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Aktuelles, Experten, Gastbeiträge - Montag, Juni 7, 2010 8:02 - noch keine Kommentare
Der Konzerndatenschutzbeauftragte und die Organisation der Datenschutz-Compliance
Datenschutz im Konzern
Von unserem Gastautor Dr. Thomas Helbing
[datensicherheit.de, 05.06.2010] Im Unterschied zu vielen anderen Bereichen der betrieblichen Compliance (Corporate Compliance) gibt es für die Organisation der Datenschutz-Compliance konkrete gesetzliche Regelungen:
So verpflichtet § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) [3]alle größeren Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dessen vom Gesetz festgelegte Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch das jeweilige Unternehmen „hinzuwirken“.
Der Datenschutzbeauftragte
Der Datenschutzbeauftragte ist unmittelbar der Unternehmensleitung zu unterstellen, § 4f (3) 1, 2 BDSG [4] und in seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter weisungsfrei. Befugnisse zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gibt das Gesetz dem Datenschutzbeauftragten jedoch nicht. weiterlesen…