Abmahnung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 09 Aug 2019 21:47:58 +0000 de hourly 1 ULD: Beim Datenschutz ist Vorsorge besser als Nachsorge https://www.datensicherheit.de/uld-datenschutz-vorsorge-besser-als-nachsorge https://www.datensicherheit.de/uld-datenschutz-vorsorge-besser-als-nachsorge#respond Fri, 09 Aug 2019 18:22:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34114 Auch ohne Abmahnwelle sollte DSGVO ernstgenommen werden

[datensicherheit.de, 09.08.2019] Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 endgültig eingeführt wurde, hätten viele Unternehmer mit Angst und Panik vor Datenschutz-Bußgeldern und Abmahnwellen reagiert. Dieses Schreckensszenario sei nicht eingetreten: „Bußgelder für Datenschutzverstöße werden in Deutschland und in Europa mit Augenmaß verhängt, die prophezeite Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben“, so Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein / Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Dennoch gelte: „Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wer sich gut in Sachen Datenschutz aufstellt, hat nichts zu befürchten.“

Datenschutz in den Unternehmen angekommen

Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, zieht nach eigenen Angaben ein Resümee des letzten Jahres: „Datenschutz ist in den Unternehmen angekommen. Kundinnen und Kunden sind sensibilisiert und wollen sichergehen, dass ihre personenbezogenen Daten fair verarbeitet werden. Auch haben viele Unternehmer gemerkt, wie wichtig es ist, die eigene Datenverarbeitung gegen die Angriffe wie Hacking oder Erpressungstrojaner abzusichern.“

Beim ULD keine Meldungen über Abmahnwellen eingegangen

Im ULD seien „keine Meldungen über Abmahnwellen eingegangen“. Auch habe das ULD in seiner aufsichtsbehördlichen Tätigkeit „keine Hinweise auf eine rechtswidrige Abmahnpraxis zu Datenschutzfragen“ erhalten. Aus den anderen Bundesländern lägen dem ULD ebenfalls keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die DSGVO habe auch nicht etwa den Weg für Abmahnungen bzw. Unterlassungsverpflichtungen wegen Datenschutzverstößen gebahnt.

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss Datenschutzanforderungen erfüllen

Unter Geltung des alten Datenschutzrechts und der Anwendung wettbewerbsrechtlicher Regelungen seien in der Vergangenheit im privatwirtschaftlichen Bereich vereinzelt Abmahnungen ausgesprochen worden. Auch damals hätten weder Abmahnwellen noch rechtswidrige Abmahnpraktiken festgestellt werden können. Neu in der DSGVO sei eine Vertretung betroffener Personen durch „Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht“ (Artikel 80 DSGVO). Hansen begrüßt gesetzliche Klarstellungen auf Bundesebene, „die schon 2018 angekündigt waren“. Davon unabhängig macht Hansen nach eigenen Angaben aber deutlich, dass Datenschutz ernstgenommen werden muss: „Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss sicherstellen, dass die Datenschutzanforderungen erfüllt sind. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der eigenen Datenverarbeitung.“

Die wichtigsten ULD-Tipps auf einen Blick:

  • Ihre Webseite wirkt wie eine Visitenkarte. Informieren Sie die Nutzer in einer verständlichen Datenschutzerklärung. Sofern Sie Formulare für die Eingabe von Kundendaten anbieten, sorgen Sie für eine Verschlüsselung auf Ihrem Webserver.
  • Dokumentieren Sie die Rechtsgrundlagen (Vertrag, Einwilligung oder berechtigte Interessen) für Ihre Verarbeitungstätigkeiten.
  • Legen Sie in Ihrem Unternehmen die Zuständigkeiten für Datenschutz und Sicherheit fest, auch wenn Sie nicht  erpflichtet sein sollten, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Richten Sie standardisierte Abläufe ein, damit Sie problemlos auf Anfragen von Betroffenen reagieren können, die ihre Rechte wahrnehmen wollen.
  • Prüfen Sie die Verträge mit Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, auf die Datenschutzanforderungen. Achten Sie bei Beschaffungen und Ausschreibungen darauf, dass Produkte und Dienste datenschutzkonform sind.
  • Denken Sie an die Informationssicherheit – vom Schutz gegen Viren und Trojaner über Firewall-Absicherung bis hin zu regelmäßigen Datensicherungen.
  • Schärfen Sie bei Ihren Mitarbeitern das Bewusstsein für Datenschutzfragen und schulen Sie sie im Umgang mit Daten. Ermutigen Sie dazu, Verbesserungsmöglichkeiten oder Datenschutzpannen rasch zu melden.

Evtl. Abmahnungen ggf. mit anwaltlicher Hilfe genau prüfen

Sollten dennoch Datenschutz-Abmahnungen eintreffen, rät Hansen, diese genau – ggf. mit anwaltlicher Hilfe – zu prüfen, statt in Panik zu geraten und ungeprüft den geforderten Betrag zu bezahlen. „Wird man auf vorhandene Datenschutz-Fehler hingewiesen, muss man dem nachgehen und Maßnahmen treffen, um im Grünen Bereich zu sein. Achtung: Falls Datenpannen passiert sind und daraus ein Risiko für die betroffenen Personen folgt, muss dies bei der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden. In Fällen mit hohem Risiko müssen außerdem die Betroffenen benachrichtigt werden,“ betont Hansen.

Weitere Informationen zum Thema:

ULD Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Praxis-Reihe „Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen“

datensicherheit.de, 05.08.2019
Urlaub: Sommer, Sonne, Strand, Meer und Videoüberwachung

datensicherheit.de, 29.07.2019
Apple: Kamera-Autos fahren bald durch Schleswig-Holstein

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Erst Kopieren und Einfügen, dann Abmahnung https://www.datensicherheit.de/kopieren-einfuegen-abmahnung https://www.datensicherheit.de/kopieren-einfuegen-abmahnung#respond Tue, 16 Jul 2019 17:25:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33574 Brian ScheuchBrian Scheuch gibt Rechtstipps rund um das Urheberrecht im Internet.]]> Brian Scheuch

Brian Scheuch gibt Rechtstipps rund um das Urheberrecht im Internet

[datensicherheit.de, 16.07.2019] Viele Internetnutzer verfahren wohl so: Schnell ein Foto von einer Datenbank heruntergeladen und auf der eigenen facebook-Seite veröffentlicht oder das Lieblingslied im Hintergrund der „instastory“ verwendet – viele von ihnen „begehen beinahe täglich Urheberrechtsverletzungen“. Egal, ob wissentlich oder unwissentlich, im ungünstigsten Fall drohten hohe Strafen. ROLAND-Partneranwalt Brian Scheuch erklärt die wichtigsten Fakten rund um das Urheberrecht im Netz:

Gegen das Urheberrecht verstoßen trotz Bezahlung

Ganz gleich, ob Fotos, Musik, Filme oder Texte – gerade im Internet sei es leicht, die Arbeit von anderen zu kopieren. Per „Copy & Paste“ reicherten viele Nutzer ihre Websites oder Social-Media-Kanäle mit Werken fremder Urheber an. „Schnell kann man dabei gegen das Urheberrecht verstoßen – selbst, wenn man für die Nutzung bezahlt hat“, so Scheuch.

