Maut – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 27 May 2021 21:13:39 +0000 de hourly 1 Bundesfernstraßenmautgesetz: BfDI kritisiert Änderungen https://www.datensicherheit.de/bundesfernstrassenmautgesetz-bfdi-kritk-aenderungen https://www.datensicherheit.de/bundesfernstrassenmautgesetz-bfdi-kritk-aenderungen#respond Tue, 25 May 2021 18:01:34 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39919 Mautdaten für Überwachung zu verwenden, hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Zweck zu tun, moniert der BfDI, Prof. Ulrich Kelber

[datensicherheit.de, 25.05.2021] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, hat sich in seiner aktuellen Stellungnahme kritisch zur Änderung des „Zweiten Gesetzes zur Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes“ geäußert. Zukünftig sollen demnach Mautdaten zur Verfolgung sogenannter Kabotage-Verstöße verwendet werden – der BfDI hält dies nach eigenen Angaben für einen „Dammbruch“.

Verfolgung sogenannter Kabotage-Verstöße über Auswertung von Mautdaten in der BfDI-Kritik

„Die Mautdaten so zu verwenden, hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Zweck zu tun, für den sie erhoben wurden“, so Kelber. Es geht vordergründig um „Kabotage“ – also die innerstaatliche Güterbeförderung durch Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten:
Fahrzeuge sollten nach einer grenzüberschreitenden Beförderung grundsätzlich nur drei innerstaatliche Güterbeförderungen innerhalb von sieben Tagen im Aufnahmemitgliedstaat durchführen dürfen. Die Mitgliedstaaten prüften in der Regel die Frachtbriefe und Fahrtenschreiber, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten. Diese Regelungen gälten auch für nicht mautpflichtige Fahrzeuge.

BfDI erinnert an versprochene Zweckbindung der Mautdaten

Professor Kelber weist außerdem auf die bereits geplante Lösung hin: „Spätestens ab 2026 sollte jedes Fahrzeug mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgerüstet sein, wenn es im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt ist. Damit wären Verstöße gegen die Kabotage-Regelung effizient zu ermitteln.“ Warum bis dahin die immer wieder versprochene Zweckbindung der Mautdaten aufgehoben werden soll, sei nicht nachvollziehbar. Die Mautdaten seien für die Verfolgung der Verstöße auch nur begrenzt geeignet.
Der Bundestag hatte demnach am 20. Mai 2021 das „Zweite Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes beschlossen. Dieses Gesetz durchbreche erstmals die strikte Zweckbindung für Mautdaten aus dem „Bundesfernstraßenmautgesetz“. Erfasste Kennzeichen und Positionsdaten zur Mauterhebung sollten zukünftig zur Ermittlung bei Kabotage-Verstößen verwendet werden dürfen.

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EuGH: Nein zur deutschen PKW-Maut https://www.datensicherheit.de/eugh-nein-zur-deutschen-pkw-maut https://www.datensicherheit.de/eugh-nein-zur-deutschen-pkw-maut#respond Tue, 18 Jun 2019 14:20:14 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33006 Dr. Patrick Breyer kommentiert Abwendung des automatisierten Massenabgleichs von Autokennzeichen

[datensicherheit.de, 18.06.2019] Laut Medienberichten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche PKW-Maut in seiner am 18. Juni 2019 verkündeten Entscheidung mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärt. Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordnete der Piratenpartei, hatte bereits 2016 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt, und kommentiert nun zustimmend diese EuGH-Entscheidung.

Vom EuGH-Urteil auch geplanter automatisierter Massenabgleich von PKW-Kennzeichen betroffen

Die „sozial ungerechte, unökologische und uneuropäische“ Maut müsse jetzt „endgültig beerdigt“ werden, fordert Dr. Breyer und kritisiert die Bundeskanzlerin in diesem Zusammenhang für deren „Wählertäuschung“. Besonders freue er sich, „dass mit dem heutigen Urteil auch der zur Kontrolle geplante automatisierte Kfz-Massenabgleich vom Tisch sein dürfte.“

Heftige Kritik an Verwendung fehleranfälliger Überwachungstechnik

Nicht nur die PKW-Maut sei zum Anlass genommen worden, um massenhaft Kfz-Kennzeichen zu scannen. Seine Partei wehre sich auch gegen die Verwendung dieser fehleranfälligen Überwachungstechnik für die Geschwindigkeitsüberwachung per „Section Control“, die Durchsetzung von Dieselfahrverboten sowie für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung – wobei hierzu „unlängst ebenfalls von einem Mitglied der Piratenpartei gegen die Vorratsspeicherung aller Autofahrer in Brandenburg Klage erhoben wurde“, berichtet Dr. Breyer.

Unbescholtene Bürger müssen sich ohne ständigen Überwachungsdruck fortbewegen können

„Mobilität ist kein Verbrechen. Demokratie braucht Überwachungsfreiheit“, unterstreicht der Bürgerrechtler. Es müsse unbescholtenen Bürgern möglich sein, „sich ohne ständigen Überwachungsdruck fortzubewegen“. Die Bewegungsprofile, die sonst erstellt werden könnten, „laden zu Missbrauch und zur Zweckentfremdung geradezu ein“, warnt das MdEP.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG) / § 11 Überwachung

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg / Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht

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