Louisa Specht-Riemenschneider – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 22 Oct 2024 08:12:31 +0000 de hourly 1 Politisches Herbstforum der BfDI: Daten im Dienst der Patienten https://www.datensicherheit.de/politisches-herbstforum-bfdi-daten-dienst-patienten https://www.datensicherheit.de/politisches-herbstforum-bfdi-daten-dienst-patienten#respond Mon, 14 Oct 2024 18:41:52 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45470 bfdi-louisa-specht-riemenschneiderDie BfDI erörtert mit Experten die Vereinbarkeit von Datennutzung und -schutz in der Medizin mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der Elektronische Patientenakte (ePA).]]> bfdi-louisa-specht-riemenschneider

16. Oktober 2024 in Berlin im BfDI-Verbindungsbüro am Spittelmarkt

[datensicherheit.de, 14.10.2024] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, veranstaltet am 16. Oktober 2024 in Berlin im BfDI-Verbindungsbüro am Spittelmarkt das diesjährige „Politische Herbstforum“: Unter dem Titel „Daten im Dienst der Patienten“ soll demnach die Vereinbarkeit von Datennutzung und Datenschutz in der Medizin mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf der Elektronische Patientenakte (ePA) das Thema sein.

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Foto: BfDI/DH

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider lädt zur Diskussion nach Berlin ein

Impulsvortrag aus österreichischer Sicht und Experten-Diskussion der BfDI

Den Diskussionsabend werde Dr. Franz Leisch mit seinem Impulsvortrag „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Österreich am Beispiel der elektronischen Gesundheitsakte ELGA – Wo stehen und wie diskutieren unsere Nachbarn?“ eröffnen.

Anschließend sei eine Diskussion der BfDI geplant mit Prof. Dr. Eva Winkler (Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer), Dr. Florian Hartge (Geschäftsführer der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) und Michaela Schröder (Verbraucherzentrale Bundesverband, zuständig u.a. für die Bereiche „Digitales“ und „Gesundheit“), wie die Vereinbarkeit von Datennutzung und Datenschutz im Gesundheitswesen aussehen kann.

Politisches Herbstforum 2024 der BfDI: „Daten im Dienst der Patienten“

Präsenzveranstaltung
Mittwoch, 16. Oktober 2024, 19.00 bis 21.00 Uhr, danach „Get-Together“
Verbindungsbüro Berlin der BfDI
Spittelmarkt 11 in 10117 Berlin
Anmeldung erforderlich. Die Veranstaltung soll auch im BfDI-Livestream zu verfolgen sein.

Weitere Informationen zum Thema und Anmeldung:

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Politisches Herbstforum der BfDI / – Vorläufiger Ablaufplan –

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Berechtigtes Interesse: BfDI begrüßt EDSA-Leitlinien https://www.datensicherheit.de/berechtigtes-interesse-bfdi-begruessung-edsa-leitlinien https://www.datensicherheit.de/berechtigtes-interesse-bfdi-begruessung-edsa-leitlinien#respond Wed, 09 Oct 2024 17:01:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45442 bfdi-louisa-specht-riemenschneiderProf. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider hebt die Bedeutung der neuen EDSA-Leitlinien zum sogenannten Berechtigten Interesse hervor.]]> bfdi-louisa-specht-riemenschneider

EDSA wird öffentliche Konsultation zu Leitlinien zum Berechtigten Interesse durchführen

[datensicherheit.de, 09.10.2024] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hebt in ihrer aktuellen Stellungnahme die Bedeutung der neuen Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zum sogenannten Berechtigten Interesse hervor. Der EDSA werde eine öffentliche Konsultation zu diesen Leitlinien durchführen, welche in Kürze auf der EDSA-Website publiziert werden sollen.

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Foto: BfDI/DH

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider verspricht sich mehr Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen…

Definition des Berechtigten Interesses schon seit DSGVO-Einführung Anlass für Diskussionen

Die Definition des Berechtigten Interesses sei schon seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anlass für Diskussionen. Gerade für das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Privatpersonen sei entscheidend, wann Daten auf dieser Grundlage verarbeitet werden dürfen.

