Gesundheitsdaten – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 16 Jul 2019 18:47:47 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 BfDI fordert datenschutzgerechte Kommunikation mit der Krankenkasse https://www.datensicherheit.de/bfdi-forderung-datenschutz-kommunikation-krankenkasse https://www.datensicherheit.de/bfdi-forderung-datenschutz-kommunikation-krankenkasse#comments Tue, 16 Jul 2019 17:34:18 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33580 Gesundheitsdaten sind „hochsensible Daten“, die einen entsprechenden Schutz benötigten

[datensicherheit.de, 16.07.2019] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fordert nach eigenen Angaben „datenschutzgerechte Kommunikation mit der Krankenkasse“. Gesundheitsdaten seien „hochsensible Daten“, die einen entsprechenden Schutz benötigten.

Gesundheitsdaten – eine besondere Kategorie personenbezogener Daten

Es handelt sich laut BfDI bei Gesundheitsdaten „um eine besondere Kategorie von personenbezogenen Daten, denen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen sehr hohen Schutz garantiert, da ihre Verarbeitung mit erheblichen Risiken für die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen verbunden ist“.
Aus diesem Grund habe der BfDI die Sozialversicherungsträger (Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Deutsche Rentenversicherung) angewiesen, „mit ihren Versicherten nur auf sicherem Weg zu kommunizieren und gerade Gesundheitsdaten ausschließlich geschützt zu versenden oder zu empfangen“.

Nur verschlüsselte Versendung von Gesundheitsdaten per E-Mail zulässig

Ein hohes Schutzniveau bietet demnach „traditionell die Versendung von Gesundheitsdaten mit ,normaler‘ Post, da die versandten Poststücke durch das grundgesetzlich garantierte Brief- und Postgeheimnis geschützt sind“.
Die Versendung von Gesundheitsdaten per einfacher, unverschlüsselter E-Mail sei jedoch „hinsichtlich des Sicherheitsniveaus bestenfalls mit der Versendung per Postkarte vergleichbar und der besonderen Sensibilität der Gesundheitsdaten in keiner Weise angemessen“. Nur eine verschlüsselte Versendung von Gesundheitsdaten per E-Mail mit einer qualifizierten Signatur wäre datenschutzrechtlich zulässig.

Verzicht auf Datenschutz rechtlich nicht vertretbar…

„Die Frage, ob man auf den in der DSGVO und dem Grundgesetz verankerten Schutz der eigenen Daten durch eine ausdrückliche Einwilligung verzichten kann, ist bisher nicht durch einen Gerichtsbeschluss abschließend geklärt.“
Aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörde sei aber gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung, um die es sich auch im Verhältnis zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Versichertem handele, ein solch umfassender Verzicht datenschutzrechtlich allerdings nicht vertretbar. „Wir erwarten vielmehr, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten ermöglichen, sie mit einer entsprechend verlässlich verschlüsselten E-Mail zu kontaktieren.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 24.05.2019
Ein Jahr DSGVO: BfDI sieht Erfolg mit Steigerungspotenzial

datensicherheit.de, 08.05.2019
Datenschutz: BfDI übergibt den 27. Tätigkeitsbericht

 

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Datenschutz im Gesundheitswesen als Schwerpunkt des 4. Europäischen Datenschutztags in Berlin https://www.datensicherheit.de/datenschutz-im-gesundheitswesen-als-schwerpunkt-des-4-europaeischen-datenschutztags-in-berlin https://www.datensicherheit.de/datenschutz-im-gesundheitswesen-als-schwerpunkt-des-4-europaeischen-datenschutztags-in-berlin#comments Wed, 27 Jan 2010 20:33:43 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=9813 Risiken und Nebenwirkungen auf das Persönlichkeitsrecht der Patienten in der Diskussion

[datensicherheit.de, 27.01.2020] Der 4. Europäische Datenschutztag am 28. Januar 2010 befasst sich mit dem Thema „Datenschutz im Gesundheitswesen”:
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welchen Risiken und Nebenwirkungen das Persönlichkeitsrecht der Patienten ausgesetzt wird, wenn deren Gesundheitsdaten gespeichert und über Datennetze ausgetauscht werden.
Moderne Technologie sei aus dem Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Bei der Diagnostik, in der Therapie und zur Abrechnung kämen leistungsfähige, häufig vernetzte technische Systeme zum Einsatz. Umso wichtiger sei es, dass die höchst sensiblen Gesundheitsdaten effektiv geschützt würden, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar.

Foto: BfDI

Foto: BfDI

Peter Schaar: „Das Gesetz sieht für Gesundheitsdaten, die bei Ärzten oder in der geplanten Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens gespeichert werden, einen besonderen Schutz vor.”

Dies gelte auch für die Elektronische Gesundheitskarte, die den Schlüssel zu einer sicheren Telematikinfrastruktur bilden solle. Dieses Projekt sei jedoch ins Stocken geraten und es werde über wesentliche Änderungen an dem bisherigen Konzept diskutiert. Die ins Auge gefassten Änderungen dürften aber auf keinen Fall zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus führen. Dabei sei besonders dafür Sorge zu tragen, dass Gesundheitsdaten vor unberechtigten Zugriffen effektiv geschützt würden.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
4. Europäischer Datenschutztag am 28. Januar 2010

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die elektronische Gesundheitskarte

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 26.01.2010
Alles Gute – für Ihre Gesundheit und den Datenschutz im Gesundheitswesen! / Keine Absenkung des Datenschutzniveaus bei der eGK

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 12.04.2009
Patientendaten im Internet

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