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Aktuelles - Mittwoch, März 7, 2012 18:35 - noch keine Kommentare
Berliner Senat fordert breite öffentliche Diskussion über ACTA
Schutz des Geistigen Eigentums müsse mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit in Balance gebracht werden
[datensicherheit.de, 07.03.2012] Der Schutz Geistigen Eigentums sei ein hohes Gut, so der Chef der Berliner Senatskanzlei, Staatssekretär Björn Böhning, anlässlich der Debatte im Abgeordnetenhaus von Berlin in Bezug auf das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA):
Er fordert, dass dieser Grundsatz auch international zur Geltung kommen muss. ACTA sei grundsätzlich nicht mehr als eine internationale Übereinkunft zur Sicherung des Urheberrechts für Kulturschaffende und auch Produzenten – insofern sei an einer entsprechenden internationalen Vereinbarung im Grundsatz nichts zu beanstanden. Allerdings produzierten die Intransparenz der Vertragsverhandlungen und unbestimmte sowie ungenaue juristische Formulierungen in diesem Abkommen große Unklarheiten darüber, ob ACTA mit wesentlichen Grund- und Freiheitsrechten vereinbar ist, kritisiert Staatssekretär Böhning. weiterlesen…