„Deshalb ist es sehr gut, dass der Europäische Datenschutzausschuss seine Leitlinien zu diesem Thema vorgelegt hat. Ich verspreche mir davon mehr Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Unternehmen“, so Frau Prof. Specht-Riemenschneider.

EDSA möchte beim Berechtigten Interesse nun für mehr Klarheit und Einheitlichkeit sorgen

Im Fokus dieser Leitlinien stehen demnach die Voraussetzungen, die Verantwortliche erfüllen müssen, wenn sie personenbezogene Daten zur Wahrung Berechtigter Interessen verarbeiten möchten. In der Praxis sei diese Rechtsgrundlage sehr bedeutsam. Allerdings lasse der entsprechende DSGVO-Artikel einen großen Interpretationsspielraum. Der EDSA sorge hierzu nun für mehr Klarheit und Einheitlichkeit.

Die neuen Leitlinien machten deutlich, dass eine Datenverarbeitung auf Basis des Berechtigten Interesses nicht nur als „letzter Ausweg“ für Verarbeitungsvorhaben, für welche andere Rechtsgrundlagen nicht griffen, betrachtet werden sollte. Ebenso wenig sollte die Rechtsgrundlage übermäßig ausgedehnt werden, weil sie angeblich weniger einschränkend als andere wäre.

Weitere Informationen zum Thema:

edpb (EDSA) European Data Protction Board, 09.10.2024
EDSA verabschiedet Stellungnahme zu Auftragsverarbeitern, Leitlinien zum berechtigten Interesse, Erklärung zum Entwurf einer Verordnung zur Durchsetzung der DSGVO und Arbeitsprogramm 2024-2025

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BKA-II Entscheidung: BfDI begrüßt Klarheit für geplante Modernisierung polizeilicher Computersysteme https://www.datensicherheit.de/bka-ii-entscheidung-bfdi-begruessung-klarheit-planung-modernisierung-polizei-computersysteme https://www.datensicherheit.de/bka-ii-entscheidung-bfdi-begruessung-klarheit-planung-modernisierung-polizei-computersysteme#respond Tue, 01 Oct 2024 15:02:57 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45408 bfdi-louisa-specht-riemenschneiderDie BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat in einer Stellungnahme vom 01.10. 2024 die Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betont.]]> bfdi-louisa-specht-riemenschneider

Urteil vom 1. Oktober 2024 enthält entscheidende Aussagen für polizeilichen Informationsverbund – laut BfDi bleibt Handlungsfähigkeit sichergestellt

[datensicherheit.de, 01.10.2024] Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hat in einer Stellungnahme vom 1. Oktober 2024 die Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) an diesem Tag zu Regelungen, nach denen das Bundeskriminalamt (BKA) personenbezogene Daten in seinem Informationssystem nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterverarbeiten darf, betont. Diese schafft aus Sicht der BfDI Klarheit für die geplante Zusammenführung und Modernisierung der polizeilichen Computersysteme „auch im System ,P20‘“.

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Foto: BfDI/DH

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Das Urteil enthält entscheidende Aussagen für den polizeilichen Informationsverbund!

Laut BfDI bleibt sichergestellt, dass die Polizei handlungsfähig ist

„Das Urteil enthält entscheidende Aussagen für den polizeilichen Informationsverbund. Es bleibt sichergestellt, dass die Polizei handlungsfähig ist“, kommentiert Frau Prof. Specht-Riemenschneider.

Aber es dürften auch keine Daten „ins Blaue“ gespeichert werden, wenn Menschen kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. „Das bestätigt die bisherige Kontroll- und Beratungspraxis meiner Behörde.“

Die BfDI sieht außerdem ein Zeichen für den Gesetzgeber

Die BfDI sieht demnach außerdem ein Zeichen für den Gesetzgeber: „Der Kreis der Zielpersonen im sogenannten Sicherheitspaket ist zu weit gefasst.“ Der Gesetzgeber könne jetzt beim Informationsverbund nachjustieren.