Brian Scheuch

Foto: Stefan Knaak

Brian Scheuch: „Vor Abgabe der Unterlassungserklärung sämtliche Inhalte auch tatsächlich entfernen!“

Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst haben grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz

„Was gilt als Werk und wann ist es urheberrechtlich geschützt?“ Scheuch erklärt: „Laut Paragraph 2 des Urheberrechtsgesetzes haben Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz.“ Das Werk müsse eine persönliche geistige Schöpfung eines oder mehrerer Menschen sein und eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, was nicht immer ganz einfach zu beurteilen sei.

Fotografien benötigen keine besondere Schöpfungshöhe

Scheuch: „Beispielsweise würde ein einfaches gezeichnetes Strichmännchen wohl kaum die notwendige Schöpfungshöhe aufweisen, Gebrauchsanweisungen können aber unter Umständen schutzfähig sein.“ Eine Besonderheit gelte für Fotografien: Diese benötigten keine besondere Schöpfungshöhe – somit sei jedes Selfie (aber auch ein bloßes Foto vom Fußboden) urheberrechtlich geschützt.

Urheberschaft kann nicht übertragen werden

„Wie darf man ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen?“ Scheuch erläutert: „Die Urheberschaft kann nicht übertragen werden, sie ist immer mit dem Schöpfer eines Werkes unzertrennlich verbunden. Er kann nur die Nutzungsrechte an einem Werk einräumen.“ Man unterscheide zwischen dem einfachen und ausschließlichen Nutzungsrecht. Beim einfachen Nutzungsrecht dürfe der Lizenznehmer das Werk auf eine zuvor festgelegte Art nutzen. Ein Beispiel: „Ein Nutzer erwirbt ein Foto in einer Bilddatenbank mit dem Lizenzrecht, dieses in seinem Social-Media-Kanal zu nutzen. Beim ausschließlichen Nutzungsrecht darf nur ein Lizenznehmer das Werk nutzen und kann andere von der Nutzung ausschließen. Er kann aber auch Unterlizenzen vergeben.“

Auch Schutz vor „Verunstaltung“ des Werkes

Zu den gängigsten Rechten des Rechteinhabers zählten das Veröffentlichungsrecht, die Vervielfältigung (dazu zähle bereits das Speichern eines Bildes auf dem Computer), die öffentliche Zugänglichmachung des Werks (das Hochladen eines Bildes auf die Website oder in Social-Media sei bereits ausreichend), das Bearbeitungsrecht sowie die Rechte des Urhebers auf Urhebernennung und Schutz vor „Verunstaltung“ des Werkes. „Gerade die Urhebernennung wird gerne mal übersehen und führt häufiger zu Abmahnungen“, warnt Scheuch.

Bilder und Videos nicht ohne Weiteres auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen

„Darf man Bilder, Videos und Musik fremder Urheber auf Sozialen Kanälen veröffentlichen?“ Bilder und Videos dürften nicht ohne Weiteres auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht werden, betont Scheuch: „Dies bedarf nämlich der Zustimmung der Rechteinhaber. Kritisch kann es daher insbesondere werden, wenn man eine Erlaubnis von einem Dritten hat, dieser aber gar nicht berechtigt war, über das Werk zu verfügen.“ Das gelte gerade für Datenbanken, bei denen man sogenannte lizenzfreie Bilder kostenlos herunterladen kann. Dort bleibe immer ein Risiko, „dass das Werk von einer Person hochgeladen wurde, die nicht über ausreichende Rechte verfügt“. Manche Anbieter würden sogar die Nutzung der vermeintlich lizenzfreien Bilder für redaktionelle Inhalte verbieten.

Genehmigung des Rechteinhabers bzw. der Verwertungsgesellschaft einholen

Aber auch wer Medien kostenpflichtig erwirbt, „muss genau auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen achten“. Selbst wenn die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt, sollte bei der Nutzung eines Werks stets der Urheber genannt werden – es sei denn, der Urheber habe ausdrücklich auf sein Urhebernennungsrecht verzichtet. Bei Musikstücken gelte: „Diese dürfen nicht ,einfach so‘ für Videos oder Storys verwendet werden. Die Nutzung bedarf ebenfalls der Genehmigung des Rechteinhabers bzw. der Verwertungsgesellschaft (z.B. der GEMA).“

Fremde Inhalte nicht zu eigen machen

„Kann das Nutzen der ,Teilen-Funktion‘ in Sozialen Medien eine Urheberrechtsverletzung begründen?“ Es komme darauf an, so Scheuch: „Teilt man beispielsweise einen Artikel, der einen ‚Share-Button‘ hat, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass eine konkludente Einwilligung vorliegt.“ Dies gelte jedoch nur für Fälle, in denen der Rechteinhaber das Foto oder Video selbst veröffentlicht hat. Bei Inhalten von dritten Quellen sei es hingegen nur schwer nachvollziehbar, ob der Rechteinhaber das Bild zum Teilen freigegeben hat. „Grundsätzlich sollte man aufpassen, dass man sich die Inhalte nicht zu eigen macht. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn noch eine Stellungnahme erfolgt“, so der Rechtsanwalt. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Unterlassungserklärung der Abmahnung nicht „blind“ unterschreiben

„Was tun, wenn man zu Unrecht abgemahnt wurde? Nichts gemacht und trotzdem liegt eine Abmahnung im Briefkasten? Keine Panik!“ In solchen Fällen heiße es Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall überstürzt zu handeln, rät Scheuch. „Insbesondere sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ‚blind‘ unterschrieben werden, da sie über Jahre verpflichtet.“ Zudem gehe mit der Unterlassungserklärung immer eine Vertragsstrafe einher. Hat der Nutzer eine Abmahnung für die Verwendung eines Fotos erhalten, das er bei einem Stock-Archiv käuflich erworben hat, sollte er sich zuerst an den Anbieter wenden. Viele Betreiber erstatteten die Abmahnkosten, „wenn sich herausstellt, dass rechtswidrig Bilder veröffentlicht wurden“.

