Oliver Süme – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 04 Dec 2024 17:35:51 +0000 de hourly 1 Vorratsdatenspeicherung in Dauerschleife: eco fordert endlich klare Linie zum Schutz der Grundrechte https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-dauerschleife-eco-forderung-klarheit-linie-schutz-grundrechte https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-dauerschleife-eco-forderung-klarheit-linie-schutz-grundrechte#respond Wed, 04 Dec 2024 17:35:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45787 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Die erneut aufkeimende Diskussion zur IP-Adress-Speicherung behandelt ein Thema, welches aus eco-Sicht jetzt endgültig beseitigt werden sollte.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

eco befürwortet „Quick Freeze“-Verfahren – der einzig rechtskonforme Weg

[datensicherheit.de, 04.12.2024] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat sich in einer aktuellen Stellungnahme abermals der Vorratsdatenspeicherung gewidmet, denn die aktuelle Bundestags-Tagesordnung zeigt demnach, dass zahlreiche dringende digitalpolitische Themen noch vor Ende der Legislaturperiode entschieden werden sollen. Darunter fällt laut eco auch die erneut aufkeimende Diskussion zur IP-Adress-Speicherung – ein Thema, welches aus eco-Sicht jetzt „endgültig beseitigt“ werden müsse.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: Bundesregierung sollte die verbleibende Zeit nutzen, um endlich eine rechtskonforme und bürgerrechtsfreundliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung zu schaffen!

eco fordert von der Bundesregierung, die grundrechtlich problematische Speicherung von IP-Adressen nicht weiterzuverfolgen

„Die Bundesregierung sollte die verbleibende Zeit nutzen, um endlich eine rechtskonforme und bürgerrechtsfreundliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung zu schaffen“, fordert der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme. Er führt hierzu aus: „So kann die Sicherheit im Internet auch durch alternative und rechtsstaatliche Maßnahmen gewährleistet werden, ohne die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden.”

Süme appelliert an den Bundestag, die grundrechtlich problematische Speicherung von IP-Adressen nicht weiterzuverfolgen: „Das ,Quick Freeze’-Verfahren, auf das sich die Koalition verständigt hat, ist der einzig rechtskonforme Weg. Es ist unverzichtbar, dass alle Beteiligten diese Linie einhalten und die EU-rechtlichen Vorgaben konsequent umsetzen!“

Das „Quick Freeze“-Verfahren sehe vor, dass Verkehrsdaten anlassbezogen „eingefroren“ und nur bei einem konkreten Verdacht auf richterliche Anordnung hin ausgewertet würden. Dies biete aus Sicht der Internetwirtschaft einen stärkeren Ausgleich zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation. „Wir fordern zudem die vollständige Aufhebung der bestehenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung“, unterstreicht Süme. Dies wäre endlich ein klares Signal für den Schutz der Bürgerrechte im Digitalen Raum.

eco sieht dringenden Handlungsbedarf bei zentralen Gesetzesvorhaben

Neben der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung drängt der eco nach eigenen Angaben darauf, weitere zentrale Vorhaben für die digitale Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands voranzutreiben. Dazu gehörten insbesondere das KRITIS-Dachgesetz, das Mobilitätsdatengesetz und die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie.

Deutschland steht hierbei besonders unter Druck: Wegen der verspäteten Umsetzung der NIS-2-Richtlinie habe die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

„Der Bundestag hat jetzt noch die letzte Chance, wichtige Weichen für die digitale Zukunft Deutschlands zu stellen, so Süme und rät abschließend: „Die Bundesregierung muss jetzt die NIS-2-Richtlinie in Deutschland umsetzen!“ Die bereits verstrichene Frist zur Umsetzung sorge nämlich für „große Unsicherheit bei zigtausenden Unternehmen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 22.11.2024
Mal wieder IP-Datenspeicherung angestrebt: DAV fordert nachdrücklich, Überwachungsphantasien abzustellen / Der DAV kritisiert erneuten Vorstoß des Bundesrates zur Massenüberwachung

datensicherheit.de, 11.04.2024
Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Einigung scheint möglich / Das Quick-Freeze-Verfahren würde nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen

datensicherheit.de, 10.09.2023
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig / eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

datensicherheit.de, 27.10.2022
Vorratsdatenspeicherung noch lange nicht vom Tisch, warnt Patrycja Schrenk nach EuGH-Urteil / Schrenk begrüßt Urteil und Vorschlag zu Quick Freeze

datensicherheit.de, 26.10.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

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Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über AI Act: eco fordert einheitliche Auslegung https://www.datensicherheit.de/abstimmung-eu-mitgliedstaaten-ai-act-eco-forderung-einheitlichkeit-auslegung https://www.datensicherheit.de/abstimmung-eu-mitgliedstaaten-ai-act-eco-forderung-einheitlichkeit-auslegung#respond Tue, 21 May 2024 14:49:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44721 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der eco setzt sich für eine bürokratie-arme und einheitliche Umsetzung des AI Act in Deutschland und Europa ein.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bereits im März 2024 hat das Europäische Parlament den „AI Act“ verabschiedet

