Medienstaatsvertrag – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 04 Jun 2020 09:00:18 +0000 de hourly 1 eco zum Medienstaatsvertrag: Bundesländer müssen EU-Kritik dringend berücksichtigen https://www.datensicherheit.de/eco-medienstaatsvertrag-eu-kritik https://www.datensicherheit.de/eco-medienstaatsvertrag-eu-kritik#respond Wed, 29 Apr 2020 17:32:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=36088 Deutschland soll nicht in unkoordinierter Eigenregie handeln

[datensicherheit.de, 29.04.2020] Trotz erheblicher Bedenken darüber, ob der Medienstaatsvertrag mit EU-Recht vereinbar ist, hat die EU-Kommission am Ende des Notifizierungsverfahrens grünes Licht gegeben. Es bestünden zumindest keine formellen Einwände. Mit dem Medienstaatsvertrag soll noch im Herbst 2020 der Rundfunkstaatsvertrag aus 1991 abgelöst werden. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. warnt jedoch ausdrücklich vor einer Verabschiedung des Medienstaatsvertrags in seiner vorliegenden Form durch die Bundesländer.

Dazu sagt eco Geschäftsführer Alexander Rabe:

„Es ist höchst fraglich, warum die EU-Kommission den Medienstaatsvertrag in letzter Minute durchwinkt, wenn sie zeitgleich Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit EU-Recht sieht. Solange der Medienstaatsvertrag auch nur in Teilen der E-Commerce und der AVMD-Richtlinie entgegensteht, drohen erhebliche Rechtsunsicherheiten für international agierende Betreiber. Um den Wettbewerb durch unterschiedliche nationale Vorschriften nicht dauerhaft zu gefährden, sollten wir hier nicht zu kleinteilig, sondern in einem ganzheitlichen, europäischen Ansatz denken.“

Ursprungslandprinzip sollte nach Meinung der EU-Kommission auch in Zukunft gelten

So sollte Deutschland nicht in unkoordinierter Eigenregie handeln. Weiter fordert eco die Bundesländer dazu auf, sich der Kritik der EU-Kommission ausführlich zu widmen und – auch im Sinne einer europäischen Lösung – das Ursprungslandprinzip nicht ohne Not abzuschreiben.

„Ich werde nicht müde die immer noch geltende E-Commerce-Richtlinie als Grundlage zu zitieren. Mit dem vorliegenden Medienstaatsvertrag liegt ein klarer Widerspruch zur bestehenden Rechtslage vor“, so Rabe weiter. „Doch während viele bei der E-Commerce-Richtlinie schon automatisch abwinkend auf ihr Alter verweisen und ihr fehlende Relevanz unterstellen, sei erwähnt, dass das Ursprungslandprinzip auch von Kommissar Breton und im Europäischen Parlament als einer der Punkte hervorgehoben wird, die im derzeit diskutierten Digital Services Act aufrechterhalten werden sollen. Warum dies aber nicht auf Bundesländer-Ebene in Deutschland gelte solle, erschließt sich mir nicht.“

eco hat sich bei der Entwicklung des Medienstaatsvertrags mehrfach aktiv eingebracht und entsprechende Kritik geübt. Zuletzt hatte sich der Verband der Internetwirtschaft in einem Brief an die Ministerpräsidenten der Bundesländer gegen die von der VG Media geforderte nachträgliche Änderung der Begründung des Medienstaatsvertrags gewandt.

Eingriffe in diese Nutzerhoheit unverhältnismäßig

Abgesehen von der europäischen Perspektive dürfe der Medienstaatsvertrag auch nicht dem Konsumverhalten der Verbraucher entgegenstehen. Konkret bedeutet dies: Nutzer sollten effektiv die Hoheit über den Bildschirm behalten und selbst entscheiden können, ob sie Überblendungen und Skalierungen zulassen und damit beispielsweise über passende Angebote und Programminhalte informiert werden wollen. Etwaige Eingriffe in diese Nutzerhoheit hält eco weiterhin für unverhältnismäßig.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 17.03.2020
eco IT-Sicherheitsstudie 2020: Unternehmen bereiten sich auf den Ernstfall vor

datensicherheit.de, 02.02.2020
Neues Leistungsschutzrecht: eco kritisiert vorliegende Pläne

datensicherheit.de, 09.09.2019
eco kritisiert: Urheberrecht-Richtlinie wird Internet für immer verändern / Polen hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht

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https://www.datensicherheit.de/eco-medienstaatsvertrag-eu-kritik/feed 0
eco untermauert Kritik am Entwurf des neuer Medienstaatsvertrags https://www.datensicherheit.de/eco-kritik-entwurf-neuer-medienstaatsvertrag https://www.datensicherheit.de/eco-kritik-entwurf-neuer-medienstaatsvertrag#respond Fri, 09 Aug 2019 18:15:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34111 5 Kritikpunkte in neuer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren

[datensicherheit.de, 09.08.2019] Nach Einschätzung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. könnten die Regelungen im aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags „innovative mediale Angebote ausbremsen und Internetnutzer zukünftig stark einschränken“. Dies kritisiert der Verband im Rahmen des am 9. August 2019 beendeten Konsultationsverfahrens der Rundfunkkommission der Länder.

Vorgesehene Regulierungen greifen massiv in Autonomie der Nutzer ein

Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags sehe erhebliche Einschränkungen bei der Mediennutzung vor: „Die vorgesehenen Regulierungen greifen massiv in die Autonomie der Nutzer ein und verhindern gleichzeitig neuartige digitale Entwicklungen und Angebote nach Kundenwünschen. Dabei sind innovative Medienplattformen genau darum so erfolgreich, weil sie auf die individuellen Bedürfnisse der Verbraucher eingehen und dabei das mediale Erlebnis in den Mittelpunkt stellen“, erläutert der eco-Vorsitzende, Oliver J. Süme. Der eco benennt fünf Kritikpunkte in seiner neuen Stellungnahme zur Konsultation des Medienstaatsvertrags.

1. Weiterhin keine ausgewogene Lösung zwischen allen Beteiligten

Auch der neue Entwurf des Medienstaatsvertrags zeige leider, „dass die in den Gesprächen und Stellungnahmen geäußerten Kritikpunkte betroffener Verbände und teilweise auch von Unternehmensvertretern selbst, nur sehr einseitig und größtenteils zu Gunsten der Senderunternehmen berücksichtigt wurden“. Nach wie vor sei nicht erkennbar, dass die Rundfunkkommission eine für alle Interessen angemessene, ausgewogene und vor allem innovationsoffene Lösung anstrebt.

2. Unnötig tiefer Eingriff in die Autonomie der Nutzer

Die Vorschriften zur Überblendung von Inhalten schaffen ohne Not eine deutlich schärfere Regulierung und machen Überblendungen und Skalierungen von einem Erlaubnisvorbehalt der einzelnen Sender abhängig. Dabei geht der Entwurf des Staatsvertrags deutlich an den technischen Entwicklungen und Nutzungsgewohnheiten vorbei und bevormundet unnötigerweise den Verbraucher.

3. Privilegierte Auffindbarkeit mit Sicherung der Meinungsvielfalt unvereinbar

Die Vorschriften zur „privilegierten Auffindbarkeit“ einzelner Angebote in Benutzeroberflächen würden insgesamt nicht zur Sicherung der Meinungsvielfalt beitragen. Denn durch eine Privilegierung etablierter und ohnehin schon meinungsstarker Medienunternehmen und Sender würden kleinere Anbieter diskriminiert.

4. Medienstaatsvertrag darf einheitliche Lösungen auf EU-Ebene nicht konterkarieren

Sowohl das EU-Parlament als auch der Rat der EU hätten in der Zwischenzeit der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung) zugestimmt. Durch eine Überschneidung mit diesen Vorschriften drohe der Medienstaatsvertrag an dieser Stelle in einen Konflikt mit europäischem Recht zu geraten.

5. Änderungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag führen zu Rechtsunklarheiten

Wenn der Anwendungsbereich des Jugendmedienschutzstaatsvertags auf nicht in Deutschland ansässige Anbieter ausgeweitet werden soll, sei eine Harmonisierung mit dem Telemediengesetz unbedingt notwendig, um kongruente Regelungen sowie Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERVAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 09.08.2019
STELLUNGNAHME ZUR ÖFFENTLICHEN KONSULTATION DER LÄNDER ZUM ENTWURF EINES MEDIENSTAATSVERTRAGS UND ZU DEN ÄNDERUNGEN IM JMSTV

datensicherheit.de, 01.08.2019
Entwurf des Medienstaatsvertrags in der Kritik / Verbände ANGA, Bitkom, eco und ZVEI fordern faire Wettbewerbsbedingungen

datensicherheit.de, 01.10.2018
eco: Neuer Medienstaatsvertrag darf nicht zum Störfaktor innovativer Geschäftsmodelle werden / Nutzer werden beeinträchtigt, Smart TV und Smart Home Anwendungen verhindert / Regulierung von Intermediären: Offenlegung von Algorithmen gefährdet Unternehmen

