Bundestag – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 21 Jan 2025 16:29:13 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 Bundestagswahl 2025: Politische Parteien dürfen Adressen zweckgebunden für Wahlwerbung nutzen https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-politik-parteien-erlaubnis-adressen-zweckbindung-wahlwerbung-nutzung https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-politik-parteien-erlaubnis-adressen-zweckbindung-wahlwerbung-nutzung#respond Tue, 21 Jan 2025 16:29:13 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45989 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erläutert Voraussetzungen und Widerspruchsrecht im Kontext der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025

[datensicherheit.de, 21.01.2025] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein, denn in deren Vorfeld werden wohl demnächst nicht nur Wahlbenachrichtigungen in den Hauspostkästen landen, sondern bei vielen Bürger dann auch postalische Wahlwerbung politischer Parteien. „Die Adressdaten dafür kommen von den Meldeämtern. Ist das erlaubt?“ Der LfDI RLP hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Zulässigkeit der Adressweitergabe und zum Widerspruchsrecht zusammengestellt und veröffentlicht:

Politische Parteien sind im Vorfeld einer Wahl nicht an die sonst übliche Einwilligung vor der Weitergabe von Adressen gebunden

„Werbung ist nicht gleich Werbung!“ Es sei zutreffend, dass Adressen aus dem Melderegister für Werbezwecke nur mit Einwilligung der Betroffenen an Private weitergegeben werden dürften. Für politische Parteien sei die Rechtslage jedoch eine andere: „Wer keine Wahlwerbung möchte, muss selbst aktiv werden und beim Bürgerbüro/Meldeamt Widerspruch gegen die Weitergabe seiner Anschrift erheben!“ Eine Unterrichtung über das Widerspruchsrecht habe bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung (z.B. in einem Mitteilungsblatt) zu erfolgen.

Aufgrund der wichtigen Bedeutung politischer Parteien im demokratischen Gefüge, welche sogar im Grundgesetz verankert sei (s. Art. 21 GG), habe sich der Gesetzgeber für diese Form der Privilegierung entschieden. Der § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz sehe daher vor, dass eine Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Adressdaten von Wahlberechtigten übermitteln dürfe.

Der Widerspruch sei an keine bestimmte Form gebunden, kostenlos und zeitlich unbefristet; eine Begründung sei nicht erforderlich (s. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz). Die Kommunen hielten entsprechende Formulare – teilweise auch online – vor (Beispiel der Stadt Mainz s.u.).

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Abbildung: Stadtverwaltung Mainz

Beispiel für einen kommunalen Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre

Welche Daten Parteien erhalten – Auskunft beschränkt auf Wahlberechtigte

Die Auskunft sei beschränkt auf Wahlberechtigte. Weiterhin müssten die Parteien eine altersmäßige Eingrenzung vornehmen, „also z.B. alle Erstwählenden oder alle Wählerinnen und Wähler ab dem 65. Lebensjahr“. Von diesem Personenkreis dürften dann Vor- und Nachname sowie die derzeitige Anschrift weitergegeben werden (s. § 44 Bundesmeldegesetz).

„Daten von Personen, für die eine Auskunftssperre wegen einer Gefahrensituation eingetragen ist, werden nicht übermittelt.“

Parteien dürften die Melderegisterdaten nur zum Zweck der Werbung für die bevorstehende Wahl verwenden: „Innerhalb eines Monats nach der Wahl sind die Daten zu löschen (§ 50 Abs. 1 Satz 3 Bundesmeldegesetz).“ Die Daten dürften also insbesondere nicht in eine eigene Adressdatenbank eingepflegt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Landeshauptstadt Mainz, Stadtverwaltung Mainz
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/ Übermittlungssperre (BEISPIEL)

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Art 21

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 44 Einfache Melderegisterauskunft

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

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Offener Brief an Bundestag: TeleTrusT mahnt NIS-2-Umsetzung noch in laufender Legislaturperiode an https://www.datensicherheit.de/offener-brief-bundestag-teletrust-mahnung-nis-2-umsetzung-legislaturperiode-ampel-koalition https://www.datensicherheit.de/offener-brief-bundestag-teletrust-mahnung-nis-2-umsetzung-legislaturperiode-ampel-koalition#respond Mon, 25 Nov 2024 18:09:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45708 Ende der „Ampel“-Koalition darf nicht zur weiteren Verzögerung führen

[datensicherheit.de, 25.11.2024] Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) wird nach eigenen Angaben am 26. November 2024 einen Offenen Brief an den Deutschen Bundestag publizieren, um der eigenen Forderung der NIS-2-Umsetzung noch in der laufenden Legislaturperiode Nachdruck zu verleihen.

TeleTrusT fordert sofortige NIS-2-Umsetzung für Höchstmaß an IT-Sicherheit in Deutschland

Konkret fordert der TeleTrusT die Bundestagsabgeordneten damit auf, das „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ noch vor der nächsten Bundestagswahl im Deutschen Bundestag zu beschließen: Das Ende der „Ampel“-Koalition dürfe nicht zu einer weiteren Verzögerung der Verabschiedung dieses Gesetzes führen.

