdaten (Metadaten): „Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen.“ Mithilfe der IP-Adresse könne unsere Internetnutzung auch dann zurückverfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
  • Internet-Bestandsdaten: „Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum und im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.“ Die Gesetze zur sogenanntem Hasskriminalität und Bestandsdatenauskunft sähen vor, dass Polizei, Geheimdienste und viele weitere Behörden diese Daten leichter und in größerem Umfang einsehen könnten.

Die Koalition wolle mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Mit diesem Urteil habe das Gericht Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil sei einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzer gefolgt (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese sei 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Dr. Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgern erhoben worden. Das Bundesverfassungsgericht habe das Urteil damit begründet, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das Informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

Weitere Informationen zum Thema:

heise online, 18.12.2020
Bestandsdaten: Regierungskoalition will mit IP-Adressen Schwarzarbeit bekämpfen / Die große Koalition hat sich auf ein „Reparaturgesetz“ geeinigt, mit dem sie die Regeln zur Bestandsdatenauskunft an Vorgaben aus Karlsruhe anpassen will

datensicherheit.de, 12.01.2021
TERREG: Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung angenommen / Dr. Patrick Breyer sieht Meinungs- sowie Pressefreiheit in Gefahr und fordert entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus

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https://www.datensicherheit.de/bestandsdatenauskunft-warnung-internet-surfspionage/feed 0
TERREG: Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung angenommen https://www.datensicherheit.de/terreg-strei-eu-anti-terror-internetverordnung-annahme https://www.datensicherheit.de/terreg-strei-eu-anti-terror-internetverordnung-annahme#respond Tue, 12 Jan 2021 19:56:23 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38632 Dr. Patrick Breyer sieht Meinungs- sowie Pressefreiheit in Gefahr und fordert entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus

[datensicherheit.de, 12.01.2021] Laut einer aktuellen Meldung der Piratenpartei Deutschland hat der Innenausschuss des Europaparlaments (LIBE) am 11. Januar 2021 mehrheitlich der sogenannten TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zugestimmt. Ihr Europaabgeordneter, Dr. Patrick Breyer, und dessen Fraktion hätten gegen den Text gestimmt.

Terrorismus-Begriff bedenklich weitgefasst und missbrauchsanfällig

„Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Upload-Filter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der Ein-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz“, kommentiert Dr. Breyer.
Dass EU-Regierungen künftig in Deutschland direkt Webseiten löschen lassen könnten, könnte „politisch motivierter Internetzensur“ Tür und Tor öffnen – Dr. Breyer betont, dass der Terrorismus-Begriff „bedenklich weit und missbrauchsanfällig“ sei. Anti-Terror-Gesetze würden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt. Die Meinungsfreiheit in Europa werde so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert.

EU-Anti-Terror-Internetverordnung könnte freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig einschränken

Leider drohten die grenzüberschreitenden Löschanordnungen Schule zu machen und sollten mit dem „Digital Services Act“ allgemein eingeführt werden. Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.
Nichts sei wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz. Insgesamt sei unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern werde. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hass-Ideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren.

Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt

Schließlich sei die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig, so Dr. Breyer. „Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt.“
Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehle aber in dieser Verordnung, „weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.

Weitere Informationen zum Thema:

THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL OF THE EUROPEAN UNION
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on addressing the dissemination of terrorist content online

Patrick Breyer. 19.11.2020
Französisches Gesetz über illegale Online-Inhalte für verfassungswidrig erklärt: Was die EU daraus lernen sollte

Patrick Breyer. 10.03.2020
Die geheimen Verhandlungen über den EU-Terrorfilter enthüllt / Der Stand der Dinge [Aktualisierung per 07.12.2020]

datensicherheit.de, 13.09.2020
EU: Dr. Patrick Breyer kritisiert verdachtslose Nachrichten-Durchleuchtung / EU-Kommission sollte besser Kinder schützen statt Bürger auszuspähen, fordert der MdEP

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EU: Dr. Patrick Breyer kritisiert verdachtslose Nachrichten-Durchleuchtung https://www.datensicherheit.de/eu-dr-patrick-breyer-kritik-verdachtslosigkeit-nachrichten-durchleuchtung https://www.datensicherheit.de/eu-dr-patrick-breyer-kritik-verdachtslosigkeit-nachrichten-durchleuchtung#respond Sun, 13 Sep 2020 19:51:30 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37796 EU-Kommission sollte besser Kinder schützen statt Bürger auszuspähen, fordert der MdEP

[datensicherheit.de, 13.09.2020] Laut einer aktuellen Meldung des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) schlägt die EU-Kommission „die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornographischen Inhalten“ vor. Hierzu sei am 10. August 2020 ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt werden. „Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger und Nichtregierungsorganisationen weltweit weitergeleitet werden.“ Die Betroffenen sollten davon unabhängig vom Ausgang der Prüfung nie erfahren.

