Bernhard Rohleder – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 20 Jun 2024 17:25:50 +0000 de hourly 1 Chat-Kontrolle: Bitkom unterstützt Schutz der Kinder und Wahrung der Bürgerrechte https://www.datensicherheit.de/chat-kontrolle-bitkom-unterstuetzung-schutz-kinder-wahrung-buergerrechte https://www.datensicherheit.de/chat-kontrolle-bitkom-unterstuetzung-schutz-kinder-wahrung-buergerrechte#respond Thu, 20 Jun 2024 22:24:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44908 Mit der Chat-Kontrolle beabsichtigt die EU-Kommission, dass Web-Plattform-Anbieter ihre Dienste umfassend durchsuchen, um Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder zu finden

[datensicherheit.de, 21.06.2024] Mit der Chat-Kontrolle beabsichtigt die EU-Kommission, dass Web-Plattform-Anbieter ihre Dienste mittels Software umfassend durchsuchen, um Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder zu finden und an die Behörden weiterzuleiten. Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder, stellt hierzu die Position seines Verbandes klar: „Der Schutz von Kindern gegen Missbrauch, sexualisierte Gewalt oder zum Beispiel ,Online-Grooming’ muss in der EU und in unserer Gesellschaft höchste Priorität haben!“ Der Bitkom unterstütze diese Ziele der EU-Kommission – nämlich Kinder in der digitalen und analogen Welt besser zu schützen, präventiv aktiv zu werden und die Forensik sowie Verfolgung der Täter zu verstärken. Dr. Rohleder betont indes auch: „Gleichwohl greift der aktuelle Vorschlag zu tief und in unverhältnismäßiger Weise in die Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf geschützte Kommunikation ein, ohne dass sich dadurch der Schutz der Kinder verbessern würde.“

Konkrete Folgen der Chat-Kontrolle: Nachrichten mit falsch-positiven oder -negativen Bewertungen müssten händisch geprüft werden

Allein aufgrund der schieren Masse an Nachrichten, die tagtäglich auf den Smartphones der EU-Bürger eingingen, müssten täglich unzählige Nachrichten mit falsch-positiven oder falsch-negativen Bewertungen händisch geprüft werden. Dr. Rohleder erläutert:

„Nutzerinnen und Nutzer von Messenger-Diensten müssten also immer damit rechnen, dass jemand ihre Kommunikation mitliest. Kurznachrichten und Messenger sind aber Räume für geschützte, verschlüsselte private Kommunikation – und müssen dies auch bleiben!“ Eine generelle und flächendeckende Überwachungsmaßnahme jeglicher privater digitaler Korrespondenz lehnt der Bitkom demnach ab.

Chat-Kontrolle greift auch zu kurz: Ermittler müssen Tätern nicht nur auf die Spur kommen, sondern schneller sein als diese

Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, brauche es in erster Linie eine technisch und personell bessere Ausrüstung von Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Dabei gehe es vor allem um technisch versiertes, für die Ermittlungsarbeit im Digitalen Raum ausgebildetes Personal. „Hier sind gleichermaßen der Bund wie die Strafverfolgungsbehörden der Länder gefragt. Die Ermittler müssen den Tätern nicht nur auf die Spur kommen, sie sollten möglichst schneller sein als sie.“

Der Bitkom und seine Mitgliedsunternehmen stehen laut Dr. Rohleder bereit, sich in diesen Prozess einzubringen und die Behörden bei ihrer Arbeit mit technischem Know-how zu unterstützen. „Es ist wichtig, dass die Europäische Kommission in Kooperation mit Zivilgesellschaft und Wirtschaft Ansätze zum Schutz der Kinder ausarbeitet, welche rechtlich vertretbar und technisch machbar sind und die vor allem den Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen signifikant verbessern.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 14.02.2024
Chat-Kontrolle: Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Einhaltung der Grundrechte in der EU / Prof. Ulrich Kelber nimmt Stellung zu den Verhandlungen über den EU-Verordnungsentwurf zur CSA-Verordnung

datensicherheit.de, 26.09.2023
Sofortiger Stopp der Chat-Kontrolle: Digitalcourage unterstreicht Forderung / In einer investigativen Recherche hat ZEIT ONLINE das umfangreiche Lobby-Geflecht zur geplanten Chat-Kontrolle offengelegt

datensicherheit.de, 10.02.2023
Chat-Kontrolle: Deutscher Anwaltverein warnt vor Totalüberwachung unter Deckmantel des Kinderschutzes / Gefährdung det Grundrechte aller Bürger durch EU-Pläne zur Chat-Kontrolle

 

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Digitaltag 2024 am 7. Juni: Bitkom als Partner sieht Handlungsbedarf https://www.datensicherheit.de/digitaltag-2024-7-juni-bitkom-partner-handlungsbedarf https://www.datensicherheit.de/digitaltag-2024-7-juni-bitkom-partner-handlungsbedarf#respond Fri, 17 May 2024 11:31:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44702 Bitkom möchte wichtige Schlagworte der Digitalisierung allen Menschen verständlich machen

