ELENA – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 16 Apr 2012 16:00:14 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 ELENA-Daten wurden komplett gelöscht https://www.datensicherheit.de/elena-daten-wurden-komplett-geloescht https://www.datensicherheit.de/elena-daten-wurden-komplett-geloescht#respond Mon, 16 Apr 2012 16:00:14 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19984 Peter Schaar hat sich von der ordnungsgemäßen Durchführung überzeugt

[datensicherheit.de, 16.04.2012] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat sich nach dem Stopp des ELENA-Verfahrens nach eigenen Angaben davon überzeugt, dass sämtliche personenbezogene Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des „ELENA“-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 wurden bereits wenige Tage später sämtliche Schlüssel für die „ELENA“-Daten durch den BfDI vernichtet, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte. Damit galten zwar die „ELENA“-Daten juristisch bereits als gelöscht – gleichwohl hatten sich alle am „ELENA“-Verfahren Beteiligten darauf verständigt, die Daten auch physikalisch zu löschen, auch wenn keine Möglichkeit der Entschlüsselung mehr bestand. Zu diesem Zweck wurden Verfahren entwickelt, die den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse entsprechen, um die Daten sowohl bei der Zentralen Speicherstelle als auch bei der Registratur Fachverfahren sicher zu löschen.
Der BfDI habe sich jetzt davon überzeugen können, dass die Löschung der „ELENA“-Daten erfolgreich durchgeführt worden sei und diese auch physikalisch nicht mehr vorhanden seien.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 16.04.2012
Alle ELENA-Daten sind gelöscht !

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Löschung der ELENA-Daten: Komplexer Prozess durch Bundesdatenschutzbeauftragten gestartet https://www.datensicherheit.de/loeschung-der-elena-daten-komplexer-prozess-durch-bundesdatenschutzbeauftragten-gestartet https://www.datensicherheit.de/loeschung-der-elena-daten-komplexer-prozess-durch-bundesdatenschutzbeauftragten-gestartet#respond Thu, 08 Dec 2011 16:24:24 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19499 Datenbankhauptschlüssel des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis wurde bereits gelöscht

[datensicherheit.de, 08.12.2011] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat den Datenbankhauptschlüssel des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gelöscht:
Nur mit diesem digitalen Schlüssel sei der Zugriff auf die verschlüsselt gespeicherten Entgeltdaten von mehr als 35 Millionen Arbeitnehmern möglich gewesen. Unter Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik wurde der Datenbankhauptschlüssel gelöscht. Die als Träger des digitalen Schlüssels verwendeten Chipkarten seien überschrieben worden und würden geschreddert.
Damit sei nach dem Stand der Technik sichergestellt, dass niemand mehr auf die ELENA-Datenbank zugreifen könne. Der erste Schritt auf dem Weg zur endgültigen Löschung aller ELENA-Datensätze sei nun getan, so Peter Schaar. Er werde darauf achten, dass im Rahmen des nun folgenden komplexen Löschprozesses sämtliche in der Datenbank sowie in anderen Verfahrenskomponenten gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem ELENA-Verfahren vollständig gelöscht würden. Der BfDI ist mit der Löschung des von ihm verwalteten Datenbankhauptschlüssels seiner Pflicht aus dem am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises nachgekommen. Das Gesetz verpflichtet die beteiligten Institutionen zur unverzüglichen Löschung aller im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren entstandenen Daten und hebt die Meldepflicht der Arbeitgeber auf. Seit dem 5. Dezember 2011 nimmt die ZSS keine Meldungen der Arbeitgeber für das ELENA-Verfahren mehr an. In den kommenden Wochen soll die endgültige Löschung aller weiteren im Rahmen des ELENA-Verfahrens angefallenen personenbezogenen Daten folgen.

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Offizielle Einstellung des ELENA-Verfahrens zum 3. Dezember 2011 https://www.datensicherheit.de/offizielle-einstellung-des-elena-verfahrens-zum-3-dezember-2011 https://www.datensicherheit.de/offizielle-einstellung-des-elena-verfahrens-zum-3-dezember-2011#respond Fri, 02 Dec 2011 17:19:15 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19478 Alle bisher gespeicherten Daten sollen unverzüglich gelöscht werden

[datensicherheit.de, 02.12.2011] Laut einer aktuellen Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) am 2. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet – damit tritt es am 3. Dezember 2011 in Kraft:
Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht.
Es sei gut, dass ELENA noch vor Jahresende 2011 endgültig aufgehoben werde, so der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler. Dies sei vor allem für die durch ELENA besonders belasteten kleinen und mittleren Unternehmen eine gute Nachricht. Jetzt gelte es, aus den bislang gesammelten Erfahrungen zu lernen und künftig ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren müsse jedoch vermieden werden.