EU-Kommission möchte Inhalt aller privaten Nachrichten verdachtslos überprüfen lassen

Internationalen Anbietern von E-Mail- und Messenger-Diensten solle es gestattet werden, den Inhalt aller privaten Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornographie sowie der „Anbahnung sexueller Kontakte“ Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden.
Gesucht werden dürfe nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es solle auch fehleranfällige Künstliche Intelligenz (KI) etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf „Anbahnungsversuche“ zugelassen werden.

Dr. Breyer warnt vor Folgen des Vorstoßes der EU-Kommission

Dr. Patrick Breyer, MdEP, prangert diesen Vorstoß nach eigenen Angaben an: Frau von der Leyen versuche diesmal über die EU, unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz anzugreifen. Er warnt: „Was sie nicht begreift: Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle zu verdrängen, wird die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen.“
Bestehen blieben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnder Vorbeugung von Kindesmissbrauch, unzureichender Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlasteter Kriminaltechniker.

Sicherheit der Internetkommunikation von Millionen unbescholtener EU-Bürger gefährdet

Konzerne wie Facebook und Google den Inhalt unserer gesamten privaten Kommunikation verdachtslos und flächendeckend abfangen und auswerten zu lassen, sei zur Aufklärung der von Organisierter Kriminalität (OK) genutzten Kanäle „absolut untauglich und kontraproduktiv“, bedrohe aber die Privatsphäre und die Sicherheit der Internetkommunikation von Millionen unbescholtenen Bürgern und werde vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Man stelle sich vor, die Post würde auf der Suche nach Verbotenem alle Briefe öffnen.
„Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne.“ Besonders betroffen wären Nachrichten von Teenagern untereinander, die ein Recht auf Respekt ihres Sexuallebens hätten. Verdachtsmeldungen sollten unkontrollierbar an Staaten wie die USA weitergeleitet werden, „in denen keinerlei Datenschutz gilt, mit unabsehbaren Konsequenzen“.

Gesetzentwurf der EU-Kommission im Widerspruch zum Europäischen Code für elektronische Kommunikation

Der Gesetzentwurf der EU-Kommission stehe mit einem schon beschlossenen Gesetz zum Schutz der Internetkommunikation, das mit dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation zum Jahresende 2020 in Kraft treten solle, im Widerspruch. Dieser Code habe das Ziel, die Vertraulichkeit von Nachrichten über Messenger-Dienste, E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie zu schützen und das Fernmeldegeheimnis auf sie zu erstrecken. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz vor Ausspähung solle verpflichtend werden.
Die jetzt geplanten Gesetzesänderungen hebelten diese Vertraulichkeit wieder aus und schafften Hintertüren. Breyer betont: „Verdachtslose Massendurchleuchtung privater Nachrichten verletzt das Grundrecht auf Achtung unserer Privatsphäre und unserer Korrespondenz. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“

Ausländische Konzerne dürften nicht zu einer EU-Privatpolizei werden

Breyer hält die Überwachung kommerzieller Kommunikationsdienste im Kampf gegen kriminelle Inhalte im Netz für „wirkungslos“, da die Organisierte Kriminalität auf andere Kommunikationswege zurückgreife, welche sich der Filterung entzögen.
„Wer die Strafverfolgung verbessern will, muss endlich den erschreckenden Rückstau bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträgern angehen. Statt ausländische Konzerne zu einer Privatpolizei zu machen, muss die Kriminalistik endlich im Digitalen Zeitalter ankommen!“ In der Vergangenheit hätten Ermittlungen wegen eines falschen Verdachts auf Kinderpornographie-Besitz teilweise zu Selbstmorden geführt.

Effektives Vorgehen im Kampf gegen Kindesmissbrauch sollte EU-weit an erster Stelle stehen!

Nach Schätzungen würden zehn Prozent aller Kinder im Laufe ihres Lebens Opfer sexuellen Missbrauchs, der meist im Kreis der Familie, Freunde und Bezugspersonen stattfinde. Die Zahlen seien erfreulicherweise rückläufig.
Um wirksam gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, sollte die effektive Prävention in den Fokus rücken, z.B. durch „Aufklärung junger Menschen über Gefahren im Netz“. Korrigiert werden müsse die unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten. „Außerdem muss den mit der Auswertung beschlagnahmter Datenträger schon heute völlig überlasteten Kriminaltechnikern geholfen werden“, fordert Dr. Breyer erneut.