Der TeleTrusT erinnert daran, dass die NIS-2-Richtlinie der EU bereits zum 18. Oktober 2024 hätte umgesetzt sein müssen. Allein deswegen dürfe die Verabschiedung des Entwurfs zum NIS2UmsuCG nicht verzögert werden. „Dessen ungeachtet bedarf es aber einer sofortigen Umsetzung, damit schnellstmöglich ein Höchstmaß an IT-Sicherheit in Deutschland erreicht wird.“

Planungssicherheit im Fokus: Weitere Verzögerung beim NIS-2-Umsetzungsgesetz wäre Zumutung für Unternehmen

Im Interesse von Rechts- und Investitionssicherheit benötigten die Unternehmen zur Planung, Organisation und Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen endlich Klarheit. Die erforderlichen technischen, personellen und rechtlichen Maßnahmen könnten sehr aufwändig und komplex sein. Es sei deshalb wichtig für die Beteiligten, ein klares Bild darüber zu haben, „wann welche gesetzlichen Regelungen auf sie zukommen“. Derzeit könnten Unternehmen nicht einmal sicher validieren können, „ob sie überhaupt in den Anwendungsbereich des NIS-2-Umsetzungsgesetzes fallen werden“. Diese Vorfrage sei nachvollziehbar – indes von entscheidender Bedeutung für die wesentlichen Entscheidungen zur IT-Sicherheit in den Unternehmen.

Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender betont in seinem Kommentar: „Weitere Verzögerungen beim NIS-2-Umsetzungsgesetz sind eine Zumutung für die Unternehmen. Die Wirtschaft braucht endlich Klarheit darüber, wen welche neuen IT-Sicherheitspflichten treffen!“ Der TeleTrusT appelliere an die Verantwortung der Bundestagsabgeordneten, denn der Gesetzesentwurf könnte längst verabschiedet sein: „Bringen Sie jetzt das NIS2UmsuCG auf den Weg. Für eine bessere IT-Sicherheit im Land!“

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag, 07.10.2024
Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 657/2024 / NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

datensicherheit.de, 19.11.2024
Unternehmen sollten NIS-2 ernst nehmen und schnell konforme Lösungen etablieren / Bisher offenbar nur etwa ein Drittel der ca. 30.000 betroffenen Unternehmen hierzulande auf NIS-2-Richtlinie vorbereitet

datensicherheit.de, 14.11.2024
NIS-2-Richtlinie: G DATA sieht Fehleinschätzung bei Mehrheit der Angestellten in Deutschland / Trotz unklarer Vorgaben erwarten 64 Prozent bis zum Jahresende 2024 NIS-2- Umsetzung ihres Unternehmens

datensicherheit.de, 04.11.2024
Stärkung der Cyber-Sicherheit in Deutschland: eco fordert angesichts der NIS-2-Anhörung zügige Umsetzung / Der eco drängt auf zügige Verabschiedung des Gesetzes, um Rechtsklarheit für die rund 30.000 betroffenen Unternehmen zu schaffen

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Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG): Deutscher Anwaltverein kritisiert Blockade der Länder https://www.datensicherheit.de/hauptverhandlungsdokumentationsgesetz-dokhvg-deutsch-anwaltverein-kritik-blockade-laender https://www.datensicherheit.de/hauptverhandlungsdokumentationsgesetz-dokhvg-deutsch-anwaltverein-kritik-blockade-laender#respond Mon, 17 Jun 2024 13:08:59 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44874 Gegner des DokHVG bleiben schlüssige Argumente gegen Audio-Dokumentation weiterhin schuldig

[datensicherheit.de, 17.06.2024] „Seit Monaten hängt das im Bundestag bereits beschlossene Gesetz, das die Audio-Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung einführen soll, im Vermittlungsausschuss fest. Nun wurde die Beratung darüber erneut vertagt“, berichtet Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses „Strafrecht“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV), in seiner aktuellen Stellungnahme zum „Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG). Er moniert, dass die Gegner des DokHVG schlüssige Argumente gegen die Audio-Dokumentation jedoch weiterhin schuldig blieben. Der DAV kritisiere „diese Verschleppung dringend notwendiger Modernisierung“.

Professor Norouzi kritisiert die immer gleichen, längst widerlegten Behauptungen gegen das DokHVG

Professor Norouzi führt aus: „Es sind die immer gleichen, längst widerlegten Behauptungen, die gegen das DokHVG ins Feld geführt werden.“ Klar sei: Von Gericht und Prozessbeteiligten zu verlangen, selbst mitzuschreiben, lenke von der Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben in der Hauptverhandlung ab, sei fehleranfällig und nicht mehr zeitgemäß. Im internationalen Vergleich hänge Deutschland hierbei deutlich hinterher.

DokHVG könnte zu objektiver Dokumentation der Beweisaufnahme verhelfen

Es sei auch falsch, dass „die Praxis“ die Audio-Dokumentation ablehnen würde. Nicht nur als Anwaltschaft forderten sie schon lange eine objektive Dokumentation zur besseren Nachvollziehbarkeit der Beweisaufnahme – auch unter der jüngeren und aufgeklärten Richter- und Staatsanwaltschaft gebe es zahlreiche Befürworter.