Weitere Informationen zum Thema:

ELENA
Website für das ELENA-Verfahren

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ELENA-Verfahren: Einstellung offenbar noch vor Jahresende 2011 https://www.datensicherheit.de/elena-verfahren-einstellung-offenbar-noch-vor-jahresende-2011 https://www.datensicherheit.de/elena-verfahren-einstellung-offenbar-noch-vor-jahresende-2011#respond Sat, 05 Nov 2011 16:38:13 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=16102 Gesetz zur Aufhebung hat am 4. November 2011 den Bundesrat passiert

[datensicherheit.de, 05.11.2011] Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat am 4. November 2011 den Bundesrat passiert:
Damit sei der Weg frei, um das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende 2011 einzustellen. Die Einstellung sei eine gute Nachricht, vor allem für die durch ELENA besonders belasteten kleinen Unternehmen, so der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler. Die Wirtschaft werde von der zuletzt bestehenden Doppelbelastung durch Papierbescheinigungen und elektronische Meldungen befreit. Es biete sich nun die Chance, aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen zu lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren müsse vermieden werden.
Das ELENA-Verfahren regelt die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle. Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind die Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit – es werden dann keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht.

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ELENA-Nachfolge: Einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung geplant https://www.datensicherheit.de/elena-nachfolge-einfacheres-und-unbuerokratisches-meldeverfahren-in-der-sozialversicherung-geplant https://www.datensicherheit.de/elena-nachfolge-einfacheres-und-unbuerokratisches-meldeverfahren-in-der-sozialversicherung-geplant#respond Sat, 01 Oct 2011 20:01:27 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15839 Peter Schaar begrüßt Löschung aller „ELENA“-Daten und Aufhebung der Meldepflicht für Arbeitgeber

[datensicherheit.de, 01.10.2011] Peter Schaar begrüßt, dass das Gesetz die unverzügliche Löschung aller im Zusammenhang mit dem „ELENA“-Verfahren entstandenen Daten vorsieht und die Meldepflicht der Arbeitgeber aufhebt. In der Datenbank seien bereits mehr als 700 Millionen Datensätze gespeichert. Den Löschprozess werde er begleiten und den von ihm treuhänderisch verwalteten Datenbank-Hauptschlüssel, mit dem bislang die Verschlüsselung der „ELENA“-Datenbank sichergestellt wurde, unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes löschen.
Das „ELENA“-Verfahren, bei dem Arbeitgeber seit Januar 2010 Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Speicherstelle übermittelt hatten, war von der Bundesregierung im Juli 2011 wegen der nicht ausreichenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur gestoppt worden.
Zur Ankündigung der Bundesregierung, nun ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung entwickeln zu wollen, erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass auch bei einem etwaigen neuen Verfahren der Datenschutz gewährleistet sein müsse. Dabei dürfe es keine Abstriche geben. Wichtig sei ihm insbesondere, den Umfang der personenbezogenen Daten so gering wie möglich zu halten – eine Datenspeicherung auf Vorrat dürfe es nicht geben. Von zentraler Bedeutung sei auch, dass die Betroffenen soweit wie möglich die Kontrolle über ihre Daten behielten und dass Auskunfts- und Berichtigungsansprüche von Anfang an gewährleistet würden.
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen für ein Nachfolgeverfahren seien den nachfolgenden Eckpunkten zu entnehmen:

