Alexander Rabe – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 20 Apr 2024 13:04:54 +0000 de hourly 1 Digitalministerkonferenz sollte Schnellboot der Digitalisierung in Deutschland sein https://www.datensicherheit.de/digitalministerkonferenz-schnellboot-digitalisierung-deutschland https://www.datensicherheit.de/digitalministerkonferenz-schnellboot-digitalisierung-deutschland#respond Sat, 20 Apr 2024 22:05:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44570 Die Digitalminister der Länder haben digitalpolitische Zusammenarbeit neu institutionalisiert

[datensicherheit.de, 21.04.2024] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kommentiert die Auftaktsitzung der Digitalministerkonferenz der Länder (DMK) mit der Forderung, dass sich diese „als Schnellboot der Digitalisierung in Deutschland“ verstehen sollte. Beim Treffen der „D16“ – der Digitalminister der Länder – war die digitalpolitische Zusammenarbeit der Länder neu institutionalisiert worden: Mit der jetzt konstituierten DMK wollen die Länder demnach „ihre digitalpolitischen Beschlüsse, Strategien und Bedarfe gemeinsam kommunizieren“.

DMK sollte mehr Konsistenz in digitalpolitischen Entscheidungen schaffen

Anlässlich der ersten Auflage der DMK am 19. April 2024 in Potsdam hatte eco-Geschäftsführer Alexander Rabe betont: „Die Digitalministerkonferenz der Länder kann jetzt den Unterschied machen, wenn es um einen kohärenteren und effizienteren Ansatz der Digitalpolitik auf Landesebene geht. Die Digitalministerkonferenz der Länder muss sich als Schnellboot der Digitalisierung in Deutschland verstehen.“

Der Wunsch des eco als Verband der Internetwirtschaft sei es, dass die neue DMK dazu beiträgt, „mehr Konsistenz in digitalpolitischen Entscheidungen zu schaffen und insbesondere offene Fragestellungen mit Länderhoheit in den Bereichen digitale Bildung, digitale Verwaltung, digitale Identitäten, Breitbandausbau und Datenschutz zu adressieren“.

Diese Themen seien entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unserer digitalen Gesellschaft. Rabe stellte klar: „Es ist darum unabdingbar, dass die Zusammenarbeit auf Landes- und Bundesebene in der Digitalpolitik als echte Chance mit allen Fachministerien in den Austausch zu treten wird, um effektive Lösungsansätze in sehr konkreten Fragestellungen zu entwickeln.“

eco empfiehlt Digitalministerkonferenz transparente und partizipative Arbeitsweise

Die DMK müsse transparent und partizipativ arbeiten, um den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu fördern. Die DMK und alle beteiligten Akteure sollten ihre Chance wahrnehmen und die Gestaltung der digitalen Zukunft unserer Gesellschaft und Wirtschaft aktiv und beschleunigend vorantreiben.

„Wir wünschen uns, dass die Digitalministerkonferenz von Tag 1 an agil und lösungsorientiert arbeitet, um sich adäquat innerhalb des dynamischen Umfelds der Digitalisierung als relevante Player zu positionieren. Nur so lässt sich das Kompetenzgerangel und die Inkonsistenz der letzten Jahre im Bereich Digitalpolitik vermeiden“, so Rabe zum Geleit.

Es brauche neue und eigene Wege, um das Momentum des neu gegründeten Gremiums effektiv zu nutzen. „Die Herausforderungen sind umfangreich, daher wünschen wir allen Beteiligten der Digitalministerkonferenz viel Erfolg und gutes Gelingen“, so Rabe abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 21.04.2024
Digitalministerkonferenz: Digitalverband Bitkom benennt Herausforderungen an die neue Institution / Im digitalen Deutschland herrscht bislang zu oft Kleinstaaterei und Kirchturmpolitik

datensicherheit.de, 20.04.2024
TÜV-Verband: Digitalministerkonferenz wichtiger, aber überfälliger Schritt zur Koordinierung der Digitalisierungsbestrebungen / Digitalisierung der Verwaltung in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt

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Umstellung auf die Sommerzeit 2023: Internationale Internetverwaltung wacht über richtige Uhrzeit https://www.datensicherheit.de/umstellung-sommerzeit-2023-internationale-internetverwaltung-ueberwachung-richtigkeit-uhrzeit https://www.datensicherheit.de/umstellung-sommerzeit-2023-internationale-internetverwaltung-ueberwachung-richtigkeit-uhrzeit#respond Thu, 23 Mar 2023 18:42:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43064 Experten-Gruppe der ICANN stellt reibungslose Zeitumstellung digitaler Geräte und Anwendungen sicher

