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Aktuelles - Mittwoch, November 3, 2010 0:58 - noch keine Kommentare
Bundesdatenschutzbeauftragter für grundsätzlich nur temporäre Datenspeicherung in Sozialen Netzwerken
„Recht auf Vergessenwerden“ muss aber gegen andere Rechtsgüter wie etwa die Meinungsfreiheit abgewogen werden
[datensicherheit.de, 02.11.2010] Der Radiergummi gehöre ebenso wie Bleistifte, Anspitzer und Lineal zur Grundausrüstung eines jeden Schulanfängers in der realen Welt. Über die Sinnhaftigkeit einer elektronischen Version des Radiergummis werde in letzter Zeit kontrovers diskutiert – die Frage, wie einmal erfasste digitale Daten wieder verschwinden könnten, gewinne angesichts immer umfangreicherer Informationsbestände im Internet zunehmende Dringlichkeit, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seinem Datenschutzforum, „Peter Schaar. Der Blog“, am 31.10.2010:
Auch über das „Recht, vergessen zu werden“ werde in Expertenkreisen weltweit gesprochen. In der Frühphase des Datenschutzes vor 30, 40 Jahren habe es eigentlich keine ernsthaften Zweifel an der Notwendigkeit gegeben, dass personenbezogene Daten auch wieder gelöscht werden müssten – alle Datenschutzgesetze hätten entsprechende Vorgaben weiterlesen…
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