  1. Erforderlichkeit und Datensparsamkeit
    Im Sinne der Datensparsamkeit sollte der Umfang der personenbezogenen
    Daten so gering wie möglich bleiben. Das Verfahren sollte so gestaltet
    werden, dass nur die für den konkreten Zweck erforderlichen Daten
    erhoben und anlassbezogen verarbeitet werden. Zu vermeiden sei auch,
    dass Daten von Personen gesammelt würden, die das System mit an
    Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nutzen würden (also keine
    Vorratsspeicherung).
  2. Einkommensbegriff vereinheitlichen – Daten reduzieren
    Die Vielfalt der im Sozialrecht verwendeten Einkommensbegriffe habe eine
    hohe Komplexität der Verfahrensanforderungen zur Folge und mache
    umfangreiche einkommensrelevante Angaben erforderlich. Im Interesse des
    Bürokratieabbaus und der Datensparsamkeit sollten diese
    Einkommensbegriffe mit dem Ziel ihrer Reduzierung und Vereinheitlichung
    überprüft werden.
  3. Strikte Zweckbindung
    Die im Rahmen des Verfahrens erhobenen und verarbeiteten Daten müssten
    einer strikten Zweckbindung unterworfen werden. Ihre Verwendung sei
    durch eine spezialgesetzliche Regelung auf die Sozialbehörden zu
    beschränken. Diese Zweckbindung sei technisch und organisatorisch
    abzusichern.
  4. Datenverarbeitung unter Kontrolle der Betroffenen
    Es sollte angestrebt werden, dass die Betroffenen soweit wie möglich die
    Kontrolle über ihre Daten behielten.
  5. IT-Sicherheit
    Die zur Absicherung der personenbezogenen Daten zu treffenden
    technischen und organisatorischen Maßnahmen müssten der hohen
    Sensibilität der Sozialdaten entsprechen und sich am Stand der Technik
    orientieren, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen eindeutige
    Identifizierung aller Verfahrensbeteiligten, Verschlüsselung und
    Protokollierung. Soweit Daten an zentraler Stelle zusammengeführt werden
    sollten, müssten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für
    Telekommunikationsdaten berücksichtigt werden.
  6. Verfahren bürgerfreundlich gestalten
    Das Verfahren sei so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Dazu
    gehöre, dass eine Antragstellung des Bürgers einfach,
    datenschutz-/-sicherheitsgerecht und zügig erfolgen könne. Dazu gehöre
    auch, dass für den Bürger transparent werde, welche Daten über ihn
    gespeichert, übermittelt und genutzt werden und zu welchem Zweck dies
    geschieht.
  7. Auskunftsanspruch der Bürger realisieren
    Die Rechte der Betroffenen (insbesondere Auskunfts- und
    Berichtigungsansprüche) seien zu gewährleisten. Entsprechende
    Vorkehrungen müssten bereits in der Verfahrenskonzeption berücksichtigt
    werden.
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ELENAs jähes Ende: Knallende Sektkorken, Kritik an der Hüh-Hott-Politik und Forderung nach Rechtsklarheit https://www.datensicherheit.de/elenas-jaehes-ende-knallende-sektkorken-kritik-an-der-hueh-hott-politik-und-forderung-nach-rechtsklarheit https://www.datensicherheit.de/elenas-jaehes-ende-knallende-sektkorken-kritik-an-der-hueh-hott-politik-und-forderung-nach-rechtsklarheit#respond Tue, 19 Jul 2011 20:07:12 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15313 Reaktionen des FoeBuD, des BITKOM und des BfDI

[datensicherheit.de, 19.07.2011] Freude über das Ende der „Datenkrake“, aber auch die Notwendigkeit der weiteren Aufmerksamkeit hinsichtlich unverhältnismäßiger zentraler Datensammlungen kennzeichnet die Reaktion des FoeBuD. Mit Blick auf die bereits getätigten Investitionen der Wirtschaft und den Aufwand für den „Rückbau“ kritisiert der BITKOM die „ Hüh-Hott-Politik der Bundesregierung“, gibt sich aber prinzipiell als Befürworter eines elektronischen Entgeltnachweises, der nach Ansicht des Verbandes im laufenden Betrieb hätte verbessert werden können. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fordert angesichts der bereits gespeicherten Datenmengen und der Meldepflichten der Arbeitgeber schnellstmöglich Rechtsklarheit für alle Beteiligten.

