Köln – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 02 Mar 2022 12:49:04 +0000 de hourly 1 eco kommentiert NetzDG-Urteil: Strafverfolgung Aufgabe des Staates https://www.datensicherheit.de/eco-kommentar-netzdg-urteil-strafverfolgung-aufgabe-staat https://www.datensicherheit.de/eco-kommentar-netzdg-urteil-strafverfolgung-aufgabe-staat#respond Wed, 02 Mar 2022 12:49:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41597 eco-vorstandsvorsitzender-oliver-suemeUnternehmen erhalten nun aus eco-Sicht Rechts- und Planungssicherheit]]> eco-vorstandsvorsitzender-oliver-sueme

Unternehmen erhalten nun aus eco-Sicht Rechts- und Planungssicherheit

[datensicherheit.de, 02.03.2022] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ein. Demnach ist die Strafverfolgung Aufgabe des Staates und nicht die Sozialer Plattformen, so die Klarstellung. Oliver Süme, eco-Vorstandsvorsitzender, kommentiert diese Entscheidung.

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Foto: eco e.V.

Oliver Süme: Auch für Nutzer Sozialer Plattformen ist das Urteil sehr wichtig…

eco begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln

Der eco begrüßt nach eigenen Angaben die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zum NetzDG, welches nach Ansicht der Richter „teilweise gegen das EU-Recht verstößt“. In der Konsequenz seien bestimmte Soziale Plattformen vorläufig nicht verpflichtet, Verdachtsfälle bestimmter Straftaten an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.

Süme betont: „Die Strafverfolgung ist Aufgabe des Staates und nicht die Sozialer Plattformen – das hat das Verwaltungsgericht Köln mit seiner Entscheidung klargestellt. Unternehmen erhalten nun Rechts- und Planungssicherheit im Umgang mit der Meldepflicht von Verdachtsfällen an das BKA.“

eco-Kritik: Bisherige Meldepflicht verschaffte Behörden sofort sensible Nutzerdaten

Auch für Nutzer Sozialer Plattformen sei das Urteil sehr wichtig: „Denn mit der Meldepflicht würden die Behörden faktisch sofort über sehr sensible Nutzerdaten verfügen – selbst wenn es sich dabei am Ende nicht um strafbare Inhalte handelt.“

Soziale Netzwerke müssten in Zigtausenden von Fällen jährlich personenbezogene Daten übermitteln, „ohne dass vorab eine fallbezogene Prüfung durch eine staatliche Stelle erfolgt wäre“. Süme abschließend: „Es ist richtig, dass das Verwaltungsgericht Köln dem vorläufig ein Ende bereitet hat.“

Weitere Informationen zum Thema:

Verwaltungsgericht Köln, 01.03.2022
Gericht entscheidet über Eilanträge von Google und Meta: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht

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OLG Köln: Neue Smartphones müssen nicht sicher sein https://www.datensicherheit.de/olg-koeln-neue-smartphones-muessen-nicht-sicher-sein https://www.datensicherheit.de/olg-koeln-neue-smartphones-muessen-nicht-sicher-sein#respond Thu, 31 Oct 2019 17:58:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35089 G DATA CyberDefense AG kommentiert Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30.10.2019 – Az. 6 U 100/19

[datensicherheit.de, 31.10.2019] Die G DATA CyberDefense AG geht in ihrem Kommentar des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) in Köln kritisch auf das Ergebnis ein, dass damit eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen wurde. Elektronikmärkte verkauften bewusst veraltete und unsichere „Android“-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Dem aktuellen Urteil nach dürften sie das nun auch weiter tun.

Schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones gewarnt

Die Klage vom Juli 2017 habe Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten geweckt, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen „Android“-Smartphones gewarnt hätten. „Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar.“
Verbraucherschützer hätten mit dem Gerichtsurteil erwirken wollen, dass Geräte mit einer veralteten „Android“-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürften, da sie „gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit“ aufwiesen.

