Patientenakte – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 10 Mar 2023 13:33:10 +0000 de hourly 1 Elektronische Patientenakte: Bitkom erkennt noch großen Informationsbedarf https://www.datensicherheit.de/elektronische-patientenakte-informationsbedarf https://www.datensicherheit.de/elektronische-patientenakte-informationsbedarf#respond Thu, 09 Mar 2023 20:40:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43003 Bitkom-Präsident Achim Berg: Die Elektronische Patientenakte ist das Kernstück einer digitalen Gesundheitsversorgung.]]>

Bitkom sieht in verbindlicher ePA-Einführung Durchbruch bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens

[datensicherheit.de, 09.03.2023] Laut einer aktuellen Untersuchung des Digitalverbands Bitkom besteht hinsichtlich der sogenannten Elektronischen Patientenakte (ePA) offensichtlich „noch großer Informationsbedarf“79 Prozent der Deutschen wünschen sich demnach mehr Informationen. Der Bitkom sieht nach eigenen Angaben in der verbindlichen ePA-Einführung einen „Durchbruch bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens“.

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Foto: bitkom

Achim Berg: Politik und Akteure des Gesundheitswesens gemeinsam gefordert, offen und für die Breite der Gesellschaft gut verständlich zu kommunizieren!

Laut Bitkom sollte ePA-Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung gesteigert werden

Die Bundesregierung möchte die ePA ab Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verbindlich einführen. Bitkom-Präsident Achim Berg kommentiert: „Die verbindliche Einführung der Elektronischen Patientenakte ist ein Durchbruch bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Elektronische Patientenakte ist das Kernstück einer digitalen Gesundheitsversorgung. Mit ihr erhalten die Versicherten einen schnellen Zugriff auf ihre medizinischen Daten und Diagnosen, Ärztinnen und Ärzte können sich ein viel besseres Bild über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten machen.“

Wichtig sei jetzt vor allem, dass die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung gesteigert werde. Aktuell könnten sich sechs von zehn Deutschen vorstellen, die ePA zu nutzen – „das ist noch zu wenig, kann aber durch gute Aufklärungsarbeit und maximale Transparenz in der Kommunikation gesteigert werden“, so Berg. Hierzu seien Politik und Akteure des Gesundheitswesens gemeinsam gefordert, offen und für die Breite der Gesellschaft gut verständlich zu kommunizieren.

Repräsentative ePA-Befragung im Bitkom-Auftrag im Oktober 2022

Eine repräsentative Befragung im Bitkom-Auftrag im Oktober 2022 habe ergeben, dass sich 59 Prozent der Menschen ab 16 Jahren in Deutschland vorstellen könnten, die ePA künftig zu nutzen. „37 Prozent können sich dies nicht vorstellen, weniger als ein Prozent nutzt sie bereits.“

Die große Mehrheit von 79 Prozent aller Deutschen möchte vor allem besser über die Vorteile sowie die Nutzung der ePA informiert werden.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.11.2022
EPA: Freie Ärzteschaft unterstreicht Kritik an Elektronischer Patientenakte / Ärztliche Schweigepflicht droht durch EPA-Paradigmenwechsel zum störenden Auslaufmodell zu werden

datensicherheit.de, 29.11.2021
Freie Ärzteschaft zur ePA: Geplante elektronische Patientenakte führt in die Sackgasse / Ampel-Koalitionäre zur Rücknahme der geplanten, viel kritisierten Opt-out-Option der ePA aufgefordert

datensicherheit.de, 16.02.2021
Prof. Ulrich Kelber fordert weitere Verbesserung der elektronischen Patientenakte / BfDI würde elektronische Patientenakte in jetziger Form nicht nutzen

datensicherheit.de, 07.12.2020
Elektronische Patientenakte: Souveränität der Versicherten über Gesundheitsdaten bewahren / Professor Dieter Kugelmann appelliert an Krankenkassen und Gesetzgeber, Gesundheitsdaten konsequent zu schützen

datensicherheit.de, 03.06.2009
Datenschutz-Risiken bei der elektronischen Patientenakte / Hamburger Datenschutzbeauftragter Caspar sieht die Softwarehersteller in der Pflicht