  • Zur Erledigung der „Datenkrake ELENA“ dankt der FoeBuD e.V. für die Unterstützung und kündigt an, zur Feier „die Sektkorken knallen“ zu lassen. Denn damit sei die Verfassungsbeschwerde des FoeBuD gegen ELENA vom März 2010 letztlich noch vor der Verhandlung in Karlsruhe erfolgreich. An dieser Verfassungsbeschwerde hatten sich innerhalb von zwei Wochen über 22.000 Mitkläger beteiligt. Über ein Jahr lang habe die Bundesregierung die Probleme mit ELENA verschleppt, nun habe sie „die Reißleine ziehen“ müssen, so Rena Tangens vom FoeBuD. Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der gemeinsam mit dem Kölner Anwalt für IT-Recht Dominik Boecker die Verfassungsbeschwerde für den FoeBuD eingereicht hat, bedauert indes, dass lediglich ein technischer Grund angegeben und nicht auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verfahren der Übermittlung von Lohndaten an die zentrale Speicherstelle beim Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung eingegangen wurde. Auch sei das Vorgehen, alle wichtigen Daten der Bundesbürger in zentralen elektronischen Dateien zu sammeln, damit laut FoeBuD nicht vom Tisch – trotz des aktuellen Erfolges bei ELENA sei also weiterhin höchste Wachsamkeit angezeigt, damit nicht ein Ersatz für dieses unverhältnismäßige Verfahren „durch die kalte Küche“ wieder eingeführt werde. Der FoeBuD werde die zukünftige Entwicklung daher auf jeden Fall aufmerksam begleiten.
  • Scharfe Kritik an dem Stopp des elektronischen Entgeltnachweises und der „Hüh-Hott-Politik der Bundesregierung“ übt der Verband BITKOM. Der Praxisbetrieb von ELENA habe keinerlei Erkenntnisse zutage gefördert, die nicht vor dem Start dieses Systems bekannt gewesen wären. Es erstaune, dass man mit großem Aufwand und nach langer Vorbereitungszeit ein modernes Verfahren einführe und dann „handstreichartig“ wieder beende. Anstatt das Rad zurückzudrehen, hätte man besser den Umfang der einzusammelnden Daten kritisch überprüfen und Verbesserungen im laufenden Betrieb vornehmen sollen, wie das bei Technologieprojekten üblich sei, so BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Die Wirtschaft habe im Vertrauen auf ein Bundesgesetz viel in ELENA investiert. Diese Investitionen der Wirtschaft, aber auch jene der Verwaltung zum Aufbau der ELENA-Infrastruktur, würden damit obsolet. Noch schlimmer sei, so der BITKOM, dass die Wirtschaft jetzt auch noch den Aufwand des Rückbaus zu tragen habe.
  • Entgegen der ursprünglichen Annahme habe sich das ELENA-Verfahren bereits nach kurzer Zeit als wesentlich komplexer und schwieriger erwiesen, als dies bei seiner Planung vorhergesehen worden sei, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Entscheidung der Bundesregierung sei auch Folge der Tatsache, dass sich die qualifizierte elektronische Signatur entgegen den Erwartungen der Politik nicht ausreichend verbreitet habe. Es komme jetzt laut Peter Schaar darauf an, schnellstmöglich Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen, denn in der Datenbank seien bereits über 700 Millionen Datensätze gespeichert. Schaar fordert daher den Bundesgesetzgeber auf, die vollständige Löschung gesetzlich sicher zu stellen. Auch müsse der Umgang mit den Meldepflichten der Arbeitgeber geklärt werden – die Pflicht zur monatlichen Meldung zum Teil sensibler personenbezogener Daten der Beschäftigten habe nach der Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens jedenfalls keinen Sinn mehr.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 19.07.2011
„ELENA – Schnellstmöglich Löschung der Daten gesetzlich sicherstellen!“

BITKOM, 19.07.2011
BITKOM zum Aus für Elena / Scharfe Kritik an der Hüh-Hott-Politik der Bundesregierung

FoeBuD e.V., 19.07.2011
Stellungnahme von Rechtsanwalt Meinhard Starostik zur Einstellung von ELENA

datensicherheit.de, 18.07.2011
BMWi: Schnellstmögliche Einstellung des ELENA-Verfahrens / Fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur als Grund benannt

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BMWi: Schnellstmögliche Einstellung des ELENA-Verfahrens https://www.datensicherheit.de/bmwi-schnellstmoegliche-einstellung-des-elena-verfahrens https://www.datensicherheit.de/bmwi-schnellstmoegliche-einstellung-des-elena-verfahrens#respond Mon, 18 Jul 2011 16:21:24 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15304 Fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur als Grund benannt

[datensicherheit.de, 18.07.2011] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am 18. Juli 2011 gemeinsam die Einstellung des ELENA-Verfahrens verkündet:
Beide hätten sich demnach „nach eingehender Überprüfung“ darauf verständigt, das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Grund sei die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten sei, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten werde – davon aber hänge dessen Erfolg ab.
Die Bundesregierung werde dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet würden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werde in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Es sei der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgriffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werde ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden könnten.