Ihr Fazit: „Es wäre sinnvoll, nun gemeinsam datenschutzkonforme Lösungen auszuarbeiten. Freiheit und Sicherheit müssen in einem Rechtsstaat Hand in Hand gehen!“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesverfassungsgericht, 01.10.2024
Einzelne gesetzliche Befugnisse des BKA zur Datenerhebung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG) und Datenspeicherung (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BKAG) sind in Teilen verfassungswidrig / Urteil vom 01. Oktober 2024 / 1 BvR 1160/19

datensicherheit.de, 01.10.2024
BKA II: Bundesverfassungsgericht hat laut DAV wichtige Grenzen gesetzt / Das BVerfG hat Teile des BKA-Gesetzes am 1. Oktober 2024 für verfassungswidrig erklärt

datensicherheit.de, 03.09.2024
BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens / BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen

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BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens https://www.datensicherheit.de/bfdi-amtsantritt-prof-dr-louisa-specht-riemenschneider-benennung-schwerpunkte-amtszeit https://www.datensicherheit.de/bfdi-amtsantritt-prof-dr-louisa-specht-riemenschneider-benennung-schwerpunkte-amtszeit#respond Tue, 03 Sep 2024 15:35:55 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45263 bfdi-louisa-specht-riemenschneiderDatenschutz soll Rote Linien klar aufzeigen, aber unterhalb dieser Roten Linien konstruktive Lösungen – einen Korridor des Möglichen – anbieten.]]> bfdi-louisa-specht-riemenschneider

BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen

[datensicherheit.de, 03.09.2024] Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider wurde nach eigenen Angaben am 3. September 2024 vom Bundespräsidenten als Nachfolgerin von Professor Ulrich Kelber zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ernannt. Ihre Wahl erfolgte demnach bereits am 16. Mai 2024. Die BfDI möchte nun vor allen Dingen einen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen: „Ich werbe insgesamt für einen Datenschutz, der Rote Linien klar aufzeigt, aber unterhalb dieser Roten Linien konstruktive Lösungen, einen Korridor des Möglichen, anbietet.“ In diesem Zusammenhang soll noch früher und intensiver in den Dialog mit Gesellschaft, Gesetzgeber, Forschung und Wirtschaft eingetreten werden, um eine grundrechtssensible Digitalisierung zu ermöglichen: „Ich will wissen, wo die Beteiligten Herausforderungen sehen, um frühzeitig Lösungen anbieten zu können, die das Datenschutzrecht einhalten.“

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Foto: BfDI/DH

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Der Preis unserer Sicherheit darf niemals unsere Freiheit sein!

BfDI nimmt drei Themenfelder in den Fokus

Für die BfDI sollen drei Themenfelder im Fokus stehen: „In meiner Amtszeit werde ich mich insbesondere um die Bereiche Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit kümmern. Digitale Lösungen sind entscheidend für eine bessere Gesundheitsversorgung für uns alle. Dabei müssen die Grundrechte der Betroffenen umfassend geschützt werden, gleichzeitig darf ein hohes Maß an Funktionalität der Systeme nicht verhindert werden.“

Ähnliches gelte für die Künstliche Intelligenz (KI): „Ich werde alles tun, um eine vertrauenswürdige und grundrechtsorientierte KI-Landschaft zu ermöglichen.“ Gleichzeitig werde sie sich mit Vehemenz gegen rechtswidrige Datenverarbeitungen einsetzen. Sie betont: „Es ist meine feste Überzeugung, dass die KI-Aufsicht in die Hände der Datenschutzaufsichtsbehörden gehört!“ Denn die BfDI sei als einzige Behörden völlig unabhängig und habe bereits heute die notwendigen KI-Experten. Über sogenannte KI-Reallabore möchte sie Innovation aktiv begleiten.

Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit mit Informationellem Selbstbestimmungsrecht ausbalancieren

Beim Thema Sicherheit gilt für die BfDI: „Der Preis unserer Sicherheit darf niemals unsere Freiheit sein. Wir brauchen ein Gleichgewicht zwischen Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihr Informationelles Selbstbestimmungsrecht!“

Diesen Ausgleich möchte die BfDI noch stärker als bislang im Dialog mit den Nachrichtendiensten und Polizeien gewährleisten. „Eine Verlagerung wesentlicher Teile der datenschutzrechtlichen Aufsicht über die Nachrichtendienste auf andere Behörden halte ich für falsch.“

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