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Freie Ärzteschaft zur ePA: Geplante elektronische Patientenakte führt in die Sackgasse https://www.datensicherheit.de/freie-aerzteschaft-epa-planung-sackgasse https://www.datensicherheit.de/freie-aerzteschaft-epa-planung-sackgasse#respond Mon, 29 Nov 2021 12:07:30 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41151 Ampel-Koalitionäre zur Rücknahme der geplanten, viel kritisierten Opt-out-Option der ePA aufgefordert

[datensicherheit.de, 29.11.2021] Der Freie Ärzteschaft e.V. fordert in seiner aktuellen Stellungnahme die „Ampel“-Koalitionären zur Rücknahme der geplanten und schon jetzt viel kritisierten „Opt out“-Option bei der elektronischen Patientenakte (ePA) auf. Die ePA soll demnach 2022 an den Start gehen und nach Meinung der „Ampel“ automatisch für alle gesetzlich Versicherten von Geburt an verpflichtend als lebenslange Krankenakte angelegt werden – sofern dem nicht aktiv widersprochen wird („Opt out“). Damit gäbe es einen Paradigmenwechsel gegenüber der bisherigen Gesetzeslage.

ePA-Pläne ähnlich der letztlich gescheiterten Idee einer Widerspruchslösung bei der Organspende

Diese Pläne seien ähnlich der letztlich gescheiterten Idee einer Widerspruchslösung bei der Organspende aus dem Jahr 2020, wonach jeder Bundesbürger zunächst automatisch Organspender geworden wäre und später hätte widersprechen müssen.
„Auch bei der elektronischen Patientenakte können wir uns dieses Prozedere überhaupt nicht leisten, betont Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft und niedergelassene Allgemeinmedizinerin in Hamburg.

ePA nach wie vor völlig unausgereift

Unabhängig von der geplanten „Opt out“-Regelung sei die ePA nach wie vor „völlig unausgereift“ und nicht mehr als eine „unsortierte Sammlung von Dokumenten“, welche für Ärzte kaum nutzbar sei. „Von einer Verbesserung der Versorgung durch digitale Anwendungen kann nicht die Rede sein“, moniert Dr. Lüder.
Die Politik sollte einsehen, dass der geplante Weg „in eine Sackgasse führt“. Denn so werde es zu Chaos in den Arztpraxen bis hin zum Zusammenbruch der ambulanten Versorgung kommen, warnt Dr. Lüder und unterstreicht: „Wir wollen Patientinnen und Patienten behandeln und die Zeit nicht damit verbringen, eine zentral gespeicherte elektronische Akte, die diesen Namen nicht verdient, nach allen möglichen Befunden zu durchsuchen und zu bearbeiten.“

Patienten können ihre ePA selbst befüllen und auch Inhalte löschen

Beim kürzlich in Berlin durchgeführten Kongress der Freien Ärzteschaft, habe unter anderem Dirk Wachendorf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, über „Juristische Risiken für Ärztinnen und Ärzte durch die Nutzung der elektronischen Patientenakte“ referiert. Laut Wachendorf könnten Patienten ihre ePA selbst inhaltlich befüllen, „soweit dies nicht durch den Arzt erfolgt“, und auch Inhalte löschen.
Zudem könne der Patient dem Arzt ganz oder nur teilweise Zugriff auf die elektronische Patientenakte geben. Die Ärzte könnten deshalb prinzipiell nicht von einer medizinisch vollständigen Akte ausgehen. Eine unvollständige Sichtung der ePA impliziere einen Befunderhebungsfehler, dieser führe schnell zu einer Beweislastumkehr, Haftung und Verantwortlichkeiten des Arztes würden durch die ePA ausgeweitet.

ePA in geplanter Form massives Risiko für Datensicherheit in Kliniken und Praxen

„Uns Ärzte sollte diese Einschätzung aufrütteln“, so Dr. Lüder und führt weiter aus: „Wir sollten als Berufsstand alles dafür tun, uns nicht auf juristisches Glatteis zu begeben.“ Darüber hinaus gäbe es bei der ePA in der geplanten Form ein massives Risiko für die Datensicherheit in Kliniken und Praxen. Denn es könnten vom Patienten Dokumente in verschiedensten Dateiformaten eingestellt werden, womit erhebliche Risiken durch eingeschleppte Schadsoftware entstünden.
„Niemand kann es verantworten, sein Praxisverwaltungssystem einem solch unkalkulierbaren Risiko auszusetzen, und damit die Sicherheit der Patientendaten und die gesamte Funktionsfähigkeit der Praxis-EDV aufs Spiel zu setzen“, stellt Dr. Lüder klar.

