Entwurf – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 09 Aug 2019 21:40:38 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 eco untermauert Kritik am Entwurf des neuer Medienstaatsvertrags https://www.datensicherheit.de/eco-kritik-entwurf-neuer-medienstaatsvertrag https://www.datensicherheit.de/eco-kritik-entwurf-neuer-medienstaatsvertrag#respond Fri, 09 Aug 2019 18:15:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34111 5 Kritikpunkte in neuer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren

[datensicherheit.de, 09.08.2019] Nach Einschätzung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. könnten die Regelungen im aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags „innovative mediale Angebote ausbremsen und Internetnutzer zukünftig stark einschränken“. Dies kritisiert der Verband im Rahmen des am 9. August 2019 beendeten Konsultationsverfahrens der Rundfunkkommission der Länder.

Vorgesehene Regulierungen greifen massiv in Autonomie der Nutzer ein

Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags sehe erhebliche Einschränkungen bei der Mediennutzung vor: „Die vorgesehenen Regulierungen greifen massiv in die Autonomie der Nutzer ein und verhindern gleichzeitig neuartige digitale Entwicklungen und Angebote nach Kundenwünschen. Dabei sind innovative Medienplattformen genau darum so erfolgreich, weil sie auf die individuellen Bedürfnisse der Verbraucher eingehen und dabei das mediale Erlebnis in den Mittelpunkt stellen“, erläutert der eco-Vorsitzende, Oliver J. Süme. Der eco benennt fünf Kritikpunkte in seiner neuen Stellungnahme zur Konsultation des Medienstaatsvertrags.

1. Weiterhin keine ausgewogene Lösung zwischen allen Beteiligten

Auch der neue Entwurf des Medienstaatsvertrags zeige leider, „dass die in den Gesprächen und Stellungnahmen geäußerten Kritikpunkte betroffener Verbände und teilweise auch von Unternehmensvertretern selbst, nur sehr einseitig und größtenteils zu Gunsten der Senderunternehmen berücksichtigt wurden“. Nach wie vor sei nicht erkennbar, dass die Rundfunkkommission eine für alle Interessen angemessene, ausgewogene und vor allem innovationsoffene Lösung anstrebt.

2. Unnötig tiefer Eingriff in die Autonomie der Nutzer

Die Vorschriften zur Überblendung von Inhalten schaffen ohne Not eine deutlich schärfere Regulierung und machen Überblendungen und Skalierungen von einem Erlaubnisvorbehalt der einzelnen Sender abhängig. Dabei geht der Entwurf des Staatsvertrags deutlich an den technischen Entwicklungen und Nutzungsgewohnheiten vorbei und bevormundet unnötigerweise den Verbraucher.

3. Privilegierte Auffindbarkeit mit Sicherung der Meinungsvielfalt unvereinbar

Die Vorschriften zur „privilegierten Auffindbarkeit“ einzelner Angebote in Benutzeroberflächen würden insgesamt nicht zur Sicherung der Meinungsvielfalt beitragen. Denn durch eine Privilegierung etablierter und ohnehin schon meinungsstarker Medienunternehmen und Sender würden kleinere Anbieter diskriminiert.

4. Medienstaatsvertrag darf einheitliche Lösungen auf EU-Ebene nicht konterkarieren

Sowohl das EU-Parlament als auch der Rat der EU hätten in der Zwischenzeit der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung) zugestimmt. Durch eine Überschneidung mit diesen Vorschriften drohe der Medienstaatsvertrag an dieser Stelle in einen Konflikt mit europäischem Recht zu geraten.

5. Änderungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag führen zu Rechtsunklarheiten

Wenn der Anwendungsbereich des Jugendmedienschutzstaatsvertags auf nicht in Deutschland ansässige Anbieter ausgeweitet werden soll, sei eine Harmonisierung mit dem Telemediengesetz unbedingt notwendig, um kongruente Regelungen sowie Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERVAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 09.08.2019
STELLUNGNAHME ZUR ÖFFENTLICHEN KONSULTATION DER LÄNDER ZUM ENTWURF EINES MEDIENSTAATSVERTRAGS UND ZU DEN ÄNDERUNGEN IM JMSTV

datensicherheit.de, 01.08.2019
Entwurf des Medienstaatsvertrags in der Kritik / Verbände ANGA, Bitkom, eco und ZVEI fordern faire Wettbewerbsbedingungen

datensicherheit.de, 01.10.2018
eco: Neuer Medienstaatsvertrag darf nicht zum Störfaktor innovativer Geschäftsmodelle werden / Nutzer werden beeinträchtigt, Smart TV und Smart Home Anwendungen verhindert / Regulierung von Intermediären: Offenlegung von Algorithmen gefährdet Unternehmen

