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Aktuelles, Experten - Dienstag, August 2, 2011 10:04 - noch keine Kommentare
Überwachung von Finanztransaktionen: Bundesdatenschutzbeauftragter bemängelt Fehlen belastbarer Daten und Fakten
Infrastruktur des automatisierten Kontodatenabrufs zum „Anti-Terror-Kampf“ kann auch für andere Zwecke verwendet werden
[datensicherheit.de, 02.08.2011] In dem neuen Forum „Zehn Jahre nach 9/11“ nimmt Peter Schaar mit einer Serie thematischer Beiträge eine Standortbestimmung vor; er geht der Frage nach, was sich im Datenschutz verändert hat, und zeigt aktuelles Entwicklungen auf. In seinem Beitrag mit dem Titel „Follow the Money“ geht Schaar auf das Thema Kontenüberwachung im Kontext des „Anti-Terror-Kampfes“ ein und weist darauf hin, dass sich der Fokus dabei durchaus verschieben kann: So wurde durch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ den Finanzbehörden und vielen anderen öffentlichen Stellen die Verwendung des Verfahrens zum automatisierten Kontenabruf gestattet – seither habe der Umfang der Kontodatenabfrage von Jahr zu Jahr zugenommen und werde ab 2013 auch den mehr als 4.700 Gerichtsvollziehern zur Verfügung stehen. Lediglich ein sehr kleiner Anteil, so Schaar, betreffe dabei die Terrorismusfinanzierung. Gleichwohl wurde auch den Nachrichtendiensten der Zugang zum automatisierten Kontodatenabruf eingeräumt.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte wirft die Frage nach der Rechtfertigung all dieser Maßnahmen auf. Die Antwort sei nicht einfach, denn wie bei anderen Maßnahmen zur Terrorbekämpfung lägen belastbare Daten und Fakten nicht vor oder würden jedenfalls der Öffentlichkeit vorenthalten. Stattdessen werde von Regierungsvertretern immer wieder behauptet, dass Informationen über die Inhaber von Bankkonten oder über bestimmte Transaktionen in einzelnen Fällen zur Aufdeckung terroristischer Aktivitäten beigetragen hätten. weiterlesen…