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Aktuelles, Experten - Donnerstag, Januar 25, 2018 21:30 - noch keine Kommentare
IT-Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen deren Eignung nachweisen können
In vier Monaten tritt die EU-DSGVO endgültig in Kraft
[datensicherheit.de, 25.01.2018] In vier Monaten tritt die EU-DSGVO endgültig in Kraft. Gerhard Giese, Sicherheitsexperte bei Akamai, warnt, dass im Falle einer Datenschutzverletzung die Beweispflicht auf Seite der Unternehmen liege – diese müssten die Eignung ihrer Maßnahmen nachweisen. „Kommen sie dem nicht nach, verlieren sie Zeit und Geld – und riskieren saftige Strafen!“ Unternehmen könnten sich also nicht mehr weiterlesen…