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Entwurf des Medienstaatsvertrags in der Kritik https://www.datensicherheit.de/entwurf-medienstaatsvertrags-kritik https://www.datensicherheit.de/entwurf-medienstaatsvertrags-kritik#respond Thu, 01 Aug 2019 20:01:52 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33989 Verbände ANGA, Bitkom, eco und ZVEI fordern faire Wettbewerbsbedingungen

[datensicherheit.de, 01.08.2019] Aus Sicht des Verbands der Kabelnetzbetreiber ANGA, des Digitalverbands Bitkom, des Verbands der Internetwirtschaft eco sowie des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI schränkt nach eigenen Angaben „der Entwurf die Freiheit der Nutzer ein, blockiert Innovationen und greift unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein“.

Regelung zementiert existierende Marktpositionen

Nach dem Entwurf sollten künftig solche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein, die nach Auffassung der Länder besonders wichtig sind.
Nach Ansicht der Wirtschaft zementiere diese Regelung existierende Marktpositionen – neue Anbieter, Start-ups und Nischendienste hätten dabei das Nachsehen. „Leider haben die Länder die Chance vertan, die Intensität der Plattformregulierung deutlich zu reduzieren. Stattdessen halten sie weiter daran fest, neue und immer restriktivere Regeln für Plattformbetreiber und Anbieter von Benutzeroberflächen zu schaffen“, erläutert ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber.

Entwurf des Medienstaatsvertrags führt zur Bevormundung der Verbraucher

Außerdem sehe der Entwurf Einschränkungen bei der Mediennutzung vor. Nutzer könnten künftig keine generelle Einwilligung mehr erteilen, im laufenden Programm über passende Angebote und Programme informiert zu werden. Überblendungen und Skalierungen stünden vielmehr unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender und könnten nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, sollten ohne Erlaubnis der beteiligten Sender gar nicht mehr zulässig sein.
„Der derzeitige Entwurf des Medienstaatsvertrags geht an den bestehenden Nutzergewohnheiten vorbei. Innovative Medienplattformen sind gerade deshalb so erfolgreich, weil sie das Nutzererlebnis radikal in den Mittelpunkt stellen. Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags führt zur Bevormundung der Verbraucher“, warnt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Echter Interessenausgleich für alle Akteure erforderlich

Man brauche eine Medienordnung, die unter den veränderten Rahmenbedingungen der konvergenten Medienwelt einen echten Interessenausgleich für alle Akteure schafft.
„Der neue Medienstaatsvertrag muss Entwicklungsspielräume für innovative Angebote zulassen, die auch in einem international geprägten Wettbewerbsumfeld bestehen können. Die Autonomie von Nutzern sollte möglichst wenig eingeschränkt werden, denn sonst werden sie sich sicherlich in Zukunft gänzlich von den klassischen Angeboten abwenden“, so eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme.

Für einen souveränen Umgang der Nutzer mit den Empfangsgeräten ihrer Wahl

Angesichts eines international geprägten Medienwettbewerbs forderten die Verbände eine grundlegende Überarbeitung des geplanten Medienstaatsvertrags. Dieser müsse faire Wettbewerbsbedingungen und Entwicklungsspielraum für innovative Angebote sicherstellen. Er müsse unbürokratisch und effizient umsetzbar sein, und die Autonomie der Zuschauer in den Mittelpunkt stellen.
„Der geplante Medienstaatsvertrag verliert sich in rückwärtsgewandten, kleinteiligen Vorgaben, die den Zuschauer bevormunden und erheblich in den Wettbewerb eingreifen. Dies schadet der Innovationskraft des Medien- und Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Medienpolitik sollte vielmehr den Weg ebnen für eine vielfältige und bunte Medienlandschaft, und den souveränen Umgang der Nutzer mit den Empfangsgeräten ihrer Wahl gewährleisten“, fordert Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom auf YouTube, 30.07.2019
Was steckt hinter dem „Medienstaatsvertrag“?