Gerangel um DokHVG schadet dem Rechtsstaat

Trotz eines sich verschärfenden Mangels an juristischem Nachwuchs – auch und gerade in der Justiz – werde überfälliger Fortschritt verweigert. Professor Norouzi betont abschließend: „Das ist nicht nachvollziehbar und schadet dem deutschen Rechtsstaat!“

Weitere Informationen zum Thema:

VERMITTLUNGS AUSSCHUSS, 15.12.2023
Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG)

Bundesministerium der Justiz, 10.05.2023
Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG)

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BfDI hat Tätigkeitsbericht 2023 vorgestellt: KI und Digitalisierung als Herausforderung https://www.datensicherheit.de/bfdi-taetigkeitsbericht-2023-vorstellung-ki-digitalisierung-herausforderung https://www.datensicherheit.de/bfdi-taetigkeitsbericht-2023-vorstellung-ki-digitalisierung-herausforderung#respond Wed, 20 Mar 2024 19:04:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44303 Der BfDI, Prof. Ulrich Kelber, hat am 20. März 2024 der Präsidentin des Deutschen Bundestages den 32. Tätigkeitsbericht überreicht

[datensicherheit.de, 20.03.2024] Nach eigenen Angaben hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, am 20. März 2024 der Präsidentin des Deutschen Bundestages seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 übergeben. Der BfDI zieht demnach insbesondere zur internationalen Kooperation ein positives Fazit: „Wir schaffen hohe Datenschutzstandards auf globaler Ebene. Diese Harmonisierung ist ein Fortschritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Wirtschaft, die auf einen freien und vertrauensvollen Datenverkehr angewiesen ist.“ Die Expertise des BfDI dazu werde international geschätzt und intensiv nachgefragt. Sein „32. Tätigkeitsbericht“ steht zum Download als pdf-Datei bereit und kann laut BfDI auch als Druckversion bestellt werden.

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Foto: Bundesregierung/Kugler

Prof. Ulrich Kelber: Expertise des BfDI wird international geschätzt und intensiv nachgefragt

KI laut BfDI zunehmend auch eine Datenschutz-Herausforderung

Professor Kelber erläutert: „Im vergangenen Jahr zeigte sich das bereits beim Thema Künstliche Intelligenz (KI).“ Mit Aufkommen der ersten Anwendungen für die breite Öffentlichkeit und den Diskussionen um die KI-Verordnung der Europäischen Union (EU) sei noch einmal deutlich geworden, dass KI auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Rahmen gegeben werden müsse.

„Wir haben uns sowohl in der deutschen Datenschutzkonferenz als auch im Europäischen Datenschutzausschuss, der ,Global Privacy Assembly’ und im Rahmen des ,G7 Roundtable’ der Privacy-Behörden mit dem Thema KI befasst, damit wir die Chancen der Technologie nutzbar machen können, ohne uns den Risiken auszuliefern“, verdeutlicht derBfDI.

Digitalisierung des Gesundheitswesens: BfDI berät Bundesregierung

Eine ähnliche Sichtweise gelte für die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hierzu habe der BfDI die Regierung intensiv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz, zum Digital-Gesetz und zum Europäischen Gesundheitsdatenraum beraten.

Außerdem habe seine Behörde im Jahr 2023 bei der geplanten sogenannten Chat-Kontrolle, der Gesetzgebung der Nachrichtendienste und der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 20.03.2024
32. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2023

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eco-Verband warnt davor, Mittel für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten weiter zu reduzieren https://www.datensicherheit.de/eco-verband-warnung-mittel-umsetzung-digitalisierungsvorhaben-projekte-reduzierung https://www.datensicherheit.de/eco-verband-warnung-mittel-umsetzung-digitalisierungsvorhaben-projekte-reduzierung#respond Tue, 30 Jan 2024 14:04:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44054 Sparen beim Digitalbudget bedeutet laut eco Sparen an unserer Zukunftsfähigkeit

[datensicherheit.de, 30.01.2024] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. hat in seiner aktuellen Stellungnahme zur Haushaltsdebatte betont: „Sparen beim Digitalbudget bedeutet Sparen an unserer Zukunftsfähigkeit!“ Demnach nimmt der Bundestag am 30. Januar 2024 seine Beratungen über den Bundeshaushalt 2024 und die Finanzplanung des Bundes bis 2027 auf. In diesem Kontext warnt der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, davor, die Mittel für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten weiter zu reduzieren:

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Oliver Süme: Es gilt, für die Digitalisierung in Deutschland die entscheidenden Akzente zu setzen!

Digitaler Fortschritt erfordert angemessenes Digitalbudget

Süme unterstreicht: „Es sollte der ,Ampel-Koalition’ bewusst sein, dass der digitale Fortschritt ein angemessenes Digitalbudget erfordert. Die Digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft kostet nun einmal Geld.“ Sparen am Digitalbudget werde sich unmittelbar auf die Zukunftsfähigkeit des Digitalstandortes Deutschland auswirken.

