Europäische Kommission – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 09 Jun 2019 14:21:16 +0000 de hourly 1 1,2 mm nicht ausreichend: Größere Schrift für Zutatenlisten und Nährwertangaben gefordert https://www.datensicherheit.de/12-mm-nicht-ausreichend-groessere-schrift-fuer-zutatenlisten-und-naehrwertangaben-gefordert https://www.datensicherheit.de/12-mm-nicht-ausreichend-groessere-schrift-fuer-zutatenlisten-und-naehrwertangaben-gefordert#respond Thu, 23 Mar 2017 16:48:56 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26472 foodwatch hat Europäische Kommission aufgefordert, größere Mindestschriftgröße durchzusetzen und Kriterien für eine gute Lesbarkeit festzulegen

[datensicherheit.de, 23.03.2017] foodwatch fordert in einer aktuellen Stellungnahme eine größere Schrift für Zutatenlisten und Nährwertangaben – 1,2 Millimeter seien „nicht ausreichend“. Ein EU-Kommissar habe laut einem Medienbericht gestanden, er könne die Lebensmittelkennzeichnung nicht lesen, nicht mal mit seiner Brille.

Seit Jahren überfälligen Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen!

Wichtige Informationen im Kleingedruckten, Mini-Zeilenabstände, schwarzer Text auf dunkelblauem Hintergrund: Die Angaben auf Lebensmittelverpackungen seien für viele Menschen kaum zu entziffern.
Die Verbraucherorganisation foodwatch hat nun die Europäische Kommission aufgefordert, eine größere Mindestschriftgröße durchzusetzen und Kriterien für eine gute Lesbarkeit von Pflichtangaben wie Zutatenliste oder Nährwerttabelle festzulegen.
Anlass für die Forderung seien Aussagen des für Lebensmittel zuständigen EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis bei der „Safe Advocacy Food Europe“-Konferenz in Brüssel am 22. März 2017, denen zufolge er selbst die Angaben auf Etiketten nicht entziffern könne. Das Fachmedium „EU Food Policy“ zitiere Andriukaitis mit den Worten: „Ich schaue niemals auf die Kennzeichnung. […] Ich kann sie nicht lesen, nicht einmal mit meiner Brille. Es ist absolut unmöglich.“ „Die Mindestschriftgröße muss deutlich größer festgelegt werden als die bisher geltenden 1,2 Millimeter“, fordert Sophie Unger von foodwatch. Dies allein reiche indes nicht: Die EU-Kommission sollte endlich die seit Jahren überfälligen Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen, von hohen Farbkontrasten bis hin zu ausreichenden Zeilenabständen. „Dass wichtige Informationen im Viel-zu-Kleingedruckten versteckt werden, ist ein ständiges Ärgernis“, betont Unger.

Lupen an Einkaufswagen für ältere Kunden

Seit Ende 2014 gelte gemäß Lebensmittelinformationsverordnung in der EU für Pflichtangaben eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern, bezogen auf das kleine „x“. Auf kleinen Verpackungen dürften die Texte sogar nur in 0,9-Millimeter-kleinem Font gedruckt werden.
Schon diese Ausnahmeregelung zeige: Es gehe in der Verordnung um die Interessen der Hersteller und nicht um die Informationsbedürfnisse der Menschen, denn die seien bei kleinen Packungen nicht geringer als bei großen, so Unger. Einige Supermarktketten seien inzwischen dazu übergegangen, Lupen an Einkaufswagen zu montieren, damit insbesondere ältere Kundschaft die Etiketten entziffern können.