[datensicherheit.de, 23.03.2023] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die bevorstehende Umstellung auf die Sommerzeit in der Nacht vom 25. zum 26. März 2023 ein. Demnach stellt eine Experten-Gruppe der internationalen Internetverwaltung ICANN hierzu die reibungslose Zeitumstellung digitaler Geräte und Anwendungen sicher – die „Time Zone Database“ speichert alle Zeitanpassungen weltweit seit 1970.

Umstellung am 26. März 2023 um 2.00 Uhr MEZ auf 3.00 Uhr Sommerzeit

Wenn wir am kommenden Sonntagmorgen um 2.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) auf die Sommerzeit 2023 wechseln, „dann stellen sich die meisten Geräte wie Handy, Fernseher und Laptop wie von Zauberhand selbst eine Stunde vor“. Millionen elektronischer Geräte passten die Zeit an, Flugpläne würden automatisch umgestellt und Kalender neu synchronisiert – „ohne dass wir einen Finger rühren müssen“.

Diese Leistung sei ein Verdienst der Internetwirtschaft, insbesondere der „Time Zone Database“ als Teil der Internet Assigned Numbers Authority (IANA). Diese Institution sei eine der ältesten im Internet überhaupt und eine Abteilung der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers). Diese habe im Internet eine wichtige Verwaltungsrolle inne, nämlich alle Domain-Namen und Nummernsysteme wie die IP-Adressen eindeutig zuzuordnen. „Das schafft die Grundlage für alle Webseitenaufrufe und Verbindungen im Internet.“

Automatisierte Zeitumstellung Ergebnis intensiver und sorgfältiger Vorarbeit einer Gruppe Freiwilliger

Die automatisierte Zeitumstellung sei das Ergebnis intensiver und sorgfältiger Vorarbeit einer Gruppe Freiwilliger, welche in einem von der IANA betriebenen Forum die Zeitzonen koordinierten, die „Time Zone Database“ (tz Database) fütterten, prüften und regelmäßig updateten. Diese Datenbank sei eine maschinell lesbare Beschreibung der Zeitzonen inklusive aller Zeitumstellungen, definiert durch einen umfangreichen Satz mathematischer Regeln und Formeln. Mit dem Internet verbundene Geräte fragten dort für ihren Standort regelmäßig die richtige Uhrzeit ab und stellten sich selbst richtig ein.

Diese Datenbank speichere dabei alle Änderungen inklusive historischer Zeitanpassungen seit 1970. Sie könne die korrekte Uhrzeit für alle Orte der Erde voraussagen und berücksichtige dabei auch Schaltsekunden, also minimale Korrekturen, um Unregelmäßigkeiten in der Erdrotation auszugleichen. Die Expertengruppe verfolge dabei kontinuierlich Berichte über Veränderungen von Zeitzonen und pflege diese in die Datenbank ein. Das gesamte Projekt gehe auf Arthur David Olson zurück, „welcher diese Rolle für viele Jahre innehatte, heute leiten Dr. Paul Eggert und Tim Parenti die Gruppe“.

Beispiel Zeitumstellung zeigt Mehrwert durch Zusammenarbeit vieler Akteure der Internetwirtschaft auf

„Als eco unterstützen wir das Ziel der ICANN, die Offenheit, Dezentralität und Interoperabilität des Internets zu erhalten und weiterzuentwickeln“, betont der eco-Geschäftsführer, Alexander Rabe. Die „Time Zone Database“ zeige beispielhaft, welcher Mehrwert durch die Zusammenarbeit vieler unterschiedlicher Akteure aus Internetwirtschaft, dem Nonprofit-Bereich und Politik, aber auch Privatpersonen entstehen könne und sei ein „Proofpoint“ dafür, dass das Modell einer unabhängig agierenden Multistakeholder-Organisation der Internetverwaltung im Rahmen der ICANN funktioniere.