Weitere Informationen zum Thema:

EUROPEAN COMMISSION, 10.09.2020
Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on a temporary derogation from certain provisions of Directive 2002/58/EC of the European Parliament and of the Council as regards the use of technologies by number-independent interpersonal communications service providers for the processing of personal and other data for the purpose of combatting child sexual abuse online

Europäisches Parlament, 11.12.2018
RICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung)

CBC, 14.03.2006
Global child porn probe led to false accusations

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch / Internationale Einordnung, Bewertung der Kenntnislage in Deutschland, Beschreibung des Entwicklungsbedarfs

datensicherheit.de, 04.01.2020
Dr. Patrick Breyer kritisiert Internet-Surfspionage

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Internetzensur: EU-Bürger gegen ausländische Einflussnahme https://www.datensicherheit.de/internetzensur-eu-buerger-widerspruch-ausland-einflussnahme https://www.datensicherheit.de/internetzensur-eu-buerger-widerspruch-ausland-einflussnahme#respond Sat, 05 Sep 2020 10:29:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37719 10.214 Bürger aus zehn EU-Ländern zu EU-Plänen der länderübergreifenden „Anti-Terror“-Internetzensur befragt

[datensicherheit.de, 05.09.2020] Ein Großteil der EU-Bürger spreche sich laut einer aktuellen Meinungsumfrage von YouGov unter 10.214 Bürgern aus zehn EU-Ländern gegen EU-Pläne zur länderübergreifenden „Anti-Terror“-Internetzensur aus. Nur 30 Prozent der Befragten unterstützten die Pläne der EU-Kommission und EU-Regierungen einschließlich der Bundesregierung, Internetveröffentlichungen in ihrem Land künftig von Behörden in allen EU-Staaten auf „terroristische Inhalte“ überprüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen.

51% der befragten EU-Bürger wünschen, Entscheidung eigenen Behörden und Gerichten zu überlassen

Dagegen forderten 51 Prozent der Befragten, über die Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen in ihrem Land sollen nur Behörden oder Gerichte ihres eigenen Landes entscheiden. Dies versuche das Europäische Parlament in den laufenden Verhandlungen durchzusetzen.

Unliebsame Inhalte könnten in anderem EU-Land als „Terrorismus“ gewertet werden

Kritiker befürchten demnach, dass ausländische Regierungen hierzulande völlig legal veröffentlichte unliebsame Inhalte als „Terrorismus“ einordnen und löschen lassen könnten. Jedes EU-Land verwende seine eigene Liste „terroristischer Organisationen“.

Einige EU-Länder als unrühmlich Vorreiter…

So betrachte z.B. Spanien die katalonische Unabhängigkeitsbewegung als terroristisch. 2019 hätten französische Behörden die Löschung Hunderter Internetseiten, die mit Terrorismus nichts zu tun gehabt hätten, gefordert – darunter Cartoons, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Regierungsveröffentlichungen und Informationen zu Veganismus.

Verhandlungen über geplante EU-Verordnung zur Verhinderung terroristischer Inhalte im Netz

Aktuell verhandele die EU über eine Verordnung, mit der die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet verhindert werden solle – „und das, wenn es nach EU-Kommission und EU-Regierungen geht, mit Upload-Filtern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen“.

EU-Innenkommissarin und Bundesinnenministerium halten an EU-Plänen fest

Auch nachdem der französische Verfassungsgerichtshof ein ähnliches Gesetz zur Schnell-Löschung terroristischer Inhalte innerhalb einer Stunde ab Erhalt einer polizeilichen Löschanordnung für verfassungswidrig erklärt habe, hielten die schwedische EU-Innenkommissarin Johansson und die deutsche Ratspräsidentschaft unter Führung des Bundesinnenministeriums an den vergleichbaren EU-Plänen fest.

Allgemeines Meinungsbild der EU-Bürger eingeholt

Um ein allgemeines Meinungsbild der EU-Bürger einzuholen, hat der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei, Fraktion Grüne/EFA) nach eigenen Angaben eine repräsentative Befragung in Deutschland, Österreich, Schweden, Polen, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Irland und Tschechien in Auftrag gegeben.

Mehrheit in der EU gegen Einsatz von „Anti-Terror“-Upload-Filtern

Nur 38 Prozent der Befragten unterstützten auch das weitere Vorhaben von EU-Kommission und EU-Regierungen, zur Verhinderung der Veröffentlichung „terroristischer Inhalte“ den Einsatz maschinengesteuerter Upload-Filter vorzuschreiben. Die meisten Bürger forderten stattdessen eine Einzelfallprüfung durch öffentliche Behörden oder lehnten eine Löschung „terroristischer Inhalte“ aus dem Netz komplett ab (59%).