[datensicherheit.de, 21.05.2024] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat abermals Stellung zu der für den 21. Mai 2024 geplanten Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über den „AI Act“ bezogen und fordert einheitliche Standards sowie den zügigen Aufbau von Aufsichtsbehörden auf nationaler und EU-Ebene. Der eco setzt sich für „eine bürokratiearme und einheitliche Umsetzung des ,AI Act’ in Deutschland und Europa“ ein. Wesentliche Punkte, die es dabei aus Sicht der Internetwirtschaft zu beachten gilt, seien im „Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU KI-Verordnung (AI Act)“ zu finden (s.u.).

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

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Oliver Süme warnt vor nationalen Sonderwegen: Die Gefahr einer Flickenteppich-Regelung würde zunehmen!

Kritik an Möglichkeit biometrischer Überwachung im Öffentlichen Raum durch AI Act

Am 21. Mai 2024 soll durch die EU-Mitgliedstaaten der „Artificial Intelligence Act“ (AI Act) final beschlossen werden. Mit diesem Gesetz habe die Europäische Union (EU) als erster internationaler Akteur ein umfassendes Regelwerk zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Bereits im März 2024 habe das Europäische Parlament den „AI Act“ verabschiedet – das Votum der EU-Mitgliedstaaten gilt demnach als Formsache.

Diese Verordnung verfolge unter anderem das Ziel, Grundrechte zu schützen, Vertrauen in KI-Anwendungen zu stärken und Innovationen zu ermöglichen. Allerdings sei dieses Gesetz auch nicht unumstritten. So habe die darin enthaltene Möglichkeit zur biometrischen Überwachung im Öffentlichen Raum durch KI viel Kritik erfahren – auch der eco äußerte nach eigenen Angaben hierzu klare Bedenken.

AI Act sollte einheitliche Auslegung und Anwendung des Rechtsrahmens erfahren

„Damit der ,AI Act’ Wirkung zeigen kann, ist eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten notwendig“, betont der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme. Die darin vorgesehenen Verhaltenskodizes seien zentral, um gleichermaßen Innovation zu fördern und die Rechtssicherheit von Unternehmen zu gewährleisten.

Er führt hierzu aus: „Einheitlich ausgelegte Pflichten, Anforderungen und Standards sind für ein echtes Level-Playing-Field in Europa unerlässlich. Die heute abstimmenden Mitgliedstaaten müssen sich bewusst sein, dass nationale Sonderwege die Gefahr einer Flickenteppich-Regelung erhöhen.“ Das gehe zulasten des Binnenmarktes, da die Rechtsunsicherheit langfristig dazu führen werde, dass Innovation zunehmend außerhalb der EU stattfinde.

Umsetzung des AI Act: Auf nationaler Ebene Leitlinien und feste Ansprechpartner für Unternehmen

Ein enger Austausch zwischen den betroffenen Akteuren könne hier Abhilfe schaffen. Daher sei es wichtig, nun zügig die dafür notwendigen Aufsichtsbehörden auf nationaler und EU-Ebene zu schaffen. „Der Aufbau der neuen EU-Institutionen für Künstliche Intelligenz, allen voran das ,AI Board’ und das ,AI Office’, muss jetzt priorisiert werden, um sicherzustellen, dass die Anwendung und Auslegung des ,AI Acts’ mit der Geschwindigkeit, mit der sich KI entwickelt, und den damit einhergehenden neuen Anwendungsfällen mithalten kann“, unterstreicht Süme.