Händler nicht verpflichtet, Käufer auf Sicherheitslücken hinzuweisen

Tim Berghoff, „G DATA Security Evangelist“, kritisiert: „Mit dem heutigen Urteil hat das OLG Köln die Verantwortung also wieder einmal beim Verbraucher abgeladen und erteilt damit Händlern faktisch einen Freibrief, weiterhin Geräte zu verkaufen, denen selbst das BSI ‚eklatante Sicherheitsrisiken für die Nutzer‘ bescheinigt hat.“ Diese Geräte seien also nach allen geltenden Maßstäben als „unsicher“ zu betrachten.
Zudem seien Händler auch weiterhin nicht verpflichtet, die Käufer dieser Geräte auf die bestehenden Sicherheitslücken und die fehlenden Möglichkeiten zu einem Update hinzuweisen. In der Urteilsbegründung habe es geheißen, dass es der Beklagten (gemeint sei jene, die fraglichen Elektronikmärkte betreibende Unternehmensgruppe) nicht zuzumuten sei, sich Informationen über sämtliche Sicherheitslücken zu verschaffen und entsprechende Tests für die betroffenen Modelle durchzuführen.

Großer Rückschritt für die Sicherheit persönlicher Daten

Dass gerade „Android“-Smartphones ohnehin oft nur mit großer Verzögerung – wenn überhaupt – aktuelle Updates und Sicherheits-Patches erhielten, sei nichts Neues. Google unternehme zwar Schritte in die richtige Richtung, aber dennoch seien noch immer Millionen unsicherer Geräte ohne Aussicht auf Updates unterwegs – und das werde auch noch eine Weile lang so bleiben.
„Das Urteil bedeutet einen großen Rückschritt für die Sicherheit persönlicher Daten, den wir bei G DATA mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen“ , so Berghoff. Letztlich nehme das Urteil genau die Partei – den Verbraucher – in die Verantwortung, die insgesamt am wenigsten einschätzen könne, „ob und inwiefern ein Gerät über ein ausreichend hohes Sicherheitsniveau verfügt“. Gerade hierbei wären jedoch die Händler und auch die Hersteller gefragt, die zumindest auf die Risiken hinweisen könnten – „so hätte ein potenzieller Käufer wenigstens die Möglichkeit einer Entscheidung“.

Weitere Informationen zum Thema:

Oberlandesgericht Köln, 31.10.2019
Sicherheitslücken bei Smartphones / Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen

datensicherheit.de, 30.07.2019
G DATA: Keine Entspannung bei Android-Malware

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Veranstaltungshinweis: Die Zukunft des mobilen Breitbands am 14.11.2018 in Köln https://www.datensicherheit.de/veranstaltungshinweis-zukunft-mobiles-breitbands-koeln https://www.datensicherheit.de/veranstaltungshinweis-zukunft-mobiles-breitbands-koeln#respond Fri, 28 Sep 2018 19:43:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28991 23. Ausgabe des Breitband-Forums

[datensicherheit.de, 28.09.2018] TÜV Rheinland und die deutsche ict + medienakademie veranstalten am 14. November 2018 das 23. Breitband-Forum. Experten aus Wirtschaft, Forschung und Politik diskutieren auf der Konferenz über aktuelle Breitband-Technologien und flächendeckende Mobilfunkversorgung mit dem neuen Übertragungsstandard 5G.

Auf dem Weg zur Gigabit-Gesellschaft

Die Perspektive, breitbandige Kommunikation auch in mobilen Netzen zu ermöglichen, ist Teil einer seit 20 Jahren andauernden Diskussion in Deutschland. Viele Anwendungsszenarien sind dadurch vorstellbar. Seit den ersten Überlegungen zum Mobilfunkstandard der fünften Generation, 5G, sind viele Dienste und Anwendungen in nicht allzu ferner Zukunft realistisch. Es gibt Lösungsansätze, die jedoch auch Fragen mit sich bringen: Was passiert mit 5G in innerstädtischen Funkzellen mit starker mobiler Videonutzung? Wie steht es um die vielzitierte Latenzzeit von nur einer Millisekunde? Kann 5G im mobilen Internet der Dinge bei hohen Anforderungen bestehen? Schwerpunkt der 23. Ausgabe des Breitband-Forums bei TÜV Rheinland ist neben einem Check des aktuellen Technologie-Status auch ein kritischer Blick auf die Anwendungsbereiche.