Trotz Mehraufwand: Einzelfallprüfung im jeweiligen EU-Land nötig

Zwar sei eine automatisierte Löschung mit Upload-Filtern schneller und weniger arbeitsaufwändig als eine Bewertung jedes Einzelfalls durch staatliche Stellen, „aber eine zuverlässige Unterscheidung von Terrorpropaganda und rechtmäßigen Inhalten wie Presseberichten über Terrorismus, wissenschaftlichen Analysen oder Kritik an Terrorismus vermögen sie nicht vorzunehmen“.

Presse-, Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in der EU bedroht

Sie unterdrückten daher immer wieder auch legale Veröffentlichungen, was Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit gefährde. Je nach Kontext könne beispielsweise das Foto eines Anschlags für Propagandazwecke oder zur legitimen Berichterstattung durch Nachrichtenmedien verwendet werden. „Selbst ,YouTube‘-Betreiber Google meldet die irrtümliche Löschung einer Parlamentsdebatte über Folter sowie von Aktivistenvideos über Kriegsverbrechen in Syrien durch seine Filteralgorithmen.“

EU-Regierungen sollten Beharren auf ausländische Löschanordnungen und Upload-Filter-Pflichten endlich aufgeben!

In Anbetracht des jüngsten Gerichtsurteils und der öffentlichen Meinung müssten die EU-Regierungen ihr Beharren auf ausländischen Löschanordnungen und Upload-Filter-Pflichten endlich aufgeben, fordert MdEP Dr. Breyer: „Terroristische Online-Propaganda sollte wirksam bekämpft werden, ohne jedoch die digitale Wirtschaft übermäßig zu belasten oder gar Grundrechte zu opfern. Wir müssen uns gegen eine Internet-Zensur nach chinesischem Vorbild zur Wehr setzen!“

Weitere Informationen zum Thema:

Patrick Breyer, 11.06.2020
Die geheimen Verhandlungen über den EU-Terrorfilter enthüllt: Der Stand der Dinge

YouGov
YouGov Chart Report / All Countries

Internet Archive Blog, Chris Butler, 10.04.2019
Official EU Agencies Falsely Report / More Than 550 Archive.org URLs as Terrorist Content

EDRi European Digital Rights, Chloé Berthélémy, 24.06.2020
French Avia law declared unconstitutional: what does this teach us at EU level?

Patrick Breyer
IMPACT ASSESMENT ON ILLEGAL CONTENT ONLINE STAKEHOLDER CONSULTATION: INTERNET COMPANIES

datensicherheit.de, 04.01.2020
Dr. Patrick Breyer kritisiert Internet-Surfspionage

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Dr. Patrick Breyer kritisiert Internet-Surfspionage https://www.datensicherheit.de/patrick-breyer-kritisiert-internet-surfspionage https://www.datensicherheit.de/patrick-breyer-kritisiert-internet-surfspionage#respond Sat, 04 Jan 2020 12:04:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35409 Ermittler und Geheimdienste könnten zukünftig Zugriff auf Surfverhalten und Passwörter von Internetnutzern erhalten

[datensicherheit.de, 04.01.2020] Die Piratenpartei Deutschland meldete zum Jahresende 2019, dass „ein Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Datenschutzverletzungen bei der sog. ,Bestandsdatenauskunft‘ enthüllt hat“ – daher fordert die Piratenpartei nach eigenen Angaben nun „den Stopp eines noch weiter gehenden Vorhabens der Bundesjustizministerin“: Unter dem Vorwand der „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sollen demnach Ermittler und Geheimdienste zukünftig Zugriff auf Surfverhalten und Passwörter von Internetnutzern erhalten.

Kritik an Datenauslieferung an ausländische Behörden

„Wie ein Geheimdienst kundschaftet das Bundeskriminalamt (BKA) mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese Daten an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen“, kritisiert Dr. jur. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei.

Zugriff auf Surfverhalten unverantwortlich

„Dass die Bundesjustizministerin die Macht des BKA nun nicht beschneiden, sondern ihm umgekehrt erstmal auch Zugriff auf unser Surfverhalten gewähren will, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen“, so Dr. Breyer.

Weitere Informationen zum Thema:

piratenpartei.de (Wiki)
Bundes-PR/Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

datensicherheit.de, 15.04.2019
Dr. Patrick Breyer: Schwarzer Tag für das freie Internet und die europäische Demokratie

datensicherheit.de, 15.04.2019
Urheberrecht: EU-Rat hat final für umstrittene Reform gestimmt

datensicherheit.de, 08.04.2019
Anti-Terror-Schnellzensur: Unzählige Internetdienste gefährdet

datensicherheit.de, 05.04.2019
Künftig Pflicht: Fingerabdrücke für Personalausweise

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