Es sei unabdingbar, dass das Digitalministerium über die nötigen Mittel für die Gestaltung der Digitalpolitik verfüge und auch Impulse über das eigene Ressort hinaus setzen könne: Digitalisierung sei eine zentrale Querschnittsaufgabe für die gesamte Politik. „Nur wenn der ,Digitalminister’ ein eigenes Budget für die Unterstützung ressortübergreifender Vorhaben bekommt, kann er für die Digitalisierung in Deutschland die entscheidenden Akzente setzen“, betont Süme.

Der Rotstift bei der Digitalisierung bremst Entwicklungen und Innovationen aus

Digitale Technologien böten zahlreiche Lösungen für mehr Effizienz und würden so bereits jetzt an vielen Stellen in Wirtschaft und Gesellschaft dazu beitragen, Kosten aktiv zu senken, Nachhaltigkeit zu fördern und neue Impulse für Gesellschaft, Wirtschaft und Veraltung zu setzen.

„Den ,Rotstift’ nun ausgerechnet bei der Digitalisierung anzusetzen, hieße Entwicklungen und Innovationen auszubremsen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit sichern“, warnt Süme eindringlich und stellt abschließend klar, dass es keine Alternative zum digitalen Strukturwandel gebe – die „Ampel-Koalition“ sollte daher beim Digitalbudget auf „Grün“ schalten.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag, 30.01.2024
2. Lesung / Etat für Digitales und Verkehr mit deutlichem Aufwuchs

Bayerisches Staatsministerium für Digitales, 02.08.2023
3 statt 377 Millionen Euro: Ampel streicht Digitalbudget radikal zusammen / Dazu Digitalministerin Gerlach: „Die Bundesregierung setzt die Leistungsfähigkeit unseres Staates aufs Spiel“

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Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde#respond Thu, 10 Jun 2021 17:52:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40061 Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

[datensicherheit.de, 10.06.2021] Anlässlich der Abstimmung im Bundestag am 10. Juni 2021 über den künftigen Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch die Nachrichtendienste warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) vor dem „drohenden gravierenden Schaden für die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz“. RSF und der Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting planen „gemeinsam zügig Verfassungsbeschwerde einzulegen“. Wiederholt hätten zivilgesellschaftliche Organisationen wie RSF, betroffene Kommunikationsanbieter und zuletzt auch die im Innenausschuss angehörten Rechtsexperten scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und die Achtung von Bürgerrechten angemahnt: So habe RSF mehrfach auf die „besonderen Gefahren für die Medienfreiheit“ hingewiesen. Journalistische Schutzrechte würden im Digitalen Raum zunehmend ausgehöhlt, das Vertrauen von Informanten in die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation mit Medienschaffenden massiv untergraben. „Dass die Nachrichtendienste Sicherheitslücken gezielt offenhalten und ausnutzen dürfen, schade zudem der IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, wie die SPD-Vorsitzende Saskia Esken am gestrigen Mittwoch selbst einräumte.“

Reporter ohne Grenzen wird einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit nicht hinnehmen

„Ungeachtet aller Warnungen der Sachverständigen wollen die Regierungsfraktionen nun allen Nachrichtendiensten die Möglichkeit zum Hacking vertraulicher Kommunikation und Daten einräumen.“ Journalisten seien dabei als potenzielle Ziele bewusst nicht ausgeschlossen worden, kritisiert RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.
„Einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen und die Anonymität von Quellen dürfen wir nicht hinnehmen.“ Es solle nun zügig Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, „um einen angemessenen Schutz des Kommunikationsgeheimnisses im Digitalen Raum und der Pressefreiheit in Karlsruhe zu erstreiten“.

Reporter ohne Grenzen warnt vor Manipulation gespeicherter Dateien

Mithilfe von Spähsoftware sollen sich demnach Geheimdienstmitarbeiter künftig Zugang zu Smartphones und Computern verschaffen dürfen und Chat-Nachrichten mitlesen, noch bevor sie über Messenger-Dienste wie „WhatsApp“ oder „Signal“ verschlüsselt versendet werden. Besonders umstritten sei die zusätzliche Erweiterung um den Zugriff auf gespeicherte Nachrichten, die seit dem Zeitpunkt der Bewilligung der Überwachungsmaßnahme versendet wurden („Quellen-TKÜ plus“). Diese weiche die ohnehin rein juristische Grenze zwischen dem Mitschneiden laufender Kommunikation und der allumfassenden Durchsuchung eines digitalen Gerätes zusätzlich auf.
Praktisch basierten beide Methoden auf dem verdeckten Eindringen in ein Gerät, mithilfe dessen nicht nur Kommunikation abgehört oder Dateien eingesehen werden könnten, „sondern Dokumente theoretisch auch verändert oder fremde Dateien platziert werden könnten“. Eben dieses Missbrauchspotenzial habe im Fokus mehrerer Sachverständigen-Aussagen im Innenausschuss gestanden. Man laufe mit dem Gesetz „sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit“, kommentiert der Göttinger Rechtsexperte Dr. Benjamin Rusteberg.