[datensicherheit.de, 17.05.2024] Laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage soll jeder Dritte noch nie von „Deepfakes“ gehört haben – ein weiteres Drittel habe dazu allerhöchstens „rudimentäres Wissen“. Auch die Begriffe „Krypto-Währung“, „Ransomware“ und „Blockchain“ seien den Deutschen ebenfalls noch weitestgehend unbekannt. Der Branchenverband möchte daher als Partner des fünften bundesweiten „Digitaltags“ am 7. Juni 2024 zur Verbesserung digitaler Kenntnisse beitragen. Grundlage der Erkenntnisse ist demnach eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat: „Dabei wurden 1.002 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 14 bis KW 18 2023 statt. Die Umfrage ist repräsentativ.“ Die Fragestellung habe gelautet: „Inwieweit sind Sie mit den folgenden Begriffen bzw. Technologien vertraut?“

Deepfake – Bedeutung laut Bitkom-Umfrage noch weitgehend unbekannt bzw. unklar

Es habe bereits den Papst getroffen, wie auch Donald Trump, die US-Sängerin Taylor Swift und den deutschen Nachrichtensprecher Christian Sievers sowie kürzlich auch Schauspielerin Uschi Glas: „Von ihnen allen sind mithilfe von Künstlicher Intelligenz gefälschte Fotos oder Videos verbreitet worden.“

Diese sogenannten Deepfakes, also digital erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder auch Audio-Sequenzen, seien oftmals nur schwer als Fälschung zu erkennen. 34 Prozent der Menschen in Deutschland sei der Begriff „Deepfake“ aber noch gänzlich unbekannt. Weitere 34 Prozent hätten zwar diesen Begriff schon einmal gehört, wüssten aber nicht genau, was das ist. Lediglich etwa jeder Fünfte (22%) wäre nach eigenem Dafürhalten in der Lage, zu erklären, was damit gemeint ist.

Mit zahlreichen Aktionen möchte der Bitkom mithelfen, die Digitalisierung zu erklären und erlebbar zu machen

„Deepfakes sind längst ein Massenphänomen. Es braucht ein breites Bewusstsein dafür, dass sie existieren und mitunter gezielt eingesetzt werden, um Personen zu verunglimpfen, Wahlen zu beeinflussen oder die Öffentlichkeit in die Irre zu führen“, betont der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder. Er sieht darin einen Auftrag: „Wir müssen dieses und andere wichtige Schlagworte der Digitalisierung allen Menschen verständlich machen.“

Der „Digitaltag“ am 7. Juni 2024 solle mit bundesweit mehr als 2.000 Aktionen dieses Verständnis fördern. Der Bitkom engagiere sich auch in diesem Jahr wieder als Partner. Der „Digitaltag“ findet in diesem Jahr zum fünften Mal statt und hat die Förderung der Digitalen Teilhabe in Deutschland zum Ziel: Mit zahlreichen Aktionen soll die Digitalisierung erklärt und erlebbar gemacht.

Digital für alle: Bitkom unterstützt mit anderen Partnern die Initiative

Auch weitere Begriffe der Digitalisierung seien vielen Menschen noch immer ein Rätsel. So sei „Ransomware“ mehr als einem Drittel (36%) fremd. 33 Prozent hätten zwar von den Schadprogrammen gehört, „können aber nicht erklären, was damit gemeint ist“. 22 Prozent sähen sich in der Lage, den Begriff im Gespräch darzustellen. Ebenfalls komplett unbekannt oder nicht erklärbar: „Metaversum“ (70%), „Blockchain“ (65%), „Krypto-Währung (61%) und „Chatbot“ (54%).

Erklären könnten viele Deutsche nach eigener Einschätzung aber mittlerweile „Cookies“ (74%), „5G“ (67%) und „Künstliche Intelligenz“ (60%). Die Künstliche Intelligenz (KI) sei in diesem Jahr das „Digitaltag“-Schwerpunktthema. Hinter dem „Digitaltag“ steht die Initiative „Digital für alle“ – ein breites Bündnis von insgesamt 28 Organisationen aus Zivilgesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Wohlfahrt und Öffentlicher Hand.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
7. Juni 2024 / Bitkom @ Digitaltag

Digitaltag 2024
Digitale Teilhabe jetzt umfassend ermöglichen!

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Smart-Home-Anwendungen bei über 30 Millionen Deutschen im Einsatz https://www.datensicherheit.de/smart-home-anwendungen-30-millionen-deutsche-einsatz https://www.datensicherheit.de/smart-home-anwendungen-30-millionen-deutsche-einsatz#respond Mon, 04 Sep 2023 10:08:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43399 Smart-Home-Skeptiker sorgen sich vor allem um Datensicherheit

[datensicherheit.de, 04.09.2023] Laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom e.V. nutzen 44 Prozent mindestens eine Smart-Home-Technologie – demnach führen sogenannte smarte Lampen und Leuchten derzeit das Ranking an: „Das Licht wird per App gesteuert, das smarte Thermostat schaltet die Heizung bei offenem Fenster automatisch ab, der Staubsaugerroboter startet per Sprachbefehl: 44 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen Smart-Home-Anwendungen.“ Dies entspreche einer absoluten Anzahl von rund 30 Millionen Menschen über 16 Jahren. Damit bleibe der Anteil stabil auf dem hohen Niveau des Vorjahres: „2022 waren es 43 Prozent, 2019 aber erst 31 Prozent.“ Diese Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.178 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren hat der Bitkom nach eigenen Angaben anlässlich der „IFA 2023“ (Internationale Funkausstellung in Berlin) veröffentlicht.