Im Zweifel Rechtsschutz-Versicherer oder Rechtsanwalt konsultieren

Grundsätzlich gebe es mittlerweile viele Abmahner, „die versuchen, hohe Vertragsstrafen geltend zu machen“. Strafen könnten allein dadurch fällig werden, „dass der Suchmaschinen-Cache nicht gelöscht wurde und das Werk somit noch öffentlich abrufbar ist“. Das heißt laut Scheuch, dass vor Abgabe der Unterlassungserklärung sämtliche Inhalte auch tatsächlich entfernt sein sollten. Im Zweifel sollte man am besten seinen Rechtsschutz-Versicherer oder einen Rechtsanwalt befragen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 06.06.2019
EU-Urheberrecht tritt in Kraft: eco fordert Augenmaß

 

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Bundesregierung soll gegen unseriöse Abmahnungen vorgehen https://www.datensicherheit.de/bundesregierung-soll-gegen-unserioese-abmahnungen-vorgehen https://www.datensicherheit.de/bundesregierung-soll-gegen-unserioese-abmahnungen-vorgehen#respond Tue, 11 Dec 2018 22:06:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29573 Neue Abmahnwelle gegen Reisebüros – Deutscher Reiseverband finanziert Klage gegen Abmahnunternehmen

[datensicherheit.de, 11.12.2018] Nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) möchte die Bundesregierung gegen unseriöse Abmahnungen vorgehen. Das ist laut DRV „dringlicher denn je, da derzeit eine neue Abmahnwelle die Reisebüros in Deutschland bedroht“. Schein-Mitbewerber wie Briefkastenfirmen belasteten insbesondere kleine Reisebüros. Den missbräuchlichen Abmahnungen solle nun mit einem geplanten Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden.

Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs noch zu verbessern

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geht nach DRV-Einschätzung in die richtige Richtung. Er weise aber Schwachstellen auf – darauf macht der Branchenverband der Reisewirtschaft in seiner neuesten „POLITIKBRIEF“-Ausgabe aufmerksam:
„Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er enthält allerdings noch zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen.“

DRV finanziert Klage gegen Abmahnerin

Unabhängig vom weiteren Gesetzgebungsprozess geht der DRV nach eigenen Angaben gegen die vor einiger Zeit initiierte Abmahnwelle eines Reiseunternehmens vor und unterstützt seine Mitglieder: Der Wirtschaftsverband finanziert demnach eine negative Feststellungsklage eines Mitgliedsbüros gegen die Abmahnerin.
Aktueller Sachstand im Verfahren: Die Klage sei eingereicht worden und werde im schriftlichen Verfahren verhandelt. „Der sich massiv ausbreitende Missbrauch von Abmahnungen muss verhindert werden, denn hier scheinen dreiste Beutelschneider unterwegs zu sein“, kommentiert DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Berechtigte Beanstandungen umgehend abstellen!

Unter Beteiligung mehrerer auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien geht der DRV nach eigenen Angaben gegen diese „Reisebüro-Abmahnwelle“ vor. Ziel sei es, eine missbräuchliche Abmahntätigkeit nachzuweisen. Es verdichteten sich nämlich Anzeichen dafür, dass es sich bei der Abmahnerin um ein Unternehmen handelt, welches nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht.
Von entsprechenden Abmahnungen betroffenen Mitgliedern rät der Verband, von den Rechtsanwaltskanzleien der Abmahnerin „dezidierte Nachweise sowohl zur aktuellen gewerblichen Tätigkeit“, als auch „zum Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses“ zwischen dieser und ihnen zu fordern. Davon unabhängig sollten berechtigt Abgemahnte die Beanstandungen – z.B. ein fehlender Link auf die Online-Schlichtungsplattform (OS-Plattform), ein fehlerhaftes Impressum etc. – unverzüglich beseitigen.

Weitere Informationen zum Thema:

DRV, Winter 2018
POLITIKBRIEF: Abmahnungen: Missbrauch im Sinne des fairen Wettbewerbs eindämmen

datensicherheit.de, 25.07.2018
DSGVO-Audits: Hohe Durchfallquote erwartet

datensicherheit.de, 19.08.2013
Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten für Abmahnungen bei Urheberrechtsverstößen

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Verbraucherzentrale: WhatsApp überschreitet Rote Linie https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-whatsapp-ueberschreitet-rote-linie https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-whatsapp-ueberschreitet-rote-linie#respond Mon, 19 Sep 2016 20:50:56 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25901 Abmahnung durch den Bundesverband

[datensicherheit.de, 19.09.2016] Das Marktwächter-Team vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben WhatsApp abgemahnt. Die Marktwächter kritisieren, dass das Unternehmen persönliche Daten wie Telefonnummern an seinen Mutterkonzern Facebook weiterreichen will. Neue Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen machten dies möglich. WhatsApp bleibe bis zum 21. September 2016 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Vertrauen der Verbraucher getäuscht!

Bei der Übernahme von WhatsApp habe Facebook 2014 öffentlich bekundet, dass der Dienst von WhatsApp unabhängig bleiben solle. Verbraucher hätten somit darauf vertraut, dass ihre Daten allein bei WhatsApp blieben und kein Datentransfer zu Facebook erfolge. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv): „Ihr Vertrauen wurde enttäuscht.“
Der vzbv hatte bereits in seiner Abmahnung von Facebook Anfang 2015 erste Anzeichen für einen Datenaustausch kritisiert.

Privatsphäre in Gefahr!

Mit großer Sorge beobachte man beim vzbv einen „schleichenden Trend“ – Verbraucher verlören nach und nach die Hoheit über ihre Daten. Ihre Privatsphäre gerate in Gefahr.
Dieses Beispiel zeige nicht zuletzt, dass die erweiterte Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände ein wichtiges Instrument sei, um Verbraucher und Daten zu schützen, betont Müller.