Nach ePA-Einzug in Arztpraxen droht derzeit Notwendigkeit zur doppelten Aktenführung

Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft, teilt nach eigenen Angaben Dr. Lüders Bedenken: „Da hilft dann auch keine Datenschutzfolgeabschätzung mehr.“ Sollte diese ePA Einzug in die Arztpraxen halten, entstehe die Notwendigkeit zur doppelten Aktenführung, „weil wir uns auf die ePA alleine überhaupt nicht verlassen können – denn sie ist ja nicht verlässlich und womöglich nicht vollständig“. Deshalb, und bereits aus Dokumentationsgründen, sei die praxis- oder klinikeigene Patientenakte stets weiter zu führen.
Dietrich kritisiert: „Das wäre ein bürokratischer ,GAU‘. Die ePA bringt in der geplanten Form kaum Nutzen für den Patienten – stattdessen doppelte Aktenführung und unkalkulierbare Haftungs- und Datensicherheitsrisiken für Ärzte in Klinik und Praxen. Sie kann damit für Patienten und Ärzte allenfalls freiwillig sein.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 02.11.2021
Forderung der Freien Ärzteschaft nach Aussetzen der Telematikinfrastruktur / Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft, kommentiert: „Einführung war dilettantisch und ist gefährlich.“

datensicherheit.de, 04.11.2019
Auch Freie Ärzteschaft kritisiert Digitales-Versorgungs-Gesetz / „Mit Vollgas gegen Datenschutz und Bürgerrechte“

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Prof. Ulrich Kelber fordert weitere Verbesserung der elektronischen Patientenakte https://www.datensicherheit.de/prof-ulrich-kelber-forderung-verbesserung-elektronische-patientenakte https://www.datensicherheit.de/prof-ulrich-kelber-forderung-verbesserung-elektronische-patientenakte#respond Tue, 16 Feb 2021 18:38:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39020 Der BfDI hat sich in einer Fragestunde des „Digital-Kompass“ Anliegen älterer Menschen zur sogenannten neuen elektronischen Patientenakte (ePA) angenommen.]]>

BfDI würde elektronische Patientenakte in jetziger Form nicht nutzen

[datensicherheit.de, 16.02.2021] Laut einer Meldung des Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, in einer Fragestunde des „Digital-Kompass“ der Anliegen älterer Menschen rund um die sogenannte neue elektronische Patientenakte (ePA) angenommen und sich hierbei deutlich positioniert: „Ich persönlich bin nicht bereit, die elektronische Patientenakte in der jetzigen Form zu nutzen.“

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Foto: Bundesregierung/Kugler

Prof. Ulrich Kelber: Gut gemachte digitale Lösung datenschutzfreundlicher als viele analoge Lösungen…

elektronische Patientenakte seit Anfang 2021 für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen verfügbar

Seit Anfang des Jahres 2021 stehe die ePA allen Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen zur Verfügung. Um damit verbundene Datenschutzfragen älterer Menschen zu beantworten, luden DsiN und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) den BfDI zu einer Online-Veranstaltung am 4. Februar 2021 ein.
Regelmäßige Experten-Fragestunden wie diese gehören laut DsiN zum festen Programm des „Digital-Kompass“. Dieses Projekt unterstütze ältere Menschen dabei, die Chancen des Internets zu nutzen.