datensicherheit.de, 01.10.2018
eco: Neuer Medienstaatsvertrag darf nicht zum Störfaktor innovativer Geschäftsmodelle werden

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Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-entwurf-eu-urheberrechtsrichtlinie https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-entwurf-eu-urheberrechtsrichtlinie#comments Sun, 24 Jun 2018 11:30:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27683 Mit Upload-Filtern würde die EU erstmals die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur überschreiten

[datensicherheit.de, 24.06.2018] Laut einer Meldung des Branchenverbands Bitkom verhandelt die EU verhandelt derzeit eine neue Richtlinie zum Urheberrecht. Am 20. Juni 2018 stimmte der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament über den Richtlinienentwurf ab und stellte damit die Weichen für die finalen Verhandlungen im Ministerrat – in die falsche Richtung, wie viele Kritiker in ihren Kommentaren meinen. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom würde der aktuelle Richtlinienentwurf die freie Kommunikation im Internet massiv einschränken und die Digitalwirtschaft Europas langfristig schädigen.

Zensur als stärkste Keule des Gesetzgebers

„Die EU will Upload-Filter einführen und überschreitet damit erstmals die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur“, kritisiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder diese Pläne.
Laut EU-Vorschlag sollten Internetplattformen sämtliche Inhalte einzelner Internetnutzender bereits vor dem Hochladen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hin prüfen und bei potenziellen Rechtsverletzungen maschinell blockieren – egal ob Text, Bild, Musik oder Video.
Von der Maßnahme betroffen wären unzählige Plattformen, die Inhalte Dritter speichern. Der Geltungsbereich beginne bei Foren, in denen sich z.B. Patienten über bestimmte Krankheitsbilder oder Hobbybastler über die neuesten Tricks und Kniffe austauschten, und reiche bis zu den großen Sozialen Netzwerken wie facebook und YouTube.
„Wir reden hier nicht über die Bekämpfung von schwerster Kriminalität oder Terrorismus, diesmal geht es um das Urheberrecht. Zensur ist die stärkste Keule des Gesetzgebers. Die sollte er in diesem Fall im Schrank lassen und sich auf andere Maßnahmen konzentrieren, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen“, fordert Dr. Rohleder.

Kritik auch an Schrankenregelung zum Text-and-Data-Mining…

Gleichermaßen kritisch sieht der Bitkom nach eigenen Angaben die geplante Schrankenregelung zum Text-and-Data-Mining. Data Mining beschreibe die Analyse von Daten mit dem Ziel, Muster und neue Zusammenhänge zu erkennen, zum Beispiel in der medizinischen Diagnose.
„Für die Weiterentwicklung der Schlüsseltechnologie Künstlicher Intelligenz ist Data Mining der wichtigste Grundbaustein. Mit der Beschränkung beim Data Mining führt der Richtlinienentwurf die Vorhaben zur Förderung von KI ad absurdum“, erläutert Dr. Rohleder.
Bisher sei es strittig gewesen, ob entsprechende Analysen von frei verfügbaren Inhalten im Internet urheberrechtlich einer Vervielfältigung gleichkommen und damit einer Erlaubnis durch den Urheber bedürfen. Der Richtlinienentwurf solle nun Klarheit schaffen, jedoch unter anderem mit der Einschränkung eines sogenannten Rechtevorbehalts. Aus Bitkom-Sicht wäre der automatisierten Webanalyse damit nicht geholfen, da eine entsprechende Nutzung im Bereich Künstlicher Intelligenz verhindert würde.