Auf nationaler Ebene brauche man zudem Leitlinien und feste Ansprechpartner für die Unternehmen, um ihnen den Umgang mit der komplexen Regulierung von KI zu erleichtern. Es sei nun an der Politik in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene, Hilfestellung zu leisten – „und das möglichst unbürokratisch!“ Einfachheit sollte so auch bei der Schaffung der im „AI Act“ festgeschriebenen Reallabore im Fokus stehen.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT, 02.02.2024
eco Verband zum AI Act: Harmonisierte Umsetzung ist entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit des Digitalstandorts Europa

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 10.05.2024
ECKPUNKTEPAPIER zur Umsetzung der EU KI-Verordnung (AI Act)

datensicherheit.de, 15.03.2024
EU AI Act: Peter Sandkuijl kommentiert KI-Gesetz aus IT-Security-Sicht / KI-Gesetz soll Kontrollen und Abstufungen für den Einsatz festlegen, um verschiedene Gefahren zu bannen

datensicherheit.de, 11.12.2023
AI Act: Politische Einigung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der EU / Ansatz enthält eine teilweise Verlagerung der Compliance-Verpflichtung entlang der KI-Lieferkette

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Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Einigung scheint möglich https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-ersatz-vorratsdatenspeicherung-einigung-moeglichkeit https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-ersatz-vorratsdatenspeicherung-einigung-moeglichkeit#respond Thu, 11 Apr 2024 07:44:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44471 eco-oliver-sueme-2023Laut einer aktuellen Meldung vom eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. ist eine Einigung hinsichtlich des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens möglich.]]> eco-oliver-sueme-2023

Das Quick-Freeze-Verfahren würde nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen

[datensicherheit.de, 11.04.2024] Laut einer aktuellen Meldung vom eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. ist eine Einigung hinsichtlich des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens möglich – der Verband unterstreicht indes nochmals seine Forderung nach konsequenter Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung.

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Foto: eco

Oliver Süme: Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Quick-Freeze-Verfahrens sind ein Schritt in die richtige Richtung…

Quick-Freeze-Verfahren könnte neue Standards in der Verbrechensbekämpfung setzen

Die „Ampel“-Parteien hätten laut eigenem Bekunden einen Kompromiss zu Ermittlungsmaßnahmen im Internet erzielt. Nachdem die Politik Bürger und Unternehmen mehr als ein Jahrzehnt seit Einführung der rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung habe warten lassen, könnte das Quick-Freeze-Verfahren nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen.

Die Vereinbarung markiere einen Wendepunkt für die Arbeit von Ermittlungsbehörden und könnte neue Standards in der Verbrechensbekämpfung setzen. Der eco fordert in diesem Zusammenhang aber auch die konsequente Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, gegen die sich der Verband stets ausgesprochen hat.

Bekenntnis zum Quick-Freeze-Verfahren und Absage an Vorratsdatenspeicherung gefordert

„Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Quick-Freeze-Verfahrens sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung nicht konsequent die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung anstrebt, wie von uns immer gefordert“, kommentiert Oliver Süme, der eco-Vorstandsvorsitzende. Er warnt: „Wenn die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung weiter bestehen soll oder unter einem neuen Namen fortgesetzt wird, wäre dies fatal.“

Laut Süme ist es an der Zeit, dass die Regierung ihre Verantwortung wahrnimmt und Bürgerrechte im digitalen Raum ernsthaft schützt: „Wir fordern eine klare und umfassende Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, um die Privatsphäre der Bürger/innen zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass betroffene Unternehmen rasch Klarheit über die geplanten Neuregelungen und die Speicherung von Daten erhalten, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.“

Quick-Freeze-Verfahren als rechtssicheres und effektives Instrument für Strafermittler

Das Quick-Freeze-Verfahren könnte nach Ansicht des Verbands ein Instrument für Strafermittler sein, „das rechtssicher und effektiv ist“. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung biete es eine Lösung, welche den Spielraum des Europäischen Gerichtshofs nutze, aber gleichzeitig die Privatsphäre der Bürger berücksichtige.

Der Koalitionsvertrag strebe eine zielgerichtete, anlassbezogene Strafverfolgung im Netz an – ein Konzept, das dem Quick-Freeze-Ansatz entspreche. „Ob und wie dieser Ansatz von der Bundesregierung gesetzlich verfolgt wird, bleibt abzuwarten, insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Quick-Freeze-Verfahrens.“ Von jeglichen Überlegungen zu „Mindestspeicherfristen“ sollte sich die Bundesregierung aus Sicht der Internetwirtschaft dringend distanzieren.

Hintergrund zur Abwägung Quick-Freeze-Ansatz vs. Vorratsdatenspeicherung

Bereits im September 2023 habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten als „unionsrechtswidrig“ erklärt.

„Nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem lang ersehnten Urteil vom 22. September 2022 bereits entschieden hatte, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, fand der jahrelange Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung damit endlich ein Ende.“ Der eco setze sich seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und habe die 2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage der SpaceNet AG von Anfang an unterstützt.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.09.2023
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig / eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

datensicherheit.de, 30.03.2023
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Unzulässigkeit / Deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar

datensicherheit.de, 26.110.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

datensicherheit.de, 20.09.2022
EuGH: Absage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland historisch / Mit EuGH-Entscheidung vom 20. September 2022 den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben

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eco-Kommentar zum Digitale-Dienste-Gesetz: DDG wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher https://www.datensicherheit.de/eco-kommentar-digitale-dienste-gesetz-ddg-wichtigkeit-schritt-rechtssicherheit-unternehmen-verbraucher https://www.datensicherheit.de/eco-kommentar-digitale-dienste-gesetz-ddg-wichtigkeit-schritt-rechtssicherheit-unternehmen-verbraucher#respond Fri, 22 Mar 2024 08:32:46 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44325 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der eco fordert klare Rahmenbedingungen als Grundlage eines kohärenten Binnenmarktes für digitale Dienste.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

eco kritisiert Festhalten des Gesetzgebers an den im Telemediengesetz enthaltenen Netzsperren

[datensicherheit.de, 22.03.2024] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die am 21. März 2024 im Deutschen Bundestag erfolgte Verabschiedung des sogenannten Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ein. Mit dem DDG werde der auf EU-Ebene verabschiedete „Digital Services Act“ (DSA) in deutsches Recht überführt und schaffe Zuständigkeiten in Deutschland. Der eco fordert in diesem Zusammenhang „klare Rahmenbedingungen“, welche die Grundlage eines kohärenten Binnenmarktes für digitale Dienste bilden und die Rechtssicherheit für Unternehmen sowie Verbraucher gewährleisten sollten. Dass der Gesetzgeber an den im „Telemediengesetz“ enthaltenen Netzsperren festhält, sieht der Verband nach eigenen Angaben „kritisch“.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

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eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte führen Netzsperren lediglich zur Zugangserschwerung…

eco warnt: Netzsperren sorgen in momentaner Ausgestaltung für Unsicherheit

Das etwa einen Monat nach dem Inkrafttreten des DSA in Europa verabschiedete DDG sei ein „wichtiger Schritt“, um Unternehmen und Verbrauchern Rechtssicherheit zu bieten. Netzsperren hingegen wirkten dem gesteckten Ziel entgegen, da sie in der momentanen Ausgestaltung für Unsicherheit sorgten.

„Nachdem das DDG bereits die von der EU gesetzte Frist verfehlt hat, war es wichtig, die Umsetzung der DSA-Vorgaben in Deutschland zügig auf den Weg zu bringen. Jedoch verpasst der Gesetzgeber mit der Beibehaltung von Netzsperren erneut die Gelegenheit hier ein klares Zeichen zu setzen“, so die Kritik des eco-Vorstandsvorsitzenden, Oliver Süme.

eco fordert solide Rechtsgrundlage für Rechtsdurchsetzung im Internet

Netzsperren seien weder ein gangbares noch ein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte auf Hosting-Ebene führten Netzsperren lediglich zu einer Zugangserschwerung – „und diese kann, wie der Name schon andeutet, jederzeit umgangen werden“, so Süme.

Dem entgegen stehe das „Notice and Take Down“-Verfahren (NTD), welches sich mittlerweile als Standardverfahren bewährt habe und eine solide Rechtsgrundlage für die Rechtsdurchsetzung im Internet darstelle. Hier gelte: „Anbieter von Online-Diensten sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sobald sie von diesen Kenntnis erlangen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 03.07.2020
Telemediengesetz: eco kritisiert verpasste Chance / Gesetzgeber hätte Netzsperren klare Absage erteilen sollen

datensicherheit.de, 03.09.2019
eco kritisiert Entwurf: 4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes / Netzsperren kein effizientes Mittel zur Bekämpfung illegaler Internetinhalte

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KI trifft in Deutschland auf verunsicherte Bürger https://www.datensicherheit.de/ki-deutschland-verunsicherung-buerger https://www.datensicherheit.de/ki-deutschland-verunsicherung-buerger#respond Wed, 28 Feb 2024 19:50:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44199 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Zwei Drittel der Deutschen (66,3%) möchten ihre Daten selbst in anonymisierter Form nicht für das KI-Training zur Verfügung stellen.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

KI-Modelle benötigen Vielzahl von Daten zum Training

[datensicherheit.de, 28.02.2024] Laut einer aktuellen Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. lehnen zwei Drittel der Deutschen die Nutzung ihrer anonymisierten Daten für Künstliche Intelligenz (KI) ab. Zwei Drittel der Deutschen (66,3%) möchten demnach ihre Daten selbst in anonymisierter Form nicht für das KI-Training zur Verfügung stellen. Rund jeder Fünfte würde Daten zur eigenen Technologienutzung sowie Transport- und Verkehrsdaten freigeben. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, fordert daher, dass Bundesregierung und Wirtschaft ein vertrauenswürdiges „Daten-Ökosystem“ schaffen müssen, um die Zukunftsfähigkeit des Digitalstandorts Deutschland zu erhalten. Das Meinungsforschungsunternehmen Civey habe im eco-Auftrag rund 2.518 volljährige Bundesbürger zwischen dem 12. und 13. Februar 2024 befragt – diese Ergebnisse seien repräsentativ (der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liege bei 3,2 Prozent).