37 Prozent der Deutschen haben smarte Licht-Systeme im Einsatz

Wer sein Zuhause „smart“ machen möchte, nutzt dabei offensichtlich oftmals sogenannte intelligente Lampen und Leuchten: 37 Prozent der Deutschen hätten entsprechende smarte Licht-Systeme im Einsatz (2022: 36%). Danach folgten mit 31 Prozent bereits smarte Heizkörperthermostate, die vor einem Jahr noch von 25 Prozent der Deutschen genutzt worden seien. Smarte Steckdosen lägen mit 26 Prozent auf Platz drei (2022: 21%).

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder betont in seinem Kommentar, dass Smart-Home-Technologien einen „großen Beitrag“ dazu leisten könnten, weniger Energie zu verbrauchen. Dazu zählten auch sogenannte smarte Rollläden und Markisen, welche von 23 Prozent genutzt würden (2022: 21%). „16 Prozent nutzen intelligente Verbrauchszähler für Strom, Gas oder Wasser (2022: 13%).“

Smarte Helfer für Haus und Garten stehen nach Bitkom-Erkenntnissen ebenfalls hoch im Kurs: 23 Prozent nutzten Staubsauger-Roboter (2022: 22%) und 18 Prozent Rasenmäh-Roboter (2022: 18%). Intelligente Gartengeräte, zum Beispiel für eine smarte Bewässerung, seien bei sieben Prozent im Einsatz (2022: 7%). Sechs Prozent nutzten eine smarte Türklingel, „die auch an das Smartphone überträgt, wenn jemand vor der Tür steht“ (2022: 4%). Auch das Thema Sicherheit habe weiterhin Relevanz: Eine smarte Alarmanlage nutzten 19 Prozent (2022: 24%).

Aber: Sorge vor Datenmissbrauch hält auch potenzielle Nutzer vom Kauf ab

„Diejenigen, die keine Smart-Home-Anwendungen nutzen, werden meist von Sicherheitsbedenken davon abgehalten.“ 48 Prozent der Nicht-Nutzer hätten Angst vor dem Missbrauch persönlicher Daten. 41 Prozent sorgten sich vor Hacker-Angriffen und 36 Prozent um ihre Privatsphäre – und sähen deshalb von der Nutzung von Smart-Home-Produkten ab.

„Bei Smart-Home-Geräten sollte man auf nach internationalen Standards zertifizierte Produkte achten. Sie machen Smart-Home-Anwendungen gegen Angriffe von außen ausgesprochen sicher. Dabei sind auch die Nutzerinnen und Nutzer gefragt, etwa wenn es um den Schutz ihres eigenen WLANs oder regelmäßige Updates der Geräte geht“, erläutert Dr. Rohleder.

37 Prozent sagten auch: „Smart-Home-Anwendungen sind mir zu teuer.“ Fast jeder
Dritte (31%) empfinde den Einbau als zu aufwändig, ein Viertel die Bedienung der Geräte als zu kompliziert (25%).

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Wenn die Verfügbarkeit zum Fluch zu werden droht: E-Mail-Flut in beruflichen Postfächern https://www.datensicherheit.de/verfuegbarkeit-fluch-e-mail-flut-beruf-postfaecher https://www.datensicherheit.de/verfuegbarkeit-fluch-e-mail-flut-beruf-postfaecher#respond Tue, 21 Mar 2023 17:40:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43039 Jeder Zwölfte erhält täglich 100 und mehr berufliche E-Mails

[datensicherheit.de, 21.03.2023] „Das neue Angebot vom Lieferanten, die Info an Kolleginnen und Kollegen, der Link für die nächste Online-Konferenz oder der wöchentliche Newsletter…“ – E-Mails seien schon totgesagt worden, indes bis heute aus den Büros nicht wegzudenken. „Auch nach Ende der corona-bedingten Einschränkungen ist die E-Mail-Flut nochmals angewachsen“, berichtet der Digitalverband Bitkom. Demnach gehen 42 E-Mails durchschnittlich täglich in jedem beruflichen Postfach in Deutschland ein. „Vor zwei Jahren waren es noch 26 Mails, 2018 nur 21 Mails und 2014 lediglich 18 Mails.“ Dies seien Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Bitkom-Auftrag unter knapp 500 (497) berufstätigen Internetnutzern in Deutschland.

Die E-Mail lebt!

