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Aktuelles, Experten - Donnerstag, Mai 9, 2024 16:52 - noch keine Kommentare
Nationale Zuständigkeiten für die KI-Verordnung: Datenschutzkonferenz fordert Aufsicht aus einer Hand
Die DSK empfiehlt, als Marktüberwachungsbehörden nach der KI-VO den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Landesdatenschutzbehörden zu benennen
[datensicherheit.de, 09.05.2024] Die Datenschutzkonferenz (DSK) besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder und hat nach eigenen Angaben die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten: „Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.“ In einer aktuellen Meldung erinnert die DSK daran, dass im März 2024 das Europäische Parlament die „Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO)“ angenommen hat – nach Inkrafttreten der KI‐VO müsse in Deutschland innerhalb von zwölf Monaten eine behördliche Aufsichtsstruktur eingerichtet werden. Es bestehe Handlungsbedarf für die Gesetzgeber in Bund und Ländern, um weiterlesen…