… und am Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Darüber hinaus plane die EU, ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen, wie es in Deutschland im Grundsatz bereits gelte. Danach müssten beispielsweise Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen die Verlage vergüten.
Dr. Rohleder: „Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht. Das Leistungsschutzrecht schränkt den Informationsfluss im Internet ein und schadet vor allem nationalen und regionalen Medienangeboten und Tech-Startups.“

Richtlinienentwurf geht in die völlig falsche Richtung

Auch die Regelungen zum Urhebervertragsrecht im Richtlinienentwurf schießen aus Bitkom-Sicht „über das Ziel hinaus“. So sollen demnach beispielsweise alle neuen Rechte im Vertragsverhältnis zwischen Urheber und Verwerter auch für die Softwarebranche gelten. Damit würde in die Vertragsfreiheit einer Branche eingegriffen, ohne dass Regelungsbedarf bestehe.
„Der Richtlinienentwurf geht in die völlig falsche Richtung. Anstatt die Grundlagen für neue digitale Geschäftsmodelle der Zukunft zu schaffen, will er überkommene Geschäftsmodelle von gestern schützen. Und dafür opfert er die Grundprinzipien des freien Internets und stellt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Frage“, warnt Dr. Rohleder.

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Fluggastdatengesetz: Entwurf im Sinne der Reisebranche entschärft https://www.datensicherheit.de/fluggastdatengesetz-entwurf-im-sinne-der-reisebranche-entschaerft https://www.datensicherheit.de/fluggastdatengesetz-entwurf-im-sinne-der-reisebranche-entschaerft#respond Thu, 02 Mar 2017 16:37:24 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26405 Deutscher ReiseVerband meldet Erfolg seiner politischen Mitwirkung

[datensicherheit.de, 02.03.2017] Nach einer Mitteilung des DRV Deutscher ReiseVerband e.V. trägt dessen politische Arbeit Früchte – das Bundeskabinett hat demnach einen Entwurf für ein Fluggastdatengesetz verabschiedet, in dem die Bundesregierung der vom DRV vorgetragenen Kritik bei der Erfassung der Passagierdaten Rechnung trägt.

Begrenzte Datenweitergabe

Wenn Unternehmen Flüge buchen oder an der Ausstellung von Flugscheinen beteiligt sind, müssten sie bestimmte Daten rechtzeitig an die Sicherheitsbehörden weitergeben. Aber diese Pflicht zur Datenweitergabe betreffe laut aktuellem Gesetzentwurf nur die reinen Buchungsdaten. Das seien die zur Durchführung eines Fluges erhobenen Daten wie Buchungscode, Vor- und Nachname.
Weitere Daten wie z.B. Angaben zum Sitzplatz, Gepäck oder zu Mitreisenden müssten nicht weitergeleitet werden. Es bestehe auch keine Pflicht, zusätzliche technische Strukturen für die Datenübertragung zu schaffen.

Gesetzentwurf im Sinne der Reisebranche verbessert

„Der inzwischen vorliegende Gesetzentwurf ist im Sinne der Reisebranche verbessert worden. Wir hatten als DRV erhebliche Bedenken zum vorausgegangenen Referentenentwurf angemeldet“, kommentiert DRV-Präsident Norbert Fiebig. Er sei froh, dass „diese gehört und berücksichtigt wurden“. Der DRV unterstütze die Zielsetzung, die Sicherheit für Flugreisende zu erhöhen, setze sich aber zugleich für „praxistaugliche Lösungen“ ein.
Wäre es bei der ursprünglichen Formulierung geblieben, so Fiebig, „wären Reisebüros und Reiseveranstalter in der Praxis gezwungen worden, für Flugbuchungen 19 verschiedene Datensätze abzuprüfen und die ihnen vorliegenden Informationen zum Passagier einzutragen“. Dies hätte den Aufwand für Flugbuchungen erheblich gesteigert. Nun werde diese deutliche Mehrbelastung von Reisebüros und Reiseveranstaltern beim Flugverkauf voraussichtlich vermieden.

Hintergrund: Das Fluggastdatengesetz

Das Fluggastdatengesetz soll der Umsetzung der sogenannten EU-PNR-Richtlinie (EU 2016/681) dienen. PNR steht dabei für „Passenger Name Record“ und umfasst laut DRV persönliche Angaben von Fluggästen. Die Richtlinie erlaube es den Mitgliedstaaten, Fluggastdaten zu Zwecken der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung zu sammeln und auszuwerten.
Der DRV hatte nach eigenen Angaben das europäische Gesetzgebungsverfahren von Beginn an, d.h. ab 2011, aktiv und intensiv begleitet, um sicherzustellen, dass es für die Reisebranche zu praxisgerechten Lösungen kommt.

