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Aktuelles, Experten - Freitag, Juli 28, 2017 17:26 - noch keine Kommentare
Kein Generalverdacht: Keylogger im Beschäftigungsverhältnis in der Regel unzulässig
Landesbeauftragter für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juli 2017
[datensicherheit.de, 28.07.2017] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) geht in einer aktuellen Stellungnahme auf die Unzulässigkeit von Keyloggern im Beschäftigungsverhältnis weiterlesen…