Mobiles Breitband überall

Neben der Begrüßung von TÜV Rheinland Vorstandsvorsitzendem Dr.-Ing. Michael Fübi, gibt es zahlreiche Vorträge und Impuls-Statements zu den Perspektiven des Breitbandausbaus. Prof. Dr. Kai Höhmann, Geschäftsfeldleiter Digitale Transformation bei TÜV Rheinland: „Die Gigabitgesellschaft kommt nicht von allein. Diese kann nur mit entsprechenden Technologien und ausreichenden Investitionen gelingen. Koax, Glasfaser, Kupfer oder Vectoring sind hierbei wichtige Themen der digitalen Infrastruktur.“ Höhmann beleuchtet in seinem Impulsvortrag „mobile Everywhere – Consumer, Industry and Things“, die Erfolgsfaktoren von mobilem Breitband für Industrie und Gesellschaft.
Dass mobiles Breitband auch in ländlicheren Gebieten verfügbar ist, ist ein zentrales Thema, mit dem sich die deutsche ict + medienakademie, mit Sitz in Köln beschäftigt. Ekkehart Gerlach, Geschäftsführer, wirft die Frage auf: „Handelt es sich bei den aktuellen Entwicklungen überhaupt um ein dediziertes Mobilfunknetz, oder entscheidet man sich für ein integriertes, konvergentes Fest-Mobil-Breitband-Netz?“

600 Spezialisten weltweit

Seit fast 20 Jahren unterstützt TÜV Rheinland den privaten und öffentlichen Sektor mit umfassender Beratungs- und Lösungskompetenz in den Bereichen Cybersecurity und Telekommunikation. Dies umfasst Cybersecurity-Lösungen, Beratung im Bereich der digitalen Transformation, Planung von Telekommunikationsinfrastrukturen, IT-Services, Managementberatung und die Begleitung innovativer Forschungsprojekte. Im Geschäftsbereich Digital Transformation & Cybersecurity sind weltweit mehr als 600 Experten tätig.

23. Breitband-Forum am 14.11.2018

Von: TÜV Rheinland und der deutschen ict + medienakademie
Ort: Rheinland Saal, TÜV Rheinland, Am Grauen Stein, 51105 Köln-Poll Veranstaltungsdauer: 13:00 – 19:00 Uhr.
Teilnahmegebühr: 150,- Euro (zzgl. MwSt.). Rabatte möglich.

Weitere Informationen zum Thema:

deutsche medienakademie GmbH
Anmeldung und Informationen zum 23. Breitband-Forum

datensicherheit.de, 26.06.2018
Internet-Breitbandausbau: In Südkorea deutlich weiter als in Deutschland

datensicherheit.de, 10.03.2014
Initiative D21: Digitale Spaltung beim Breitbandausbau überwinden

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Vorratsdatenspeicherung: Verstoß gegen EU-Recht https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-verstoss-eu-recht https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-verstoss-eu-recht#respond Sun, 22 Apr 2018 21:16:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27474 SpaceNet AG muss keine Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern

[datensicherheit.de, 22.04.2018] Die sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei mit EU-Recht nicht vereinbar, hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am 20. April 2018 zugunsten der SpaceNet AG entschieden (Az. 9 K 3859/16) entschieden. Das Gericht stellte demnach fest, dass die SpaceNet AG keine Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern muss.

Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung herbeigeführt

Wenige Gesetze sind so umstritten wie das zur Einführung der Speicherpflicht für Verkehrsdaten vom Dezember 2015. Die mit Spannung erwartete Entscheidung gelte zunächst nur für SpaceNet, werde aber über den Einzelfall hinaus richtungsweisend für das gesamte Internet sein.
Geklagt hatte die Münchener SpaceNet AG, einer der ersten Internetprovider Deutschlands, gemeinsam mit eco, dem Verband der Internetwirtschaft, und Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mainz mit dem Ziel, eine Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung herbeizuführen.
Jetzt wurde es bestätigt: Die SpaceNet AG ist nicht zur Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden verpflichtet.