Weitere Informationen zum Thema:

BMWi, 18.7.2011
ELENA-Verfahren wird eingestellt

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Freiheit statt Angst 2010: Trotz der Teilerfolge im Kampf gegen den Überwachungswahn weiter demonstrieren https://www.datensicherheit.de/freiheit-statt-angst-2010-trotz-der-teilerfolge-im-kampf-gegen-den-ueberwachungswahn-weiter-demonstrieren https://www.datensicherheit.de/freiheit-statt-angst-2010-trotz-der-teilerfolge-im-kampf-gegen-den-ueberwachungswahn-weiter-demonstrieren#respond Sat, 11 Sep 2010 13:37:55 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13028 Rückblicke und Appelle auf der Auftaktkundgebung am Potsdamer Platz in Berlin

[datensicherheit.de, 11.09.2010] In seinen einleitenden Worten mahnte padeluun, dass es trotz der Teilerfolge im Kampf gegen den Überwachungswahn notwendig sei, immer wieder zu kommen und zu demonstrieren.

© datensicherheit.de

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Der Kampf gegen den Überwachungswahn geht trotz Teilerfolgen weiter.

Vor dem warnenden Hintergrund der Katastrophe auf der „Love Parade 2010“ gab er Sicherheitshinweise und appellierte an verantwortungsvolles Handeln der Demonstranten.

© datensicherheit.de

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padeluun über die Notwendigkeit, weiter zu demonstrieren.

Die Journalistin und Bloggerin Anne Roth erinnerte an die kleinen Anfänge der Demonstration „Freiheit statt Angst“ im Jahr 2006 und an das seitdem gewachsene Bewusstsein, gegen wahnhafte Kontrolle und Überwachung eintreten zu müssen. 2009 sei dies dann gar zu einem Thema im Bundestagswahlkampf geworden. Ihrer Meinung nach habe sich nunmehr zwar der Ton verändert, nicht aber das Bestreben der Bundesregierung, mit der Vorratsdatenspeicherung, der Verschärfung von Sicherheitsgesetzen und der Aufhebung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten fortzufahren – wir hätten es heute mit einem „Schäuble im Schafspelz“ zu tun.

© datensicherheit.de

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Anne Roth sieht weiterhin das Bestreben von offizieller Seite, die Überwachung zu intensivieren.

Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di, stellte klar, dass Vorratsdatenspeicherung eine Gefährdung der Demokratie bedeute. Die Möglichkeit, komplexe Persönlichkeitsprofile der Bürger zu erstellen, führe implizit zu einem Anpassungsdruck der Menschen – und das dürfe und wolle man nicht zulassen. Pressefreiheit, so Bsirske, erfordere zwingend den Informantenschutz; Meinungsfreiheit vertrage sich nicht mit einer Vorzensur. Daher dürfe es in dieser Frage keine Kompromisse geben – die Vorratsdatenspeicherung in jeder Form gehöre abgeschafft! Zur Begründung verwies er auf die dunklen Erfahrungen der deutschen Geschichte mit dem Missbrauch von Datensammlungen. Daher müsse die Bundesregierung nun auf eine Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung drängen! Bsirske hinterfragte auch die Konsequenzen aus den Datenschutzskandalen bei Arbeitgebern. Der Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes sei prinzipiell zu begrüßen – fatal sei aber die Einräumung neuer Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten für die Arbeitgeber, beispielsweise stichprobenartige Datenerhebungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle. Den Arbeitgebern würden gewissermaßen Rechte zuerkannt, die bislang staatlichen Stellen vorbehalten gewesen seien – wirksame Abwehrrechte für die Arbeitnehmer fehlten indes. Bei einer Realisierung des „Beschäftigtendatenschutzes“ in der geplanten Form würden offizielle Datenschutzverstöße natürlich abnehmen, denn die Überwachung – „Beschnüffelung“ – wäre dann weitgehend legalisiert. Kritisch äußerte sich Bsirske auch zu ELENA – „Datensammelwut“. ELENA sei pure Vorratsdatenspeicherung, also ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Er forderte die Bundesregierung auf, von diesem Projekt Abstand zu nehmen, denn „es stinkt schon jetzt zum Himmel“. Abschließend mahnte er, dass die Bürger selbst Verantwortung etwa für Datensparsamkeit, Netzneutralität sowie Medienkompetenz im Kontext des Urheberechts übernehmen müssten – der Datenschutz solle ein Internet der Bürger unter Wahrung der Bürgerrechte ermöglichen.