Reporter ohne Grenzen moniert zersplitterte Kontrollarchitektur der Geheimdienste

Im Gegensatz zu den wachsenden technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden werde die Nachrichtendienst-Kontrolle kaum gestärkt. Eine Erweiterung der für die Genehmigung von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zuständigen und von wenigen ehrenamtlichen Mitgliedern getragenen „G10-Kommission“ um zusätzliche technische Expertise werde in der Begründung zum Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD für „nicht notwendig“ erklärt. Es stehe daher weiterhin in Frage, „ob die zunehmend zersplitterte Kontrollarchitektur angesichts immer weitreichenderer Möglichkeiten der verdeckten digitalen Überwachung in der Lage ist, unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern zu erkennen und wirksam zu sanktionieren“.
Mangelnde Transparenz- und Informationspflichten der Dienste hinderten möglicherweise Betroffene zugleich daran, sich auf dem Rechtsweg gegen Überwachungsmaßnahmen zu wehren. Gegen diesen Missstand geht Reporter ohne Grenzen nach eigenen Angaben gemeinsam mit Prof. Niko Härting derzeit mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor, zu der die Bundesregierung bis Ende September 2021 Stellung nehmen müsse.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern / eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

datensicherheit.de, 07.08.2018
Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht / Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen / Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware sehen auch viele Sicherheitsexperten mit gemischten Gefühlen

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eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern https://www.datensicherheit.de/transparenz-aufklaerung-kontrolle-staatstrojaner https://www.datensicherheit.de/transparenz-aufklaerung-kontrolle-staatstrojaner#respond Thu, 10 Jun 2021 17:40:50 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40058 eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

[datensicherheit.de, 10.06.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bezieht Stellung zu der Abstimmung im Bundestag vom 10. Juni 2021 „über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ mit der umstrittenen Novelle zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner. Der stellvertretender eco-Vorstandsvorsitzende, Klaus Landefeld, bezweifelt nach eigenen Angaben stark, „dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen darüber haben, was der ,Staatstrojaner‘ wirklich tut, geschweige denn was er alles durchsuchen kann“. Dies gelte insbesondere für nicht vom Staat selbst entwickelte „Trojaner“.

eco kritisiert, die Verfassungsschutznovelle im Eiltempo durchzubringen

Der Bundestag habe am 10. Juni 2021 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts abgestimmt und – wie erwartet – die umstrittene Novelle beschlossen. Der eco kritisiert scharf, „dass damit die IT-Sicherheit, der Datenschutz und die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikation nachhaltig geschwächt werden“. Weiter fordert der Verband demnach „mehr Transparenz sowie Dokumentationspflichten darüber, welche ,Staatstrojaner‘ mit welchen Fähigkeiten zum Einsatz kommen“.
Statt auf die Meinung zahlreicher Experten zu hören, habe sich der Gesetzgeber wohl nun also dazu entschlossen, „die Verfassungsschutznovelle im Eiltempo kurz vor Ende dieser Legislaturperiode durchzubringen“. Diese Unbedarftheit bei einem so sensiblen Thema betreffe uns alle, da mit der „Quellen-TKÜ Plus“ der Grundstein für eine Online-Durchsuchung gelegt worden sei, welche weit mehr als die bloße Kommunikation überwache.

eco warnt vor unkontrolliertem umfassenden Zugriff selbst auf sensibelste Daten

„Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen darüber haben, was der ,Staatstrojaner‘ wirklich tut, geschweige denn was er alles durchsuchen kann. Das gilt insbesondere für ,Trojaner‘, die nicht vom Staat selbst entwickelt wurden“, so Landefeld.
Auch wenn sich aktuell graduelle Verbesserungen im Bereich der Verschlüsselung und Genehmigung abzeichneten, ändere dies nichts am Grundproblem des unkontrollierten, umfassenden Zugriffs auf selbst sensibelste Daten. Landefeld fordert und fragt: „Es bedarf daher dringend Dokumentationspflichten und einer ernsthaften Prüfung, wer zum Einsatz von ,Staatstrojanern‘ befähigt sein sollte. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine Frage immer dringlicher wird: Wer überwacht die Überwacher?“

Weitere Informationen zum Thema:

eco, 11.05.2021
Eckpunkte zum Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (BT-Drs.: 19/24785)

eco, 2021
Internetpolitische Agenda / Thesen und Handlungsempfehlungen für ein Netz mit Verantwortung

eco
WAHL DIGITAL 2021 …

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an / Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

datensicherheit.de, 07.08.2018
Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht / Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen / Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware sehen auch viele Sicherheitsexperten mit gemischten Gefühlen

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Neues Urheberrecht: Bitkom befürchtet Unsicherheit für Internetnutzer https://www.datensicherheit.de/reform-urheberrecht-bitkom-befuerchtung-unsicherheit-internetnutzer https://www.datensicherheit.de/reform-urheberrecht-bitkom-befuerchtung-unsicherheit-internetnutzer#respond Thu, 20 May 2021 16:39:41 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39898 Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs usw. für Nutzer kaum nachvollziehbar, warnt der Branchenverband Bitkom

[datensicherheit.de, 20.05.2021] Auch der Branchenverband Bitkom kommentiert das neue Urheberrecht: „Ob ,Grumpy Cat‘, ,Disaster Girl‘ oder die ,First World Problems‘: Das Teilen von Memes ist in Sozialen Netzwerken weit verbreitet. Von August an müssen Internetnutzer, wenn sie ein fremdes Werk als Grundlage für solche Bilddateien sowie Gifs, Mashups oder auch ,Fan Fiction‘ verwenden, bestimmte Vorgaben beachten – ansonsten drohen diese Inhalte von Upload-Filtern geblockt zu werden.“ Dies sei eine Folge der neuen Urheberrechtsreform, welche der Bundestag am 20. Mai 2021 nach jahrelangem Ringen verabschieden sollte.