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt

In ihrem aktuellen Urteil vom 20. April 2018 folgten die Kölner Richter im vollen Umfang der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das bereits am 22. Juni 2017 die SpaceNet AG von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung befreit hatte. Nur wenige Tage später hatte damals die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung auch für alle anderen Provider ausgesetzt.
Die Kölner Verwaltungsrichter haben entschieden, dass eine nationale gesetzliche Regelung, die eine massenhafte Speicherung von Daten verlangt, ohne diese in konkreten Zusammenhang zur Verbrechensbekämpfung zu setzen, europarechtlich unzulässig sei.
Schon im Dezember 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur schwedischen und englischen Vorratsdatenspeicherung geurteilt, dass die Speicherung personenbezogener Daten eine Ausnahme bleiben und auf das absolut Notwendige beschränkt werden müsse.
Den bisherigen, umstrittenen gesetzlichen Regelungen zufolge hätten Internetprovider, Mobilfunk- und Kommunikationsunternehmen alle Standortdaten vier Wochen sowie alle Verbindungsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang speichern und diese an Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendienste auf Verlangen übergeben müssen.
Dagegen hatte die SpaceNet AG, unterstützt von eco, dem Verband der Internetwirtschaft, bereits im April 2016 vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt.
Gegen das aktuelle Urteil des VG Köln könne Berufung eingelegt werden, die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sei zugelassen.

Vorratsdatenspeicherung könnte zwar Bürger ausspähen, aber sicher keine Terroristen fangen helfen

„Es ist meine feste Überzeugung, dass die Vorratsdatenspeicherung mit rechtsstaatlichen Standards nicht vereinbar ist“, so Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Verfasser der Klageschrift.
„Es ist schön zu sehen, dass wir Erfolg mit unserer Klage haben und zeigt, unsere Hartnäckigkeit ist berechtigt. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet uns, alle Verbindungsdaten unserer Kunden zu speichern und gegebenenfalls Polizei, Staatsanwaltschaft oder Nachrichtendiensten darüber Auskunft zu geben. Diesem Vertrauensbruch hätten wir niemals freiwillig zugestimmt. Bei massiven Eingriffen in bürgerliche Grundrechte, vor allem im Digitalen, waren wir schon immer wachsam und haben eindeutig Stellung bezogen. Daher freuen wir uns sehr über das Urteil“, kommentierte Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG. Mit der Vorratsdatenspeicherung könne man zwar Bürger ausspähen, aber sicher keine Terroristen fangen.
„Wir freuen uns über den Ausgang des Verfahrens und über das heutige Urteil, das ein so wichtiges Signal an die gesamte Internetbranche sendet. Wir sehen unsere grundsätzlichen Bedenken, hinsichtlich der Wiedereinführung der VDS, damit bestätigt. Die Bundesregierung muss jetzt umgehend reagieren und diese kostspielige Odyssee für die Unternehmen endlich beenden. Wir brauchen endlich Rechts- und Planungssicherheit“, forderte Oliver Süme, eco-Vorstandsvorsitzender.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheiit.de, 29.06.2017
Vorratsdatenspeicherung: Nicht nur Aussetzen, sondern aufheben

datensicherheit.de, 22.06.2016
Europäischer Gerichtshof: Urteil gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

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SANS Institute: Spezialtraining in Köln https://www.datensicherheit.de/sans-institute-spezialtraining-in-koeln https://www.datensicherheit.de/sans-institute-spezialtraining-in-koeln#respond Wed, 19 Oct 2016 21:17:47 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26003 IT-Sicherheitstraining vom 05.12.2016 – 10.12.2016

[datensicherheit.de, 19.10.2016] Vom 5. Dezember bis zum 10. Dezember 2016 ist Köln Schauplatz eines besonderen IT-Sicherheits-Trainings. Das  SANS Institut gibt den Teilnehmern mit dem FOR408: Windows Forensics Analysis Know-how an die Hand Firmen und Organisationen vor Cyberkriminellen zu schützen und forensische Arbeit wirkungsvoll einzusetzen.

