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Aktuelles, Experten - Samstag, Oktober 1, 2011 22:01 - noch keine Kommentare
ELENA-Nachfolge: Einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung geplant
Peter Schaar begrüßt Löschung aller „ELENA“-Daten und Aufhebung der Meldepflicht für Arbeitgeber
[datensicherheit.de, 01.10.2011] Peter Schaar begrüßt, dass das Gesetz die unverzügliche Löschung aller im Zusammenhang mit dem „ELENA“-Verfahren entstandenen Daten vorsieht und die Meldepflicht der Arbeitgeber aufhebt. In der Datenbank seien bereits mehr als 700 Millionen Datensätze gespeichert. Den Löschprozess werde er begleiten und den von ihm treuhänderisch verwalteten Datenbank-Hauptschlüssel, mit dem bislang die Verschlüsselung der „ELENA“-Datenbank sichergestellt wurde, unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes löschen.
Das „ELENA“-Verfahren, bei dem Arbeitgeber seit Januar 2010 Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Speicherstelle übermittelt hatten, war von der Bundesregierung im Juli 2011 wegen der nicht ausreichenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur gestoppt worden.
Zur Ankündigung der Bundesregierung, nun ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung entwickeln zu wollen, erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass auch bei einem etwaigen neuen Verfahren der Datenschutz gewährleistet sein müsse. weiterlesen…