elektronische Patientenakte hat immer noch Schwachstellen

„Definitiv ist eine ePA, die gut umgesetzt ist, eine wesentliche Verbesserung“, so Professor Kelber. Indes: „In der jetzigen Form würde ich persönlich die ePA nicht nutzen.“ – und das, obwohl er diesem Projekt viel Positives abgewinnen könne: „Eine gut gemachte digitale Lösung ist datenschutzfreundlicher als viele analoge Lösungen.“ Auch die zugrundeliegende Infrastruktur der Telematik sei „grundsätzlich den Sicherheitsanforderungen entsprechend ausgestaltet“ und selbst in puncto Datenschutz hätten bei der Planung viele seiner Anforderungen Berücksichtigung gefunden.
Dass der oberste deutsche Datenschützer die ePA in ihrer aktuellen Form dennoch ablehnt, begründet er laut DsiN mit Schwachstellen: Erst ab 2022 werde es möglich sein, den Zugang für Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen zu einzelnen Dokumenten „feingranular“ einzustellen. Aktuell könne man einem Arzt nur entweder alle Dokumente freigeben oder gar nichts. Außerdem sei die Nutzung für Patienten bisher nur mit geeigneten Smartphones oder Tablets möglich. Professor Kelber findet es demnach „wirklich schade, dass den Patienten ohne entsprechende Endgeräte diese Möglichkeit genommen wurde“.

Nicht nur bei Patientenakten: Datenschutz oft nur Ausrede für andere Probleme

Der Datenschutz müsse oft pauschal als Sündenbock für politisches und administratives Versagen herhalten – nicht nur bei der ePA, kritisert der BfDI: „Der Datenschutz ist ja angeblich an allem schuld: Spät kommende Patientenakte – Unsinn. Unzureichende ,Corona‘-Bekämpfung – Unsinn“.
Gute Lösungen seien auch unter Wahrung des Datenschutzes möglich. Man müsse sie nur schlau gestalten. „Wir sind die Behörde zur Einforderung von intelligenten digitalen Lösungen“, definiert er folgerichtig die Mission seiner Behörde.

BfDI plant Weisung an Krankenkassen, Schwachstellen der elektronische Patientenakte zu beheben

Der BfDI sei „fest entschlossen“, die 65 Kassen in seinem Zuständigkeitsbereich per Aufsichtsanordnung zu verpflichten, die genannten Schwachstellen der ePA zu beheben. Das Dilemma der Krankenkassen: Die feingranulare Freigabe von Dokumenten sei auf der aktuellen Telematik-Infrastruktur aber rein technisch gar nicht möglich.
Trotzdem seien sie seit Januar 2021 gesetzlich zur Bereitstellung der ePA verpflichtet. Noch etwas mindere zudem mutmaßlich ihre Motivation, die Forderungen des BfDI umzusetzen: Er habe bisher keine ausdrückliche Befugnis, Bußgelder gegen sie zu verhängen. Also appelliere er an den Bundestag, dies durch eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz in Zukunft klarzustellen.

Weitere Informationen zum Thema:

DsiN Deutschland sicher im Netz auf YouTube, 15.02.2021
Digital-Kompass: Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte -Langversion:

datensicherheit.de, 07.12.2020
Elektronische Patientenakte: Souveränität der Versicherten über Gesundheitsdaten bewahren / Professor Dieter Kugelmann appelliert an Krankenkassen und Gesetzgeber, Gesundheitsdaten konsequent zu schützen

datensicherheit.de, 03.06.2009
Datenschutz-Risiken bei der elektronischen Patientenakte / Hamburger Datenschutzbeauftragter Caspar sieht die Softwarehersteller in der Pflicht

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Medizinexperte warnt: Todesursache Nummer 1 in Deutschland ist der Datenschutz https://www.datensicherheit.de/medizinexperte-warnt-todesursache-nummer-1-in-deutschland-ist-der-datenschutz https://www.datensicherheit.de/medizinexperte-warnt-todesursache-nummer-1-in-deutschland-ist-der-datenschutz#respond Sat, 16 Jun 2018 12:18:11 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27612 Die Souveränität über die eigene digitale Patientenakte kann indes helfen, das Leben zu verlängern

[datensicherheit.de, 16.06.2018] „Die Todesursache Nummer 1 in Deutschland ist der Datenschutz“, sagt Arkadiuzs Miernik, laut Michael Carl, „Managing Director Research & Consulting“ beim 2b AHEAD ThinkTank, einer der „profiliertesten Medizinexperten“ der aktuellen Studie zur Zukunft der Krankenversicherung. Carl: „Eine Aussage, die in Zeiten der DSGVO eine ganz neue Aktualität gewonnen hat.“ Die Studie steht zum kostenlosen Download bereit.