© datensicherheit.de

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Frank Bsirske warnt vor einem Anpassungsdruck auf die Bürger, der die Demokratie gefährdet.

Martin Grauduszus, Präsident der Freien Ärzteschaft, bemerkte, dass in Deutschland mehr und mehr Menschen gegen die Bürgerferne der Regierenden sowie gegen Staatswillkür aufstehen würden. Das Motto von vor 20 Jahren – „Wir sind das Volk!“ – erlange eine neue Dimension und gewinne derzeit neue Kraft. Das Grundgesetz gebiete klar und deutlich die Würde des Menschen – doch befinde sie sich heute auf dem „Seziertisch der Datenschnüffelei“; dies sei nicht hinnehmbar! Die Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei ein Etappensieg; optimistisch sehe er den gleichen Erfolg im Falle ELENA; das Projekt liege derzeit dem Sozialgericht Düsseldorf vor und werde sicher auch nach Karlsruhe kommen. Im Zusammenhang mit der Elektronischen Gesundheitskarte rügte er die „selbstherrlichen Krankenkassen“, werde doch die ärztliche Schweigepflicht hinweggefegt, mutiere doch der Patient zum „Gläsernen Datenkörper“. Server würden im Hintergrund schon für eine Zusammenführung der verschiedenen Daten sorgen; der Mensch werde zur Verfügungsmasse, etwa für Behörden, die Gesundheitsindustrie und die Versicherungen. „Stoppt die eCard!“, appellierte Grauduszus. Es gelte, sich gegen Staatswillkür und Datengier zu wehren, denn der Mensch stehe im Mittelpunkt! Immer häufiger müsse die Justiz der Politik vorschreiben, wo es lang geht – so auch bei den derzeit „schwebenden Verfahren“ zum Datenschutz. Die Bundeskanzlerin solle die Ministerien anweisen, jeglichen Aktionismus hiergegen einzustellen – das schulde sie ihrem Amtseid!

© datensicherheit.de

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Martin Grauduszus appelliert: „Stoppt die eCard!“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.09.2010
Freiheit statt Angst 2010: Demonstration am 11. September um 13 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin / Vier zentrale Forderungen im Mittelpunkt

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Datensammelwut in Deutschland: Auf dem Weg zum Gläsernen Bürger https://www.datensicherheit.de/datensammelwut-in-deutschland-auf-dem-weg-zum-glaesernen-buerger https://www.datensicherheit.de/datensammelwut-in-deutschland-auf-dem-weg-zum-glaesernen-buerger#comments Fri, 07 May 2010 14:47:15 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=11297 ELENA, E-Card und elektronischer Personalausweis bleiben umstritten