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Megaupload-Schließung als Köder: eleven GmbH warnt vor Abmahnung per E-Mail https://www.datensicherheit.de/megaupload-schliessung-als-koeder-eleven-gmbh-warnt-vor-abmahnung-per-e-mail https://www.datensicherheit.de/megaupload-schliessung-als-koeder-eleven-gmbh-warnt-vor-abmahnung-per-e-mail#comments Mon, 19 Mar 2012 17:03:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19860 Vergleichsangebot für angeblichen Download urheberrechtsgeschützter Dateien

[datensicherheit.de, 19.03.2012] Das „Research-Team“ der Berliner eleven GmbH warnt vor Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen:
Diese würden seit einigen Tagen massenhaft verschickt. Die eleven-Experten gehen davon aus, dass es sich dabei mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch handelt. Die E-Mails mit der Betreffzeile „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing“ stammen von einer angeblichen Münchner Rechtanwaltskanzlei namens Kroner & Kollegen, die eine ganze Reihe namhafter Studios zu vertreten behauptet – darunter Sony BMG, Universal Music, Warner Music Group. Es werde behauptet, dass der Empfänger urheberrechtsgeschütztes Audio- und Video-Material über die kürzlich geschlossene Filehosting-Plattform „Megaupload“ heruntergeladen habe. Dafür solle der Nutzer im Rahmen eines Vergleichs 149,95 Euro zahlen. Tue er das nicht in einer angegebenen Frist, würden 891,31 Euro fällig, der Gegenstandswert betrage gar 10.000 Euro.

Abbildung: eleven GmbH, Berlin

Abbildung: eleven GmbH, Berlin

Das Schreiben weist laut eleven inhaltliche und formale Fehler auf…

Das beigefügte Dokument im PDF-Format wirke laut eleven auf den ersten Blick seriös und trage den Briefkopf der vermeintlichen Kanzlei. Dagegen spreche jedoch Einiges dafür, dass es sich dabei um einen Betrugsversuch handelt. So weise das Schreiben laut eleven inhaltliche und formale Fehler auf – so werde „Megaupload“ fälschlich als „Filesharing-Plattform“ und „Peer-to-Peer-Netzwerk“ bezeichnet. Ebenso würden die heruntergeladenen Inhalte nicht benannt und auch auf eine Unterlassungserklärung werde verzichtet. Auch die Drohung, eine Nichtzahlung an die SCHUFA zu melden, sei nicht zulässig. Darüber hinaus fehlten Pflichtangaben anwaltlicher Schreiben wie Signatur und Angaben zur zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Dubios erscheine auch die „Kanzlei“ selbst – das Schreiben enthalte keine Festnetz- oder Faxnummern, lediglich eine Mobilfunknummer sei angegeben. Die Bankverbindung für die Zahlung der Vergleichssumme weise auf ein slowakisches Kreditinstitut hin, die Internet-Domain sei in Österreich registriert, zuletzt sei der DENIC-Eintrag vor wenigen Tagen aktualisiert worden. Die Website selbst sei professionell gestaltet, weise jedoch Lücken auf – einige Menüpunkte führten auf leere Seiten. Außerdem finde sich im Mitgliederverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München kein Hinweis auf diese Kanzlei. Verdächtig sei schließlich auch die enorme Diskrepanz zwischen dem Gegenstandswert und der geforderten Summe.
Die Aufmachung der E-Mail folge laut eleven eindeutig einem Muster – unbewiesene Behauptung, Einschüchterung und ein Angebot, das man „fast“ nicht ausschlagen könne. Die wirklich harten Fakten fehlten – nämlich welche urheberrechtlich geschützten Werke getauscht wurden und wie hoch genau der Wert dieser Werke sei. Die kurze Frist zur Zahlung werde verwendet, um den Druck auf den Empfänger zu erhöhen. Mit einer vergleichsweise geringen Summe solle beim Opfer ein Zahlungsreflex ausgelöst werden.
eleven rät Empfängern, im Zweifel einen Anwalt oder die nächste Verbraucherzentrale zu kontaktieren. Im Falle einer erneuten Zahlungsaufforderung sollte in jedem Fall ein Anwalt hinzugezogen werden.

Weitere Informationen zum Thema:

eleven-securityblog.de, 19.03.2012
eleven warnt: Welle von Abmahn-E-Mails unterwegs

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Aufruf für ein effektives Signal gegen den Abmahn- und Abzockwahn in Deutschland https://www.datensicherheit.de/aufruf-fuer-ein-effektives-signal-gegen-den-abmahn-und-abzockwahn-in-deutschland https://www.datensicherheit.de/aufruf-fuer-ein-effektives-signal-gegen-den-abmahn-und-abzockwahn-in-deutschland#comments Sun, 31 Oct 2010 22:47:40 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13683 Offener Brief von Dirk Pinnow an die Bundesjustizministerin

Dirk C. Pinnow

Dirk C. Pinnow

[datensicherheit.de, 31.10.2010] Ich sehe den Erfolg des Informationszeitalters – und damit die volkswirtschaftliche Fortentwicklung im 21. Jahrhundert – in Deutschland durch zwei gegenläufige destruktive Verhaltensmuster akut bedroht:
Die Missachtung der Vermögenseigenschaft virtueller Wertschöpfungen mit erkennbarer Werkhöhe einerseits und den allen Rechtsgrundsätzen einer demokratischen Gesellschaft Hohn sprechenden Abmahn- und Abzockwahn andererseits! Da es Aufgabe der Regierung in einem freiheitlichen Rechtsstaat sein sollte, die schutzwürdigen Interessen des Schwächeren zu stärken und den Machtwahn des Solventeren, mit juristischen Tricks besser Vertrauten einzudämmen, habe ich an unsere Bundesjustizministerin einen Offenen Brief geschrieben.
Es geht darin vor allem darum, mit der Abschaffung der kafkaesken „fliegenden Ge­richtsbarkeit“ und der deutlichen Erhöhung der Qualität der Beweisführung in Abmahnverfahren den Bürgern und Verbrauchern wieder ein Gefühl der funktionierenden Rechtspflege, ja des Rechtsfriedens zurückzugeben, der in unserer Zeit gerade durch die Ökonomisierung sämtlicher Lebensbereiche einschließlich der drei eigentlich staatlichen Gewalten aufgekündigt ist. Der Souverän dieses Staates, das Deutsche Volk, muss sich sich wieder daheim und sicher in seiner „res publica“ fühlen können!