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: KI-Vorteile müssen stärker herausgestellt werden!

KI-Einsatz für optimierte Produktionsprozesse, Stau-Vorhersagen und Krebs-Früherkennung

KI könne Produktionsprozesse in Wirtschaft und Industrie optimieren, Stau vermeiden und in der Krebs-Früherkennung sogar Leben retten. Damit das zukünftig immer besser gelingt, müssten KI-Modelle mit einer Vielzahl von Daten trainiert werden. Doch die Menschen in Deutschland sind laut eco nur begrenzt dazu bereit, ihre Daten anonymisiert für das KI-Training zur Verfügung zu stellen.

Immerhin 18,3 Prozent der Deutschen würden Daten zu ihrer Technologienutzung zur Verfügung stellen, 18,1 Prozent Transport- und Verkehrsdaten. Daten zum Reiseverhalten würden 15,7 Prozent der Deutschen teilen und Gesundheitsdaten 15,6 Prozent.

Vertrauenswürdiges Daten-Ökosystem nötig, welches Bürgern nötige Transparenz und Sicherheit beim KI-Training bietet

Süme kommentiert: „Der visionäre Einsatz von Technologien und Anwendungen auf Basis von Künstlicher Intelligenz bietet nicht nur enormes Wirtschaftspotenzial, sondern kann auch dazu beitragen, unser aller Lebensverhältnisse in vielen Bereichen zu verbessern. Diese Vorteile müssen stärker herausgestellt werden!“ Um diese Potenziale zu heben, brauche es neben digitalen Infrastrukturen, Diensten und Plattformen eben auch Datenpools.

Die Verfügbarkeit hochwertiger Daten sowie ein einheitlicher und rechtssicherer Umgang mit Daten sei essenziell für alle datenbasierten Geschäftsmodelle. Es werde ein vertrauenswürdiges „Daten-Ökosystem“ benötigt, welches Bürgern auch die nötige Transparenz und Sicherheit gewährleistet, „damit sie der Nutzung ihrer Daten für das Training von KI-Anwendungen zustimmen”. Die Bundesregierung sei hierzu jetzt dringend in der Pflicht. „Die Datenstrategie der Bundesregierung bietet dafür eine gute Grundlage. Auch wenn einige Projekte aus der Strategie, wie das Dateninstitut, das Bundesdatenschutz-Gesetz oder das Mobilitätsdatengesetz, zumindest bereits angestoßen wurden, brauchen wir jetzt allerdings dringend mehr Tempo bei der Datenpolitik”, betont Süme abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

eco & Civey, 13.02.2024
Welche Ihrer Daten würden Sie in anonymisierter Form für das Training von künstlichen Intelligenzen zur Verfügung stellen?

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eco-Verband warnt davor, Mittel für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten weiter zu reduzieren https://www.datensicherheit.de/eco-verband-warnung-mittel-umsetzung-digitalisierungsvorhaben-projekte-reduzierung https://www.datensicherheit.de/eco-verband-warnung-mittel-umsetzung-digitalisierungsvorhaben-projekte-reduzierung#respond Tue, 30 Jan 2024 14:04:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44054 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der Bundestag berät über den Haushalt 2024 und die Finanzplanung bis 2027 – der eco warnt, dass Sparen beim Digitalbudget unsere Zukunftsfähigkeit bedroht.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Sparen beim Digitalbudget bedeutet laut eco Sparen an unserer Zukunftsfähigkeit

[datensicherheit.de, 30.01.2024] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. hat in seiner aktuellen Stellungnahme zur Haushaltsdebatte betont: „Sparen beim Digitalbudget bedeutet Sparen an unserer Zukunftsfähigkeit!“ Demnach nimmt der Bundestag am 30. Januar 2024 seine Beratungen über den Bundeshaushalt 2024 und die Finanzplanung des Bundes bis 2027 auf. In diesem Kontext warnt der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, davor, die Mittel für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten weiter zu reduzieren:

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Oliver Süme: Es gilt, für die Digitalisierung in Deutschland die entscheidenden Akzente zu setzen!