FOR408: Windows Forensics Analysis

Die Nachfrage nach SPezialisten, die Cyberverbrechen gezielt aufklären können, steigt. Das SANS Institut wil die Besten der Cyberforensik trainieren, um Verbrechen wirkungsvoll rekonstruieren zu können. Trainer Jason Jordaan, erfahren im Bereich der Forensik, vermittelt in diesem Kurs tiefgehendes forensisches Wissen über die Microsoft Windows Systeme und vermittelt die Vorgehensweise forensische Daten sowohl zu analysieren als auch wiederherzustellen. Grundwissen in den Aspekten Informationssysteme, Informationssicherheit und Computer allgemein werden vorausgesetzt.

Die Kurse sind praxisorientiert und so konzipert, dass Teilnehmer in die Lage versetzt werden sollen das Erlernte im beruflichen Alltag sofort einsetzen können. Bis zum 26. Oktober besteht die Möglichkeit der vergünstigten Buchung..

Weitere Informationen zum Thema:

SANS Institute
Anmeldung Köln

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photokina 2016: BSI informiert über Sicherheitsmaßnahmen für Kameras https://www.datensicherheit.de/photokina-2016-bsi-informiert-ueber-sicherheitsmassnahmen-fuer-kameras https://www.datensicherheit.de/photokina-2016-bsi-informiert-ueber-sicherheitsmassnahmen-fuer-kameras#respond Tue, 20 Sep 2016 16:41:29 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25920 Aktuelle Informationen zu Sicherheitsrisiken und zum Datenschutz

[datensicherheit.de, 20.09.2016] Unter dem Motto „Die grenzenlose Welt des Imaging“ zeigt die Messe „photokina“ vom 20. bis 25. September 2016 in Köln die neusten Trends in den Bereichen Foto und Video. Doch so grenzenlos die Möglichkeiten schienen, so wichtig sei es, sich auch über Sicherheitsrisiken und Datenschutz zu informieren, betont das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Bilder sowie Anmelde- und Verbindungsdaten können abgefangen werden!

Das BSI wird nach eigenen Angaben erklären, wie sich professionelle Kameraleute genau wie Hobbyfotografen und -filmer davor schützen können, dass ihre Bilder in die falschen Hände geraten.
Moderne Kameras sind nicht mehr einfach nur Geräte, die Fotos oder Videos aufnehmen – sie erstellen digitale Erinnerungen und sind immer häufiger drahtlos mit dem Internet verbunden. Kaum ein Hersteller, der nicht mindestens ein Modell anbietet, das sich per WLAN vernetzen lässt.
Für den Anwender sei diese Funktion komfortabel: Er könne seine Schnappschüsse unmittelbar in der Cloud speichern oder sie auf Sozialen Netzwerken teilen. Das Risiko dabei sei jedoch, dass Hacker sowohl die Bilder selbst als auch Anmelde- und Verbindungsdaten abfangen und nutzen könnten, wenn sie unverschlüsselt über öffentliche WLANs übertragen werden, warnt das BSI.

Über fremde WLANs gelangt evtl. Schadsoftware auf die Kamera

Zudem könne über fremde WLANs Schadsoftware auf die Kamera gelangen und von dort auf weitere Geräte wie den PC oder das Tablet. Um sich davor zu schützen, rät das BSI Fotografen, WLAN- und andere Schnittstellen ihrer Kamera nur dann zu aktivieren, wenn sie die Funktion nutzen wollen und sich mit einem sicheren Netz oder direkt mit einem anderen eigenen Gerät verbinden können.

Datenspeicherung in der Cloud

Viele Fotografen und Filmer schätzten den Komfort, Bild- und Videodateien in der Cloud zu speichern. So könnten sie stets auf sie zugreifen, ohne die Kamera oder andere Speichermedien dabei haben zu müssen.
Wer solche Services nutzt, so das BSI, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er persönliche Daten unbekannten Dritten anvertraut. Daher gelte hierbei: Zugangsdaten zu Cloud-Diensten vertraulich behandeln und nicht auf der Kamera (oder dem Endgerät, das auf den Cloud-Speicher zugreift) speichern!
Bevor sie die ersten Bilder in der Cloud speichern, sollten Nutzer die Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen aufmerksam lesen und überprüfen, welche Rechte sie dem Cloud-Anbieter einräumen!

Verschlüsselung auch von Fotos und Videos!

Damit Fotos oder Videos bei der Übertragung von der Kamera zum Cloud-Rechenzentrum nicht abgefischt werden, sollten sie möglichst verschlüsselt, etwa über eine https-Verbindung, übertragen werden.
Grundsätzlich sei für den Zugang zum Cloud-Service eine Zwei-Faktor-Authentisierung zu empfehlen – also beispielsweise ein starkes Passwort und ein temporärer Code –, wenn dies durch die verwendeten Geräte umzusetzen ist. Es sei zudem ratsam, Apps für Cloud-Dienste nur aus offiziellen App-Stores oder direkt über die Website des Anbieters zu installieren. Bei der Auswahl könnten nachweisliche Sicherheitsstandards oder Zertifikate als Kriterium berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 20.09.2016
Kostenlose WLAN-Hotspots: Empfehlungen für den mobilen Arbeitsalltag

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
LAN und WLAN sicher einrichten / Öffentliche WLANs

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cloud Computing

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Informationstag zum Thema Wirtschaftsspionage am 1. Juni 2016 https://www.datensicherheit.de/informationstag-zum-thema-wirtschaftsspionage-am-1-juni-2016 https://www.datensicherheit.de/informationstag-zum-thema-wirtschaftsspionage-am-1-juni-2016#respond Thu, 12 May 2016 16:44:35 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25533 Globaler Wettbewerb verschärft Bedrohung für deutsche Unternehmen und Institutionen

[datensicherheit.de, 12.05.2016] Das Know-how von Unternehmen und Organisationen in Deutschland findet weltweit viele Interessenten – das Spektrum reicht von fremden Nachrichtendiensten, über Wettbewerber bis hin zu kriminellen oder terroristischen Gruppierungen. Der Informationstag „Wirtschaftsspionage“ am 1. Juni 2016 in Köln soll mit den wichtigsten Informationen rund um das aktuell vieldiskutierte Thema eine zuverlässige Basis für Entscheidungen und Investitionen schaffen.

Globaler Wettbewerb stärkt Wirtschaftsspionage, Sabotage und Datendiebstahl

Wirtschaftsspionage, Sabotage und Datendiebstahl sind fester Bestandteil des immer intensiveren, globalen Wettbewerbs um Märkte und Innovationen. Dabei steht nicht nur der vielzitierte technologieorientierte und innovative Mittelstand im Fokus, sondern auch Großunternehmen, die öffentliche Verwaltung und Unternehmen der kritischen Infrastruktur sind betroffen.

Themenüberblick (ohne Gewähr):

  • „Wirtschaftsspionage – Exotische Ausnahme oder Normalfall?“
  • „Erpressungstrojanern keine Chance – Wirkungsvolle Strategien für mehr Sicherheit“
  • „Vertrauen ist gut – Made in Germany ist besser: 3 Praxisbeispiele für zuverlässigen Schutz gegen Manipulation und Spionage“
  • „Gelegenheit macht Diebe – welche Unternehmen sind Hauptziel von Angriffen?“
  • „Im Visier von Hackern: Wie funktionieren zielgerichtete Attacken und wie erkennen Unternehmen, dass sie gehackt wurden?“
  • „,Erstens kommt es anders …‘ – wie sich die Bedrohungslage verändert hat“
  • „Eisberg in Sicht – Volle Kraft voraus! – Warum die größten Gefahrenoft unsichtbar sind“

Die Moderation übernimmt Bernd Hoeck, ein freier Journalist und Analyst.
Die Teilnahme ist kostenpflichtig.