Dirk Pinnow
Herausgeber datensicherheit.de

– Offener Brief –

Frau Bundesministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Berlin, 31. Oktober 2010

Abmahn- und Abzockwahn bedrohen Rechtsfrieden in Deutschland

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger,

kurze Zeit nach den Jubiläumsfeiern zur Deutschen Wiedervereinigung von 1990, wenige Tage vor dem frohen Gedenken an den Mauerfall von 1989, an einem Wochen­ende mit möglicherweise historischen Folgen einer sich aus der Finanz- bzw. Euro-Krise zu einer Systemkrise auswachsenden Gemengelage und ein Jahr nach der (Wieder-)Einfüh­rung in Ihr Amt als Bundesministerin der Justiz lohnt es sich, einen kritischen Blick auf die Stimmung und innere Verfassung dieses Gemeinwesens zu werfen.

In Ihrer Jahresbilanz auf der Website Ihres Ministeriums sprechen Sie sich gleich an erster Stelle „Im Zweifel für die Freiheit“ aus. Auch erwähnen Sie mit begrüßenswerter Deutlich­keit, dass es seit Jahren zu einer „beispiellosen Erosion der Grundrechte“ gekommen sei… Zunächst einmal spreche ich Ihnen Dank und Respekt für Ihre in vielen Interviews und Stel­lungnahmen demonstrierte liberale wie verantwortungsvolle Grundhaltung aus – sowie für alle von Ihnen initiierten Vorstöße für mehr Rechtsfrieden im Lande! Ich möchte Sie ermun­tern, beherzt und ohne nachzulassen, diesen Weg energisch weiter zu gehen!

Die Herausgeber von datensicherheit.de verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz des The­mas „Datensicherheit“, der über Teilfragen der IT-Sicherheit, des Datenschutzes und der Datensicherung weit hinausgeht, um Sicherheitsaspekte der Verwendung von Daten in ma­terieller wie virtueller Form für die Anwender selbst, aber auch für Dritte, ja ggf. für das Um­feld bzw. die Gesellschaft im Ganzen zu behandeln.
Mit der Deindustrialisierung nach seeligen „Wirtschaftswunder“-Zeiten und dem zaghaften Aufbau einer mehr und mehr auch virtuellen Wertschöpfung im Kontext des Durchdringens der Gesellschaft mit vernetzter Informations- und Kommunikationstechnologie („IKT“) verändern sich Wertvorstellungen, verlagern sich die Schwerpunkte auch kriminellen wie fahrlässigen Handelns.
Geistige Schöpfungen mit einer erkennbaren Werkhöhe sind so gesehen Vermögenswerte – und es bedarf adäquater Technik und Gesetze des 21. Jahrhunderts, um die berech­tigten Interessen von Urhebern angemessen gegen Missbrauch zu schützen! Dieses Grundverständnis fehlt leider vielen IKT-Begeisterten, die bisher eine spielerische Weltsicht dem verantwortungsvollen Umgang mit Vermögenswerten Dritter vorziehen – und damit in der Summe unserer Volkswirtschaft Schaden zufügen.
Dieser einen extremen und schädlichen Verhaltensweise steht nun jene rückwärtsgewand­te, mental wohl im 19. Jahrhundert verhaftete Allmachtsphantasie gegenüber, die Bürger und Verbraucher zu unmündigen, weitgehend rechtlosen Abnehmern einer „raren Ware“ dauerhaft degradieren will und brachial unter Ausnutzung des Trends zur Ökonomisierung sämtlicher Lebensbereiche und der damit verbundenen Verwässerung der Rechtskultur rechtschaffene Menschen unter Generalverdacht stellt, kriminalisiert und mit „Abzock- und Abmahnattacken“ einzuschüchtern trachtet

Hierzu ein aktueller Vorfall:
In den letzten Tagen machte eine im Stile einer Abmahnung abgefasste Spam-E-Mail die Runde, in der namens eines Rechtsanwalts angeblich im Auftrag einer Me­dienfirma der Empfänger mit der Behauptung konfrontiert wurde, er habe über sei­nen Internetanschluss im „Peer-to-Peer“-Netzwerk Urheberrechtsverletzung an Wer­ken des Mandanten begangen; bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sei gar Strafanzeige erstattet worden. Gegen Zahlung eines Schadensersatzes von 100 Eu­ro aber – „unkompliziert mit einer UKASH-Karte“ – könne das angebliche Ermitt­lungsverfahren abgewendet werden…
Ein realer Rechtsanwalt desselben Namens stellt nun auf seiner Website klar, dass es sich bei dieser E-Mail um einen dreisten Abzockversuch handelt – diese sei „ge­genstandslos“ und als „Betrugsversuch“ zu bewerten. Es liege ein Fall von „Identi­täts-Missbrauch“ bzw. „Identitäts-HiJacking“ vor – ohne Frage ein sehr schlimmer Vorfall eines Angriffs auf seine Reputation, und man kann nur hoffen, dass der Schaden klein gehalten werden kann und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Spamversender zum baldigen Erfolg führen!

Drei generelle Aspekte dieses Vorfalls erachte ich als wesentlich:

  1. Auch wenn sich im Laufe der Jahrhunderte der Ehrbegriff gewandelt hat, ist es nie­mals hinzunehmen, dass die Würde und die Integrität einer Person in den Schmutz gezo­gen und für kriminelle Machenschaften missbraucht werden. Ich bin der Ansicht, dass der volkswirtschaftliche Erfolg des „Informationszeitalters“ sehr stark von der Frage der Reputa­tion und des Vertrauens abhängt, wir uns also vorrangig mit Kultur, dann mit Gesetzen und erst am Ende mit Technik auseinandersetzen müssen!
  2. Es wäre nicht verwunderlich, wenn nach diesem Vorfall sehr schnell das „Internet“ per se als ominöse Ursache ausgemacht wird. Verbrechen aber geschehen in der realen, materiellen Welt. Es sind reale Menschen, die solche „Abzockattacken“ planen und durch­führen. Auch bei noch schlimmeren kriminellen Vorfällen – etwa Misshandlung und Miss­brauch von Minderjährigen – müssen doch Täter und Werkzeug auseinander gehalten wer­den. Das aktuelle Schlagwort „Tatort Internet“ etwa verharmlost doch eher – eventuell vernebelt es z.B. gar den realen „Tatort Internat“. IKT mag in kriminellen Händen eben leider auch effizienter und effektiver sein, als wenn Flugblätter oder Massenbriefe in Papier­form verwendet werden, aber Technik ist und bleibt ein Werkzeug, und deren Nutzen oder Schaden hängt von der Intention des Anwenders ab.
  3. Wenn obiges Beispiel erfolgreich für die Kriminellen verläuft, so muss man auch hin­terfragen, warum gezielt diese Aufmachung gewählt wurde! Es war und ist nicht allein der Fall eines „Freiherrn von G.“, der dem Berufsstand der Rechtsanwälte zum Schaden ge­reicht, denn offenbar hat sich das Abmahn(un)wesen inzwischen zu einer lukrativen Ein­nahmequelle entwickelt. Es sagt viel über den Zustand der Gesellschaft aus, wenn sich der Staat aus der Rechtspflege verabschiedet und das „Gesetz des Stärkeren“, des wirtschaft­lich Potenteren bzw. des in juristischen Tricks besser Bewanderten gilt. Ausnutzung der „fliegenden Gerichtsbarkeit“ zu Lasten des juristisch Unerfahrenen, oft weniger Solventen, und zu Gunsten des Abmahners, Einschüchterung, Anmaßung und Verhöhnung der Gewal­tenteilung sowie zweifelhafte Beweisführungen sind geeignet, das allerletzte Vertrauen in den vermeintlichen Rechtsstaat zu verlieren!