Bitkom: Nutzer Sozialer Netzwerke müssen Grenzen beachten – sonst droht Blockade durch Upload-Filter

Demnach müssen die Nutzer Sozialer Netzwerke sicherstellen, dass nicht mehr als 15 Sekunden eines Videos, 160 Zeichen Text und Bildausschnitte bis zu 125 Kilobyte verwendet werden, sofern der Ausschnitt weniger als die Hälfte eines Werkes umfasst.
Zudem müsse er mit weiteren Inhalten kombiniert werden. „Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, müssten User den hochgeladenen Inhalt zumindest per Mausklick als rechtlich zulässig kennzeichnen, damit dieser nicht durch Upload-Filter geblockt wird.“

Ziel der notwendigen Reform laut Bitkom jedoch klar verfehlt

„Die Rechtslage an das Digitale Zeitalter anzupassen, war überfällig. So, wie es nun erfolgt ist, wurde dieses Ziel jedoch klar verfehlt“, moniert Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Bitkom. Diese Reform bringe zum einen Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen könnten, wann eine Bild- oder Filmdatei legal ist. Zum anderen sei sie insgesamt ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht würden.
„Sie können damit den Einsatz technischer Filter nicht vermeiden, um illegale Uploads, für die sie haftbar gemacht werden können, zu verhindern. So wird riskiert, dass auch Inhalte blockiert werden, die eigentlich rechtlich zulässig sind“, warnt Dehmel. Bei der Urheberrechtsreform handele es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche bis zum 7. Juni 2021 abgeschlossen sein müsse.

Bitkom befürchtet jahrelange gerichtliche Streitigkeiten

Zugleich sehe das neue Urheberrecht ein überkomplexes Beschwerdeverfahren vor, bei denen jahrelange gerichtliche Streitigkeiten programmiert seien, so Dehmel. „Es ist gut und richtig, dass anders als in früheren Entwürfen vorgesehen, nun klargestellt wurde, dass die Plattformen nach einer entsprechenden Beschwerde nur dann urheberrechtlich haften, wenn sie schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen haben.“
Dennoch würden Soziale Netzwerke oder Video-Plattformen in eine Richterrolle gedrängt, bei der sie in kürzester Zeit entscheiden müssten, ob Inhalte blockiert werden müssten oder nicht. Die Reform gelte in großen Teilen unmittelbar, vollumfänglich dann bereits ab 1. August 2021. Dehmel: „Die Bundesregierung hatte zwei Jahre lang Zeit, um die EU-Richtline umzusetzen und hat die Frist fast bis auf den letzten Tag ausgereizt. Für viele Unternehmen wird die Zeit nun kaum ausreichen, um die Regeln umzusetzen.“

Richtlinie solle Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfachen, fordert Bitkom

Aus Sicht des Bitkom sind darüber hinaus einige wichtige Anpassungen im Urheberrecht den politischen Verhandlungen rund um Upload-Filter zum Opfer gefallen – und müssten daher bald nachgeholt werden. So insbesondere die Umsetzung der sogenannten Online-Sat-Kab-Richtlinie: Durch diese Richtlinie solle die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone.
„Die technologieneutrale Rechteklärung und damit das zeitgemäße Fernsehen ist für die Menschen in Deutschland noch immer nicht realisiert. Das muss in jedem Fall ein Thema für die neue Bundesregierung sein“, fordert Dehmel.

Bitkom empfiehlt Fonds-Modell skandinavischer Länder zur Vergütung der Urheberrechte

Außerdem müsse das über 50 Jahre alte System der Pauschalabgaben auf Geräte und Medien neu geregelt werden: „Das derzeitige System mit seinen starren Abgabensätzen geht am Nutzerverhalten völlig vorbei. Wer nicht kopiert, sollte auch keine Kopierabgabe zahlen müssen“, sagt Dehmel.
Die neue Bundesregierung sollte zügig Vorschläge für ein zukunftsorientiertes Abgabenmodell machen. Dehmel erläutert abschließende: „Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 19.05.2021
Upload-Filter: eco warnt vor Folgen geplanter Urheberrechtsreform / eco sieht Austausch auf Online-Plattformen bedroht

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Upload-Filter: eco warnt vor Folgen geplanter Urheberrechtsreform https://www.datensicherheit.de/upload-filter-eco-warnung-urheberrechtsreform https://www.datensicherheit.de/upload-filter-eco-warnung-urheberrechtsreform#respond Wed, 19 May 2021 18:06:28 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39890 eco sieht Austausch auf Online-Plattformen bedroht