„,Corona’ hat nicht nur die Digitalisierung beschleunigt, ,Corona’ hat auch der E-Mail zu einem zweiten Frühling verholfen. Die vielen Kollaborations-Tools ersetzen die E-Mail nicht, sie ergänzen sie – noch“, so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder, und betont: „Die E-Mail lebt. Insbesondere für die Kommunikation nach außen und den Versand von Dokumenten bleibt die E-Mail der Standard.“

Täglich 42 E-Mails durchschnittlich in jedem beruflichen Postfach in Deutschland

Insgesamt erhielten nur fünf Prozent der Berufstätigen weniger als zehn E-Mails pro Tag. Bei 28 Prozent seien es zwischen zehn und 24 Mails, bei einem Viertel (24 Prozent) zwischen 25 und 49 Mails pro Tag. Zwischen 50 und 74 Nachrichten fänden 13 Prozent täglich im beruflichen E-Mail-Postfach, zwischen 75 bis 99 E-Mails fünf Prozent. Jeder Zwölfte (8%) empfange sogar 100 und mehr geschäftliche E-Mails am Tag. 14 Prozent der Berufstätigen kommunizierten dagegen im beruflichen Zusammenhang nicht per E-Mail.

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Bitkom-Stellungnahme zum EuGH-Urteil über EU-Urheberrechtsreform https://www.datensicherheit.de/bitkom-stellungnahme-eugh-urteil-eu-urheberrechtsreform https://www.datensicherheit.de/bitkom-stellungnahme-eugh-urteil-eu-urheberrechtsreform#respond Tue, 26 Apr 2022 18:31:01 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41701 Bitkom-Hauptgeschäftsführer fordert schnell Klarheit bei noch immer bestehenden Unsicherheiten

[datensicherheit.de, 26.04.2022] Am 26. April 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom über die Klage Polens gegen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie geurteilt. Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder, geht in seiner Stellungnahme kritisch auf dieses Urteil ein:

Bitkom: Weit mehr als 60 Millionen Deutsche im Internet unterwegs – rund 70 Prozent von ihnen nutzen Soziale Medien

Dieses Urteil des EuGH betreffe Internetnutzer ebenso wie die Betreiber Sozialer Medien und Urheber. Upload-Filter blieben faktisch bestehen, was dem Grundgedanken des freien Internets diametral gegenüberstehe.

Dr. Rohleder erläutert: „Weit mehr als 60 Millionen Deutsche sind im Internet unterwegs, rund 70 Prozent von ihnen nutzen Soziale Medien. Plattformen sind also für viele Menschen ein ganz zentraler Ort, um sich zu informieren, mit anderen auszutauschen, die eigene Meinung frei zu äußern.“

Plattformen in Deutschland haben sich laut Bitkom Herausforderungen der EU-Urheberrechtsrichtlinie gestellt

Die Plattformen in Deutschland hätten sich den Herausforderungen der EU-Urheberrechtsrichtlinie seit ihrer Umsetzung gestellt: Sie gäben Urhebern die Möglichkeit, ihre Werke zu sperren. „Da die meisten Plattformen bereits Lizenzverträge mit Verwertungsgesellschaften abgeschlossen haben, sind automatische Blockierungen nur selten erforderlich“, so Dr. Rohleder.

Gleichwohl bestünden in der Praxis weiterhin Unsicherheiten, etwa dazu, wie „Pastiche“ (künstl. Imitat) genau definiert werde und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Veröffentlichung bestehe. „Hier muss schnell Klarheit geschaffen werden“, fordert Dr. Rohleder.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 28.07.2021
Upload-Filter: eco-Verband warnt vor Flickenteppich des EU-Urheberrechts / Bereits zum Ende dieser Woche müssen deutsche Unternehmen Regelungen zu Upload-Filtern umsetzen

datensicherheit.de, 20.05.2021
Neues Urheberrecht: Bitkom befürchtet Unsicherheit für Internetnutzer / Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs usw. für Nutzer kaum nachvollziehbar, warnt der Branchenverband Bitkom

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Digital Services Act: Bitkom kommentiert Abstimmung https://www.datensicherheit.de/digital-services-act-bitkom-kommentar-abstimmung https://www.datensicherheit.de/digital-services-act-bitkom-kommentar-abstimmung#respond Thu, 20 Jan 2022 16:38:23 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41377 Bitkom-Hauptgeschäftsführer begrüßt Einführung

[datensicherheit.de, 20.01.2022] Laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom stimmt das Europäische Parlament am 20. Januar 2022 über den „Digital Services Act“ (DSA) ab. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder geht in seiner Stellungnahme darauf ein und betont die Bedeutung des DSA für Europa.

Bitkom erwartet Stärkung des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt

„Der ,Digital Services Act‘, DSA, ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Regelwerke in Europa. Er wird im Verbund mit dem ,Digital Markets Act‘ zu einer Art Grundgesetz für das Internet.“

Der DSA müsse so ausgestaltet werden, „dass er im globalen Maßstab Standards setzt“. Er stärke den Schutz der Verbraucher in der digitalen Welt und schaffe einen EU-weiten, harmonisierten Rechtsrahmen für Diensteanbieter und Plattformen – durch klare Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten und mehr Transparenz.