Digitaler Fortschritt erfordert angemessenes Digitalbudget

Süme unterstreicht: „Es sollte der ,Ampel-Koalition’ bewusst sein, dass der digitale Fortschritt ein angemessenes Digitalbudget erfordert. Die Digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft kostet nun einmal Geld.“ Sparen am Digitalbudget werde sich unmittelbar auf die Zukunftsfähigkeit des Digitalstandortes Deutschland auswirken.

Es sei unabdingbar, dass das Digitalministerium über die nötigen Mittel für die Gestaltung der Digitalpolitik verfüge und auch Impulse über das eigene Ressort hinaus setzen könne: Digitalisierung sei eine zentrale Querschnittsaufgabe für die gesamte Politik. „Nur wenn der ,Digitalminister’ ein eigenes Budget für die Unterstützung ressortübergreifender Vorhaben bekommt, kann er für die Digitalisierung in Deutschland die entscheidenden Akzente setzen“, betont Süme.

Der Rotstift bei der Digitalisierung bremst Entwicklungen und Innovationen aus

Digitale Technologien böten zahlreiche Lösungen für mehr Effizienz und würden so bereits jetzt an vielen Stellen in Wirtschaft und Gesellschaft dazu beitragen, Kosten aktiv zu senken, Nachhaltigkeit zu fördern und neue Impulse für Gesellschaft, Wirtschaft und Veraltung zu setzen.

„Den ,Rotstift’ nun ausgerechnet bei der Digitalisierung anzusetzen, hieße Entwicklungen und Innovationen auszubremsen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit sichern“, warnt Süme eindringlich und stellt abschließend klar, dass es keine Alternative zum digitalen Strukturwandel gebe – die „Ampel-Koalition“ sollte daher beim Digitalbudget auf „Grün“ schalten.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag, 30.01.2024
2. Lesung / Etat für Digitales und Verkehr mit deutlichem Aufwuchs

Bayerisches Staatsministerium für Digitales, 02.08.2023
3 statt 377 Millionen Euro: Ampel streicht Digitalbudget radikal zusammen / Dazu Digitalministerin Gerlach: „Die Bundesregierung setzt die Leistungsfähigkeit unseres Staates aufs Spiel“

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https://www.datensicherheit.de/eco-verband-warnung-mittel-umsetzung-digitalisierungsvorhaben-projekte-reduzierung/feed 0
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig https://www.datensicherheit.de/bundesverwaltungsgericht-anlasslose-flaechendeckende-vorratsdatenspeicherung-vollstaendig-europarechtswidrig https://www.datensicherheit.de/bundesverwaltungsgericht-anlasslose-flaechendeckende-vorratsdatenspeicherung-vollstaendig-europarechtswidrig#respond Sun, 10 Sep 2023 19:23:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43422 eco-oliver-sueme-2023Der EuGH hatte bereits in seinem Urteil im September 2022 die deutschen Regelungen zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt.]]> eco-oliver-sueme-2023

eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

[datensicherheit.de, 10.09.2023] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits in seinem Urteil im September 2022 die deutschen Regelungen zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt – nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine Entscheidung getroffen. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, appelliert anlässlich des Urteils an die Bundesregierung, dass diese jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen und die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in die Wege leiten sollte.

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Foto: eco

Oliver Süme: Bundesregierung sollte jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen!

Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

Die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten wurde durch das Urteil des EuGH als nicht mit dem Unionsrecht vereinbar befunden – nachdem nun auch das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung getroffen hat, kommentiert der eco die Lage:

„Damit hat der jahrelange Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung endlich ein Ende gefunden.“ Seit Jahren setze sich der eco gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und hat nach eigenen Angaben die von der SpaceNet AG 2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage von Beginn an unterstützt.

Vorratsdatenspeicherung wäre massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger

Süme erläutert die eco-Position: „Seit der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs ist mittlerweile wieder fast ein weiteres Jahr vergangen. Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Immer wieder haben wir diesen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger kritisiert, den die Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt, obwohl ein Mehrwert für die Strafverfolgung nie belegt werden konnte.“

Die Bundesregierung sollte jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen und die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in die Wege leiten, fordert der eco-Vorstandsvorsitzende.