[datensicherheit.de, 19.05.2021] Laut einer aktuellen Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. haben sich Union und SPD jüngst auf eine Reform des Urheberrechts verständigt, welche voraussichtlich am 20. Mai 2021 im Bundestag beschlossen werden soll. Der eco kritisiert nach eigenen Angaben scharf, „dass die Erwartungen in ein Presseverlegerleistungsschutzrecht illusorisch sind und die konsequente Umsetzung der Value-Gap-Regeln weiterhin nur mit Upload-Filtern funktioniert“. Der Verband warnt demnach „vor gravierenden Auswirkungen auf Online-Plattformen sowie die Meinungsfreiheit in ganz Europa“.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: Konsequente Umsetzung der Value-Gap-Regeln weiterhin nur mit Upload-Filtern

eco-Vorstandsvorsitzender vermisst ausgewogenen Kompromiss und fairen Interessenausgleich

Der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme warnt: „Von einem ausgewogenen Kompromiss und fairem Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern, Kreativen und Plattform-Anbietern kann wirklich keine Rede sein.“ Es sei schlimm genug, „dass Plattformen für Online-Inhalte wie Karikaturen, Parodien oder Pastiches zahlen sollen, die offline lizenzfrei zugänglich sind“.
Dass Betreiber darüber hinaus auch mit Abmahnungen rechnen müssten, wenn legale Inhalte zu Unrecht gefiltert würden, während Rechteinhaber im schlimmsten Fall für kurze Zeit keine Meldungen mehr einreichen dürften, sei schlichtweg nicht nachvollziehbar.
Süme betont: Nur die Justiz – nicht private Anbieter und Unternehmen – sollte entscheiden, was Recht und was Unrecht ist.“ Dass Plattform-Betreiber zumindest nicht mehr urheberrechtlich haftbar sein sollten, wenn sie interne Beschwerdeverfahren ermöglichten, sei allenfalls ein „kleines Zugeständnis seitens der Politik“.

Kurze Vorlaufzeit für die praktische Umsetzung laut eco unrealistisch

Ferner kritisiert der eco-Vorstandsvorsitzende, dass die Urheberrechtsreform für ein Presseverlegerleistungsschutzrecht bereits am 7. Juni und für Upload-Filter schon am 1. August 2021 in Kraft treten solle. Aus Sümes Sicht ist eine „so kurze Vorlaufzeit für die praktische Umsetzung mehr als unrealistisch“.
Zudem sei weiterhin unklar, ob auch kleinere Plattformen künftig Upload-Filter und Beschwerdeverfahren umsetzen müssten. Anbieter bräuchten Zeit für die komplexen Anpassungen und für die Zukunft auch mehr Planbarkeit, um offene Fragen zu klären.
„In der Konsequenz führen die Änderungen zu einer massiven Beschneidung der Meinungsfreiheit“, moniert Süme. Der kreative sowie wissenschaftliche Austausch von Nutzern auf Online-Plattformen „so wie wir ihn kennen und schätzen“, dürfe nicht durch die Einführung von Upload-Filtern zum Erliegen kommen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 20.05.2021
Neues Urheberrecht: Bitkom befürchtet Unsicherheit für Internetnutzer / Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs usw. für Nutzer kaum nachvollziehbar, warnt der Branchenverband Bitkom

datensicherheit.de, 04.08.2020
eco fordert, Upload-Filtern klare Absage zu erteilen / eco-Vorstandsvorsitzender warnt – das Internet, so wie wir es heute kennen und nutzen, könnte grundlegend verändert werden

datensicherheit.de, 21.03.2019
Upload-Filter: Einer pluralistischen Demokratie unwürdig / Dr. Bernhard Rohleder warnt vor „Meinungsfreiheit nur auf Antrag“

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt / Reform zum EU-Urheberrecht steht kurz vor dem Abschluss

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eco-Kritik an Identifizierungspflicht für Messenger https://www.datensicherheit.de/eco-kritik-identifizierungspflicht-messenger https://www.datensicherheit.de/eco-kritik-identifizierungspflicht-messenger#respond Sun, 21 Mar 2021 16:33:52 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39379 Der eco – Verband der Internetwirtschaft warnt vor Hintertüren im Gesetzgebungsverfahren

[datensicherheit.de, 21.03.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die geplante Identifizierungspflicht für Messenger ein und warnt vor „Hintertüren im Gesetzgebungsverfahren“. Das Bundesinnenministerium (BMI) fordere bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kurzfristige Änderungen, welche weitreichende Folgen für alle Internetnutzer hätten. Die Anfang März 2021 bekannt gewordene „Formulierungshilfe“, welche das BMI außerhalb des Regelprozesses an die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag gereicht habe, sieht demnach eine Identifizierungspflicht für sogenannte nummern-unabhängiger Dienste vor – dies betreffe Messenger, Audio- und Videochats sowie E-Mail-Kommunikation. Diese sollten künftig Name, Anschrift und Geburtsdatum ihrer Nutzer erheben, überprüfen und speichern.

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Foto: eco e.V.