Die weitere Entwicklung

Der Gesetzestext werde nun dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Der DRV will sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass der Bundestag dem Ansatz der Bundesregierung folgt und es zu keiner Mehrbelastung von Reisebüros und Reiseveranstaltern kommt.
Um die Richtlinie fristgerecht umzusetzen, müsse ein „straffer Zeitplan“ eingehalten werden. Dem Bundestag bleibe allerdings nur wenig Zeit vor der Sommerpause und der Bundestagswahl im September 2017, um seine Beratungen abzuschließen. Nur wenn dies gelingt, könne die Richtlinie fristgerecht umgesetzt werden. Dann würde das Fluggastdatengesetz planmäßig am 25. Mai 2018 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 14.04.2016
EU-Parlament hat Passagier-Richtlinie endgültig verabschiedet

datensicherheit.de, 29.04.2012
Fünf Jahre Speicherung von Fluggastdaten: Peter Schaar kritisiert Entscheidung der EU-Innenminister

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KRITIS-Verordnung: Referenten-Entwurf zur Kommentierung vorgelegt https://www.datensicherheit.de/kritis-verordnung-referenten-entwurf-zur-kommentierung-vorgelegt https://www.datensicherheit.de/kritis-verordnung-referenten-entwurf-zur-kommentierung-vorgelegt#respond Tue, 23 Feb 2016 22:45:41 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25151 TeleTrusT begrüßt Ansatz, sieht aber Nachbesserungsbedarf

[datensicherheit.de, 23.02.2016] Nach einer Meldung des TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. hat das Bundesministerium des Innern den Referenten-Entwurf einer „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ veröffentlicht und einschlägige Verbände zur Kommentierung aufgerufen. Im Vorfeld der für Anfang März 2013 angesetzten Anhörung äußern die TeleTrusT-Fachgremien ihre grundsätzliche Zustimmung, sehen aber Nachbesserungsbedarf.

Erster Schritt der Umsetzung

Mit der „KRITIS“-Verordnung werde §10 des BSI-Gesetzes in einem ersten Schritt umgesetzt. Für die Bestimmung Kritischer Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Wasser, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Ernährung würden relevante Anlagekategorien definiert und mit Schwellenwerten, korrespondierend mit dem jeweiligen Versorgungsgrad, versehen, erläutert TeleTrusT.

4 Anmerkungen zur „KRITIS“-Verordnung

Im Rahmen der aktuellen Anhörung der Verbände und Fachkreise merkt TeleTrusT nach eingehender Erörterung des Entwurfes durch die internen Arbeitsgruppen insbesondere die folgenden Punkte an:

  1. Die Zugrundelegung der „500.000er-Regel“ für die Schwellenwerte wird als kritisch betrachtet.
    Diese Regel basiere auf der Annahme, dass Ausfälle mit weniger betroffenen Haushalten technisch und organisatorisch aufgefangen werden könnten. Seien im konkreten Fall also 500.000 Haushalte betroffen, könne ein weiterer, ernster Vorfall nicht einmal teilweise abgefangen werden.
    TeleTrusT regt an, die Schwellenwerte um einen geeigneten Sicherheitspuffer zu ergänzen.
  2. Der Benennung absoluter Zahlen für Schwellenwerte lässt eine qualitative Berücksichtigung möglicher „Domino-Effekte“ außer acht.
    Wie ein europaweiter Stromausfall von 2006 gezeigt habe, könne durch Abschalten einer einzigen, eher weniger wichtigen Leitung das Gesamtsystem massiv beeinträchtigt sein. Neuere Untersuchungen und Modellberechnungen zeigten, dass Angriffe auf kleine Bereiche einer komplexen Infrastruktur durch Kaskadeneffekte die Gesamtstruktur beeinflussen könnten.
    Daher regt TeleTrusT an, in der Rechtsverordnung auch die Kumulation von sicherheitskritischen Ereignissen zu berücksichtigen.
  3. Das für die Anlagenkategorie „Standortkopplung“ zugrundegelegte Datenvolumen auf Basis des wichtigsten, und – gemessen am Datendurchsatz – weltweit größten Internetknotenpunkts (DE-CIX), erscheint für die Betrachtung für ITK Unternehmen zu hoch.
    Da über den Internetknotenpunkt nicht nur der inländische, sondern auch der internationale Datenverkehr prozessiert werde, sei das Anwenden des Datenvolumens des DE-CIX auf industrielle und/oder unternehmensinterne Datenverbindungen nicht plausibel.
    TeleTrusT regt an, die Berechnungsgrundlage zur Festlegung der kritischen Betreiber zu revidieren.
  4. Im Referentenentwurf bleibt unklar, inwieweit moderne Telekommunikationsanwendungen wie IP-Telefonie eingeschlossen sind.
    Derzeit brächten alle Telekommunikationsdienstleister moderne IP-Telefonie als Basisprodukte auf den Markt. Auch über diese Dienste müssten Notrufe erreichbar sein. Daher sollten sie im Fokus der Betrachtung kritischer Infrastrukturen sein.
    TeleTrusT regt an, klarzustellen, inwieweit die IP-basierten Sprach- und Telefoniedienste in der Rechtsverordnung berücksichtigt werden.
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ULD SH vom Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz maßlos enttäuscht https://www.datensicherheit.de/uld-sh-koalitionsentwurf-beschaeftigtendatenschutz-masslos-enttaeuscht https://www.datensicherheit.de/uld-sh-koalitionsentwurf-beschaeftigtendatenschutz-masslos-enttaeuscht#comments Tue, 15 Jan 2013 17:09:03 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21284 Gesetzestext bringt weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit, kritisiert Thilo Weichert