Weitere Informationen zum Thema:

tagesschau, 07.09.2023
Bundesverwaltungsgericht Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vorratsdatenspeicherung

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Angemessenheitsentscheidung zum EU-U.S. Data Privacy Framework: Rechtssicherheit für Unternehmen beim transatlantischen Datenaustausch https://www.datensicherheit.de/angemessenheitsentscheidung-eu-us-data-privacy-framework-rechtssicherheit-unternehmen-transatlantik-datenaustausch https://www.datensicherheit.de/angemessenheitsentscheidung-eu-us-data-privacy-framework-rechtssicherheit-unternehmen-transatlantik-datenaustausch#respond Tue, 20 Dec 2022 20:33:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42749 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der eco hat Stellung zu der von der EU-Kommission am 13. Dezember 2022 bekanntgegebenen vorläufigen Angemessenheitsentscheidung genommen.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

eco sieht weiteren Meilenstein von Seiten der EU hin zu transatlantischem Datenschutzabkommen

[datensicherheit.de, 20.12.2022] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. hat Stellung zu der von der EU-Kommission am 13. Dezember 2022 bekanntgegebenen vorläufigen Angemessenheitsentscheidung zum „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“, der Nachfolgeregelung zum „EU-U.S. Privacy Shield“. Damit sei nun ein weiterer „Meilenstein“ von Seiten der EU hin zu einem transatlantischen Datenschutzabkommen geschafft worden.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme fordert Rechtssicherheit für Unternehmen beim transatlantischen Datenaustausch

Datenschutzbehörden der 27 EU-Staaten müssen Rückmeldung zum Abkommen geben

Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, hat diese sogenannte Angemessenheitsentscheidung zum „EU-U.S. Data Privacy Framework“ kommentiert: „Unternehmen brauchen Rechtssicherheit beim transatlantischen Datenaustausch.“

Doch bevor die Kommission Anfang 2023 eine endgültige Entscheidung veröffentlichen werde, müssten jetzt zunächst die Datenschutzbehörden der 27 EU-Staaten Rückmeldung zum Abkommen geben.

Süme begrüßt Entscheidung der EU-Kommission

„Ich begrüße, dass mit der Entscheidung der EU- Kommission jetzt ein weiterer Schritt hin zu einer verlässlichen Lösung beim transatlantischen Datenaustausch gegangen wurde und hoffe darauf, dass es Anfang 2023 zu einer zeitnahen Entscheidung beim ,EU-U.S. Data Privacy Framework’ kommt“, sagt Süme.

Insbesondere für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Europa sei ein rechtssicherer Datenaustausch auf internationaler Ebene die Basis für ihre datengetriebenen Geschäftsmodelle und eine gelingende Digitale Transformation.

Die positiven Signale auf beiden Seiten des Atlantiks müssten nun zu einer schnellen Ratifizierung des Abkommens führen, „das den kritischen Anforderungen aller angemessen Rechnung trägt und die bisherige Zitterpartie für die Digitalbranche endlich beendet“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 04.10.2022
EU-US Privacy Shield: Nachfolgeabkommen soll laut eco Rechtssicherheit bringen / Der eco-Vorstandsvorsitzende warnt, dass die Zeit davonläuft

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https://www.datensicherheit.de/angemessenheitsentscheidung-eu-us-data-privacy-framework-rechtssicherheit-unternehmen-transatlantik-datenaustausch/feed 0
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert https://www.datensicherheit.de/alternative-vorratsdatenspeicherung-bundesjustizminister-quick-freeze-vorschlag-eco-vorstandsvorsitzender-kommentar https://www.datensicherheit.de/alternative-vorratsdatenspeicherung-bundesjustizminister-quick-freeze-vorschlag-eco-vorstandsvorsitzender-kommentar#respond Wed, 26 Oct 2022 08:25:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42516 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der eco begrüßt den von Marco Buschmann vorgelegten Vorschlags zur Neuregelung eines sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

[datensicherheit.de, 26.110.2022] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt nach eigenen Angaben den am 25. Oktober 2022 von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegten Vorschlags zur Neuregelung eines sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens:

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: Der eco wird sich weiterhin engagieren und konstruktiv in den Dialog einbringen

Wiederholte Kritik an Vorratsdatenspeicherung – Neuregeleung per Quick Freeze begrüßt

Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, hat erklärt: „Ich begrüße diesen Vorstoß und die darin geplante Aufhebung der von uns stets kritisierten und vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestuften Vorratsdatenspeicherung. Es ist gut, dass Minister Buschmann die Initiative für eine Neuregelung ergriffen hat.“

Erarbeitung einer zielgerichteten und angemessenen Alternativlösung zur Vorratsdatenspeicherung

Es sei ein erster Schritt zur Erarbeitung einer „zielgerichteten und angemessenen Alternativlösung“, so Süme. Die neue Regelung müsse einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und dem Interesse der Bürger am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation schaffen.