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Entwurf des Medienstaatsvertrags in der Kritik https://www.datensicherheit.de/entwurf-medienstaatsvertrags-kritik https://www.datensicherheit.de/entwurf-medienstaatsvertrags-kritik#respond Thu, 01 Aug 2019 20:01:52 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33989 Verbände ANGA, Bitkom, eco und ZVEI fordern faire Wettbewerbsbedingungen

[datensicherheit.de, 01.08.2019] Aus Sicht des Verbands der Kabelnetzbetreiber ANGA, des Digitalverbands Bitkom, des Verbands der Internetwirtschaft eco sowie des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI schränkt nach eigenen Angaben „der Entwurf die Freiheit der Nutzer ein, blockiert Innovationen und greift unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein“.

Regelung zementiert existierende Marktpositionen

Nach dem Entwurf sollten künftig solche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein, die nach Auffassung der Länder besonders wichtig sind.
Nach Ansicht der Wirtschaft zementiere diese Regelung existierende Marktpositionen – neue Anbieter, Start-ups und Nischendienste hätten dabei das Nachsehen. „Leider haben die Länder die Chance vertan, die Intensität der Plattformregulierung deutlich zu reduzieren. Stattdessen halten sie weiter daran fest, neue und immer restriktivere Regeln für Plattformbetreiber und Anbieter von Benutzeroberflächen zu schaffen“, erläutert ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber.

Entwurf des Medienstaatsvertrags führt zur Bevormundung der Verbraucher

Außerdem sehe der Entwurf Einschränkungen bei der Mediennutzung vor. Nutzer könnten künftig keine generelle Einwilligung mehr erteilen, im laufenden Programm über passende Angebote und Programme informiert zu werden. Überblendungen und Skalierungen stünden vielmehr unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender und könnten nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, sollten ohne Erlaubnis der beteiligten Sender gar nicht mehr zulässig sein.
„Der derzeitige Entwurf des Medienstaatsvertrags geht an den bestehenden Nutzergewohnheiten vorbei. Innovative Medienplattformen sind gerade deshalb so erfolgreich, weil sie das Nutzererlebnis radikal in den Mittelpunkt stellen. Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags führt zur Bevormundung der Verbraucher“, warnt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Echter Interessenausgleich für alle Akteure erforderlich

Man brauche eine Medienordnung, die unter den veränderten Rahmenbedingungen der konvergenten Medienwelt einen echten Interessenausgleich für alle Akteure schafft.
„Der neue Medienstaatsvertrag muss Entwicklungsspielräume für innovative Angebote zulassen, die auch in einem international geprägten Wettbewerbsumfeld bestehen können. Die Autonomie von Nutzern sollte möglichst wenig eingeschränkt werden, denn sonst werden sie sich sicherlich in Zukunft gänzlich von den klassischen Angeboten abwenden“, so eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme.

Für einen souveränen Umgang der Nutzer mit den Empfangsgeräten ihrer Wahl

Angesichts eines international geprägten Medienwettbewerbs forderten die Verbände eine grundlegende Überarbeitung des geplanten Medienstaatsvertrags. Dieser müsse faire Wettbewerbsbedingungen und Entwicklungsspielraum für innovative Angebote sicherstellen. Er müsse unbürokratisch und effizient umsetzbar sein, und die Autonomie der Zuschauer in den Mittelpunkt stellen.
„Der geplante Medienstaatsvertrag verliert sich in rückwärtsgewandten, kleinteiligen Vorgaben, die den Zuschauer bevormunden und erheblich in den Wettbewerb eingreifen. Dies schadet der Innovationskraft des Medien- und Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Medienpolitik sollte vielmehr den Weg ebnen für eine vielfältige und bunte Medienlandschaft, und den souveränen Umgang der Nutzer mit den Empfangsgeräten ihrer Wahl gewährleisten“, fordert Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom auf YouTube, 30.07.2019
Was steckt hinter dem „Medienstaatsvertrag“?

datensicherheit.de, 01.10.2018
eco: Neuer Medienstaatsvertrag darf nicht zum Störfaktor innovativer Geschäftsmodelle werden