Klaus Landefeld: Für Einsatz zur Gefahrenabwehr sind Staatstrojaner gänzlich ungeeignet!

Stellvertretender eco-Vorstandsvorsitzender nimmt Stellung

Der eco übt nach eigenen Angaben „scharfe Kritik am Vorgehen des Bundesinnenministers und lehnt eine derartige Verpflichtung entschieden ab“ – die geplanten Maßnahmen sollten faktisch eine Identifizierungspflicht vor der Inbetriebnahme von Geräten wie Mobiltelefonen, Notebooks und Tablets bedeuten, da die Nutzeraccounts bei jedem Hersteller standardmäßig mit mindestens einem Kommunikationsmittel verknüpft seien.
Der stellvertretende eco-Vorstandsvorsitzende, Klaus Landefeld, führt aus: „Auch viele weitere Dienste ermöglichen eine Kommunikation der Nutzer und müssten in Folge Angaben zur Identität der Nutzer nicht nur erheben, sondern diese Angaben auch überprüfen – mit anderen Worten, sich den Ausweis zeigen lassen.“

eco befürchtet Vertrauensverlust und negative Folgen für Digitalstandort Deutschland

Eine solche Regelung würde aus Sicht des Verbandes die Vertrauenswürdigkeit und Integrität von Kommunikation im Internet weiter schwächen. Landefeld befürchtet außerdem, „dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in diesem Bereich überfordert wären, denn eine Überprüfung von Daten zur Ermittlung der Identität von Nutzern sei stets mit einem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Erhebung und Verifikation verbunden“.
Darüber hinaus könnte es auch zu einer Abwanderung von Nutzern kommen, welche in einer globalisierten Welt die ohne großen Aufwand nutzbaren („click-baren“) Dienste aus dem Ausland bevorzugen würden.

eco moniert fehlende Überwachungsgesamtrechnung

Insgesamt bereite eco die Fülle neuer gesetzlicher Maßnahmen und Verpflichtungen aus den gegenwärtig vorliegenden Gesetzesentwürfen große Sorge. „Die systematische und kontinuierliche Erweiterung der Überwachungsmaßnahmen wie sie in den Gesetzentwürfen zum Telekommunikationsgesetz, dem IT-Sicherheitsgesetz, dem BND-Gesetz, dem Verfassungsschutzgesetz und zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung vorgesehen sind, ist in dieser Quantität und Qualität besorgniserregend“, so Landefeld.
Unabhängig von der Tatsache, dass die Umsetzung all dieser Überwachungsmaßnahmen die betroffenen Anbieter vor erhebliche Herausforderungen und Belastungen stelle, schwäche der deutsche Staat die Vertraulichkeit von Kommunikation durch heimliche Überwachung und gefährdet zudem die Sicherheit von IT-Infrastrukturen durch Hacking und „Staatstrojaner“. Von der verfassungsrechtlich gebotenen und angekündigten Überwachungsgesamtrechnung des Staates fehle hingegen weiterhin jede Spur: „Hier hält sich das BMI bedeckt“, merkt Landefeld an.

Gesetzgeber muss laut eco Alternativen prüfen

Der eco forder den Gesetzgeber dazu auf, endlich ernsthaft nach Alternativen zu Überwachungsmaßnahmen zu suchen und empirische Forschung zu diesem Thema stärker zu fördern. Zudem müssten personelle und sachliche Ausstattung der Ermittlungsbehörden besser werden, denn meist verhinderten diese fehlenden Ressourcen eine Aufklärung.
„Es darf beim Thema Überwachung nicht nur eine Richtung geben. Unser Grundgesetz gebietet es, solche Maßnahmen zu hinterfragen und auch aufzuheben, falls mildere, gleich wirksame Mittel zur Hand sind oder die Wirkungslosigkeit der Überwachungsmaßnahmen festzustellen ist“, betont Landefeld.

Kritik des eco an Staatstrojanern in geplantem Bundespolizeigesetz

Diese Kritik wird Landefeld laut eco auch im Rahmen einer für den 22. März 2021 im Bundestag geplanten Expertenanhörung zum Bundespolizeigesetz wiederholen, welches den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern vorsieht: Der Einsatz von „Staatstrojanern“ schwäche die IT-Sicherheit von Bürgern, der Wirtschaft und letztlich des Staates. Er unterminiere die Vertrauenswürdigkeit von Kommunikation im Netz.
Landefeld stellt klar: „Für einen Einsatz zur Gefahrenabwehr sind ,Staatstrojaner‘ gänzlich ungeeignet. Denn das Aufbringen der Software auf dem IT-Gerät der Zielperson erfordert so viel Zeit, dass ein sofortiges Handeln der Bundespolizei zur Abwehr der Gefahr fast unmöglich ist.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 07.03.2021
G DATA zur Klarnamenpflicht: Mehr Bürokratie ohne Sicherheit / Klarnamenpflicht hat laut G DATA nichts im Telekommunikationsgesetz zu suchen

datensicherheit.de, 03.03.2021
Identifizierungszwang: Dr. Patrick Breyer fordert Stopp der unverantwortlichen Pläne / Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler hatte bereits gegen deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt

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