Es stellt sich schon die Frage, wie Bürger und Verbraucher, die mit unangemessenen, den Gepflogenheiten eines Rechtsstaats Hohn sprechenden Abmahnungen konfrontiert wur­den, das bleibende Ohnmachtsgefühl der Rechtlosigkeit und das Demütigende einer „Abzocke“ erleiden mussten, jemals wieder für so hehre Begriffe wie „Demokratie“, „frei­heitlich-rechtliche Grundordnung“ etc. gewonnen werden können!
Es nimmt nicht Wunder, das viele Deutsche sich wieder in eine mentale Nische zurückzie­hen, weil „die da oben“ ja doch machten was sie wollen und Wahlen keine spürbare Ver­änderung brächten… Furchtbar geradezu die Verbitterung vieler Menschen, die in dem so wichtigen europäischen Projekt einer umfassenden Friedensordnung faktisch eine „EUdSSR“ und in ihrem nach einem historischen Wunder wiedervereinigten Vaterland ein Gefälligkeitsnetzwerk irgendwo zwischen einer „DDR2.0“ und einer „BRD GmbH“ zu er­kennen meinen – hier müssten doch gerade bei liberal gesinnten Politikern sämtliche Alarmglocken schrillen!
Der Wahn der juristischen Selbstzerfleischung und die gierige Suche nach Ansatzpunkten für Abmahnungen und Prozessandrohungen ist die destruktive Vorstufe einer ziellosen Gesellschaft vor dem Ausbruch entfesselter Hysterie und Paranoia.

Mein Appell an Sie:

  • Nutzen Sie Ihre Amtszeit, um für die Menschen dieses Landes wieder eine im Alltag erkennbare Rechtspflege und Rechtskultur zu schaffen – wenn nicht Sie, wer dann? Jeglichem Generalverdacht und vorauseilender Kriminalisierung der Bürger ist ent­schieden zu begegnen; der ursprüngliche Geist des Grundgesetzes für die Bun­desrepublik Deutschland muss auf allen Verfahrensebenen (wieder) erfahrbar sein! Dazu gehören die konsequente Beachtung der Unschuldsvermutung bis zur ge­richtsfesten Beweisaufnahme und ein klares Nein zu expliziter und impliziter Zensur durch staatliche Funktionsträger wie auch privatwirtschaftliche Machtträger.
  • Stoppen Sie die Selbstaufgabe der „res publica“, die Ökonomisierung und Privatisie­rung der staatlichen Gewalt – die Trennschärfe der drei Gewalten muss endlich realisiert und erfahrbar werden!
  • Als konkretes Beispiel: Setzen Sie sich für die Abschaffung der „fliegenden Ge­richtsbarkeit“ ein – es ist inakzeptabel, dass unabhängig vom Sitz des Abmahners und des Abgemahnten fragwürdige Präferenzen für gewisse Gerichtsstandorte be­stehen! Auch die Qualität der Beweisführung in Abmahnverfahren – etwa bei der Zuordnung der IP-Adresse – bedarf dringend der Verbesserung, um falsche Schuld­zuweisungen und gar die Verurteilung bzw. Abschöpfung Unschuldiger zu vermei­den!

Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Bemühen um mehr Rechtssicherheit und Rechtsfrieden
viel Erfolg

gez. Dirk Pinnow
Herausgeber datensicherheit.de

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Namensmissbrauch für Spam-Abzockattacke: Betroffener Rechtsanwalt nimmt Stellung https://www.datensicherheit.de/namensmissbrauch-fuer-spam-abzockattacke-betroffener-rechtsanwalt-nimmt-stellung https://www.datensicherheit.de/namensmissbrauch-fuer-spam-abzockattacke-betroffener-rechtsanwalt-nimmt-stellung#respond Fri, 29 Oct 2010 14:47:17 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13637 Identitäts-HiJacking und -Missbrauch, um betrügerischen E-Mails Ernsthaftigkeit zu verleihen

[datensicherheit.de, 29.10.2010] Rechtsanwalt Florian Giese, dessen Namen von Betrügern in letzter Zeit für den Versand von Spam-E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren gegen Sie“ missbraucht wurde, stellt klar, dass er weder von der in diesem gefälschten Schreiben benannten Firma ein Mandat erhalten noch die darin aufgeführten E-Mail-Adressen selbst verwendet habe:
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg führt auf ihrer Website unter der Überschrift Warnung und Mitteilung vom 26.10.2010 – 9:00 Uhr aus, dass der reale Rechtsanwalt Florian Giese nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails steht, welche angeblich im Auftrag einer GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken versendet wurden. Die Web- oder Mailserver der Kanzlei seien zudem zu keine Zeit Gegenstand von Hacker-Angriffen gewesen; auch sei weder die Hamburger Kanzlei Giese noch Rechtsanwalt Giese selbst Inhaber der Domains „ra-giese.info“ oder „rechtsanwalt-giese.info“, so dass niemals Einfluss auf die Inhalte der betreffenden Websites dieser Domains bestanden habe. Giese spricht von einem „Identitäts-Missbrauch“ bzw. „Identitäts-HiJacking“, um der betrügerischen E-Mail eine gewisse Ernsthaftigkeit zu verleihen.
Die inkriminierende Domain „rechtsanwalt-giese.info“ sei mittlerweile aufgrund von vielen Beschwerden vom Provider gelöscht worden, so dass auch die dazugehörigen E-Mail-Adressen nicht mehr funktionierten. Strafanzeige sei erstattet worden – die Kripo Hamburg ermittle in diesem Fall .