So wirke eco seit Jahren in der „ISP and Connectivity Provider Constituency“ (ISPCP) der ICANN mit. Der eco-Director „Names & Numbers“, Thomas Rickert, sei als Vertreter der ISPCP Mitglied des „GNSO Council“ (Leitungsgremium der Generic Names Supporting Organization). eco habe sich maßgeblich mit dafür eingesetzt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg zum „Nabel der Internetwelt“ wird: Gemeinsam mit der DENIC eG und der Freien und Hansestadt Hamburg richtet eco nach eigenen Angaben vom 21. bis 26. Oktober 2023 als Gastgeber das „ICANN Annual General Meeting ICANN78“ in Hamburg aus und wird ein Begleitprogramm zur Konferenz anbieten.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
6 Months of Building Momentum – Begleitprogramm zum ICANN78

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Upload-Filter: eco-Verband warnt vor Flickenteppich des EU-Urheberrechts https://www.datensicherheit.de/upload-filter-eco-verband-warnung-flickenteppich-eu-urheberrecht https://www.datensicherheit.de/upload-filter-eco-verband-warnung-flickenteppich-eu-urheberrecht#respond Wed, 28 Jul 2021 10:31:34 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40469 Bereits zum Ende dieser Woche müssen deutsche Unternehmen Regelungen zu Upload-Filtern umsetzen

[datensicherheit.de, 28.07.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass bereits zum Ende dieser Woche deutsche Unternehmen Regelungen zu Upload-Filtern umsetzen müssten. Auch im Hinblick auf das sogenannte Vertragsverletzungsverfahren, welches die EU-Kommission jüngst gegen 23 Mitgliedstaaten eingeleitet habe, warnt eco-Geschäftsführer Alexander Rabe „vor einem europäischen Flickenteppich“. Denn im schlimmsten Fall drohten bis zu 27 unterschiedliche nationale Regelungen zur Umsetzung der umstrittenen Urheberrechtsreform. Das berge die Gefahr des „Overblockings“ beim Einsatz von Upload-Filtern und bedeute einen Einschnitt für die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Ende dieser Woche tritt in Deutschland ein Gesetz zur Umsetzung der Upload-Filter in Kraft

Weil sie die EU-Urheberrechtslinie nicht schnell genug oder nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt hätten, habe die Europäische Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten eingeleitet. Zwar sei Deutschland hiervon nicht betroffen. Doch hätten auch hierzulande zahlreiche Unternehmen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten zu kämpfen, „solange die umstrittene Urheberrechtsreform nicht in allen EU-Staaten einheitlich umgesetzt wird“. Ende dieser Woche trete in Deutschland ein Gesetz in Kraft, welches die in der EU-Richtlinie geforderten Upload-Filter umsetzen solle.
Der eco kritisiert nach eigenen Angaben „scharf“, dass die Kommission mit der Urheberrechtsreform einen „europäischen Flickenteppich“ einzelner nationaler Gesetzestexte schaffe und den EU-Binnenmarkt dadurch entschieden gefährde. Statt mit den eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Druck auf einzelne EU-Staaten auszuüben, fordert der eco-Verband demnach „eine koordinierte sowie harmonisierte Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in Europa“.

Mittels Upload-Filtern sicherstellen, dass hochgeladenen Inhalte keine Urheberrechte verletzen

Rabe kommentiert: „Das Internet kennt keine Ländergrenzen und dieser Tatsache muss jetzt auch endlich die EU-Kommission Rechnung tragen. Selbst wenn in allen EU-Mitgliedstaaten die Urheberrechtsreform in nationales Recht umgesetzt wird, bleibt das Ergebnis weiterhin ein ,Flickenteppich‘ aus nationalen Gesetzestexten.“ Unternehmen aus ganz Europa würden damit in die Rolle von Schiedsrichtern gedrängt und müssten entscheiden, welche Inhalte mutmaßlich illegal sind und herausgefiltert werden müssen. Dies berge die Gefahr des „Overblockings“ beim Einsatz von Upload-Filtern und bedeute gleichzeitig einen potenziell tiefen Einschnitt für die Meinungs- und Informationsfreiheit.
Bereits zum 1. August 2021 müssten deutsche Unternehmen Regelungen zu Upload-Filtern umsetzen: Plattformanbieter, welche das Hochladen von Inhalten seitens ihrer Nutzer erlauben, müssten Lizenzverträge für die Inhalte abschließen, welche auf ihrer Plattform hochgeladen werden können. „Sie müssen zudem mittels Upload-Filtern sicherstellen, dass die hochgeladenen Inhalte keine Urheberrechte verletzen, insofern für diese konkreten Inhalte keine Ausnahmen bestehen – wie bei Zitaten, Kritiken, Rezensionen, Karikaturen, Parodien oder Pastiches – oder Lizenzen vorliegen.“