Bitkom-Warnung: Internet-Nutzung im Alltag zunehmend von Delikten bedroht

Weit mehr als 60 Millionen Menschen in Deutschland nutzten das Internet. Fast drei Viertel von ihnen informierten sich im Web über das Zeitgeschehen, 95 Prozent kauften online ein.

Online-Dienste und Plattformen seien damit fester Bestandteil des digitalen Alltags. „Dabei haben wir in den vergangenen Jahren auch eine deutliche Zunahme an Delikten, wie der Verbreitung von Hassrede bis hin zum Vertrieb gefälschter Produkte festgestellt“, so Dr. Rohleder.

Bitkom befürwortet Ersatz der 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie

So seien 19 Prozent der Internet-Nutzer bereits beim Einkaufen im Netz betrogen worden, mehr als ein Viertel (27 Prozent) fühle sich von sogenannter Hassrede im Internet bedroht – „vor zwei Jahren waren es lediglich 19 Prozent“.

Es sei deshalb gut und richtig, dass der DSA die mehr als 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ersetzen werde, um Verbraucher künftig besser vor illegalen oder gefährlichen Inhalten im Netz zu schützen. „Bitkom begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die Einführung einer Upload-Filter-Pflicht für das Europäische Parlament keine Option ist.“

Bitkom fordert Balance zwischen hohem Verbraucherschutz einerseits und Chancen für Unternehmen bzw. Start-Ups andererseits

„Für Diensteanbieter und Plattformen ist ein funktionierender Rechtsrahmen, der klare Regeln setzt und der Plattform-Ökonomie dabei weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen lässt, extrem wichtig“, unterstreicht Dr. Rohleder und führt aus: „Wir brauchen daher einen differenzierten Ansatz, der die Vielfalt an Inhalten und Diensten berücksichtigt.“

Mit der Abstimmung im Europäische Parlament könnten die „Trilog“-Verhandlungen beginnen. Dort werde es darauf ankommen, die Balance zwischen einem hohen Verbraucherschutz durch umfassende Verpflichtungen der Plattformen einerseits und der Förderung europäischer Unternehmen und Start-Ups durch einen angemessenen und verhältnismäßigen Rechtsrahmen andererseits zu wahren.

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Bitkom kommentiert Ausfall von Facebook, Whatsapp und Instagram https://www.datensicherheit.de/bitkom-ausfall-facebook-whatsapp-instagram https://www.datensicherheit.de/bitkom-ausfall-facebook-whatsapp-instagram#respond Tue, 05 Oct 2021 19:39:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40846 Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder nimmt Stellung und gibt Empfehlung

[datensicherheit.de, 05.10.2021] Die Web-Plattformen „facebook“ und „Instagram“ sowie der Messenger-Dienst „WhatsApp“ waren laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom weltweit stundenlang ausgefallen. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder geht in seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 2021 auf diesen Vorfall ein:

Laut Bitkom waren Unternehmen durch Ausfall zum Teil an ihrer Arbeit gehindert

„Der Ausfall der Plattformen und die Reaktionen der Nutzerinnen und Nutzer zeigen, welche zentrale Rolle Soziale Medien mittlerweile einnehmen. Während viele Menschen für ihre private Kommunikation und den Austausch mit Freundeskreis oder Familie auf andere Kanäle ausgewichen sind, waren Unternehmen zum Teil an ihrer Arbeit gehindert“, so Dr. Rohleder.

Bitkom rät Unternehmen, eigene Kommunikation zu verteilen und Alternativen zu haben

Auch in Deutschland setze ein großer Teil der Wirtschaft auf diese Plattformen: „So nutzt jedes dritte Unternehmen (30%) ,Social Media‘ für die interne und externe Kommunikation. Zwei Drittel (66%) nutzen dafür Messenger-Dienste, wie eine repräsentative Bitkom-Studie im Mai 2021 ergeben hat.“ Insbesondere für Unternehmen sei es daher wichtig, die eigene Kommunikation auf mehrere Kanäle zu verteilen und Alternativen zu haben, welche bei einem Ausfall der primär genutzten Dienste eingesetzt werden könnten, rät Rohleder.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 11.05.2021
Verbot der Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten für Facebook

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Bitkom-Stellungnahme zum Ransomware-Angriff via Kaseya https://www.datensicherheit.de/bitkom-stellungnahme-ransomware-angriff-kaseya https://www.datensicherheit.de/bitkom-stellungnahme-ransomware-angriff-kaseya#respond Mon, 05 Jul 2021 16:05:23 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40276 Auf einen Schlag Hunderte Unternehmen mit Ransomware ins Visier genommen

[datensicherheit.de, 05.07.2021] Bei der jüngsten Attacke mit Erpressungssoftware haben Hacker offensichtlich auf einen Schlag Hunderte Unternehmen mit Ransomware ins Visier genommen. Laut einer Meldung des Branchenverbands Bitkom nutzten sie eine Schwachstelle beim IT-Dienstleister Kaseya aus – auch deutsche Unternehmen seien betroffen.