Weitere Informationen zum Thema:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Warnhinweis: Betrügerische E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren gegen Sie“ / Klarstellung von Rechtsanwalt Florian Giese

datensicherheit.de, 25.10.2010
Spamattacke wegen angeblich illegaler Musikdownloads verbreitet sich weiter / datensicherheit.de empfiehlt, Ruhe zu bewahren und das Schreiben genau zu analysieren

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ds Positionen: Ignoranz, Abzockgier und Abmahnwahn bedrohen Wertschöpfung im 21. Jahrhundert https://www.datensicherheit.de/ds-positionen-ignoranz-abzockgier-und-abmahnwahn-bedrohen-wertschoepfung-im-21-jahrhundert https://www.datensicherheit.de/ds-positionen-ignoranz-abzockgier-und-abmahnwahn-bedrohen-wertschoepfung-im-21-jahrhundert#respond Sun, 24 Oct 2010 22:40:44 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13595 Dirk Pinnow, Herausgeber von datensicherheit.de, zu üblen Zeitgenossen, die das Informationszeitalter sabotieren

[datensicherheit.de, 22.10.2010] Es ist ein großes Verdienst der it-sa 2010 in Nürnberg, dass die Foren auch den „ITler“ thematisierten. Wer jetzt an einen „Informationstechniker“ denkt, liegt falsch, aber dieser „ITler“ hat durchaus viel mit Informations- und Kommunikationstechnologie zu tun – er missbraucht diese giergetrieben oder fügt dieser durch ignorante Bequemlichkeit fahrlässigen Schaden zu und damit dem Inhaber und den Nutzern dieser Infrastruktur. Die Rede ist vom „internen Täter“:
Bei allen notwendigen Schutzmaßnahmen gegen externe Angriffe, etwa gegen den berühmt-berüchtigten „Hacker“, der korrekterweise „Cracker“ genannt werden sollte, wird in einem Anfall von Technikverliebtheit die menschliche Komponente häufig vollkommen vernachlässigt. Selten ist es krimineller Vorsatz – viel häufiger Demotivation, mangelnde Ausbildung, kindliche Neugier oder eben schlichte Bequemlichkeit, die z.B. aus einem Mitarbeiter in einem Unternehmen einen „internen Täter“ machen.
IT- oder ganzheitlicher gesagt IuK-Infrastrukturen sind die Wertschöpfungsorgane und -leitungen von Betrieben, ähnlich den Adern, Nervenbahnen und Organen beim Lebewesen. Sie müssen daher „gesund“, somit funktional und sicher gehalten werden. Um aber in dieser Analogie zu bleiben: Was hilf es, auch im hohen Alter noch die besten Gefäße und Nerven sowie die gesündesten Organe zu haben, wenn das Gehirn als Steuereinheit versagt oder Blutkörperchen bzw. Enzyme schwerste Anomalien aufweisen? Wem wäre damit gedient, mit einem weitgehend gesunden Körper zu verunglücken, dabei dauerhaft Schaden zu nehmen oder gar zu sterben? Übertragen auf die IT-Welt heißt dies, dass der Anwender, der die IT-Systeme in Betrieb nimmt und nutzt, letztendlich um Daten zu erheben, zu bearbeiten, zu speichern, zu übertragen und als Träger von Informationen zu nutzen, der zentrale Faktor für die IT-Sicherheit, ja die Datensicherheit, ist! IT bzw. IuK sind wertvolle Instrumente, aber nur in kundigen, verantwortlich handelnden Händen! Zudem sehen wir anhand dieses bildhaften Beispiels, dass bereits die Datenebene zu schützen ist, nicht erst jene der Informationen. Hierzu eine einfache Begründung: Was für Sie selbst „Datenmüll“ sein mag (etwa alte Kontoauszüge, die Sie dem Altpapierconatiner anvertrauen), könnte für einen Kriminellen, Ihren Feind oder Konkurrenten ein „Schatz“ sein – weil er aus diesem „Datenmüll“ für ihn wertvolle, für Sie aber schädliche Informationen gewinnen kann! Wir sprechen von „Datensicherheit“ auch deshalb, weil längst nicht alle Informationsträger in vitueller, elektronischer Form vorliegen, sondern auch im 21. Jahrhundert durchaus vielfach in materieller Form – so im großen Stil in Form eines simplen weißen Blattes Papier, DIN A4, 80 Gramm pro Quadratmeter. Die Problematik der „Datensicherheit“ ist also ganzheitlicher zu betrachten als IT-Sicherheit, und sie ist wesentlich älter – im Grunde begann sie vor Jahrzehntausenden, als die Menschen erste Symbole in den Boden oder in Baumrinden kratzten bzw. an Höhlenwände schmierten.
Eines hat die rasante Entwicklung der IT am Ende des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts aber bewirkt: Daten sind wichtiger und wertvoller denn je; nicht selten erlangen sie quasi den Status einer globalen virtuellen Währung; als Informationsträger sind sie zugleich Vermögensträger, denn Informationen haben ihren Wert! Damit kommen wir zum Thema „Wertschöpfung“ – mit dem Rückgang der materiellen Industrie begann der Aufbau einer Art virtuellen Industrie, der längst nicht abgeschlossen ist und Gefahr läuft, durch Missbrauch wie Regulierungswahn, durch rückwärtsgewandte Allmachtsphantasien oder schlichtes Unverständnis abgewürgt zu werden.
Das Fatale dabei ist Folgendes: Viele der unkritischen Befürworter und Anwender modernster IT ignorieren den Vermögens-Charakter von Informationen und Daten, deren sinnvolle Erzeugung und Verknüfung Zeit, Kreativität und auch Geld kostet. Wenn also ohne jegliches Unrechtsbewusstsein Urheberrechte missachtet, Texte, Musik, Filme oder Computerprogramme illegal kopiert und gar weitergegeben werden, dann wird von diesen Tätern der erfolgreichen gesellschaftlichen Weiterentwicklung hin zu einem funktionieren Wertschöpfungskreislauf im Informationszeitalter Gewalt angetan. Wer nicht wahrhaben will, dass die Erstellung von Werken auch in digitaler Form eine mit Mühen erfolgte Wertschöpfung ist, die es zu achten und eben wertzuschätzen gilt, versündigt sich an der eigenen Zukunft! „Datensicherheit“ meint deshalb auch immer, die legitimen Rechte der Urheber gegen Missbrauch und Plünderung zu schützen.
Dem eben kritisierten Verhaltensmuster insbesondere des neuen Jahrtausends steht unversöhnlich ein mental offenbar noch im 19. Jahrhundert verankertes entgegen, das sich in feudalistisch anmutenden Allmachtsphantasien ergeht und mündige wie kreative Bürger, Kunden und Verbraucher zu fügsamen Abnehmern einer knappen Ware degradieren will. Im Zuge der Ökonomisierung aller Lebensbereiche und der Auflösung des Rechtsfriedens im Land ist es dann nicht mehr weit zumindest zur impliziten Zensur, zur Kriminalisierung, ja zur Abzocke. Dass wirkliche oder manchmal auch nur vermeintliche Rechteinhaber im brachialem Abmahnwahn willfährige „-anwälte“ (von „Recht“ möchte man da schon gar nicht mehr sprechen) von der Leine lassen, um diese Brüder im Geiste eines Freiherrn von G. auf Biegen und Brechen in rechtlichen Grauzonen stöbern zu lassen, Menschen unter Generalverdacht zu stellen, diese einzuschüchtern und auszusaugen, ist ein Generalangriff auf das Informationszeitalter, auf die Prinzipien eines Fairplays in einer demokratischen Gesellschaft! Wenn jeder „geistige Furz“ als schützenswertes Gut angesehen, jedes Zitat als „schwerstkrimineller Akt“ gewertet wird, leiden freie Kunst, Berichterstattung und auch Wissenschaft. Wenn die auf Schuldgeld basierende Macht und fintenreiche Tricks in angezettelten Rechtsstreitigkeiten Menschen und Institutionen mit ehrbaren Absichten an die Wand drücken und den Markt verzerren, dann heißt es Abschied zu nehmen von Demokratie und Sozialer Marktwirtschaft – dann droht ein mentaler Absturz, der einer erfolgreichen Fortentwicklung der vernetzten Volkswirtschaften zerstörerisch entgegenwirkt!

