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Aktuelles, Branche - Donnerstag, Januar 9, 2025 17:15 - noch keine Kommentare
Aufbewahrungsfristen genau beachten: Welche Unterlagen 2025 DSGVO-konform entsorgt werden dürfen
Unterlagen mit einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren aus dem Jahr 2014 und mit einer Frist von sechs Jahren aus dem Jahr 2018 dürfen nun vernichtet werden
[datensicherheit.de, 09.01.2025] Zum Jahresbeginn 2025 biete sich nun wieder einmal die Gelegenheit, Aktenordner und digitale Archive von Altlasten zu befreien. Viele Unternehmen und Privatpersonen stellten sich indes die Frage, welche Dokumente entsorgt werden könnten, bei denen die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist: „Unterlagen mit einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren aus dem Jahr 2014 und mit einer Frist von sechs Jahren aus dem Jahr 2018 dürfen nun vernichtet werden – vorausgesetzt, es bestehen keine anderen Aufbewahrungsgründe“, erläutert Harald Krekeler, Geschäftsführer des Softwarebüros Krekeler, in seiner weiterlesen…