Datenschutz kann Denkblockade in einer ganzen Branche verursachen

„Ganz praktisch gesehen, sprechen wir hier über den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen der elektronischen Gesundheitskarte und der Idee einer digitalen Patientenakte“, erläutert Carl.
Die eine strebe danach, das Gedankengut der DSGVO auch im Gesundheitssektor vollumfänglich umzusetzen; leitend sei dabei die Kontrolle der Daten, nicht deren Potenzial. Die andere versetze die Daten in die Lage, selbst die eigene Gesundheit zu schützen.
„In den vergangenen Wochen habe ich mit den Chefärzten und Aufsichtsgremien mehrerer Klinikgruppen gearbeitet, mit medizinischen Fachhändlern diskutiert; in dieser Woche kamen noch gut hundert Labormanager und Laborärzte sowie die politischen Vertretungen von Krankenkassen hinzu“, berichtet Carl. Auch in diesen Diskussionen habe das zentrale Begriffspaar der Gesundheitsentwicklung immer wieder im Vordergrund gestanden: Das Potenzial der Daten und unser Streben nach Kontrolle.

Der Patient? Guckt noch nicht mal in die Röhre!

Wir hätten mit dem neuen Datenschutzgesetz einen gesellschaftlichen Konsens festgeschrieben, der es „Heerscharen von Abmahnanwälten ermöglicht, kleine Unternehmen und Initiativen aufgrund von Formfehlern auf deren Webseiten mit seitenlangen Klageschriften zu überziehen“.
Auf der anderen Seite versagten wir es uns als Gesellschaft, aus Daten zu lernen, gerade dort, „wo es um Leben und Tod geht“ oder, um es etwas weniger martialisch zu sagen: „Wo wir danach streben, dass es uns morgen immer etwas bessergeht als heute.“
Carl kündigt an, sich auf dem „17. Wolfsburger Zukunftskongress“ des 2b AHEAD ThinkTank einen Chip unter die Haut setzen lassen. Er betrachte das nach eigener Aussage „als Statement, dass meine Daten mir gehören“. Er allein möchte darüber entscheide, mit wem er seine Daten teilen möchte: Mit seinem Ernährungsberater, mit seiner Krankenkasse oder mit dem Technologiekonzern seines Vertrauens. „Ob das nun im Einzelfall klug ist oder nicht: Es bleibt meine Entscheidung“, kommentiert Carl.

Datensouveränität als Basis eines längeren Lebens

„Wir als Zukunftsforscher halten es durchaus für ein realistisches Szenario, dass Unternehmen wie Apple, WeChat, Google und Amazon ihr Engagement auf dem deutschen Gesundheitsmarkt verstärken werden“, erläutert Carl. In diesem Szenario gebe es aus ihrer Perspektive zwei Möglichkeiten: „Entweder die Akteure des Gesundheitssystems machen sich anschlussfähig oder sie entwickeln eigene Lösungen, die eine datenbasierte Förderung der individuellen Gesundheit ermöglichen.“
Beide Wege führten letzten Endes zu einer Form einer digitalen Patientenakte – nämlich einer Möglichkeit, seine eigenen Gesundheitsdaten zu managen und einen oder mehrere Dienstleister seiner Wahl zu beauftragen, damit zu arbeiten.
Wem es gelingt, einen anderen Umgang mit Daten zu ermöglichen, der verschiebe die Kräfte in der Gesundheitsbranche grundlegend, so Carl: „Wenn Daten beginnen, Gesundheit zu schützen, führen sie zu einem langen Leben.“

Weitere Informationen zum Thema:

2bAHEAD, 14.06.2018
Was der Datenschutz mit langem Leben zu tun hat

2bAHEAD, 16.01.2018
Trendstudie: Die Zukunft der Krankenversicherungen

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