Landtag – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 17 Apr 2019 21:25:26 +0000 de hourly 1 Rheinland-Pfalz: Neues Landesdatenschutzgesetz verabschiedet https://www.datensicherheit.de/rheinland-pfalz-neues-landesdatenschutzgesetz-verabschiedet https://www.datensicherheit.de/rheinland-pfalz-neues-landesdatenschutzgesetz-verabschiedet#respond Thu, 03 May 2018 17:35:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27520 Prof. Dr. Dieter Kugelmann zeigt sich zuversichtlich, dass Übergang zu EU-DSGVO-Standards gut gelingen wird

[datensicherheit.de, 03.05.2018] Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wird der Datenschutz in Europa neu aufgestellt. Laut des Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) gilt diese ab dem 25. Mai 2018 endgültig wirksame Verordnung in weiten Teilen unmittelbar – sie enthält demnach jedoch auch Öffnungsklauseln, welche es den nationalen Gesetzgebern erlauben, z.B. für den öffentlichen Bereich ergänzende Regelungen zu treffen. Das hierzu erforderliche Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sei nun vom Landtag Rheinland-Pfalz am 26. April 2018 verabschiedet worden.

Anpassungen des Datenschutzes an die fortschreitende Digitalisierung

Gleichzeitig seien darin auch die notwendigen Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden getroffen worden.
„Ich freue mich, dass es dem Landtag Rheinland-Pfalz gelungen ist, diese gesetzgeberische Mammutaufgabe rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung abzuschließen“, sagt der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann.
Rheinland-Pfalz sei damit im Vergleich sehr gut aufgestellt. Die notwendigen Anpassungen des Datenschutzes an die fortschreitende Digitalisierung seien vorgenommen worden und die Verwaltungen in Rheinland-Pfalz erhielten Rechtssicherheit bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften.

Alle grundlegenden Gesetze für zeitgemäßen Datenschutz

Das Gesetz trage auch der besonderen Unabhängigkeit von Kontroll- und Aufsichtsbehörden, wie dem Landesrechnungshof und dem Datenschutzbeauftragten angemessen Rechnung, betont Professor Kugelmann.
„Mit dem Dreiklang aus Datenschutzgrundverordnung, dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz mit ergänzenden Regelungen für den Bereich der Wirtschaft und dem neuen Landesdatenschutzgesetz für die Behörden und Unternehmen mit Anteilen der öffentlichen Hand liegen nunmehr alle grundlegenden Gesetze vor, um den Anforderungen an einen zeitgemäßen Datenschutz Rechnung zu tragen.“

Anpassungsbedarf zu bewältigen

Da in die Entstehung der DSGVO viele Regelungsansätze des in Deutschland bewährten Datenschutzes eingeflossen seien, halte sich der Anpassungsbedarf für die rheinland-pfälzischen Stellen in einem bewältigbaren Rahmen.
Der LfDI RLP: „Seit Jahresbeginn bereiten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zahlreichen Informations- und Schulungsveranstaltungen Behörden und Unternehmen in Rheinland-Pfalz auf die neue Rechtslage vor.“ Er sei sehr zuversichtlich, dass der Übergang gut gelingen werde. „Wir werden diesen Prozess auch weiterhin aktiv begleiten,“ betont Kugelmann.

Weitere Informationen zum Thema:

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ, 16.03.2018
Gesetzentwurf der Landesregierung Landesdatenschutzgesetz (LDSG)

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ, 25.04.2018
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5703 – Landesdatenschutzgesetz (LDSG)

datensicherheit.de, 17.03.2018
EU-DSGVO: Perspektiven des Datenschutzes nach dem 25. Mai 2018

 

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Rheinland-Pfalz: Soziale Netzwerke und Datenschutz Themen des Verfassungsfestes https://www.datensicherheit.de/rheinland-pfalz-soziale-netzwerke-datenschutz-themen-verfassungsfestes https://www.datensicherheit.de/rheinland-pfalz-soziale-netzwerke-datenschutz-themen-verfassungsfestes#respond Sat, 12 May 2012 20:04:02 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20066 Der Landtag begeht 65. Jahrestag der Verfassung und der Gründung des Landes am 18. Mai 2012