Bei Dienstleister eingesetzte Software infiltriert, um Ransomware-Angriff beliebig zu skalieren

„Mit der jüngsten Attacke auf das IT-Unternehmen Kaseya wird eine besonders perfide Masche genutzt, um Unternehmen in aller Breite zu attackieren. Viele Unternehmen lassen sich von externen IT-Dienstleistern unterstützen. Wird aber die beim Dienstleister eingesetzte Software infiltriert, kann der Angriff quasi beliebig skaliert werden“, erläutert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Die Cyber-Kriminellen machten sich die Hebelwirkung über den IT-Dienstleister zu Nutze, indem sie die Zielsysteme der Endkunden verschlüsselten und „horrende Lösegelder“ erpressten. Rohleder: „Wird ein solcher Angriff erfolgreich geführt, fallen die Kundinnen und Kunden reihenweise um.“

Aktueller Ransomware-Angriff auf Software-Lieferkette nur Spitze eines Eisbergs

Dabei stellt dieser Angriff auf die Software-Lieferkette nur die „Spitze eines Eisbergs“ in einer Reihe von Attacken dar, welche seit Monaten für steigende Aufmerksamkeit sorgten. „Nach einem ähnlichen Muster erfolgte bereits der ,SolarWinds‘-Angriff, der Ende vergangenen Jahres bekannt wurde und bei dem ebenfalls die Software-Lieferkette als Einfallstor diente.“ Ziel dabei seien vor allem staatliche Institutionen und Großunternehmen gewesen.
Mit der Kaseya-Attacke treffe es nun eine andere Zielgruppe – mit nicht weniger schwerwiegenden Konsequenzen für die Gesellschaft insgesamt. Hacking habe sich zu einer maßgeblichen Bedrohung für den Schutz der Bevölkerung und deren Versorgungssicherheit entwickelt. „Das haben auch die Angriffe auf eine zentrale US-Ölpipeline, das irische Gesundheitssysteme sowie den weltgrößten Fleischproduzent eindrücklich unter Beweis gestellt“, so Dr. Rohleder.

Ransomware- und andere Attacken erzeugten 2019 über 100 Milliarden Euro Schaden

Durch Sabotage, Datendiebstahl oder Spionage sei der deutschen Wirtschaft bereits 2019 ein Gesamtschaden von über 100 Milliarden Euro entstanden.
Dr. Rohleder abschließend: „Viele Unternehmen sind durch die ,Pandemie‘ und den ungeplanten Umzug ins Home-Office anfälliger für Internet-Kriminalität geworden. Wir gehen davon aus, dass die Schadenssummen und die Zahl betroffener Unternehmen 2020 deutlich über dem Niveau des Vorjahres liegen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 05.07.2021
Ransomware-Angriff: Folgen weltweit zu spüren / Zahlreiche IT-Dienstleister, deren Kunden und weitere Unternehmen Opfer von Ransomware geworden

datensicherheit.de, 22.01.2021
Lessons learned – Lehren aus dem Solarwinds-Hack / Ein Kommentar von Christoph Volkmer, VP DACH bei Tanium

datensicherheit.de, 21.12.2020
Sicherheitsverletzung bei SolarWinds zeigt Notwendigkeit eines sicheren Passworts auf / Ian Pitt empfiehlt Unternehmen jeder Größe Einführung einer unternehmensweiten Passwort-Managementlösung

datensicherheit.de, 28.04.2020
Studie „SolarWinds IT Trends Report 2020: The Universal Language of IT“ vorgestellt / Report zeigt den steigenden Bedarf an qualifizierten deutschen Technikexperten für hybride IT-Umgebungen

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bitkom begrüßt geplantes Lobby-Transparenzregister https://www.datensicherheit.de/bitkom-begruessung-planung-lobby-transparenzregister https://www.datensicherheit.de/bitkom-begruessung-planung-lobby-transparenzregister#respond Sun, 13 Sep 2020 20:00:29 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37799 bitkom-stellungnahme-lobby-transparenz-registerTransparenz laut bitkom ein wichtiges Kriterium, um Legitimität politischer Entscheidungen bei Bürgern zu erhöhen und Vertrauen in politische Institutionen und Vorgänge zu stärken.]]> bitkom-stellungnahme-lobby-transparenz-register

bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Rohleder betont, dass für geheime Wahlen Lobbyismus transparent sein muss

[datensicherheit.de, 13.09.2020] „Wahlen sind aus guten Gründen geheim, aus ebenso guten Gründen muss Lobbyismus transparent sein“, betont bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder in seiner aktuellen Stellungnahme zu dem am 11. September 2020 im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf für ein Lobby-Transparenzregister.

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Abbildung: bitkom e.V.

bitkom-Positionspapier „Transparenz in der Interessenvertretung“

bitkom: Aus guten Gründen muss Interessenvertretung möglichst transparent sein!

„Es ist Kern einer gelebten Demokratie, dass verschiedene Interessen angehört und bei der politischen Entscheidungsfindung bedacht werden. Sachverständige Interessenvertretung ist unabdingbar, um politische Entscheidungsträger in ihrer Arbeit zu unterstützen und ihnen zu helfen, die Folgen ihrer Aktivitäten aus unterschiedlichen Perspektiven einschätzen zu können“, erläutert Dr. Rohleder.
Indes: Transparenz sei dabei ein wichtiges Kriterium, um die Legitimität politischer Entscheidungen bei den Bürgern zu erhöhen und das Vertrauen in politische Institutionen und Vorgänge zu stärken. Wahlen seien aus guten Gründen geheim. „Aus ebenso guten Gründen muss Interessenvertretung möglichst transparent sein.“

bitkom begrüßt Initiative für ein Lobby-Transparenzregister ausdrücklich

Der bitkom-Hauptgeschäftsführer betont: „Die Initiative für ein Lobby-Transparenzregister begrüßen wir ausdrücklich. Dabei sollten unabhängig von der jeweiligen Interessengruppe gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle gelten – von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften über Religionsgemeinschaften bis hin zu NGOs.“ Quer durch alle Bereiche seien Interessenvertreter gefordert, sich in das Licht der Öffentlichkeit zu begeben und so einen positiven Beitrag zum politischen Kulturwandel zu leisten.
Bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieses Gesetzes dürfe man sich nicht „im bürokratischen Klein-Klein und verschiedenen Insellösungen verlieren“. Ziel müsse sein, einen einheitlichen Ansatz zu verfolgen und ein Register für alle zu schaffen.

Bitkom empfiehlt, EU-Regelungen zur Lobby-Transparenz als Beispiel zu nehmen

Orientierung könnten die Regelungen zur Lobby-Transparenz auf EU-Ebene geben. Diese seien etabliert und funktionierten. „Von der europäischen Ebene können wir uns etwa das Format der Online-Konsultationen abschauen, an der nicht nur organisierte Interessengruppen teilnehmen können, sondern auch Einzelunternehmen und jeder Bürger.“
Im Übrigen würde auch der konsequente Einsatz digitaler Technologien Politik transparenter und glaubwürdiger machen – und zugleich auch einfacher und effizienter, unterstreicht Dr. Rohleder.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom, 01.07.2020
Positionspapier: Transparenz in der Interessenvertretung

datensicherheit.de, 13.08.2020
bitkom sieht beschleunigten Breitbandausbau als oberstes Ziel

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Bitkom: Nur jeder Dritte regelt digitales Erbe https://www.datensicherheit.de/bitkom-nur-jeder-dritte-regelt-digitales-erbe https://www.datensicherheit.de/bitkom-nur-jeder-dritte-regelt-digitales-erbe#respond Thu, 21 Nov 2019 16:06:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35228 60 Prozent der Befragten beklagen mangelnde Information zur Regelung ihres digitalen Nachlasses [datensicherheit.de, 21.11.2019] Was mit den eigenen materiellen Besitztümern nach dem Tod passieren soll, regeln viele Menschen noch zu Lebzeiten in einem Testament. Anders sei es jedoch mit dem digitalen Erbe, also mit den Hinterlassenschaften in Sozialen Netzwerken und Login-Daten zu Smartphones und Laptops, […]]]>

60 Prozent der Befragten beklagen mangelnde Information zur Regelung ihres digitalen Nachlasses

[datensicherheit.de, 21.11.2019] Was mit den eigenen materiellen Besitztümern nach dem Tod passieren soll, regeln viele Menschen noch zu Lebzeiten in einem Testament. Anders sei es jedoch mit dem digitalen Erbe, also mit den Hinterlassenschaften in Sozialen Netzwerken und Login-Daten zu Smartphones und Laptops, zu Profilen bei facebook oder Instagram, zum Cloud-Speicher oder zu kostenpflichtigen Online-Diensten wie Netflix, Spotify usw.– nur 13 Prozent der Internetnutzer haben nach Erkenntnissen des Digitalverbands Bitkom ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt.

Bitkom: Repräsentative telefonische Umfrage unter 1.004 Bundesbürgern

Abbildung: Bitkom Research

Bitkom: Repräsentative telefonische Umfrage unter 1.004 Bundesbürgern

Problembewusstsein nimmt zu

Weitere 18 Prozent hätten sich zumindest teilweise darum gekümmert. 65 Prozent gäben jedoch an, für den Fall ihres Todes in diesem Bereich nicht vorgesorgt zu haben. Soweit einige Ergebnisse einer nach Bitkom-Angaben repräsentativen Umfrage. Immerhin nehme das Problembewusstsein zu – denn 2017 seien es noch 80 Prozent gewesen, „die sich nicht um ihren digitalen Nachlass gekümmert haben“.
„Jeder Internetnutzer sollte sich frühzeitig mit seinem digitalen Nachlass beschäftigen“, empfiehlt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Es sollte zudem dafür gesorgt werden, dass kostenpflichtige Dienste schnell und unkompliziert gekündigt werden können.

