Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Juli 20, 2018 19:08 - noch keine Kommentare

Staatstrojaner in der Strafprozessordnung: Digitalcourage geht nach Karlsruhe

Eigentlich sollte der Staat seine Bürger und ihre Privatsphäre vor Überwachung schützen

[datensicherheit.de, 20.07.2018] Weil die Sicherheit all unserer Handys, Computer und Server auf dem Spiel stehe, reicht der Digitalcourage e.V. nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde gegen die Staatstrojaner in der Strafprozessordnung ein: Am 7. August 2018 fahren die Beschwerdeführer demnach nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht, reichen ihre Klageschrift ein und stellen sich dort auf einer Pressekonferenz den Fragen.

Hacken keine Staatsaufgabe

Ziel sei, noch mehr Druck auf die Politik auszuüben. Digitalcourage möchte „den Verantwortlichen von SPD und CDU klar zu machen, dass massenweises, heimliches Hacken keine Staatsaufgabe ist“. Aufgerufen wird zur Unterstützung dieser Verfassungsbeschwerde.

2017 die Strafprozessordnung geändert

Die sogenannte Große Koalition (GroKo) habe 2017 die Strafprozessordnung geändert, um den Einsatz von Staatstrojanern für die Polizei zu erlauben. Das sei ein Problem für alle, die elektronisch kommunizieren:
Mit der Spähsoftware könne die Polizei jede Chat-Nachricht mitlesen, die auf einem Gerät geschrieben wird: Das sei die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ).
Bei der Online-Durchsuchung werde gleich das ganze Gerät gekapert: Berufliche und private Kontaktdaten, Urlaubsfotos, SMS verflossener und aktueller Lieben – all das könne die Polizei dann lesen. Die Software erlaube es ihr, alle Dateien anzusehen, aber auch zu ändern, zu löschen oder Programme zu installieren.
Digitalcourage warnt: „Der Staat dringt in unser Innerstes vor, denn unsere technischen Geräte wissen heute schon viel mehr als jedes Tagebuch.“

Ausnutzung von Sicherheitslücken in allen Geräten

Die Polizei brauche Sicherheitslücken, um diese Spähsoftware zu installieren. Diese stünden dann in allen Geräten mit gleicher Hard- und Software sperrangelweit offen – nicht nur für Polizeien, sondern auch für Geheimdienste und für Kriminelle auf der ganzen Welt.
Diese Sicherheitslücken würden uns alle betreffen. Das heißt laut Digitalcourage: „Der Kontrollwahn von Union und SPD gefährdet unsere Sicherheit.“ Deshalb werde auch gegen diese Gesetzesänderung Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Staat unterläuft seine eigene Schutzpflicht

Ursprünglich hätten diese Programme nur vom BKA gegen internationalen Terrorismus eingesetzt werden sollen. Aber mit der Änderung von § 100a StPO dürfe die Polizei auch bei Alltagskriminalität hacken, „ohne Wissen der Betroffenen“, sobald „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer“ eine der gelisteten Straftaten begangen hat, versucht hat zu begehen oder vorbereitet hat… Das sei eine „Generalerlaubnis für Alles“.
Eigentlich sollte die Politik uns und unsere Privatsphäre vor Überwachung schützen. Stattdessen wolle die GroKo „eine Überwachungskanone gegen die Bevölkerung scharf schalten“.
Digitalcourage: „Wir wollen dieses verfassungswidrige Gesetz nicht. Wir wollen unseren Geräten vertrauen können. Wir gehen nach Karlsruhe, damit das Bundesverfassungsgericht uns vor diesem Übergriff auf unsere Geräte schützen kann.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Staatstrojaner stoppen! / Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner – für sichere und vertrauenswürdige IT

datensicherheit.de, 28.07.2017
Klage in Karlsruhe: Digitalcourage möchte Staatstrojaner stoppen

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung