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Aktuelles, Experten - Donnerstag, Dezember 14, 2023 10:20 - noch keine Kommentare
Hinweisgeberschutzgesetz – Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in der Pflicht
Ab dem 17. Dezember 2023 mehr als 70.000 Unternehmen zusätzlich betroffen
[datensicherheit.de, 14.12.2023] Laut einer aktuellen Meldung vom TÜV Rheinland gilt das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ab dem 17. Dezember 2023 auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern – demnach sind dann mehr als 70.000 Unternehmen zusätzlich betroffen. Auch diese müssten nun für Hinweise auf Rechtsverstöße ein Meldesystem und eine Meldestelle einrichten. Das HinSchG solle Nachteile für couragierte Informanten verhindern, die Informationen über Verstöße im Unternehmen an interne oder externe Meldestellen weiterleiten. Das Gesetz ahnde jegliche Form von Repressalien oder weiterlesen…