Rechtsunsicherheit: Noch anstehende EuGH-Entscheidung zur Klage von Polen gegen umstrittene Upload-Filter

eco-Geschäftsführer Rabe erwartet insbesondere für grenzüberschreitende Unternehmen Rechtsunsicherheiten: „Deutsche Unternehmen, die in der gesamten EU tätig sind, können dann im schlimmsten Fall auf bis zu 27 unterschiedliche nationale Umsetzungen der Urheberrechtsrichtlinie stoßen. Zudem ist spätestens nach den Schlussanträgen des Generalanwaltes davon auszugehen, dass einige nationale Regelungen der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Artikel 17 rechtswidrig sein dürften.“
Eben diese noch anstehende EuGH-Entscheidung zur Klage von Polen gegen die umstrittene Urheberrechtsrichtlinie mache die Eröffnung der Vertragsverletzungsverfahren noch unverständlicher. „Die aktuelle Situation und der Schwebezustand bis zur Entscheidung des EuGH sind für alle Beteiligten unbefriedigend. Die EU-Kommission hat mit der späten Präsentation der entsprechenden Leitlinien, erst am Wochenende vor dem Ende der Umsetzungsfrist der Richtlinie, ihren Teil dazu beigetragen. Die Mitgliedstaaten werden jetzt gerügt und die Unternehmen werden allein gelassen mit einer erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheit. Hier muss die EU-Kommission jetzt dringend gegensteuern“, so Rabe abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 19.05.2021
Upload-Filter: eco warnt vor Folgen geplanter Urheberrechtsreform / eco sieht Austausch auf Online-Plattformen bedroht

datensicherheit.de, 04.08.2020
eco fordert, Upload-Filtern klare Absage zu erteilen / eco-Vorstandsvorsitzender warnt – das Internet, so wie wir es heute kennen und nutzen, könnte grundlegend verändert werden

datensicherheit.de, 21.03.2019
Upload-Filter: Einer pluralistischen Demokratie unwürdig / Dr. Bernhard Rohleder warnt vor „Meinungsfreiheit nur auf Antrag“

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Recht auf Vergessen werden: eco begrüßt EuGH-Urteil https://www.datensicherheit.de/recht-auf-vergessen-werden-eco-begruesst-eugh-urteil https://www.datensicherheit.de/recht-auf-vergessen-werden-eco-begruesst-eugh-urteil#respond Tue, 24 Sep 2019 18:08:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34721 Laut Entscheidung vom 24. September 2019 gilt es innerhalb der EU

[datensicherheit.de, 24.09.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. September 2019 ein Urteil zu den Rechten von EU-Bürgern auf Löschung von Informationen aus den Ergebnislisten von Suchmaschinenbetreibern verkündet hat. Der EuGH entschied demnach, dass Verweise auf Daten, die nach dem „Recht auf Vergessen werden“ entfernt werden müssen, nur innerhalb geographischer Grenzen zu entfernen sind – außerhalb des mit der EU definierten Gebiets gelten die Regelungen demnach nicht.

„race to the bottom“: Warnung vor weltweiter Durchsetzung eines Löschanspruchs

„Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Gut, allerdings muss dabei Augenmaß bewahrt werden. Eine weltweite Durchsetzung eines Löschanspruchs von Daten kann schnell zu einem ‚race to the bottom‘ führen“, kommentiert eco-Geschäftsführer Alexander Rabe.

Recht auf Vergessen auf alle in der EU lebenden Personen anzuwenden

Der EuGH habe bestätigt, dass das sogenannte Recht auf Vergessen werden auf alle in der EU lebenden Personen angewendet werden müsse. Mit dieser Entscheidung sei das Recht nochmals konkretisiert worden.

Ggf. nur Inhalte auf EU-Plattformen zu entfernen

In seinem von eco begrüßten Urteil habe der EuGH entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber nur Inhalte auf ihren EU-Plattformen entfernen bzw. Recherchen innerhalb der EU verhindern oder erschweren müssten.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 13.09.2019
eco: Löscherfolge bei kinderpornographischen Web-Inhalten

datensicherheit.de, 09.09.2019
eco kritisiert: Urheberrecht-Richtlinie wird Internet für immer verändern

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