Senioren-Organisationen fordern Schriftgröße von 2,5 Millimetern

In ihrem ursprünglichen Entwurf für die Lebensmittelinformationsverordnung von 2008 habe die Europäische Kommission noch eine Schriftgröße von drei Millimetern vorgeschlagen, wobei nicht näher spezifiziert gewesen sei, worauf sich diese Angabe bezog. Die Lebensmittelindustrie habe dies scharf kritisiert – mit der Begründung, dass dann „in vielen Fällen kein ausreichender Raum für den Markenauftritt“ mehr bliebe.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) dagegen empfehle für Kurztexte eine Schriftgröße von 2,5 Millimetern, bezogen auf den Großbuchstaben „H“ – das wäre deutlich mehr als die 1,2 Millimeter für das kleine „x“. Die 2011 verabschiedete Lebensmittelinformationsverordnung sehe zudem vor, dass die Europäische Kommission weitere verbindliche Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen könne. Bis heute habe sie dies nicht getan. Die BAGSO empfehle hier beispielsweise hohe Kontraste, ruhige Texthintergründe sowie ausreichende Zeilen- und Zeichenabstände.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch
Schluss mit unleserlichen Zutatenlisten!

Die BAGSO
Lesen ohne Grenzen! /Checkliste: Nutzerfreundliche Printmedien

datensicherheit.de, 14.10.2016
foodwatch kritisiert CETA-Zusatzerklärung der EU

datensicherheit.de, 05.05.2013
foodwatch e.V.: EU Pledge nur ein Feigenblatt der Lebensmittelindustrie

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Europäische Kommission: Fahrzeuge sollen weltweit sicherer werden https://www.datensicherheit.de/europaeische-kommission-fahrzeuge-weltweit-sicherer https://www.datensicherheit.de/europaeische-kommission-fahrzeuge-weltweit-sicherer#respond Sat, 02 Feb 2013 20:01:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21328 Der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit in Europa widmet sich ein Fachforum des „16. Europäischen Polizeikongresses“ unter der Leitung von Kirsten Lühmann, MdB, Mitglied im Innen- und Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Im Fokus dieses Forums stehen Verkehrsunfallprävention, Verkehrsüberwachung und Technik.]]>

Harmonisierte Vorschriften über Notbrems-Assistenzsysteme und Spurhaltewarnsysteme für Nutzfahrzeuge

[datensicherheit.de, 02.02.2013] Die Europäische Kommission hat sich mit internationalen Partnern auf neue internationale harmonisierte Vorschriften für Notbrems-Assistenzsysteme und Spurhaltewarnsysteme für Nutzfahrzeuge geeinigt. Mit der Einbeziehung dieser Maßnahmen in die internationale Übereinkunft der Vereinten Nationen über die Konstruktion von Kraftfahrzeugen soll dafür gesorgt werden, dass dieselben Anforderungen nicht nur in Europa, sondern auch in anderen Ländern wie Japan, Russland und Südkorea erlassen werden. Dadurch können Hürden für den Marktzugang zu wichtigen Automobilmärkten verringert und der Handel zwischen ihnen erleichtert werden.
Notbrems-Assistenzsysteme stellen mithilfe von Sensoren fest, wenn ein Fahrzeug zu dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auffährt, und warnen den Fahrer. Reagiert der Fahrer nicht rechtzeitig, leitet das System automatisch eine Notbremsung ein, um einen Aufprall zu verhindern oder abzumildern. Besonders wirksam seien solche Systeme in Situationen, in denen sich beispielsweise ein Schwerfahrzeug dem Ende eines Verkehrsstaus nähert und dessen Fahrer nicht rechtzeitig oder gar nicht reagiert. Spurhaltewarnsysteme helfen Fahrern dabei, die Spur zu halten, indem sie eine Warnung abgeben, sobald das Fahrzeug unbeabsichtigt von der Fahrspur abzukommen droht. Diese Einrichtungen eigneten sich insbesondere zur Vermeidung von Unfällen durch Lastkraftwagen, die von der Spur abkommen. Dies sei auf Autobahnen eine wesentliche Ursache für Unfälle mit Personenschäden.
Der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit in Europa widmet sich ein Fachforum des „16. Europäischen Polizeikongresses“ unter der Leitung von Kirsten Lühmann, MdB, Mitglied im Innen- und Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Im Fokus dieses Forums stehen Verkehrsunfallprävention, Verkehrsüberwachung
und Technik.
Der „Europäische Polizeikongress“ ist eine international ausgerichtete Fachkonferenz, die sich als Informationsplattform für Polizeien, Sicherheits- und zivile Behörden versteht. Sie ist nach eigenen Angaben die größte internationale Fachkonferenz für Innere Sicherheit in der Europäischen Union. Jedes Jahr ist die Konferenz über zwei Tage ein Treffpunkt für – nach Angaben des Veranstalters – rund 1.400 Teilnehmer aus 60 Nationen. Aus europäischen Ländern und Gaststaaten nehmen Vertreter der Kriminal- und Schutzpolizeien, der Grenzpolizeien, der Sicherheits- und Nachrichtendienste sowie der Regierungen und Parlamente teil und pflegen hier den gegenseitigen Informationsaustausch.