[datensicherheit.de, 12.05.2012] Aus Anlass des 65. Jahrestages der Verfassung und der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz feiert der rheinland-pfälzische Landtag am 18. Mai 2012 ab 12 Uhr das „Verfassungsfest“. Unter der Überschrift „Facebook kennt Dich – Kennst Du Facebook?“ haben Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen im Landtag – „Deutschhauszimmer“ / Raum 12 – dabei die Möglichkeit, sich über die drohenden Gefahren bei der Nutzung Sozialer Netzwerke zu informieren:
Die Sozialen Netzwerke sind in den letzten Jahren rasant gewachsen und haben sich für viele Menschen zu einem zentralen Anlaufpunkt entwickelt.
Insbesondere der Schutz der Privatsphäre rückt dabei zunehmend ins öffentliche Interesse, während sich Plattformen wie facebook oder Google+ zunehmender Kritik ausgesetzt sehen. Dabei scheint die Weiterentwicklung der Sozialen Netzwerke längst noch nicht abgeschlossen – wohin die Reise am Ende gehen wird, ist noch ungewiss. facebook z.B. hat 2012 die Marke von 900 Millionen Nutzern
überschritten. Das sind mehr Menschen als die Bevölkerungen der USA und der Europäischen Union zusammen. Die Nutzer werden in eine immer größer werdende Gemeinschaft integriert, geben hierfür aber mehr und mehr den Schutz ihrer Privatsphäre auf. Wie sie verantwortungsvoll mit den vielfältigen Möglichkeiten, die das „Web 2.0“ bietet, umgehen können, darüber wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Rahmen eines persönlichen Gesprächs gerne informieren.

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Thilo Weichert befürchtet Verlust des Interesses am Datenschutz beim Gesetzgeber in Schleswig-Holstein https://www.datensicherheit.de/thilo-weichert-befuerchtet-verlust-des-interesses-am-datenschutz-beim-gesetzgeber-in-schleswig-holstein https://www.datensicherheit.de/thilo-weichert-befuerchtet-verlust-des-interesses-am-datenschutz-beim-gesetzgeber-in-schleswig-holstein#respond Mon, 02 Apr 2012 15:42:43 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19910 Bei der Normsetzung werde Geschwindigkeit der Qualität vorgezogen – wichtige Aspekte des Datenschutzes würden dabei übergangen, kritisiert der ULD-Leiter

[datensicherheit.de, 02.04.2012] Mit Sorge beobachtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), wie der Landesgesetzgeber in Schleswig-Holstein am Ende der Legislaturperiode zunehmend bei der Normsetzung Geschwindigkeit der Qualität vorziehe und dabei wichtige Aspekte des Datenschutzes übergehe. Sei das ULD bei datenschutzrelevanten Vorhaben bisher zumindest angehört worden, auch wenn die Stellungnahmen manchmal in der Sache unberücksichtigt geblieben seien, so werde inzwischen selbst auf eine förmliche Beteiligung verzichtet.
Aktuell habe z.B. der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag die Annahme des Entwurfs eines „Staatsvertrags über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle“ zur Realisierung der elektronischen Fußfessel empfohlen, ohne dass dem ULD die Möglichkeit eingeräumt worden sei, dazu Stellung zu beziehen.
Welche Konsequenzen der Verzicht auf die Expertise des ULD haben könne, habe sich jüngst beim Entwurf eines „Therapie-Unterbringungs-Vollzugs-Gesetzes“ gezeigt. Dieser sei vom Innen- und Rechtsausschuss am 14. März 2012 abschließend behandelt worden. Das ULD habe hiervon zufällig am Vortag erfahren und daraufhin kurzfristig noch eine Stellungnahme übermittelt. In seinem Schreiben habe das ULD darauf hingewiesen, dass die geplante Regelung zum für den Datenschutz wesentlichen Akteneinsichtsrecht verfassungswidrig sei, weil diese Einsicht von der Geltendmachung eines „rechtlichen Interesses“ abhängig gemacht werde – statt diesen Bedenken nachzugehen, sei der Innen- und Rechtsausschuss bei der grundgesetzwidrigen Einsichtsverweigerungsregelung geblieben.
Seit Langem sei bekannt, wann diese Legislaturperiode endet – der Landtag dürfe nicht in „allerletzter Sekunde“ gravierende Einschnitte in den Datenschutz beschließen, ohne dass hierüber zuvor habe ergebnisoffen diskutiert werden können, sagt Thilo Weichert, Leiter des ULD. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sei einfach zu wertvoll.