[datensicherheit.de, 15.01.2013] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH) bezeichnet den am vergangenen Wochenende von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegten Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzrecht als große Enttäuschung:
Dieser orientiere sich maßgeblich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der damals wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit, aber insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt worden sei. Die Verbesserungen seien marginal, etwa die Streichung der verfassungswidrigen Einschränkung des Petitionsrechtes von Arbeitnehmern.
Die Vorstellung dieses Entwurfs in der Öffentlichkeit sei unter der verkürzenden, wenn nicht falschen Botschaft, heimliches Videografieren werde künftig im Betrieb verboten, erfolgt. Angesichts der Kritik der letzten zwei Jahre habe sich die Regierungskoalition bisher als „beratungsresistent“ erwiesen. Dort, wo aus Praktikabilitätsgründen Datenschützer bereit gewesen seien, Zugeständnisse zu machen, etwa bei einer Konzernklausel, sei auf eine kompensatorische Aufnahme von Schutzregelungen verzichtet worden.
Dieser Gesetzestext bringe, nicht zuletzt wegen seiner „wortreichen Placeboregelungen“, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit, stellt Thilo Weichert, Leiter des ULD, hierzu fest. Das Versprechen der Koalitionsvereinbarung, den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, werde so nicht umgesetzt. Wer praktisch zwei Jahre alle Diskussionsbeiträge ausgesessen habe, dürfe diesen Entwurf nun nicht „im Schnelltempo durchwinken“. Dafür sei das Anliegen des Beschäftigtendatenschutzes viel zu wichtig, betont Weichert.
Die weitgehend weiterhin gültige Kritik des ULD SH am ursprünglichen Regierungsentwurf ist online nachzulesen.

Weitere Informationen zum Thema:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, 12.10.2010
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

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Aktueller EU-Verordnungsentwurf für den Datenschutz: BITKOM fordert Nachbesserungen https://www.datensicherheit.de/aktueller-eu-verordnungsentwurf-fuer-den-datenschutz-bitkom-fordert-nachbesserungen https://www.datensicherheit.de/aktueller-eu-verordnungsentwurf-fuer-den-datenschutz-bitkom-fordert-nachbesserungen#respond Wed, 25 Jan 2012 17:03:13 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19651 Modernisierung statt Verschärfung sollte Freiheitsrechte und Schutzbedarf im Internet in Einklang bringen