Weitere Informationen zum Thema:

DATAKONTEXT
Infotag Wirtschaftsspionage

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IT-Defense 2014: IT-Sicherheitskonferenz vom 12.-14. Februar 2014 in Köln https://www.datensicherheit.de/it-defense-2014-it-sicherheitskonferenz-12-14-februar-2014-koeln https://www.datensicherheit.de/it-defense-2014-it-sicherheitskonferenz-12-14-februar-2014-koeln#respond Sat, 12 Oct 2013 13:08:26 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22907 Expertenvorträge zu aktuellen Sicherheitsthemen und neuen Forschungsergebnissen

[datensicherheit.de, 12.10.2013] Einige der weltweit bekanntesten IT-Security-Experten, Hacker und Buchautoren treffen sich vom 12.-14. Februar 2014 auf der IT-Sicherheitskonferenz IT-Defense in Köln, um über aktuelle IT-Sicherheitsthemen und neue Forschungsergebnisse zu referieren.

Die IT-Defense findet in diesem Jahr bereits zum zwölften Mal statt und ist eine der größten internationalen Konferenzen zum Thema IT-Sicherheit in Deutschland.

Das Programm der IT-Defense ist jedes Mal eine Mischung aus sehr technischen Vorträgen, strategischen Präsentationen und unterhaltsamen Referenten rund um das Thema IT-Sicherheit. Gleichzeitig garantieren hochwertige Abendveranstaltungen einen Austausch mit Referenten und anderen Teilnehmern.

Die Referenten, die sich national bzw. international einen Namen gemacht haben, werden aktuelle Forschungsergebnisse vorstellen, neue, noch unbekannte Schwachstellen in Standardsoftware präsentieren oder auch kritische Diskussionen zum Datenschutz anregen.

Security-Urgestein Marcus Ranum wird das „kolonialistische Verhalten“ der USA im Internet kritisch hinterfragen. cirosec-Berater Joshua Tiago wird eine von ihm gefundene Schwachstelle in der Microsoft Cloud erstmalig der Öffentlichkeit präsentieren. FBI Special Agent Michael McAndrews gibt einen Einblick hinter die Kulissen der Anonymous- / LulzSec-Ermittlungen und zeigt jüngste Hacktivist-Bedrohungen. Der SAP-Security-Guru Mariano Nunes Di Croce wird neue Schwachstellen in SAP präsentieren. Der aus Funk und Fernsehen bekannte Forensiker Mark Benecke wird das Programm mit seinem Vortrag über genetische Fingerabdrücke abrunden.

Diese und weitere bekannte Researcher und IT-Sicherheitsprofis werden an zwei Kongresstagen aktuelle Fragen der IT-Sicherheit diskutieren und Einblicke in Strategien und Sicherheitskonzepte geben. Am dritten Tag der Veranstaltung finden Gesprächsrunden (Round Tables) statt. Hier haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ausführlich mit den Referenten ins Gespräch zu kommen und Einzelthemen zu vertiefen.

Die IT-Defense 2014 findet vom 12.-14. Februar 2014 im Hilton Hotel in Köln statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 200 Personen begrenzt. Der Preis für die Vortragsreihe (12.-13. Februar) beträgt 1.195,- €, die Teilnahme an der kompletten Veranstaltung inklusive Gesprächsrunden kostet 1.495,- €. Zusätzlich wird an den beiden Tagen vor der IT-Defense das bekannte cirosec-Training „Forensic Extrem“ stattfinden, das für 2.000,- € dazu gebucht werden kann.

Veranstalter dieses IT-Security-Kongresses ist die cirosec GmbH.

Weitere Informationen zum Thema unter:

IT-DEFENSE
Programm

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eco Internet Awards: Nominierte stehen fest https://www.datensicherheit.de/eco-internet-awards-nominierte-stehen-fest https://www.datensicherheit.de/eco-internet-awards-nominierte-stehen-fest#respond Thu, 23 May 2013 21:37:05 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21935 Verband der deutschen Internetwirtschaft ehrt innovativste Lösungen rund um das Internet am 27. Juni in Köln

[datensicherheit.de, 23.05.2013] Im dreistelligen Bereich lagen wieder die Award-Bewerbungen, die eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft erreichten. Zahlreiche kreative Produkte, Dienstleistungen und Lösungen wurden präsentiert, die das Internet als Basis oder intelligente Ergänzung nutzen. Besonders die Kategorien E-Commerce und Mobile stießen auf großes Interesse. „Die Vielfalt der eingereichten Lösungen zeugt vom anhaltenden Pioniergeist in Deutschland. Innovationen made in Germany weisen der Internetwirtschaft den Weg in eine erfolgreiche Zukunft“, sagt eco Geschäftsführer Harald A. Summa. Die Award-Gewinner kürt eco dann im Rahmen der feierlichen eco Gala am 27. Juni 2013 in Köln.