Dirk C. Pinnow

Dirk C. Pinnow

Dirk C. Pinnow: Liebe Leser von datensicherheit.de, gerne möchten wir mit Ihnen in eine sachliche Diskussion eintreten, wie das oben beschriebene Spannungsfeld zwischen den beiden extremistischen Polen – der Plünderung virtuellen Vermögens einerseits und der von Arroganz und Gier getriebenen Großmannssucht andererseits – entspannt werden kann. Welche Erfahrungen haben Sie z.B. mit Missbrauch eigener Werke durch Fremde gemacht oder eben auch mit Abzock- und Abmahnattacken? Bitte beachten Sie dabei, dass wir schädliche Verhaltensweise kritisieren und diskutieren wollen – es geht hierbei eben nicht um einen „virtuellen Pranger“, der Menschen oder Institutionen bloßstellen würde. Es geht um die Beschreibung von Problemen und deren Randbedingungen – und am Ende hoffentlich um Lösungen. Aufgerufen zur Einsendung von Texten, die wir bei Eignung rezensieren und publizieren werden, sind normale Bürger ebenso wie standesrechtlich versierte Rechtsexperten mit Anstand und Verstand. Datensicherheit und Rechtsfrieden in beide Richtungen nutzen uns allen! Wir freuen uns auf Ihre Beiträge und werden diese thematische Reihe in lockerer Reihenfolge fortsetzen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 20.10.2010]
Attacken auf das Weichziel Mensch: Wenn der Mitarbeiter sich als Komplize instrumentalisieren lässt / Erschreckender Erfahrungsbericht über Neugier und Bequemlichkeit als „Türöffner“ auf der it-sa 2010

datensicherheit.de, 19.10.2010
Faktor Mensch auch im Mittelpunkt des BITKOM-Executive-Dinners aus Anlass des Auftaktes der it-sa 2010 / Eigene Branchenmesse für die IT-Sicherheit am Standort Nürnberg gewürdigt

datensicherheit.de, 19.10.2010
Der Mensch als Schwachstelle: Datensicherheit in deutschen Unternehmen bleibt brisantes Thema / <kes> Microsoft Sicherheitsstudie“ auf der it-sa 2010 vorgestellt

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Soziale Netzwerke: Verbraucherzentrale Bundesverband setzt Verbesserung bei AGB und Datenschutz durch https://www.datensicherheit.de/soziale-netzwerke-verbraucherzentrale-bundesverband-setzt-verbesserung-bei-agb-und-datenschutz-durch https://www.datensicherheit.de/soziale-netzwerke-verbraucherzentrale-bundesverband-setzt-verbesserung-bei-agb-und-datenschutz-durch#respond Thu, 12 Nov 2009 16:56:36 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=8297 Betreiber sollten beim Daten- und Verbraucherschutz mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß tun

[datensicherheit.de, 12.11.2009] Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) werden die Datenschutz- und Vertragsregeln Sozialer Netzwerke künftig verbraucherfreundlicher:
Die Anbieter XING, MySpace, facebook, Lokalisten, wer-kennt-wen und StudiVZ hätten sich in Unterlassungserklärungen verpflichtet, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden. So verzichteten diese Anbieter etwa künftig darauf, von Nutzern eingestellte Inhalte nach ihrem Belieben zu verwenden. Der vzbv hatte die sechs führenden Betreiber wegen zahlreicher Klauseln abgemahnt. Der vzbv werde den Anbietern auf die Finger schauen, wie sie ihre Verpflichtungen umsetzten, so Vorstand Gerd Billen.
Die zugesagten Änderungen müssten die Anbieter bis spätestens Januar 2010 umsetzen. Es werde begrüßt, dass die Betreiber der Sozialen Netzwerke sich kooperativ gezeigt hätten, so Carola Elbrecht, Leiterin des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Für den vzbv sei indes klar, dass alle Betreiber Sozialer Netzwerke deutlich mehr für die Nutzer und den Datenschutz tun müssten, als rechtlich vorgeschrieben sei.

Weitere Informationen zum Thema:

vzbv, 12.11.2009
Mehr Verbraucher- und Datenschutz in Sozialen Netzwerken / Abmahnungen des vzbv erfolgreich: Anbieter wollen beanstandete Klauseln nicht mehr verwenden

vzbv, 11.11.2009
Forderungskatalog Soziale Netzwerke / Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt

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