Abbildung: ProPress Verlagsgesellschaft mbH, Bonn

Abbildung: ProPress Verlagsgesellschaft mbH, Bonn

Auch ein Datensicherheitsproblem: Notbrems-Assistenzsysteme und Spurhaltewarnsysteme für Nutzfahrzeuge

Der „Europäische Polizeikongress“ wird durch die Zeitung „Behörden Spiegel“, die größte deutsche Zeitung für den Öffentlichen Dienst, mit Unterstützung durch Partnerorganisationen realisiert.

Weitere Informationen zum Thema:

European Police Congress
Schutz und Sicherheit im digitalen Raum
16. Europäischer Polizeikongress tagt in Berlin

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Elektronische Gesundheitskarte: EU-Kommission fordert Identitätsprüfung der Versicherten https://www.datensicherheit.de/elektronische-gesundheitskarte-eu-kommission-fordert-identitaetspruefung-der-versicherten https://www.datensicherheit.de/elektronische-gesundheitskarte-eu-kommission-fordert-identitaetspruefung-der-versicherten#respond Thu, 16 Jun 2011 10:42:36 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15076 Centralverband Deutscher Berufsfotografen (CV) begrüßt Klarstellung aus Brüssel

[datensicherheit.de, 16.06.2011] Für seine Forderung, die geplanten Verfahren für die Einführung der „elektronischen Gesundheitskarte“ (eGK) seitens der Krankenkassen in Deutschland zu überarbeiten, erhielt der Centralverband Deutscher Berufsfotografen (CV) jetzt Rückendeckung von der Europäischen Kommission:
Ein Hauptkritikpunkt der Berufsfotografen besteht in der Tatsache, dass eine sichere Identitätsprüfung bei der Anfertigung und Verwendung der Versicherten-Bilder für die eGK mit dem bisher vorgesehen Verfahren nicht gegeben sei. Der CV fühlt sich nun durch eine Klarstellung aus Brüssel bestätigt, die auf die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien drängt. Demnach werden die Krankenversicherungsträger und die Betreiber der eGK verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die personenbezogenen Daten einschließlich der Bilddaten „sachlich richtig und auf dem neuesten Stand“ sind.
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, bis Ende 2011 zehn Prozent der Versicherten mit der eGK auszustatten. Diese wird im Gegensatz zur bisherigen Krankenversichertenkarte aber nicht nur administrative, sondern auch medizinische Daten erhalten, die es besonders zu schützen gilt. Bisher war vorgesehen, dass der Versicherte ein Foto an die Krankenkasse senden soll, aber ohne seine Identität nachweisen zu müssen. Kritiker sehend darin einen Verstoß gegen die europäische Datenschutzrichtlinie „95/46/EG“, da so eine zweifelsfreie Zuordnung des Fotos des Versicherten zu seinen medizinischen Daten nicht möglich ist.
Mit der Klarstellung der Europäischen Kommission sei für alle Beteiligten – Krankenkassen, Leistungserbringer, Bundesministerium für Gesundheit, Aufsichtsbehörden, Datenschützer, Politk und Versicherte – ein wichtiger Meilenstein erreicht. So seien die notwendigen Voraussetzungen der Datensicherheit bei Einführung der eGK geschaffen, meint CV-Geschäftsführer Andreas Gliem. Der CV und seine Mitglieder weisen bereits seit Jahren auf die Unzulässigkeit von Prozessen ohne Identitätsprüfung bei der Lichtbildbeschaffung hin. Unter anderem wandte sich der CV an alle Vorsitzenden und Verwaltungsratsvorsitzenden der Krankenkassen sowie an den Bundesbeauftragten und alle Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Man werde zügig den Ausbau von „Registrierstellen“ vorantreiben, in denen die Versicherten Lichtbilder erstellen lassen können und in denen durch speziell geschultes Personal die Identität geprüft und bestätigt wird. Diese übernehmen in diesem Konzept auch die datenschutzgerechte Weiterleitung an die jeweilige Krankenkasse. Damit befinde sich der CV exakt „auf einer Linie“ mit dem Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar.