In den einzelnen Kategorien wurden nominiert:

Automotive:

  • European Business Reliance Centre
  • Interlake GmbH
  • oput GmbH

Carrier:

  • ADVA Optical Networking
  • TeliaSonera International Carrier
  • TKM – Telekommunikation und Elektronik GmbH

Domains & DNS:

  • InterNetX GmbH
  • Key-Systems GmbH
  • Sedo

E-Commerce:

  • Barzahlen, Zerebro Internet GmbH
  • GFKE Gesellschaft für kommunalen Einkauf mbH
  • tripuls media innovations gmbh

Housing/Hosting/Data Center:

  • AixpertSoft GmbH
  • christmann informationstechnik + medien GmbH & Co. KG
  • Keppler IT GmbH

ISP:

  • ANEXIA Internetdienstleistungs GmbH
  • DT Netsolution GmbH
  • Interoute Germany GmbH

Mobile:

  • iTwin Germany by Flashtex GmbH
  • Museumsratten UG
  • tado GmbH

Online-/E-Mail-Marketing:

  • Jobware Online-Service GmbH
  • Teradata eCircle
  • XQueue GmbH

Sicherheit:

  • Eleven GmbH
  • Myra Security GmbH
  • Secusmart GmbH

Neben den Awards in den genannten Kategorien vergibt eco auch in diesem Jahr wieder einen Sonderpreis für herausragende Leistungen im Bereich der Internetwirtschaft.

Weitere Informationen zum Thema:

eco — Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
eco Internet Awards

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https://www.datensicherheit.de/eco-internet-awards-nominierte-stehen-fest/feed 0
Internet Security Days: 13. bis 15. September 2011 https://www.datensicherheit.de/internet-security-days-13-bis-15-september-2011 https://www.datensicherheit.de/internet-security-days-13-bis-15-september-2011#respond Tue, 23 Aug 2011 21:02:23 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15525 Im Kongresszentrum im Freizeitpark „Phantasialand“ in Brühl bei Köln

[datensicherheit.de, 23.08.2011] Sicherheitsexperten aus aller Welt treffen sich vom 13. bis 15. September 2011 auf den „Internet Security Days“ (ISD) in der Nähe von Köln:
Die dreitägige Veranstaltung ist unter anderem aus dem „Anti-Spam-Kongress“ hervorgegangen, den eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft seit Jahren veranstaltet. Mit der zeitlichen und thematischen Ausweitung will der Verband dem breiten Spektrum der Bedrohungen aus dem Internet Rechnung tragen. Organisiert werden die „Internet Security Days“ gemeinschaftlich vom eco-Verband und dem Veranstalter der „WorldHostingDays“ (WHD), der intergenia AG. Veranstaltungsort ist das Kongresszentrum im Freizeitpark „Phantasialand“ in Brühl bei Köln.
Das ISD-Themenspektrum soll praktisch alle Bedrohungsformen beleuchten – auf der Agenda stehen beispielsweise die Spam-Trends 2011, DDos-Attacken, alle aktuellen Malware-Formate, Botnet- und Trojanerangriffe sowie Passwortsicherheit. Umfangreiche Vortragsreihen und Diskussionsforen widmen sich den neuen Paradigmen wie „Cloud Computing“ und „Mobile Computing“ und den damit verbundenen Sicherheitsrisiken.
Die Teilnahme ist kostenpflichtig und bedarf der vorherigen Online-Registrierung.

Weitere Informationen zum Thema:

Internet Security Days
Welcome to Internet Security Days 2011

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