[datensicherheit.de, 07.05.2010] Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, wird in Zukunft so gut wie jede Information eines deutschen Arbeitnehmers zentral erfasst und für Behörden einsehbar sein:
Das sogenannte ELENA-Verfahren basiert auf einer riesigen Datenbank, in der nicht nur der Name und das Geburtsdatum, sondern die Anschrift, der Beschäftigungsstatus – d.h. Voll- oder Teilzeit -, die Religionszugehörigkeit, die Urlaubs- und Krankheitstage nebst sonstiger Fehlzeiten – und sogar Fortbildungen wie Sprachkurse oder SAP-Schulungen genauestens erfasst werden.
Laut einer aktuellen Umfrage weiß fast die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer noch gar nichts von dieser Arbeitnehmer-Datenbank, obwohl das System schon seit Jahresbeginn 2010 in Betrieb ist. Ab 2012 könnten andere Behörden in das Verzeichnis des Datensystems bei der Rentenversicherung Einsicht nehmen. Datenschützer sind mit der zentralen Datenerfassung naturgemäß nicht einverstanden und erwägen, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzuleiten. Durch das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung habe sich die Rechtslage geändert; außerdem sei das System weder grundsätzlich noch verhältnismäßig – die Regierung solle endlich ihre Sammelwut in Bezug auf private Daten der Bürger in den Griff bekommen.
Doch ELENA ist noch nicht alles – die Bundesregierung plant außerdem, eine elektronische Gesundheitskarte für jeden Bürger einzuführen. Auf dieser Karte würden sämtliche Arztbesuche, Krankheiten und Therapien gespeichert. Die auf der Karte gespeicherten Daten wären für Behörden, Versicherungsunternehmen und die Pharmaindustrie natürlich sehr verlockend, und es wäre sehr wahrscheinlich, dass mit den Krankendaten Mißbrauch betrieben würde, so der Präsident der Freien Ärzteschaft. Die Betreibergesellschaft „Gematik“, die die elektronische Krankenkarte einführen und vertreiben soll, ist sich aber sicher, dass die Karte bald kommen wird. Ein Großteil der niedergelassenen Ärzte ist jedoch gegen die elektronische Krankenkarte; die Karte würde nur als Schlüssel für die Datenbanken gelten, also quasi einen Vorwand liefern, um still und heimlich eine riesige Datenmenge über jeden Bürger anzusammeln. Durch die Karte würde der Missbrauch im Gesundheitssystem eingedämmt werden, sagen dagegen die Unterstützer der sogenannten „E-Card“.
Zusätzlich zu ELENA und der E-Card soll außerdem ein neuer Personalausweis mit Chipkarte ab Herbst 2010 eingeführt werden – dessen Einführung ist jedoch noch nicht sicher. Laut Experten der Bundesregierung sei der neue Personalausweis absolut sicher vor Betrügern oder Hackern. Der Politiker und Rechtsexperte der FDP Christian Ahrendt ist jedenfalls gegen die Pläne der eigenen Partei – er ist der Ansicht, dass die jetzigen Personalausweise absolut fälschungssicher seien und man keine „elektronische Identität“ mit sich rumtragen müsse. Der Ausweis selbst ist so groß wie eine EC-Karte und kann auch mit Fingerabdrücken und anderen biometrischen Daten aufgerüstet werden. Der Funk-Mikrochip auf dem Ausweis sei jedoch in anderen Ländern schon geknackt worden, die Funkleistung strahle außerdem viel zu weit aus und sei daher für Hacker leicht zu finden.

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Online-Petitionen gegen ELENA und Nacktscanner in der Mitzeichnungsfrist https://www.datensicherheit.de/online-petitionen-gegen-elena-und-nacktscanner-in-der-mitzeichnungsfrist https://www.datensicherheit.de/online-petitionen-gegen-elena-und-nacktscanner-in-der-mitzeichnungsfrist#comments Sat, 23 Jan 2010 21:59:29 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=9684 Piratenpartei begrüßt Anliegen beider Petitionen

[datensicherheit.de, 23.01.2010] Die Piratenpartei Deutschland hat vor kurzem auf die Bedenken hinsichtlich des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) und der Einführung von sogenannten Nacktscannern auf deutschen Flughäfen hingewiesen. Momentan befänden sich zwei ePetitionen in der Mitzeichnungsfrist, die sich gegen diese Projekte aussprächen:

Die Petition von Peter Casper verlange nach der Aufhebung des ELENA-Verfahrens:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926

Norbert Hense fordere in seiner Petition, „Ganzkörperscanner“ nicht auf deutschen Flughäfen zuzulassen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9109

Befürworter der „Ganzkörperscanner“, die darin eine Erhöhung der Flugsicherheit sähen, sollten sich bitte das folgende Video anschauen:

impact72 auf YouTube, 18.01.2010

„Sorgen Nacktscanner für mehr Sicherheit? Eine Live-Demonstration im ZDF wirft dazu nicht nur weitere Fragen auf, sondern bringt auch einen Techniker sowie einen CDU-Politiker in Erklärungsnot.“

Weitere Informationen zum Thema:

PIRATENPARTEI Deutschland
Unterstützenswerte ePetitionen des Bundestages

PIRATENPARTEI Deutschland, 04.01.2020
Nutzlose Nacktscanner verletzen die Persönlichkeitsrechte von Fluggästen

PIRATENPARTEI Deutschland, 31.12.2009
ELENA – ein tiefer Einschnitt in die informationelle Selbstbestimmung

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