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Aktuelles, Experten - Mittwoch, Dezember 7, 2011 15:46 - noch keine Kommentare
Anonyme Prepaid-Verfahren bis zu einem Schwellenwert von 100 Euro im Monat weiterhin möglich
Bundestag hat am 1. Dezember 2011 das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention mit breiter Zustimmung angenommen
[datensicherheit.de, 07.12.2011] Identifizierungspflichten beim Erwerb von elektronischem Geldes sollten erst ab einem Schwellenwert von 100 Euro im Monat vorgeschrieben werden, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Anders als ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen, werde damit die von Peter Schaar im Gesetzgebungsverfahren aufgestellte, von den Datenschutzbeauftragten der Länder unterstützte Forderung jedenfalls teilweise erfüllt. Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2011 das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention mit breiter Zustimmung angenommen. Mit diesem Gesetz sollten laut der Begründung festgestellte Defizite bei geldwäscherechtlichen Normen beseitigt werden. Der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf habe in den Ausschussberatungen zahlreiche Änderungen erfahren, berichtet Schaar. So sei zunächst vorgesehen gewesen, dass beim Vertrieb von elektronischem Geld (E-Geld) unabhängig vom Wert umfangreiche Kundinnen- und Kundendaten erheben werden sollten – beispielsweise wäre eine Tankstelle bereits beim Verkauf einer E-Geld-Karte im Wert von fünf Euro verpflichtet gewesen, Namen, Geburtsdatum und Anschrift zu erheben und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
In den Beratungen der Bundestagsausschüsse habe erreicht werden können, dass nunmehr einen Schwellenwert von 100 Euro festzulegen. Nur wenn dieser Wert überschritten wird, bestehe eine Identifizierungspflicht, so Schaar. weiterlesen…