Unternehmen brauchen endlich Klarheit über Neuregelung nach Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

„Ziel muss es sein, die Bürgerrechte auch bei der digitalen Kommunikation zu stärken“, fordert Süme. Gleichzeitig brauchten die betroffenen Unternehmen endlich Klarheit über die Neuregelung und bei der Speicherung von Daten. Er appelliert daher an die Bundesregierung, hierfür „zeitnah zu einer Einigung zu kommen“. Der eco werde sich hierbei weiterhin engagieren und „konstruktiv in den Dialog einbringen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

datensicherheit.de, 20.09.2022
EuGH: Absage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland historisch / Mit EuGH-Entscheidung vom 20. September 2022 den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben

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https://www.datensicherheit.de/alternative-vorratsdatenspeicherung-bundesjustizminister-quick-freeze-vorschlag-eco-vorstandsvorsitzender-kommentar/feed 0
Arbeitsprogramm 2023 der EU-Kommission: Laut eco letzte Chance auf Digitale Dekade https://www.datensicherheit.de/arbeitsprogramm-2023-eu-kommission-eco-letzte-chance-digitale-dekade https://www.datensicherheit.de/arbeitsprogramm-2023-eu-kommission-eco-letzte-chance-digitale-dekade#respond Tue, 18 Oct 2022 11:10:08 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42502 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass die EU-Kommission am 18. Oktober 2022 ihr Arbeitsprogramm 2023 vorstellt.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme fordert Taten im KMU-Interesse

[datensicherheit.de, 18.10.2022] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass die EU-Kommission am 18. Oktober 2022 ihr Arbeitsprogramm 2023 vorstellt. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, betont in seiner Stellungnahme, dass 2023 maßgeblich darüber entscheiden werde, ob die EU-Kommission ihre digitalpolitischen Ziele noch vor der nächsten Europawahl umsetzen kann.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme fordert, dass der Fokus der EU-Kommission darauf liegen sollte, beschlossene Vorhaben zeitnah umzusetzen und offene Dossiers entsprechend abzuschließen

Digitale Dekade: eco sieht das Jahr 2023 als entscheidend an

Süme kommentiert: „Das Jahr 2023 wird maßgeblich darüber entscheiden, ob die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen ihre digitalpolitischen Ziele noch vor der nächsten Europawahl umsetzen kann. Das entsprechende Arbeitsprogramm ist damit die letzte Chance, die Digitale Dekade in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.“ Der Fokus der EU-Kommission sollte jedoch darauf liegen, dass beschlossene Vorhaben zeitnah umgesetzt und offene Dossiers entsprechend abgeschlossen werden.

EU-Kommission muss laut eco nun Taten für KMU folgen lassen

„Insbesondere begrüße ich, dass die EU-Kommission einen Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen legen, diese unterstützen und fördern will. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, warum KMU dann in den letzten Gesetzesvorschlägen keine ausreichend deutliche Wertschätzung gefunden haben.“ Die bloße Absicht, KMU besonders zu berücksichtigen, reicht laut Süme nicht – die EU-Kommission müsse nun Taten folgen lassen.

eco warnt: CSAM-Verordnung und überarbeitete -Richtlinie könnten am Ende zu zwei Regelungswerke führen

Das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Netz werde aufgrund der neuen CSAM-Verordnung (CSAM: Child Sexual Abuse Material) sowohl im Rat als auch im Parlament diskutiert. „Durch die aktuell diskutierte CSAM-Verordnung und eine überarbeitete CSAM-Richtlinie werden wir hier am Ende zwei Regelungswerke haben“, so Süme. Diese müssten zueinander passen und kohärent sein: „In A darf nichts stehen, was in B anders geregelt oder definiert ist.“ Es wäre demnach sicher sinnvoller gewesen, beide Regelwerke in einem Paket zu schnüren, um diesen Prozess nicht unnötig zu verkomplizieren.

eco sieht geplante Maßnahmen zu Online-Piraterie skeptisch

Die geplanten Maßnahmen zu Online-Piraterie sieht Süme mit großer Skepsis: Die großen Verlags- und Medienhäuser lassen seit Jahren keine Gelegenheit ungenutzt, ihre noch offenen Forderungen aus der Debatte um die Urheberrechtrichtlinie unterzubringen. Er warnt abschließend: „Straffe Deadlines in Kombination mit einer Art Priority-Flagging – also dem bevorzugten automatischem Löschen – würden das freie Internet, wie wir es kennen, jedoch massiv einschränken und wiederum insbesondere KMU belasten.“

Weitere Informationen zum Thema:

Handelsblatt, Carsten Volkery, 18.10.2022
Bürokratie / EU-Kommission legt ihr Programm für 2023 vor – scharfe Kritik von Union und FDP

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https://www.datensicherheit.de/arbeitsprogramm-2023-eu-kommission-eco-letzte-chance-digitale-dekade/feed 0