Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Januar 28, 2011 12:08 - noch keine Kommentare

Smart Metering: Bundesdatenschutzbeauftragter gegen umfassende Nutzungsprofile

Der Datenschutz bei den intelligenten Messeinrichtungen sei sicherzustellen

[datensicherheit.de, 28.01.2011] Die erhobenen digitalen Daten über den Energieverbrauch seien „hoch sensibel“, so Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), zur Anhörung zum Datenschutz und zur Datensicherheit digitaler Zähler, zum sogenannten Smart Metering, am 28. Januar 2011:
Daraus ließen sich detaillierte Erkenntnisse über die individuellen Lebensgewohnheiten gewinnen. Gesetzliche Schutzvorkehrungen und technische Standards müssten deshalb den Datenschutz bei den intelligenten Messeinrichtungen sicherstellen. So wichtig es sei, dem Einzelnen ein möglichst genaues Bild über seinen Energieverbrauch zu vermitteln, dürften doch dabei umfassende Nutzungsprofile, die von Dritten ausgelesen werden könnten, nicht entstehen. Die technischen Systeme seien so zu gestalten, dass sie möglichst wenig personenbezogene Daten registrierten. Die Betroffenen müssten auch jederzeit wissen und steuern können, welche Daten erhoben und gespeichert werden. Schließlich müssten intelligente Stromzähler und deren Infrastruktur („Smart Grids“) wirksam gegen Missbrauch und Manipulation gesichert werden. Dies gelte insbesondere mit Blick darauf, dass die Infrastruktur auch Einwirkungsmöglichkeiten auf die Endgeräte über das Netz eröffnen könne. Wie von der Europäischen Union gefordert, dürfen in Deutschland seit Anfang 2010 nur noch digitale Zähler zur Messung und Steuerung des Energieverbrauchs eingebaut werden, um so zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 27.01.2011
Schaar: Den gläsernen Energienutzer darf es nicht geben

BfDI, Entschließung der 80. Konferenz am 3./4. November 2010
Datenschutz bei der digitalen Messung und Steuerung des Energieverbrauchs



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