[datensicherheit.de, 25.01.2012] Der BITKOM spricht sich für eine Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa aus und fordert Verbesserungen an dem am 25. Januar 2012 vorgelegten Entwurf für eine EU-Datenschutzverordnung:
Es sei höchste Zeit, den Datenschutz EU-weit zu harmonisieren, so BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Der am 25. Januar 2012 vorgelegte Verordnungsentwurf sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem international einheitlich hohen Datenschutzniveau. Das Internet und moderne Geschäftsmodelle machten an den Grenzen Deutschlands nun mal nicht Halt.
Als besonders positiv bewertet es der BITKOM, dass der Entwurf eine stärkere Abstimmung der europäischen Datenschutzbehörden vorsieht, damit die neuen Vorschriften einheitlich ausgelegt werden. Zudem setze die Kommission auf die Selbstregulierung der Wirtschaft als Ergänzung zu Gesetzen und stärke die betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Kritik hingegen übt BITKOM an der Ausweitung des Einwilligungsprinzips, wodurch Internetnutzer künftig in zahlreichen Einzelfällen eine jeweils gesonderte Zustimmung zur Datenverarbeitung geben müssen. Es sei nur auf den ersten Blick verbraucherfreundlich, für alles und jedes eine gesonderte Einwilligung zu verlangen, und sei es noch so nachrangig, erklärt Professor Kempf. Mit einem solchen Ansatz würde das Web indes zu einem „Hindernisparcours“ umgebaut. Zwar seien einige problematische Vorgaben aus ersten Entwürfen offenbar überarbeitet worden, insgesamt würden die Bedingungen für die Datenverarbeitung jedoch erschwert. Was wir bräuchten, sei laut Professor Kempf keine Verschärfung des europäischen Datenschutzrechts über das in Deutschland geltende, ohnehin sehr hohe Niveau hinaus – wir bräuchten eine Modernisierung, die Freiheitsrechte und Schutzbedarf im Internet in Einklang bringe. Die jetzt vorgelegte Verordnung schieße in vielen Bereichen über das Ziel hinaus.
Dem BITKOM zufolge sollte die EU-Gesetzgebung noch stärker dazu genutzt werden, neben den Rechten der Bürger auch den EU-Binnenmarkt zu stärken. Dies sei wichtig, um innerhalb Europas einen gleichberechtigten Wettbewerb zu schaffen und europäischen Datenschutz-Vorstellungen auch international Bedeutung zu verschaffen – dieser Ansatz kommt dem BITKOM bisher zu kurz. Wir bräuchten einen ausgewogenen Rechtsrahmen, der Freiheit für Innovationen und unternehmerisches Handeln lasse und gleichzeitig Grenzen setze, um Missbrauch von Daten zuverlässig zu verhindern, schließt Professor Kempf.

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De-Mail-Gesetz: Bundesregierung beschließt Entwurf https://www.datensicherheit.de/de-mail-gesetz-bundesregierung-beschliesst-entwurf https://www.datensicherheit.de/de-mail-gesetz-bundesregierung-beschliesst-entwurf#comments Thu, 14 Oct 2010 12:10:17 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13395 secunet begrüßt Rechtsrahmen für vertrauenswürdige De-Mail-Dienste im Internet

[datensicherheit.de, 14.10.2010] De-Mail sorge laut Dr. Rainer Baumgart, Vorstandsvorsitzender der secunet Security Networks AG, für „Vertraulichkeit und Verbindlichkeit im elektronischen Datenverkehr“:
Kommunikationspartner könnten mit De-Mail eindeutig identifiziert werden, Versand und Empfang würden nachweisbar und verbindlich. Damit ließen sich zukünftig per E-Mail auch Vorgänge abbilden, für welche dieses Medium bisher nicht geeignet erschienen sei.
Ab 2011 soll „De-Mail“ den sicheren Austausch von Daten und Dokumenten wie Rechnungen, Kontoauszügen oder Verwaltungsbescheiden über das Internet erheblich vereinfachen. Die Übertragung werde zum Schutz der Inhalte gegen Auslesen und Veränderung stets verschlüsselt erfolgen. Um der sicheren Identifikation Rechnung zu tragen, müssten sich natürliche oder juristische Personen bei der Eröffnung eines Benutzerkontos zum Beispiel durch Vorlage eines Personalausweises legitimieren. Durch sichere Versand- und Empfangsnachweise ergäben sich weitere Vorteile gegenüber der bisherigen E-Mail, so secunet.

Weitere Informationen zum Thema:

heise online, 13.10.2010
Bundeskabinett verabschiedet De-Mail-Gesetzentwurf

datensicherheit.de, 08.08.2010
Deutscher Anwaltverein und Deutscher Notarverein nehmen Abstand von De-Mail-Projekt / DAV und DNotV bezweifeln Nutzen sowie Sicherheit und kritisieren Kosten

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