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eco: Neuer Medienstaatsvertrag darf nicht zum Störfaktor innovativer Geschäftsmodelle werden https://www.datensicherheit.de/eco-medienstaatsvertrag-stoerfaktor-innovation-geschaeftsmodelle https://www.datensicherheit.de/eco-medienstaatsvertrag-stoerfaktor-innovation-geschaeftsmodelle#respond Mon, 01 Oct 2018 15:35:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29022 eco-Vorstandsvorsitzender Oliver SümeDie Regelungen im aktuellen Entwurf des sog. Modernisierungsstaatsvertrags könnten zum potentiellen Störfaktor innovativer Internetangebote werden.]]> eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme

Nutzer werden beeinträchtigt, Smart TV und Smart Home Anwendungen verhindert / Regulierung von Intermediären: Offenlegung von Algorithmen gefährdet Unternehmen

[datensicherheit.de, 01.10.2018] Die Regelungen im aktuellen Entwurf des sog. Modernisierungsstaatsvertrags könnten zum potentiellen Störfaktor innovativer Internetangebote werden und Internetnutzer künftig stark einschränken. Dies kritisiert eco – Verband der Internetwirtschaft im Rahmen des gestern beendeten Online-Konsultationsverfahrens der Rundfunkkommission der Länder. Der neue Medienstaatsvertrag enthält neben konkreten Regelungsvorschlägen zu den Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming) und Plattformregulierung erstmals auch Regelungen für Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale: „Die vorgesehenen Regulierungen greifen massiv in die Autonomie der Nutzer ein und verhindern gleichzeitig neuartige digitale Entwicklungen und Angebote nach Kundenwünschen“, sagt eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. Dies greife massiv in gewohnte Nutzungsweisen von Smart TVs und Benutzeroberflächen ein und verhindere beispielsweise second screens oder Smart Home Anwendungen. Der Verband spricht sich daher dafür aus, den vorliegenden Entwurf des Modernisierungsstaatsvertrags nicht zur weiteren Beratung an die Chefs der Staatskanzleien oder die Ebene der Ministerpräsidenten weiterzuempfehlen.

Oliver Süme, eco Vorstand Politi & Recht

© eco

eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme

Nutzer werden beeinträchtigt, Smart TV und Smart Home Anwendungen verhindert

Auch die vom Nutzer gewohnte Ausgestaltung der Suche nach eigenen Parametern und Vorstellungen werde durch die von den öffentlich-rechtlichen Sendern gewünschte privilegierte Auffindbarkeit unnötig eingeschränkt. Eine solche privilegierte Auffindbarkeit sei im Ergebnis nicht umsetzbar, kritisiert der Verband.

Die Regelung will außerdem ausschließlich Plattformanbieter und Benutzeroberflächen verpflichten, versäumt es aber gleichzeitig, auch Programmveranstalter bzw. Inhalteanbieter für die Vielfaltssicherung in die Pflicht zu nehmen“, mahnt Süme.  Der Entwurf schafft kein Level-Playing Field für Plattformanbieter, Anbieter von Benutzeroberflächen und Intermediäre.

Regulierung von Intermediären: Offenlegung von Algorithmen gefährdet Unternehmen

Insbesondere bei der Ausweitung des Staatsvertrags um eine Regulierung von Intermediären und der geplanten Offenlegung von Algorithmen stellt sich aber – unabhängig davon, wie sinnvoll und zielführend ein solches Anliegen bewertet wird – zunächst einmal die Frage, ob eine Regulierung auf Ebene eines Staatsvertrags hierfür geeignet ist. „Zur Qualitätssicherung und zum Schutz vor Missbrauch und Spam liegen Intermediären Algorithmen zu Grunde, die nicht vollständig bekannt sind. Der Zwang zur Offenlegung würde einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit bedeuten, der nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig ist“, kritisiert Süme.

Der Entwurf spiegelt die in den intensiven Beratungen immer wieder deutlich gewordenen divergierenden Interessen zu einseitig wieder. Daher stellt er keine tatsächliche Modernisierung dar. „Was die Staatskanzleien als Modernisierung zu verkaufen versuchen, ist in Wirklichkeit zu kurz gedacht. Innovationsfördernde Regulierung geht auf jeden Fall anders“, so Süme.

Weitere Informatione zum Thema:

eco
Stellungnahme zum Entwurf eines Modernisierungsstaatsvertrages

datensicherheit.de, 26.09.2018
eco: Künstliche Intelligenz „Made in Germany“ braucht Leitlinien

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

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