Weitere Informationen zum Thema:

CentralVerband Deutscher Berufsfotografen
CV begrüßt Klarstellung aus Brüssel

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Bericht zur Vorratsdatenspeicherung: Bundesdatenschutzbeauftragter bleibt bei grundlegend kritischer Position https://www.datensicherheit.de/bericht-zur-vorratsdatenspeicherung-bundesdatenschutzbeauftragter-bleibt-bei-grundlegend-kritischer-position https://www.datensicherheit.de/bericht-zur-vorratsdatenspeicherung-bundesdatenschutzbeauftragter-bleibt-bei-grundlegend-kritischer-position#comments Wed, 20 Apr 2011 09:00:49 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14939 Peter Schaar sieht viele offene Fragen und nur wenige Antworten im aktuellen Bericht der Europäischen Kommission

[datensicherheit.de, 20.04.2011] Die Europäische Kommission hat am 18. April 2011 ihren Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Sie habe darin Problembereiche der Richtlinie aufgezeigt, auf die auch er, Peter Schaar, immer wieder hingewiesen hätte, so der Bundesdatenschutzbeauftragte in einer Stellungnahme:
Nach Auffassung der Kommission bestehe Änderungsbedarf an der Richtlinie; dies bedeutet laut Schaar, dass die Umsetzung der aktuellen Richtlinienfassung zwangsläufig von vornherein nachbesserungsbedürftig wäre. Insofern bestehe die Bundesjustizministerin zu Recht darauf, erst einmal abzuwarten, wie eine endgültige europäische Regelung aussehen werde.
Schaar sieht in dem Kommissionspapier „augenscheinlich“ einen „Kompromiss“, der versuche, die sehr unterschiedlichen Sichtweisen von Befürwortern und Kritikern der Vorratsdatenspeicherung zu integrieren. Entsprechend undeutlich sei, „wohin die Reise gehen soll“, wobei es sowohl Indizien dafür gebe, dass die Vorratsdatenspeicherung – jedenfalls dem Grunde nach – bestehen bleibe, als auch dafür, dass über das von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger befürwortete Modell des „Quick Freeze“ nachgedacht werde.
Positiv erkennt Schar an, dass die Kommission über eine Verkürzung der Speicherdauer, Konkretisierungen im Bereich der Anforderungen an die Datennutzung sowie weitere Vorgaben zur Stärkung der Datensicherheit und des Datenschutzes nachdenkt. Ebenso begrüßt er die Aussage der Kommission, auch das „Quick-Freeze Verfahren“ noch einmal genauer betrachten zu wollen. Die Kommission sollte laut Schaar nun konkrete Änderungsvorschläge vorlegen und dabei – wie angekündigt – auch besonderes Augenmerk auf datenschutzrechtliche Belange legen. Für das Europäische Parlament eröffne sich die Chance, die Rechte der EU-Bürger zu stärken, indem es einen Schlusspunkt für die umfassende, anlassfreie und langfristige Registrierung des Kommunikationsverhaltens setze. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht indes keinen Anlass, auf Grund dieses Berichts seine grundlegend kritische Position zur Vorratsdatenspeicherung aufzugeben.

Weitere Informationen zum Thema:

Peter Schaar, BfDI, 18.04.2011
Bericht zur Vorratsdatenspeicherung: Viele offene Fragen und nur wenige Antworten

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