Weitere Informationen zum Thema:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Home

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Für die Unterstützung der EU-Datenschutz-Grundverordnung: ULD appelliert an Landtag von Schleswig-Holstein https://www.datensicherheit.de/fuer-die-unterstuetzung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-uld-appelliert-an-landtag-von-schleswig-holstein https://www.datensicherheit.de/fuer-die-unterstuetzung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-uld-appelliert-an-landtag-von-schleswig-holstein#respond Wed, 14 Mar 2012 13:57:23 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19818 Thilo Weichert erwartet konstruktive Beiträge von allen politischen Parteien auf Europa-, Bundes- und Landesebene und warnt vor einer undifferenzierten, unüberlegten Generalverdammung

[datensicherheit.de, 14.03.2012] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) appelliert öffentlich an die Fraktionen im Landtag von Schleswig-Holstein, den Vorschlag einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung nicht durch Subsidiaritätserwägungen zur Seite zu wischen, sondern dieses Anliegen grundsätzlich zu unterstützen und konstruktiv zu begleiten:
In einem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP wird die Landesregierung aufgefordert, die „rote Subsidiaritätskarte“ zu ziehen mit der Behauptung, für eine europäische Datenschutzrechtsverordnung und eine ergänzende Datenschutzrichtlinie für die Bereiche Justiz und Polizei bestehe kein Bedarf. Vor Einreichung dieses Antrags sei keine Konsultation des ULD erfolgt. Der Antrag ziele darauf ab, das europäische Datenschutzpaket mit der Grundverordnung und einer Richtlinie für den Justiz- und Polizeibereich, das am 25. Januar 2012 von EU-Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding vorgestellt wurde, mit formalen Argumenten zu Fall zu bringen, kritisiert das ULD.
Der über den Bundesrat gestartete Versuch, die Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes zu verhindern, sei ein „Bärendienst“ für den Datenschutz in Europa und weltweit – mit falschen Argumenten, so ULD-Leiter Thilo Weichert. Insbesondere die Grundverordnung würde das Gesamtniveau des Datenschutzes in Europa stark erhöhen. Beispielsweise könnte facebook nicht mehr wie bisher weitgehend ungestört mit seinen Rechtsverstößen Geld verdienen. Zwar seien einzelne Regelungsvorschläge
in der Grundverordnung zweifellos verbesserungsfähig, andere aus Subsidiaritätsgründen überflüssig. Es könne aber nur von
rückwärtsgerichteten Politikern behauptet werden, es bestehe kein europäischer Regelungsbedarf für den Datenschutz in Europa, insbesondere im Hinblick auf das Internet. Die Bundesregierung habe es laut Weichert in mehr als zwei Jahren trotz vollmundiger Ankündigungen nicht geschafft, zum Internetdatenschutz auch nur einen einzigen vernünftigen Vorschlag zu machen. Ein solcher Vorschlag komme aber nun von der EU-Kommission, der nicht nur eine europäische Harmonisierung und eine technische Modernisierung, sondern auch eine inhaltliche Vereinfachung mit sich bringen werde. Die Behauptung einer Absenkung des nationalen Datenschutzniveaus sei insgesamt falsch, betont Weichert. Zu möglichen Verbesserungen erwarte er im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen konstruktive Beiträge von allen politischen Parteien auf Europa-, Bundes- und Landesebene, keine undifferenzierte, unüberlegte Generalverdammung.
Eine EU-Datenschutz-Grundverordnung werde weltweite Auswirkungen haben, auch auf die US-Politik, die anscheinend mit einem Pseudo-Gegenentwurf der EU-Initiative die Fahrt nehmen möchte. Vor wenigen Tagen habe der US-Präsident eine „Consumer Privacy Bill of Rights“, die dem Ziel diene, die Vorherrschaft der US-Unternehmen auf dem europäischen Markt unter Missachtung des europäischen Rechts auszubauen.
Die einbringenden Landtagsfraktionen hätten, so wie dies die Fraktionen von der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen taten, sich vor Einbringung des Antrags mit dem ULD zum Thema austauschen können – es sei nicht zu spät. In jedem Fall müsse den Versuchen der Verhinderung der Vereinheitlichung und Modernisierung „unseres überalterten Datenschutzrechts“begegnet werden.

Weitere Informationen zum Thema:

EUROPÄISCHE KOMMISSION
Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, 14.03.2012
Der neue US-Rechtekanon für den Verbraucherdatenschutz / eingeleitet und übersetzt von Thilo Weichert

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