Thema wird in den kommenden Jahren noch an Bedeutung gewinnen

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 gingen auch Verträge etwa mit Kommunikationsprovidern oder Sozialen Netzwerken auf die Erben über, sofern zu Lebzeiten nichts Anderes bestimmt wurde.
Doch dazu müssen die Erben erst einmal wissen, welche Verträge und Profile überhaupt bestehen. „Für viele Menschen handelt es sich hier um weitgehend unbekanntes Terrain. Dabei wird das Thema in den kommenden Jahren noch an Bedeutung gewinnen“, so Dr. Rohleder.

Zugangsdaten hinterlegt bzw. Dienstleister mit Löschung beauftragt

71 Prozent derjenigen, die ihren digitalen Nachlass teilweise oder vollständig geregelt haben, haben demnach bei einem Familienangehörigen oder einer Vertrauensperson die Zugangsdaten zu Geräten und Online-Diensten hinterlegt.
54 Prozent hätten eine Vollmacht gegenüber dem Internetdienstleister bzw. der Online-Plattform ausgestellt, jeder Vierte (25 Prozent) habe testamentarisch vorgesorgt. 16 Prozent hätten einen externen Anbieter damit beauftragt, im Falle ihres Todes ihre Online-Konten zu löschen.

Großteil aller Internetnutzer würde gesetzliche Regelungen bevorzugen

Ein Großteil aller Internetnutzer (64 Prozent) würde es allerdings bevorzugen, wenn es gesetzliche Regelungen zum digitalen Nachlass gäbe. Sechs von zehn Befragten (60 Prozent) gäben an, sie würden sich zwar gern darum kümmern, allerdings hätten sie zu wenige Informationen.
Mehr als jeder Zweite (55 Prozent) sei sich außerdem darüber im Klaren, „dass der Umgang mit dem digitalen Nachlass für die Angehörigen eine hohe emotionale Belastung darstellt“. Auch das sei ein „guter Grund, rechtzeitig vorzusorgen“.

Rechtzeitige Regelung, um Angehörigen Stress zu ersparen

Ist das digitale Erbe nicht geregelt, beginne für die Hinterbliebenen nach dem Tod die Suche nach Benutzernamen, Passwörtern oder PINs. „Der Familie diesen Stress zu ersparen, sollte eine weitere Motivation sein, hier frühzeitig aktiv zu werden“, betont Dr. Rohleder.
Jeder dritte Internetnutzer (36 Prozent) möchte, dass seine Profile in Sozialen Netzwerken auch nach seinem Tod bestehen bleiben. Jeder Vierte (27 Prozent) finde das Thema „unangenehm“ und setze sich ungern damit auseinander. 23 Prozent hielten es für „unwichtig“.

Bitkom-Hinweise zur Regelung des digitalen Erbes:

1. Persönliche Informationen auf Datenträgern
Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts Anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones oder lokaler Speichermedien. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 beinhaltet dies auch den Zugang zu Accounts etwa in Sozialen Medien. Damit dürfen die Erben die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Deshalb sollte man die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen. Ein Notar oder Nachlassverwalter kann unter Umständen entsprechende Dateien oder ganze Datenträger vernichten bzw. konservieren lassen. Neben Hinweisen auf das Erbe können sich in persönlichen Dateien sensible private Informationen befinden, die mancher lieber mit ins Grab nehmen möchte.

2. Online-Dienste wie E-Mail-Konto oder Cloud-Speicher
Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorbenen ein – auch, wenn es sich um kostenpflichtige Dienste handelt wie etwa ein Streaming-Abo. Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben Erben in der Regel Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation gilt aber zugleich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt. In der Praxis gelingt der Zugang zu den Nutzerkonten am besten, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten geregelt hat, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall Zugriff auf die Accounts erhalten. Außerdem kann man die Zugangsdaten für solche Dienste beim Notar hinterlegen.

3. Profile in Sozialen Netzwerken
Hinterbliebene sollten die Betreiber von Sozialen Netzwerken benachrichtigen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Viele Betreiber verlangen die Vorlage einer Sterbeurkunde. Bei facebook ist es Nutzern möglich, zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profilfoto des Verstorbenen ändern oder auf Freundschaftsanfragen reagieren darf. Eine Anmeldung unter dem Konto des Verstorbenen oder das Lesen von dessen Chats ist aber auch dem Nachlasskontakt nicht möglich. Angehörige können darüber hinaus beantragen, das Profil in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. Die Profilinhalte bleiben dann erhalten und Freunde oder Familienmitglieder können in der Chronik Erinnerungen teilen. Bei beruflichen Netzwerken wie etwa XING wird das Profil deaktiviert, sobald der Betreiber vom Tod eines Mitglieds erfährt.

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